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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Dreispuriger Ausbau der A12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

08.08.2025

Aktualisiert

27.08.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/103128.07.2025

Dreispuriger Ausbau der Autobahn 12 sowie mögliche grenzüberschreitende Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko

der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Uwe Foullong, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesautobahn (A) 12 ist eine zentrale Ost-West-Verbindung innerhalb des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und verbindet das Berliner Umland mit der polnischen Grenze bei Frankfurt (Oder). Die zunehmende Belastung durch Güter- und Individualverkehr sowie wiederholte Staubildungen haben die Diskussion über einen dreispurigen Ausbau verstärkt (www.moz.de/nachrichten/brandenburg/autobahn-a12-stau-an-grenze-zu-polen-kommt-die-dritte-spur-78173008.html; Projekt A12-G10-BB des Bundesverkehrswegeplans).

Seit Herbst 2023 führen die Bundesrepublik Deutschland und seit Anfang Juli 2025 die Republik Polen wieder stationäre und mobile Grenzkontrollen an der Grenze durch. Der ehemalige, nach Kenntnis der Fragesteller umfangreich ausgebaute Grenzkontrollpunkt Świecko, der auf polnischem Territorium liegt, kann dabei nicht von deutscher Seite genutzt werden, obwohl er infrastrukturell für beidseitige Kontrollen geeignet wäre. Die Kontrollen der Bundespolizei finden daher auf deutschem Hoheitsgebiet – unter anderem im laufenden Autobahnverkehr – statt, was zu erheblichen Störungen und Staus auf der A12 führt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Planungsstand für den dreispurigen Ausbau der A12 (bitte nach Planungsabschnitten, Zeitplan und Finanzierung untergliedern)?

2

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Planung des Ausbaus der A12 auch infrastrukturelle Anforderungen im Zusammenhang mit temporären oder dauerhaften Grenzkontrollen berücksichtigt?

3

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass ein nach Kenntnis der Fragesteller aufwendig ausgebauter Kontrollpunkt auf polnischer Seite (Świecko) aktuell ungenutzt bleibt, während deutsche Kontrollen unter schwierigen Bedingungen im Verkehrsraum stattfinden?

4

Gibt es derzeit Gespräche oder Planungen zwischen der Bundesregierung bzw. den zuständigen deutschen Behörden und der polnischen Seite, den bestehenden Grenzkontrollpunkt Świecko gemeinsam zu nutzen bzw. auszubauen, um eine effizientere und koordinierte Abwicklung von Kontrollen (insbesondere im Hinblick auf Staus und Verkehrsfluss) zu ermöglichen?

5

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Verkehrsbelastung sowie die Staugefahr auf deutscher Seite im Zusammenhang mit den regelmäßigen Grenzkontrollen zu minimieren?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Zusammenarbeit mit der Republik Polen hinsichtlich der Verkehrs- und Grenzinfrastruktur an der A12, und welche konkreten Schritte sind zur Verbesserung dieser Zusammenarbeit geplant?

7

Welche Gespräche wurden seitens der Bundesregierung oder nachgeordneten Behörden seit 2022 mit der polnischen Regierung oder den zuständigen Stellen hinsichtlich des Ausbaus der A12 sowie der eingeführten Grenzkontrollen geführt (bitte mit Angabe von Datum, beteiligten Institutionen und Gesprächsinhalten angeben)?

8

Welche rechtlichen oder organisatorischen Hürden sieht die Bundesregierung bei einer gemeinsamen oder koordinierten Nutzung des Grenzkontrollpunkts Świecko durch deutsche und polnische Kontrollbehörden?

9

Welche finanziellen Mittel wurden seit Herbst 2023 aus dem Bundeshaushalt für infrastrukturelle Maßnahmen im Zusammenhang mit Grenzkontrollen an der A12 bereitgestellt, und wie bzw. wann erfolgte der Mittelabruf?

10

Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Priorisierung des Ausbaus der A12 im Zusammenhang mit der deutsch-polnischen Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsinfrastruktur?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer bilateralen Verkehrsvereinbarung mit der Republik Polen zur besseren Koordinierung von Kontrollmaßnahmen und Infrastrukturausbau an der Grenze?

12

Wie viele Tonnen CO2e (CO₂-Äquivalent) würden nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Ausbau der A12 (auf Basis der im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Planung) pro Streckenkilometer und insgesamt voraussichtlich emittiert werden?

Berlin, den 23. Juli 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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