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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Wohnkostenlücke 2024

(insgesamt 51 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

31.07.2025

Aktualisiert

06.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/74803.07.2025

Wohnkostenlücke 2024

der Abgeordneten Cansin Köktürk, Sahra Mirow, Caren Lay, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Uwe Foullong, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Wohnkosten – offiziell als „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ bezeichnet – werden in den Grundsicherungen in tatsächlicher Höhe übernommen, sofern sie als angemessen bewertet werden. Die Richtwerte für die Angemessenheit werden kommunal berechnet, was jedoch extrem schwierig ist und immer wieder zu Lücken beim Existenzminimum führt. Diese entstehende „Wohnkostenlücke“ bestreiten die Betroffenen oft aus dem Regelsatz, weil es schlicht keinen günstigeren Wohnraum gibt. Dadurch wird das Existenzminimum unterschritten: Das Geld fehlt dann für Nahrungsmittel, Kleidung, Bildung usw. Regional bestehen teilweise erhebliche Differenzen zwischen der tatsächlich gezahlten Miete und den Richtwerten für Angemessenheit. Diese Differenzen sind teilweise rechtswidrig und führen zu einer Unterschreitung des Existenzminimums. In zahlreichen Klagen von Leistungsbeziehenden stellten Sozialgerichte immer wieder fest, dass kommunale Konzepte rechtswidrig – also zu niedrig bemessen – waren. Eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zeigt, dass dies allein im Jahr 2020 in mindestens 24 Sozialgerichtsverfahren geschah (Sozialgerichtliche Entscheidungen zur Rechtmäßigkeit ‚schlüssiger Konzepte‘ im Jahr 2020, www.linksfraktion.de/themen/nachrichten/detail/wohnkostenluecke-rechtswidrige-miet-richtwerte-bei-hart-iv/). Von diesen zu niedrigen Richtwerten waren zehntausende Hartz-IV-Beziehende betroffen, die zum jeweiligen Zeitraum in einer der betroffenen acht Städte bzw. Kreise lebten (Rechtswidrige Miet-Richtwerte bei Hartz IV, harald-thome.de). Bis zu einem Drittel dieser SGB-II-Haushalte (SGB II = Zweites Buch Sozialgesetzbuch) bekam nicht die vollen Wohnkosten, sondern musste einen Teil ihrer Miete aus dem Regelsatz oder den letzten Ersparnissen bezahlen.

Die niedrigen Leistungen gleichen viele Bürgergeld-Berechtigte dadurch aus, dass sie in sehr kleinen Wohnungen leben. Teilweise leben sogar Vier-Personen-Haushalte auf weniger als 60 m². Solche Wohnungsgrößen liegen erheblich unter allen landesrechtlichen Vorgaben für die soziale Wohnraumförderung, wo die förderungswürdigen Höchstwerte zwischen 80 m² (Sachsen-Anhalt: Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Mietwohnungsbaus des Landes Sachsen-Anhalt, www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000011783) und 90 m² (u. a. Baden-Württemberg, Durchführungshinweise des Wirtschaftsministeriums zum Landeswohnraumförderungsgesetz, und Thüringen, Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen) liegen.

Die Karenzzeit, die mit der Bürgergeld-Reform eingeführt wurde, war eine bedeutende Verbesserung. Seit 2023 wird bei neuen Leistungsbeziehenden ein Jahr lang die Miete nicht auf Angemessenheit überprüft, sondern stets in voller Höhe übernommen. Damit wird die Wohnkostenlücke aber nur verkleinert, nicht geschlossen: Diese verbesserte Regelung gilt nur für die Miete, nicht für die Heizkosten, nicht dauerhaft und nur für neue Leistungsbeziehende. Gerade Menschen, die bereits langjährig eine der Grundsicherungen beziehen – etwa, weil sie wegen einer Krankheit keine Arbeit finden oder weil sie das Rentenalter erreicht haben – laufen Gefahr, in die politische Vergessenheit zu geraten, nachdem die Verbesserungen des Bürgergelds finanziell vor allem „arbeitsmarktnähere“ Menschen betrafen.

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD für die laufende 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages kündigt an, im Rahmen der Einführung einer „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (www.koalitionsvertrag2025.de/, Zeile 500 ff.) auch die Karenzzeitregelung bei den Kosten der Unterkunft zu ändern: „Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzzeit“ (a. a. O., Zeile 520). Eine Interpretation des unbestimmten „unverhältnismäßig“ in diesem Zusammenhang ist den Fragestellenden nicht bekannt.

Aus Sicht der Fragestellenden besteht weiterhin dringender gesetzlicher Änderungsbedarf. Deshalb muss das Ausmaß der Wohnkostenlücke weiterhin betrachtet werden. Auf Bundesebene ist das möglich, indem die Differenz zwischen den tatsächlichen Wohnkosten und den als angemessen anerkannten Wohnkosten festgestellt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen51

1

In welcher Höhe wurden die Kosten der Unterkunft und Heizung, die für Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Jahr 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht vollständig übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

2

Wie viele Bedarfsgemeinschaften waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

3

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen den tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2024 (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

4

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen den tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft im Jahr 2024, sofern diese von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben sowie nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

5

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

6

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

7

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlich angefallenen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

8

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlich angefallenen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

9

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

10

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

11

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

12

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und den als angemessen übernommenen Heizkosten im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

13

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

14

Wie hoch war der Anteil der Differenz an den tatsächlichen Heizkosten pro Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte in Prozent angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

15

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2024 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

16

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und den als angemessen übernommenen Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2024 pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

17

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

18

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Bedarfsgemeinschaft, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

19

In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

20

Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

21

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

22

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung und im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

23

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

24

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

25

In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, von denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist, die Kosten der Unterkunft und Heizung, die im Jahr 2024 tatsächlich angefallen sind, nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

26

Wie viele Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, von denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist, waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

27

Wie hoch war die durchschnittliche Differenz zwischen den tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten für die Unterkunft und Heizung im Jahr 2024 pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

28

Wie hoch war im Jahr 2024 die durchschnittliche Differenz zwischen tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

29

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

30

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft mit Kind bzw. Kindern, von denen mindestens ein Kind unter sechs Jahren alt ist, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

31

In welcher Höhe wurden für Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender die tatsächlich angefallenen Kosten für Unterkunft und Heizung im Jahr 2024 nicht übernommen (bitte Werte für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln), und wie viele Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender waren davon betroffen (bitte absolute Werte und Anteile an allen Bedarfsgemeinschaften für das Bundesgebiet, die Bundesländer und die einzelnen Jobcenter aufschlüsseln)?

32

Wie hoch war im Jahr 2024 die durchschnittliche Differenz pro Bedarfsgemeinschaft Alleinerziehender zwischen tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

33

Wie hoch war im Jahr 2024 die durchschnittliche Differenz pro Bedarfsgemeinschaft Alleinerziehender zwischen tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung, die von einer Differenz betroffen war (bitte tatsächliche Kosten, als angemessen übernommene Kosten und Differenz dazwischen angeben und nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

34

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen und den als angemessen anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft Alleinerziehender (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

35

Wie hoch war der prozentuale Anteil der Differenz an den tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Bedarfsgemeinschaft Alleinerziehender, die von einer Differenz betroffen war (bitte nach Bund, Bundesländern und Jobcentern differenziert aufschlüsseln)?

36

Wie viele Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern lebten in einer Wohnung mit einer Wohnfläche von weniger als 60 m², was 20 m² unterhalb aller landesrechtlichen Richtwerte für Vier-Personen-Wohnungen in der sozialen Wohnraumförderung liegt (bitte absolute Werte und Anteile an allen Partner-Bedarfsgemeinschaften mit zwei Kindern für das Bundesgebiet angeben)?

37

Welche Folgen hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung einer Karenzzeit bei den Bedarfen der Unterkunft (§ 22 Absatz 1 Sätze 2 bis 4 SGB II) für die betroffenen Leistungsbeziehenden, die Kommunen und Jobcenter (bitte detailliert beschreiben, bitte auf entsprechende Studien und Veröffentlichungen verweisen)?

38

Plant das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das von der Vorgängerkoalition der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigte, aber nicht umgesetzte Vorhaben, „die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten“ (Mehr Fortschritt wagen, Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 75) umzusetzen, oder zumindest das Vorhaben, eine jährliche Überprüfung der lokalen Richtwerte vorzuschreiben (ebd.), aufzugreifen (bitte Antwort begründen), und wenn nein, warum nicht?

39

Welche Planungen für die gesetzliche Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag angekündigten „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (www.koalitionsvertrag2025.de/, Zeile 500 ff.) verfolgt das BMAS in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und Heizen (sachlich, zeitlich)?

40

Ab welcher Überschreitung der Angemessenheit von Unterkunftskosten während der Karenzzeit in der geplanten „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ sieht das BMAS diese als „unverhältnismäßig“ an (vgl. Formulierung „Dort, wo unverhältnismäßig hohe Kosten für Unterkunft vorliegen, entfällt die Karenzeit“, a. a. O., Zeile 520; bitte konkret in Prozent- oder totalen Euro-Werten angeben)?

41

Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften, deren Unterkunftskosten 2023 im Rahmen der Karenzregelung voll übernommen wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Bedarfe der Unterkunft nicht mehr voll übernommen, und wie hoch war deren durchschnittliche Wohnkostenlücke pro Monat?

42

In wie vielen Fällen erhöhten sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kosten der Unterkunft und Heizung durch Sanierungskosten, die gemäß § 559 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in einer Höhe von 8 Prozent auf die Mieten umgelegt werden dürfen (bitte auch durchschnittlichen Prozentsatz der Umlage der Sanierungskosten an den Kosten der Unterkunft und Heizung sowie durchschnittlichen Betrag angeben)?

43

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 durch die Umlage der Sanierungskosten auf die Miete die zulässige Obergrenze für die Kosten der Unterkunft und Heizung überschritten (bitte auch den durchschnittlichen Betrag der Überschreitung der Kosten der Unterkunft und Heizung nennen)?

44

In wie vielen Fällen sanken nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 insbesondere durch energetische Sanierungen der Wohnungen in der Folge dann auch die Heizkosten (bitte auch durchschnittlichen Betrag, um welchen die Heizkosten sich verringerten, sowie deren Anteil in Prozent der ursprünglichen Heizkosten angeben)?

45

Gibt es Erkenntnisse darüber, ob und in welchem Umfang die Wohnkostenlücke im Jahr 2024 zu Überschuldung oder zum Verlust der Wohnung bei Bürgergeldbeziehenden geführt hat (wenn ja, bitte Zahlen und weitere Erkenntnisse so detailliert wie möglich darlegen)?

46

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Bedarfe für Unterkunft und Heizung auch das tatsächliche individuelle Existenzminimum abbilden?

47

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Wohnkostenlücke dauerhaft zu schließen und ein diskriminierungsfreies Recht auf angemessenes Wohnen für alle Bürgerinnen und Bürger (vgl. www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte/recht-auf-wohnen) zu gewährleisten?

48

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen anderer Länder im Umgang mit hohen Wohnkosten und Sozialleistungen?

49

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um die Kommunen bei der Erstellung rechtskonformer und realitätsnaher schlüssiger Konzepte zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft zu unterstützen und gegebenenfalls darauf zu verpflichten?

50

Plant die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Regelung oder klarere Leitlinien zur Berechnung der Angemessenheitsgrenzen, um regionale Ungleichheiten und rechtswidrige Praktiken zu minimieren?

51

Inwiefern werden bei der Festlegung der Angemessenheitsgrenzen auch die steigenden Energiepreise und deren Auswirkungen auf die Heiz- und Nebenkosten ausreichend berücksichtigt (bitte darlegen, wie diese dynamische Entwicklung in die Berechnungen einfließt)?

Berlin, den 30. Juni 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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