Fischwanderhilfen an Bundeswasserstraßen – Finanzierung und Umsetzung
der Abgeordneten Nicole Maisch, Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Valerie Wilms, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ein wesentliches Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, die Flüsse in Europa wieder für wandernde Fischarten passierbar zu machen. Dieses Ziel findet sich auch im neuen deutschen Wasserhaushaltsgesetz wieder. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat in diesem Zusammenhang angekündigt, die Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen für wandernde Fische in den nächsten 20 Jahren wieder herzustellen. 260 Staustufen sollen bis 2027 für rund 750 Mio. Euro umgebaut werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für den Umbau der genannten 260 Staustufen an Bundeswasserstraßen vor?
Bis wann werden die fachlichen Empfehlungen sowie die maßgeblichen Kriterien als Grundlage der Priorisierung der Maßnahmen erarbeitet, und bis wann werden die regionalen Umsetzungskonzepte erstellt (siehe Bericht der Bundesanstalt für Gewässerkunde – BfG – 1697, S. 3)?
Welche Planungen hat die Bundesregierung für die Finanzierung der für den Umbau der 260 Staustufen nötigen Mittel in Höhe von 750 Mio. Euro?
Wo sollen die nötigen Mittel herkommen, und wo werden sie bereitgestellt?
Wie viel Geld plant die Bundesregierung in den Haushalten bis zum Jahr 2014 pro Jahr zur Herstellung der Durchgängigkeit der Bundeswasserstraßen und anderer Gewässer bereitzustellen?
Welche Mittel und Maßnahmen sind vorgesehen, um die Forschung und Entwicklung von effizienteren Fischwanderhilfen voranzutreiben?
Kann ein unverzögerter und schadfreier Auf- und Abstieg aller für den ökologischen Zustand relevanter Fischarten nach dem derzeitigen Stand der Technik mit Fischwanderhilfen ermöglicht werden?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „ökologisch verträgliche Durchwanderbarkeit“ von Wehren und Staustufen (flussaufwärts und flussabwärts)?
Welche Kriterien für Wirksamkeit und Effizienz gibt es dafür?
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Staustufe oder ein Wehr als ökologisch vertretbar bezeichnet werden kann?
Mit welcher Abnahme der Laichpopulation rechnet die Bundesregierung bei Verwendung der optimalen Fischwanderhilfe pro Querbauwerk?
Für welche Fischarten ist es besonders schwierig, die Durchwanderbarkeit herzustellen?
Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse liegen der Beantwortung der Fragen 5 bis 9 zugrunde?
Welche wissenschaftlichen Untersuchungen liegen der Bundesregierung in Bezug auf die Effizienz und Wirksamkeit von Fischwanderhilfen vor?
In welchem Umfang will die Bundesregierung deutsche Flüsse wieder zum Lebensraum langfristig stabiler Bestände wandernder Fischarten machen?
Welches Interesse wird bei der Abwägung der Belange höher gewichtet, das der Schifffahrt oder das der Durchgängigkeit?
Welche Faktoren sind im Einzelfall maßgeblich für diese Entscheidung?
Wo sieht die Bundesregierung die Grenze zwischen vertretbarem finanziellen Aufwand zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit an einer Staustufe einer Bundeswasserstraße und der möglichen Aufgabe der Schiffbarkeit eines Fließgewässerabschnittes auf der einen Seite und dem Rückbau der baulichen Anlagen auf der anderen Seite?
Was versteht die Bundesregierung unter „nicht reversiblen Eingriffen“ in die Gewässer, die eine flächendeckende Durchgängigkeit unerreichbar machen?
Wo gibt es solche Eingriffe (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/360)?