Vergabepraxis bei Förderprogrammen für deutsche Reedereien
der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bettina Herlitzius, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Bundesrechnungshof hat in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 29. Dezember 2009 die Vergabepraxis bei der Förderung deutscher Reedereien kritisiert. Demnach kam es bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG zu Interessenkonflikten, da sie „einerseits intensiv in die Schifffahrtsförderpolitik des Bundes eingebunden und andererseits als Geschäftspartnerin von Schifffahrtsunternehmen tätig“ war (Drucksache des Haushaltsausschusses 17(8)44).
Nachfragen an die Bundesregierung ergaben, dass das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Bericht des Bundesrechnungshofes prüft (zu Nummer 61 auf Bundestagsdrucksache 17/494). Eine weitere Nachfrage ergab, dass ab 1. Januar 2011 ein neues Vergabeverfahren angewendet werden soll (Plenarprotokoll 17/21 vom 9. Februar 2010, S. 1827 (A)).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die Prüfung des Falles abgeschlossen, und wie bewertet sie die vom Bundesrechnungshof bemängelte Vergabepraxis bei Förderprogrammen für deutsche Reedereien?
Falls nein, wieso wurde die Prüfung noch nicht abgeschlossen, und wie wirkt sich dies auf die neue Vergabepraxis aus?
Wie wird die Vergabepraxis an externe Dienstleister ab dem 1. Januar 2011 geändert, damit es zukünftig nicht wieder zu einer kritischen Verflechtung kommt?