Umwidmung der Autobahn 92 bei Deggendorf
der Abgeordneten Luke Hoß, Luigi Pantisano, Jorrit Bosch, David Schliesing, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Sascha H. Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Stadt Deggendorf und der Freistaat Bayern planen den Bau einer neuen Brücke über die Donau, damit nicht der gesamte Verkehr durch Fischerdorf und über die – von der Autobahn (A) 92 abgesehen – einzige Autobrücke fahren muss (www.pnp.de/lokales/landkreis-deggendorf/deggendorf-laesst-neue-donau-bruecke-planen-ausstieg-aus-auftrag-moeglich-18332780). Veranschlagte Kosten sind 60 Mio. Euro für den Freistaat Bayern und 15 Mio. Euro für die Kommune. Anstelle eines teuren Brückenneubaus schlägt die Aktionsgruppe Klimaentscheid Deggendorf vor, bestehende Potenziale zu nutzen (klimaentscheid-deg.de/auffahrten-auf-die-a92-als-alternative-zur-umstrittenen-zusatzlichen-donaubruecke) und zwischen dem Autobahnkreuz A 3/A 92 und der Donau zwei neue Rampen von der Hauptstraße auf die A 92 zu bauen. Diese sollen lediglich eine Auffahrt von Fischerdorf Richtung Deggendorf und eine Abfahrt von Deggendorf nach Fischerdorf ermöglichen (sogenannter Halbanschluss).
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 139 des Abgeordneten Luke Hoß auf Bundestagsdrucksache 21/747, dass dabei die geforderten Mindestabstände für Auf- und Abfahrten unterschritten würden. Zudem würde eine neue Anschlussstelle lediglich dem örtlichen und nicht dem Fernverkehr dienen, weswegen eine neue Anschlussstelle nicht in Betracht käme.
Da das fragliche Autobahnstück im Ortsteil Fischerdorf durch besiedeltes Gebiet führt, hält die Aktionsgruppe die Abstufung des relevanten Autobahnabschnitts der A 92 (zwischen dem Autobahnkreuz und dem Übergang in die Bundesstraße (B) 11 in Deggendorf) von der Straßenkategorie AS II der Entwurfsklasse EKA 1B zu einer Stadtautobahn in die EKA 3 gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen (RAA) oder die Abstufung zu einer Kraftfahrstraße für möglich. Nach Angaben der Autobahn GmbH des Bundes sei jedoch eine solche Abstufung mit den gesetzlichen Regelungen des Fernstraßengesetzes nicht vereinbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, Streckenabschnitte von Bundesautobahnen (BAB) in Kraftfahrstraßen abzustufen?
Welche (weiteren) Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein?
Was sind die letzten zehn Fälle, in denen dies, jeweils wann, geschehen ist, und jeweils aus welchem Grund?
Unter welchen Bedingungen können Streckenabschnitte bestehender Bundesautobahnen einer anderen Entwurfsklasse gemäß der Richtlinie für die Anlage von Autobahnen zugeordnet werden (also beispielsweise statt EKA 1 zu EKA 2 oder 3), und was sind die letzten zehn Fälle, in denen dies, jeweils wann, geschehen ist, und jeweils aus welchem Grund?
Welche Abschnitte von Bundesautobahnen wurden seit 1970 nach § 2 des Bundesfernstraßengesetzes abgestuft (bitte jeweils Datum der Abstufung, neue Straßenkategorie und Länge des Abschnittes angeben)?
Wer ist grundsätzlich gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr berechtigt, den nachträglichen Bau von Anschlussstellen an Bundesautobahnen zu beantragen?
Wie ist das Verfahren geregelt?
Auf Basis welcher Daten wird dabei der Fernverkehrsanteil bewertet?
Ab welchem Anteil (ggf. unterschieden nach Fahrzeugen gesamt, Pkw, Lkw) wird dieser als hinreichend betrachtet?
Wie oft wurden in den letzten 20 Jahren nachträglich Anschlussstellen an Bundesautobahnen beantragt, und welche waren das?
Wer hat die Anträge jeweils eingereicht?
Welchen Entwurfsklassen gemäß RAA (Richtlinie für die Anlage von Autobahnen) waren die betreffenden BAB-Abschnitte jeweils zugeordnet?
Welchen dieser Anträge wurde stattgegeben?
In welchen Fällen wurde dabei von den Richtlinien für die Anlage von Autobahnen bezüglich der empfohlenen Knotenpunktabstände (z. B. mehr als 5 000 m auf Bundesautobahnen der Entwurfsklasse EKA 1B) abgewichen?
Welchen dieser Anträge wurde nicht stattgegeben, und jeweils warum?