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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Ortsumfahrungen der Bundesstraßen 101 und 169 bei Elsterwerda und Plessa

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

27.06.2025

Aktualisiert

27.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/48013.06.2025

Ortsumfahrungen der Bundesstraßen 101 und 169 bei Elsterwerda und Plessa

der Abgeordneten Christian Görke, Jorrit Bosch, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Bereits seit rund 25 Jahren gibt es den Plan, die beiden Orte Elsterwerda und Plessa mit neuen Linien der Bundesstraßen (B) 101 und B 169 zu umfahren, um Verkehrsflüsse für alle zügiger und vor allem emissionsfreier zu gestalten. Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat im Jahr 2016 die im Vordringlichen Bedarf des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes enthaltenen Projekte B 101 OU (Ortsumgehung) Elsterwerda, B 169 OU Plessa und B 169 OU Elsterwerda übernommen (im Folgenden nur „das Projekt“). Im Moment wird die Realisierbarkeit des Projekts nach Kenntnis der Fragestellenden als gering eingeschätzt, da aufgrund der erheblich gestiegenen Projektkosten die Wirtschaftlichkeit infrage gestellt ist. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg hat deshalb die DEGES mit Untersuchungen zur Verbesserung der Projektwirtschaftlichkeit beauftragt (B 101/B 169: Ortsumgehungen Elsterwerda/Plessa – DEGES GmbH; www.deges.de/projekte/projekt/b-101-b-169-ortsumgehungen-elsterwerda-plessa/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie sieht die aktuelle Wirtschaftlichkeitsberechnung bzw. das aktuelle Nutzen-Kosten-Verhältnis für das Projekt aus (bitte alle Kriterien und der Werte dazu genau auflisten sowie sonstige relevante Annahmen und Einschätzungen darstellen; sofern keine genaue aktuelle Berechnung möglich ist, bitte eine grobe Einschätzung vornehmen)?

2

Von welcher Baukostenprognose für das Projekt geht die Bundesregierung aus (bitte nach den Varianten bzw. Vorzugstrassen für alle verfügbaren Jahre aufschlüsseln)?

3

Wann liegt nach Kenntnis der Bundesregierung die Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr für die Entwurfsplanung mit den Vorzugstrassen C 1, A 2 und B 2.1 vor?

4

In welchem Zeitraum soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Erarbeitung der Planfeststellungsunterlagen für das Projekt vorliegen, und bis wann ist mit einem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen?

5

Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, für das Projekt die Planfeststellung zu beschleunigen, und lässt sich insbesondere eine Veränderung der Rechtslage in den letzten Jahren für das Projekt nutzen?

6

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss der Baumaßnahmen bzw. der Verkehrsfreigabe des Projekts?

7

a) Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse der beauftragten Untersuchungen des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg zur weiteren Optimierung des vorliegenden Projekts vorliegen?

7

b) Welches Ziel der erneuten Untersuchung durch die DEGES wird nach Kenntnis der Bundesregierung verfolgt?

Berlin, den 12. Juni 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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