Zahlen in der Bundesrepublik Deutschland lebender Flüchtlinge zum Stand 31. Dezember 2010
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Sevim Dağdelen, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Asylstatistiken beinhalten zumeist nur Zugangs-, Antrags- und Anerkennungsdaten. Die Zahl der aktuell in Deutschland lebenden anerkannten, abgelehnten oder (noch) nicht anerkannten Flüchtlinge und genauere Angaben zu ihrem aufenthaltsrechtlichen Status sind hingegen nur schwer verfügbar.
Die Zahl der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden anerkannten Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen mit Flüchtlingsschutz) ist von über 200 000 im Jahr 1997 auf nur noch gut 119 000 zum Stand 31. Dezember 2009 gesunken (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/8321 und 17/642). Die Zahl der (noch) nicht anerkannten geduldeten Flüchtlinge und Asylsuchenden sank im entsprechenden Zeitraum nochmals stärker von knapp 650 000 auf nur noch gut 139 000 Personen.
Zum Stand 31. Dezember 2009 lebten weiterhin knapp 25 000 Menschen mit einem so genannten subsidiären Schutzstatus in Deutschland (Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG) sowie knapp 5 000 Personen infolge einer individuellen Härtefallentscheidung nach § 23a AufenthG.
Etwa 73 000 Personen verfügten Ende 2009 über eine Aufenthaltserlaubnis infolge politischer Aufnahme- oder Bleiberechtsregelungen (§ 23 Absatz 1 AufenthG, § 104a AufenthG), knapp 48 000 aufgrund langjährigen Aufenthalts und unzumutbarer Ausreisemöglichkeit (§ 25 Absatz 5 AufenthG), weitere gut 14 000 Personen aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen (§ 25 Absatz 4 AufenthG).
Über 200 000 Menschen sind als „jüdische Kontingentflüchtlinge“ aus der ehemaligen Sowjetunion nach Deutschland gekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele Asylberechtigte lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese Asylberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die Asylberechtigten auf die Bundesländer?
Wie viele nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Flüchtlinge (§ 3 des Asylverfahrensgesetzes – AsylVfG) i. V. m. § 60 Absatz 1 AufenthG) lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstatus hatten diese anerkannten Flüchtlinge?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich die anerkannten Flüchtlinge auf die Bundesländer?
Wie viele Flüchtlinge, bei denen ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 2, 3, 5 und 7 AufenthG festgestellt wurde („subsidiärer Schutz“) lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte auch nach Geschlecht und Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren differenzieren)?
a) Welchen Aufenthaltsstaus hatten diese subsidiär Schutzberechtigten?
b) Welches waren die zehn stärksten Herkunftsländer?
c) Wie verteilten sich diese subsidiär Schutzberechtigten auf die Bundesländer?
Bei wie vielen der in Frage 1 bis 3 benannten Personen war ein Widerrufsverfahren in Bezug auf den erteilten Schutzstatus zum 31. Dezember 2010 anhängig (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern und Status differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, deren Flüchtlingsstatus widerrufen worden ist (bitte auch nach aktuellem Status, nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung aufgrund einer Abschiebestopp-Anordnung nach § 60a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele so genannte jüdische Kontingentflüchtlinge wurden bis zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge einer Aufnahmeerklärung nach § 22 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis infolge der Härtefallregelung nach § 23a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a bzw. § 104b AufenthG erteilt wurde (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a AufenthG erhalten, weil der Lebensunterhalt vollständig durch Erwerbstätigkeit gesichert war?
b) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 AufenthG „auf Probe“ bzw. – wie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1539 hervorgeht – eigentlich nach § 104a Absatz 5 bzw. 6 AufenthG erhalten?
c) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 1 AufenthG als bei der Einreise noch minderjährige, inzwischen aber volljährige Kinder erhalten?
d) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 i. V. m. § 104a Absatz 2 Satz 2 AufenthG als unbegleitete Minderjährige erhalten?
e) Wie viele von ihnen haben eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104b i. V. m. § 23 Absatz 1 AufenthG als Minderjährige unter der Bedingung der Zusage einer Ausreise der Eltern erhalten?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 5 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Duldung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als drei, fünf, sechs, acht, zehn, zwölf und 15 Jahren, nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltsgestattung erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in einem anderen Staat als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannte Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern, den zehn wichtigsten Herkunftsländern und nach Satz 1 bzw. 2 differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a AufenthG erteilt wurde (bitte nach Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG erteilt wurde? Auf welchen konkreten politischen Entscheidungen beruht dies und wie ist die Regelung, von der jedenfalls zum Stand 31. Dezember 2009 noch kein Gebrauch gemacht worden war, nach Auffassung der Bundesregierung zu bewerten, und welcher Handlungsbedarf erwächst hieraus gegebenenfalls?
Wie viele Personen waren zum 31. Dezember 2010 im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst, die weder einen Aufenthaltstitel, eine Duldung oder eine Aufenthaltsgestattung besaßen?
a) Wie viele dieser Personen waren unmittelbar ausreisepflichtig (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Was ist zum Status oder aufenthaltsrechtlichen Hintergrund der übrigen Person zu sagen (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele in Deutschland lebende Personen waren zum Stand 31. Dezember 2010 nach § 15 ff. der Aufenthaltsverordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (bitte nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen hatten zum Stand 31. Dezember 2010 einen Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt (bitte nach den Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie viele Personen, die wegen einer Straftat nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 Nummer 1 AufenthG (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 11 des Ausländerzentralregistergesetzes – AZRG: illegale Einreise/ Aufenthalt) verurteilt wurden, waren zum 31. Dezember 2010 im AZR erfasst, und wie viele von ihnen lebten zu diesem Zeitpunkt noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
b) Wie viele Personen sind nach Angaben des AZR zum Stand 31. Dezember 2010 bzw. im Jahr 2010 nach § 54 Nummer 6 AufenthG sicherheitsrechtlich befragt worden, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. § 2 Absatz 2 Nummer 12 AZRG; bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
c) Bei wie vielen Personen hat die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2010 bzw. insgesamt bis zum 31. Dezember 2010 die Zustimmung zur Beschäftigung erteilt bzw. verweigert, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
d) Wie viele Personen wurden im Jahr 2010 bzw. waren zum 31. Dezember 2010 zur Festnahme ausgeschrieben, und wie viele von ihnen lebten zum 31. Dezember 2010 noch in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Aufenthaltsstatus und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18a AufenthG (bitte nach Geschlecht, Aufenthalt seit mehr oder weniger als sechs Jahren, Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Welche differenzierteren Angaben lassen sich in Bezug auf die Teilgruppen zu den Buchstaben a, b und c des § 18a Absatz 1 Nummer 1 AufenthG machen?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der erteilten Aufenthaltserlaubnisse infolge der seit 2009 geltenden Neuregelung des § 18a AufenthG?
Wie viele Personen lebten zum 31. Dezember 2010 in der Bundesrepublik Deutschland, darunter wie viele Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, wie viele aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, wie viele Drittstaatsangehörige und wie viele türkische Staatsangehörige?