Grenzkontrollen durch Polen und EU-Zusammenarbeit in der Migrationspolitik
der Abgeordneten Clara Bünger, Christian Görke, Jan van Aken, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Als Reaktion auf die Grenzkontrollen der Bundesregierung kontrolliert die Republik Polen seit dem 7. Juli 2025 mithilfe stationärer Grenzkontrollen die Grenze zu Deutschland (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/grenzkontrollen-polen-104.html). Die Bundesregierung betont regelmäßig die Bedeutung einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik, die sich an rechtsstaatlichen und solidarischen Grundsätzen orientiert. Die Fragestellenden beurteilen das nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts (VG; www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php) rechtswidrige Vorgehen der Bundesregierung an den Grenzen als gefährlich für den europäischen Zusammenhalt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den stationären Grenzkontrollen seit dem 7. Juli 2025 durch die Republik Polen vor (z. B. zu Umfang, Zielrichtung und Dauer der Maßnahme)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Grenzkontrollen durch die polnischen Behörden (z. B. zu Zurückweisungen, Staubildungen, Auswirkungen auf den Pendlerverkehr und Weiterem)?
Wurde die Bundesregierung vorab durch die polnische Regierung zu den geplanten Maßnahmen konsultiert, wenn ja, wann, zwischen wem fanden diese Konsultationen statt, und welchen Inhalt hatten sie (ggf. bitte einzelne Termine auflisten; bitte möglichst konkret ausführen)?
Wurde die Bundesregierung vorab durch die polnische Regierung über die geplanten Maßnahmen informiert, wenn ja, wann, von wem, und mit welchem Inhalt?
Hat die polnische Regierung der Bundesregierung angeboten, keine Kontrollen einzuführen, wenn auch Deutschland auf die Kontrollen verzichtet, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert (bitte möglichst konkret ausführen und die Reaktion der Bundesregierung begründen)?
In welchem Umfang fanden nach Kenntnis der Bundesregierung Abstimmungen zwischen der Republik Polen und den zuständigen Institutionen der Europäischen Union, insbesondere der Europäischen Kommission, zur geplanten Maßnahme statt?
Hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung vorab ihr Einverständnis zu den Maßnahmen der Republik Polen erklärt, wenn ja wann, und durch wen?
Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen der polnischen Grenzkontrollen auf den grenzüberschreitenden Alltag, insbesondere im deutsch-polnischen Grenzraum, welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der deutschen Grenzkontrollen auf den grenzüberschreitenden Alltag, insbesondere im Grenzraum auf polnischer Seite (in Bezug auf Staus usw.; bitte jeweils so ausführlich wie möglich ausführen)?
Inwiefern interpretiert die Bundesregierung das Vorgehen Polens als eine Reaktion auf das einseitige Vorgehen der Bundesrepublik Deutschland bei der Einführung von Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Polen und der seit dem 7. Mai 2025 zusätzlich geltenden (nach Auffassung des VG Berlin rechtswidrigen) Zurückweisungsvorgabe in Bezug auf Schutzsuchende (bitte begründen), sieht die Bundesregierung die Gefahr einer allmählichen Auflösung des Schengen-Raums und einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der unkontrollierten Reisefreiheit in der EU infolge der von ihr (und anderen Mitgliedstaaten) ausgerufenen und immer wieder verlängerten Binnengrenzkontrollen, und inwieweit sieht sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt, auch angesichts der vergleichsweise überschaubaren Zahl von Zurückweisungen von Schutzsuchenden (bitte begründen)?
Welche unterschiedlichen Bedrohungslagen wurden seitens der Bundesregierung angeführt, um die Grenzkontrollen vor der Europäischen Kommission zu begründen (bitte einzeln für jede halbjährige Verlängerung der Grenzkontrollen seit Beginn der Kontrollen an der Grenze zu Polen angeben; bitte ausführlichere Angaben als in Anlage 2 zu Frage 39d auf Bundestagsdrucksache 21/301 machen)?
Plant die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung von Green Lanes, Fast-Lanes bzw. Sonderspuren für Lastkraftwagen an den Grenzübergängen, wenn ja, wann werden diese Sonderspuren nach Kenntnis der Bundesregierung eingeführt (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/612; bitte einzeln für die Autobahn 12 [A 12] sowie die Stadtbrücke angeben), und wenn nein, warum nicht)?
Plant die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung von Passierscheinen für einen reibungslosen Grenzübergang, wenn ja, wann werden diese Passierscheine nach Kenntnis der Bundesregierung eingeführt, und wenn nein, warum nicht?
Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation haben die Bundespolizei und die Autobahn GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, und welche wurden tatsächlich umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 20c auf Bundestagsdrucksache 21/612, bitte einzeln nach Prüfung und Umsetzung für die A 12 südlich von Frankfurt (Oder) sowie die Bundesstraße 5 [B 5]-Stadtbrücke angeben)?
Auf welchen Datensatz bzw. welche Datensätze oder welche sonstigen, empirisch nachvollziehbaren Informationen bezieht die Bundesregierung die ihr fehlenden „Hinweise zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels an den deutschen Grenzen“ (siehe Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/612)?
Hat die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Beeinträchtigung des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels die ADAC-Staubilanz (ADAC = Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) 2024 mit einbezogen, in der sich die „Staumeldungen zwischen Berliner Ring und Deutschlands Nachbarland […] mehr als verdreifacht haben“ (pr esse.adac.de/regionalclubs/berlin-brandenburg/ein-maeuseleben-im-stau.html), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Beeinträchtigung des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels die Bewertung des Leiters des Geschäftsbereichs Wirtschaftspolitik bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg, Dr. Knuth Thiel, mit einbezogen, der die Auswirkungen auf die Wirtschaft als „erheblich“ beschreibt (orwelle.de/ihk-grenzkontrollen-loesen-probleme-fuer-unternehmen-und-pendler-aus/), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Beeinträchtigung des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels auch die Bewertung von Norma Groß von der IHK Ostbrandenburg einbezogen, die den „Warenaustausch und die Geschäftsbeziehungen über die Grenze“ als durch die Grenzkontrollen „gestört“ bezeichnet (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 5 - 3000 - 144/24, S. 11), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?