Entwicklung des sozialen Arbeitsmarkts im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Jahr 2024 und Ausblick auf das aktuelle Jahr
der Abgeordneten Cansin Köktürk, Zada Salihović, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Am 1. Januar 2019 traten die im Zehnten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt („Teilhabechancengesetz“ (TCG)) – beschlossenen veränderten Lohnkostenzuschüsse nach § 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) („Eingliederungszuschuss“) sowie die neuen Lohnkostenzuschüsse nach § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“, kurz: TaAM) in Kraft. Vor der Einführung dieser neuen bzw. veränderten Instrumente hatte der damalige Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil angekündigt, auf diese Weise für bis zu 150 000 Langzeitarbeitslose für jeweils bis zu fünf Jahre geförderte Arbeitsplätze schaffen zu wollen (vgl. etwa www.tagesspiegel.de/politik/arbeitsmarkt-hubertus-heil-will-jobs-fuer-langzeitarbeitslose-bezuschussen/22634232.html).
Mit dem Bürgergeld-Gesetz (Bundestagdrucksache 20/3873) wurde § 16i SGB II entfristet. Die Bereitstellung weiterer Haushaltsmittel für 2023 und 2024 speziell für dieses Instrument wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz nicht angekündigt. Lediglich wurden zum 1. Januar 2023 die Pauschalen des Passiv-Aktiv-Transfers (PAT) für die Förderungen der TaAM durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhöht.
Seit 2022 erfahren die Fragesteller von Betroffenen und Trägern aus verschiedenen Bundesländern, dass es Probleme mit der Weiterführung des Instruments auf lokaler Jobcenter-Ebene gebe. Berichtet wird, dass Förderungen nicht, nur noch für bestimmte Zielgruppen oder nur noch für verkürzte Förderzeiten vergeben würden. Dass diese Probleme weiter bestehen, bezeugen die Monatsberichte zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt der Bundesagentur für Arbeit, aus deren aktuellem Bericht hervorgeht, dass nur noch 19 283 Personen mittels einer TaAM gefördert werden, während es im Vorjahr noch 31 112 Personen waren – ein Minus von 38 Prozent (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/202505/arbeitsmarktberichte/monatsbericht-monatsbericht/monatsbericht-d-0-202505-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1, Tabelle 7.3). Dass sich die Förderzahlen von stabil über 40 000 Personen im Jahr 2020/2021 mittlerweile halbierten, führt bei den Fragestellern zu großen Zweifeln über die Zukunft dieses spezifischen Förderinstruments.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die laufende 21. Legislaturperiode kündigt an, im Rahmen der Einführung einer „neuen Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (www.koalitionsvertrag2025.de/, Zeile 500 ff.) auch die Vermittlung in Arbeit stärken zu wollen (a. a. O., Zeile 503 f.). Den Jobcentern sollen „für die Eingliederung ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt“ werden (a. a. O., Zeile 502 f.). Ziel sei es, dass Menschen, die arbeiten können, schnellstmöglich in Arbeit vermittelt werden (a. a. O., Zeile 506 ff.). Carsten Linnemann, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion für die Themen Arbeit, Soziales, Arbeitnehmer, Sport und Ehrenamt, führte aus, dass „tiefgreifende Veränderungen“ beim Bürgergeld notwendig seien, die „an die Substanz des Systems gehen“ (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/buergergeld-reform-debatte-100.html, 8. Juni 2025). „Linnemann sagte: ‚Wenn jemand nicht arbeiten kann, weil er körperlich oder aus welchen Gründen auch immer nicht dazu in der Lage ist, dann braucht er natürlich die volle Unterstützung der Solidargemeinschaft.‘ Es müsse aber der Grundsatz gelten: Wer arbeiten kann, muss arbeiten gehen.“ (ebd.).
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass sich das Förderinstrument TaAM hervorragend eignen könnte, Leistungsbeziehenden, die arbeiten können, denen aber keine ungeförderte Arbeitsstelle vermittelt werden kann, in Erwerbsarbeit zu bringen. Die Fragesteller interessieren sich daher neben den jüngsten Entwicklungen auch für die Zukunftsaussichten des Sozialen Arbeitsmarkts.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandszahlen) im März 2019, im Juni 2019, im September 2019, im Dezember 2019, im März 2020, im Juni 2020, im September 2020, im Dezember 2020, im März 2021, im Juni 2021, im September 2021, im Dezember 2021, im März 2022, im Juni 2022, im September 2022, im Dezember 2022, im März 2023, im Juni 2023, im September 2023, im Dezember 2023, im März 2024, im Juni 2024, im September 2024 sowie im Dezember 2024 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Förderung je Förderfall in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 beziehungsweise 2024 (bitte in Euro Förderung pro Person und Monat und die Höhe der Förderung insgesamt [ohne Gegenrechnung Aktiv-Passiv-Transfer] sowie die Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel nach Jahren getrennt angeben)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für die Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 bzw. 2024 (bitte in Euro für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; bitte zur besseren Vergleichbarkeit angeben, wie hoch der prozentuale Anteil an allen Leistungsbeziehenden ist, die in den jeweiligen Bundesländern leben; bitte Angaben zusätzlich nach Höhe der Förderung [ohne Berücksichtigung Passiv-Aktiv-Transfer] sowie nach Höhe der Kosten der Förderung unter Herausrechnung der durch den Aktiv-Passiv-Tausch eingesparten Fördermittel je Jahr differenzieren)?
Wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich eine Förderung nach § 16i SGB II (bitte monatsweise ab Januar 2019 bis aktuell, für den Bund insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer angeben; zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit bitte angeben, wie viele Personen bzw. wie viel Prozent aller arbeitslosen Leistungsberechtigten im SGB II nach Kenntnis der Bundesregierung die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 16i Absatz 3 SGB II für die Teilnahme an der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ erfüllen)?
Wie viel Prozent aller nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium (bitte letzten verfügbaren Stand angeben in totalen Zahlen sowie in Prozent aller geförderten Personen und zur besseren Vergleichbarkeit jeweils angeben, zu welcher Prozentzahl die angegebene Gruppe in der Gesamtpopulation Deutschlands und bei allen Leistungsbeziehenden im SGB II vertreten sind)?
Wie viele Wochenstunden waren die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich tätig (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren und letzten verfügbaren Stand angeben)?
Welchen Bruttomonatsverdienst erreichten die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren und letzten verfügbaren Stand angeben)?
Welchen Stundenlohn erreichten die nach § 16i SGB II geförderten Leistungsberechtigten nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte zusätzlich nach a) weiblich, b) männlich, c) Mütter, d) Väter, e) alleinerziehend, f) über 45 Jahre, g) über 55 Jahre alt, h) mit einer Behinderung lebend, i) Menschen mit Migrationshintergrund bzw. mit ausländischer Staatsangehörigkeit, j) ohne Schulabschluss oder k) ohne abgeschlossene Berufsausbildung bzw. Studium differenzieren und letzten verfügbaren Stand angeben)?
Falls in den Fragen 6 bis 8 größere Unterschiede bei der Arbeitszeit sowie dem Bruttomonatsverdienst bestimmter Personengruppen, insbesondere zwischen Frauen/Männern bzw. Vätern/Müttern beobachtet wurden, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Unterschieden, insbesondere für die soziale Teilhabe und die zukünftigen (Weiter-)Beschäftigungschancen?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Personen ohne beruflichen Abschluss bei den Teilnehmenden der Förderungen nach § 16i SGB II sowie nach § 16e SGB II unterrepräsentiert sind, und wenn ja, a) welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, und b) welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Zugang dieser Personengruppen zum sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern?
Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2024 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar 2019 und Dezember 2024 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben), was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe, falls möglich mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?
Wie viele der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II sind nach Kenntnis der Bundesregierung a) bei öffentlichen Arbeitgebern, b) in der gemeinnützigen Sozialwirtschaft und c) bei gewinnorientierten Unternehmen der Privatwirtschaft angestellt worden (bitte gesamt sowie getrennt nach Geschlechtern sowie nach Bundesländern und Jobcentern auflisten und bitte ggf. ausführen, falls sich zwischen 2019 und heute die Gewichte deutlich verändert haben)?
Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II, bei denen a) bundeseinheitlicher Mindestlohn, b) branchenüblicher Mindestlohn, c) Tariflohn und d) ein tariforientierter Lohn vertraglich vereinbart wurde?
Wie hoch sind die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II, die in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 sowie 2024 jeweils in den einzelnen Wirtschaftsabschnitten (WZ 2008, Abschnitt A bis U) beschäftigt waren?
Für welche Beschäftigungsdauer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2024 neuen Teilnehmenden an Maßnahmen nach § 16i SGB II eine Zusage erteilt (bitte jeweils angeben, wie viel Prozent aller Zusagen eine Dauer von einem Jahr, zwei Jahren, drei Jahren, vier Jahren und fünf Jahren hatten, und bitte, falls möglich, getrennt nach Antritten in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 angeben)?
In wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2019, 2020, 2021, 2022, 2023 beziehungsweise 2024 der Passiv-Aktiv-Tausch (PAT) genutzt (bitte getrennt für die einzelnen Jahre sowohl in tatsächlicher Höhe als auch in prozentualer Höhe an allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, und bitte jeweils nach Bund, einzelnen Bundesländern sowie auf Ebene der Jobcenter aufschlüsseln)?
Bei wie vielen Förderfällen von Maßnahmen nach § 16i SGB II wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Coaching im ersten Jahr durchgeführt, in wie vielen Fällen über das erste Pflichtjahr hinaus angeboten und in wie vielen Fällen über das erste Pflichtjahr hinaus durchgeführt (bitte jeweils tatsächliche Zahlen sowie prozentuale Werte im Verhältnis zu allen Förderfällen nach § 16i SGB II angeben, und bitte jeweils für den Bund und einzelne Bundesländer aufschlüsseln)?
Wie viele Personen bekamen nach Kenntnis der Bundesregierung von den Jobcentern Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II, Bestandszahlen) im Januar 2025, Februar 2025, März 2025, April 2025, Mai 2025 und Juni 2025 (bitte Zahlen für den Bund sowie die einzelnen Bundesländer angeben, und bitte zusätzlich zur besseren Vergleichbarkeit jeweils die Zahlen der Vorjahresmonate aus den Jahren 2024 und 2023 gegenüberstellen)?
Wie viele Personen traten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2025 Arbeitsstellen an, die von den Jobcentern mit Leistungen zur „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II gefördert werden (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Bei wie vielen der geförderten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2025 von den Jobcentern die Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) beendet (bitte monatliche Zahlen für den Bund sowie für die einzelnen Bundesländer angeben), was waren die häufigsten Beendigungsgründe, und auf wessen Initiative beendeten die Jobcenter jeweils die Förderung (bitte Gründe, falls möglich mit Häufigkeitszahlen unterlegen)?
Verfügt die Bundesregierung über Prognosen oder Planungen bzw. sind der Bundesregierung Prognosen oder Planungen der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Jobcenter oder des IAB bekannt, wie viele zusätzliche Personen bis zum Jahresende eine Förderung durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) neu erhalten sollen und bei wie vielen Personen, die momentan Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) erhalten, die Förderung bis Ende 2025 beendet werden wird oder werden soll (bitte, falls möglich, monatliche oder quartalsweise Prognosen angeben sowie nach Bundesländern differenzieren)?
Entspricht die Entwicklung der Anzahl der Förderfälle und der Förderhöhen bezüglich der Beschäftigung schaffenden Maßnahmen, insbesondere des Instruments der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II, den Erwartungen der Bundesregierung, und wenn nein, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Abhilfe ergriffen oder geplant?
Erwartet die Bundesregierung, dass unter Berücksichtigung der bisherigen Fallzahlen und ihrer Entwicklung bis Ende 2025 die Anzahl von 150 000 geförderten Langzeitarbeitslosen erreicht wird, die der frühere Bundesminister Hubertus Heil als Zielmarke gesetzt hatte, und wenn nein, von welcher Fallzahl geht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) heute aus, und entspricht diese prognostizierte Fallzahl den Zielvorstellungen des BMAS, und wenn nein, mit welchen konkreten Maßnahmen soll gegengesteuert werden, und ist die „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II für die Bundesregierung aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiges Instrument für die Teilhabechancen von langzeitbeziehenden Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern, und wenn ja, welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um für steigende Teilnehmendenzahlen Sorge zu tragen?
Macht die Bundesregierung für die seit über drei Jahren sinkenden Teilnehmerzahlen der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II eher die Jobcenter (z. B. fehlende Sicherheit der überjährigen Finanzierung, lange Mittelbindung, Mittelreduzierung im Jahr 2025, vorläufige Haushaltsführung 2025) oder die Leistungsbeziehenden (z. B. fehlende Motivation, mehr Interesse an Weiterbildung) verantwortlich (Antwort bitte begründen), bzw. welche möglichen Gründe wurden der Bundesregierung durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter bekannt?
In welcher Höhe wurden Eingliederungsmittel in den Jahren 2018, 2019, 2021, 2022, 2023 und 2024 insgesamt für die TaAM verwendet, und sind nach Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Ausgaben der Jobcenter für die Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ nach § 16i SGB II im Vergleich von 2023 auf 20243 gestiegen (bitte verausgabte Mittel insgesamt, Ausgaben ohne PAT sowie PAT-Mittel jeweils gegenüberstellen und vergleichen), und wenn ja, wie erklärt sich dies angesichts der Tatsache, dass die Teilnehmendenzahlen tendenziell sanken)?
Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund in der vorläufigen Haushaltsführung 2025 vorgesehenen Mittel sind nach Kenntnis des Bundes für Förderungen nach § 16i SGB II vorgesehen?
Wie viele für Leistungen zur Eingliederung vom Bund in der vorläufigen Haushaltsführung 2025 vorgesehenen Mittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durch mehrjährige Förderungen nach § 16i SGB II gebunden, und von welchem finanziellen Umfang von Umschichtungen aus dem Eingliederungshaushalt in den Verwaltungshaushalt der Jobcenter geht die Bundesregierung für 2025 aus?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Übergangsquote in ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Teilnehmenden, die eine Förderung nach § 16i SGB II erhalten haben, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Teilhabegewinne die Teilnehmenden, die eine Förderung nach § 16i SGB II erhielten, bereits durch die Teilnahme selbst aufwiesen, also auch ohne anschließenden Übergang in ungeförderte Beschäftigung (bitte ausführen)?
Plant die neue Bundesregierung beziehungsweise das BMAS unter neuer Führung, ab 2025/2026 die Fallzahlen bei Geförderten der TaAM zu erhöhen, und wenn ja, welche Zielgröße wird bis wann angestrebt, und wenn nein, welche Zielvorstellung bezüglich der Gefördertenzahlen verfolgt das BMAS?
Teilen das BMAS und die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die TaAM ein hervorragendes Förderinstrument ist, um langzeitarbeitslose Leistungsbeziehende, die arbeiten können, denen aber keine ungeförderte Arbeit erfolgreich vermittelt werden kann, in Erwerbsarbeit zu bringen, und wenn ja, welche konkreten Schlüsse und Pläne zieht das BMAS daraus, und plant die Bundesregierung, für die Wiederbelebung der TaAM mehr Mittel im Eingliederungshaushalt einzustellen?
Welche Ziele verfolgen die Bundesregierung und das BMAS hinsichtlich der Weiterentwicklung des Passiv-Aktiv-Tauschs im SGB II (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/, Zeile 511 f.), und bis wann sollen diese durch Rechtsänderungen verankert werden, und teilt die Bundesregierung die Aussage des Evaluationsberichts zum Teilhabechancengesetz, dass angesichts der Verfestigungstendenzen von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug eines nennenswerten Teils der Leistungsberechtigten solche Fördermöglichkeiten unverzichtbar bleiben, um eine Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, sowie die Feststellung, dass ohne eine „verlässliche und angemessene Finanzierungszusage […] die gesetzliche Existenz solcher Förderinstrumente allein freilich wenig wert“ sei (IAB-Forschungsbericht 4/2024, S. 272, verfügbar unter doku.iab.de/forschungsbericht/2024/fb0424.pdf), und wenn ja, wie sorgt die Bundesregierung für eine stabile Finanzierung des Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, bzw. wie will sie dafür sorgen?
Welche konkreten Schlüsse und Folgerungen zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen aus der wissenschaftlichen Evaluation der TaAM durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) (https://iab.de/publikationen/publikation/?id=2028798)?
Welche Impulse und Vorschläge zur Weiterentwicklung der TaAM des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird die Bundesregierung aufgreifen und umsetzen, und welche nicht (vgl. ebd., https://iab-forum.de/wirksame-instrumente-mit-punktuellem-verbesserungsbedarf-impulse-zu-weiterentwicklung-des-teilhabechancengesetzes/)?