Ein Jahr Anbauvereinigungen und Cannabisgesetz
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Christian Görke, Kathrin Gebel, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Evelyn Schötz, Sören Pellmann, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) besteht seit dem 1. Juli 2024 erstmals rechtlich die Möglichkeit, Cannabis gemeinschaftlich in sogenannten Anbauvereinigungen anzubauen. Im Verlauf des vergangenen Jahres 2024 erhielten schrittweise immer mehr Vereinigungen eine Genehmigung durch die jeweils zuständige Landesbehörde. Die Genehmigungsverfahren verliefen jedoch vielerorts schleppend, teils mit erheblichen Verzögerungen. Außerdem zeigt sich in der Anzahl erteilter Genehmigungen ein erhebliches Gefälle zwischen den Bundesländern (www.merkur.de/politik/noch-kein-cannabis-club-in-bayern-csu-haelt-schwarzmarkt-am-laufen-zr-93530537.html). Besonders in Bayern wurden lange Zeit keine Genehmigungen erteilt – letztlich erfolgten Genehmigungen nur, weil der rechtliche Rahmen das Bayerische Gesundheitsministerium dazu zwang. Kurz darauf kündigte die Landesregierung umgehend „engmaschige Kontrollen“ an (www.br.de/nachrichten/bayern/wegen-rechtlicher-zwaenge-bayern-genehmigt-drei-cannabis-clubs,UjIEAkQ).
Auch in anderen Bundesländern gestaltet sich die Umsetzung schwierig. In Nordrhein-Westfalen wurden zwar bereits einige Anbauvereinigungen zugelassen, jedoch warten viele weitere schon so lange auf eine Entscheidung, dass manche ihr Vorhaben inzwischen wieder aufgegeben haben (www.deutschlandfunk.de/bislang-52-cannabis-anbauvereinigungen-in-nordrhein-westfalen-sieben-haben-aufgegeben-102.html).
Das liegt nicht zuletzt an den hohen formalen Anforderungen, die für eine Genehmigung erfüllt werden müssen. Die aktuelle Lage zeigt: Das Gesetz in seiner jetzigen Form ist nach Ansicht der Fragestellenden nur bedingt praxistauglich. Es besteht eine hohe rechtliche Unsicherheit, und die Umsetzungsverantwortung bei den Ländern kann zu einem Flickenteppich führen (www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Cannabis-Legalisierung-Clubs-beklagen-Huerden-auf-dem-Weg-zum-Anbau,cannabis1012.html).
In Bayern geht eine Behörde nach einer von den Fragestellern geteilten Wahrnehmung der Betroffenen sogar noch einen Schritt weiter und versucht weiterhin, das Bundesgesetz auszubremsen, sodass die zwangsweise genehmigte Anbauvereinigung nun nachträglich eine Nutzungsuntersagung erhielt (www.sueddeutsche.de/muenchen/freising/cannabis-club-verbot-anbau-bayern-marihuanalegalisierung-drogenpolitik-li.3263663?reduced=true).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie viele Anträge zu Anbauvereinigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt, wie viele wurden davon abgelehnt und wie viele genehmigt (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt angeben)?
Inwiefern sieht die Bundesregierung, wie die Fragesteller auch, bei der Genehmigungspraxis der Länder für Cannabis-Anbauclubs die Gefahr des von Kritikerinnen und Kritikern auch bei der Bußgeldpraxis befürchteten Flickenteppichs (beispielsweise www.lto.de/recht/nachrichten/n/cannabislegalisierung-bussgelder-hoehe-bundeslaender-bayern, www.augsburger-allgemeine.de/politik/legalisierung-streit-um-das-rauchen-von-cannabis-id70490966.html)?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Genehmigungspraxis der Länder zu beschleunigen und mehr Bundeseinheitlichkeit zu erreichen, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Anbauvereinigungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem Erhalt ihrer Genehmigung eine Nutzungsuntersagung erhalten und aus welchen Gründen (bitte nach Bundesland und Grund aufgeschlüsselt)?
Sieht die Bundesregierung seitens einzelner Bundesländer den Versuch, das Bundesgesetz auszubremsen, wenn ja, inwiefern sieht sie hier Handlungsbedarf, und wenn nein, warum nicht?
Plant die Bundesregierung, angesichts großer Unterschiede in den baurechtlichen Einordnungen von Anbauvereinigungen, die Baunutzungsverordnung dahin gehend anzupassen und Kommunalverwaltungen zu unterstützen, und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfüllung des Ziels der Eindämmung des Schwarzmarktes durch das Cannabisgesetz?
Inwiefern kann die Eindämmung des Schwarzmarktes nach Einschätzung der Bundesregierung überhaupt gelingen, wenn es aufgrund der Genehmigungspraxis der Anbauvereinigungen bislang kaum legale Möglichkeiten zum Bezug von Konsumcannabis gibt?
Wie viele Anträge für wissenschaftliche Forschungsprojekte zur Abgabe von Cannabis nach § 2 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) und der Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt, und wie viele von den gestellten Anträgen wurden abgelehnt und aus welchen Gründen?
Welche Bußgeldhöhen haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für die Tatbestände nach dem CanG festgelegt (bitte einzeln auflisten)?
Wie viele Strafverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verstößen gegen Vorschriften des CanG seit dessen Inkrafttreten eingeleitet (bitte nach Bundesländern und Art der Vergehen wie Verstößen gegen Besitzgrenzen, Auflagen beim Anbau etc. aufschlüsseln)?
Wie viele Bußgeldverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen Verstößen gegen Vorschriften des CanG seit dessen Inkrafttreten eingeleitet (bitte nach Bundesländern und Art der Ordnungswidrigkeiten wie Verstößen gegen Konsumabstände etc. aufschlüsseln)?
Wie viele polizeiliche (Haus-)Durchsuchungen wegen Verstößen gegen das CanG wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten durchgeführt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viel Geld fließt nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin in die Strafverfolgung von Drogenkonsumierenden, wurden die Mittel dafür aufgrund der Cannabislegalisierung gekürzt, und wenn nein, warum nicht?