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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Auswirkung der Mindestlohnanpassung und der Mindestlohnpolitik

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

28.08.2025

Aktualisiert

08.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/122013.08.2025

Auswirkung der Mindestlohnanpassung und der Mindestlohnpolitik

der Abgeordneten Anne Zerr, Janine Wissler, Jörg Cezanne, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Mit dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 wurde eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro festgesetzt. In ihrer Geschäftsordnung hat die Mindestlohnkommission den Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten gemäß Artikel 5 Absatz 4 sowie die Kriterien gemäß Artikel 5 Absatz 2 der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union festgehalten, um die Zielsetzung gemäß § 9 Absatz 2 Satz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) zu erreichen. Diese Zielsetzung ist ebenfalls im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankert (www.koalitionsvertrag2025.de/, S. 18). Die Hans-Böckler-Stiftung kommt auf Basis der OECD-Daten (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zum Kaitz-Index (prozentualer Anteil des Mindestlohns am mittleren Bruttostundenverdienst [Median] bei Vollzeitbeschäftigten) zu dem Ergebnis, dass bereits im Jahr 2025 ein Mindestlohn von 15,12 Euro erforderlich wäre, um den Zielwert von 60 Prozent zu erreichen (www.boeckler.de/de/boeckler-impuls-der-mindestlohn-wirkt-ist-aber-zu-niedrig-68035.htm). Auch die fortgeschriebenen Daten des Statistischen Bundesamtes ergeben, dass ein Mindestlohn von 14,88 bis 15,02 Euro im Jahr 2026 bzw. von 15,31 bis 15,48 Euro im Jahr 2027 erforderlich wäre, um das Ziel von 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu erreichen (ebd.). Die Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD scheint diese Berechnungen zu kennen, denn im Koalitionsvertrag wird argumentiert: „Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns wird sich die Mindestlohnkommission im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“ (vgl. Koalitionsvertrag, S. 18).

Zwar würde der Mindestlohnanstieg im Zuge des Beschlusses der Mindestlohnkommission eine Entlastung für Beschäftigte auf Mindestlohnniveau darstellen, allerdings fällt diese geringer aus, als im Koalitionsvertrag für möglich erklärt wird, und bleibt sowohl unter den veranschlagten 15 Euro als auch unter 60 Prozent des Bruttomedianlohns. Insbesondere mit Blick auf die schrittweise Erhöhung über mehrere Jahre bleibt der Beschluss somit unter den veranschlagten Möglichkeiten. Für Beschäftigte auf Mindestlohnniveau macht es einen erheblichen Unterschied, ob der Mindestlohn im Jahr 2027 bei 14,60 Euro oder bei 15,40 Euro liegt und wie konstant die Kaufkraft des aktuellen Mindestlohns in Bezug auf essenzielle Lebenserhaltungskosten (wie die Kosten von Lebensmitteln oder der Miete) ist. Beschäftigte auf Mindestlohnniveau erleben daher fortlaufend finanzielle Unsicherheiten. Das aktuelle Mindestlohnmodell kann nicht garantieren, dass rapide Preisentwicklungen durch zukünftige Mindestlohnanpassungen angemessen aufgegriffen werden – insbesondere mit Blick auf einen zunehmend volatilen Weltmarkt.

Im Jahr 2024 lagen die Einkommen des höchstverdienenden 1 Prozent bei 213 286 Euro Bruttojahresverdienst und aufwärts. Der mittlere Bruttojahresverdienst lag bei 52 159 Euro und somit bei weniger als einem Viertel der einkommensreichsten 1 Prozent (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/04/PD25_134_621.html). Gleichzeitig erzielten 4,4 Prozent der Vollzeitbeschäftigten ein so geringes Einkommen, dass sie trotz ihrer Arbeit in Vollzeit von Armut betroffen waren (www.destatis.de/€pa/DE/Thema/Bevoelkerung-Arbeit-Soziales/Soziales-Lebensbedingungen/Arm-trotz-arbeit.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Beschäftigte in Deutschland würden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die beschlossenen Mindestlohnanpassungen (bitte jeweils für die Anpassung auf 13,90 Euro im Jahr 2026 und auf 14,60 Euro im Jahr 2027 angeben) eine Lohnerhöhung im Vergleich zu ihrem aktuellen Lohn erfahren, und wie verteilen sich diese Werte nach Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob-Beschäftigten sowie nach Wirtschaftsbranchen, nach Geschlecht, nach Alter, nach Bildungsstand und nach Bundesland?

2

Wie viele Beschäftigte im Mindestlohnbereich in Deutschland würden nach Kenntnis der Bundesregierung durch eine Mindestlohnanpassung eine Lohnerhöhung im Vergleich zu ihrem nach Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Bruttostundenlohn in den Jahren 2026 und 2027 erfahren, wenn man die durchschnittliche Lohnentwicklung der letzten zehn Jahre fortschreiben würde, und wie verteilen sich diese Werte nach Vollzeit-, Teilzeit- und Minijob-Beschäftigten sowie nach Wirtschaftsbranchen, nach Geschlecht, nach Alter, nach Bildungsstand und nach Bundesland?

3

Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, § 9 Absatz 2 MiLoG, um den Orientierungswert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns zu ergänzen und somit die Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission und § 9 Absatz 2 MiLoG zu harmonisieren?

Wenn ja, wie plant sie die Umsetzung?

Wenn nein, wie begründet sie dies mit Blick auf die Verankerung dieses Orientierungswertes in der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission?

4

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung des Niedriglohnsektors aufgrund der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 vor (bitte den Zeitraum ab dem Jahr 2015 darstellen)?

5

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der zu erwartenden Entwicklung des Niedriglohnsektors für die Jahre 2026 und 2027 angesichts der beschlossenen Mindestlohnerhöhung vor?

6

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu der anzunehmenden Entwicklung des Niedriglohnsektors durch eine jahresaktuelle Kopplung des Mindestlohnniveaus an mindestens 60 Prozent des Bruttomedianlohns vor?

7

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem Effekt des Mindestlohns auf das allgemeine Beschäftigungsniveau in Deutschland seit dessen Einführung im Jahr 2015 vor?

8

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem Effekt des Mindestlohns auf die binnenwirtschaftliche Kaufkraft in Deutschland seit dessen Einführung im Jahr 2015 vor?

9

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu dem anzunehmenden Effekt der Mindestlohnanpassung für die Jahre 2026 und 2027 auf die binnenwirtschaftliche Kaufkraft in Deutschland vor?

10

Welchen Effekt auf die Binnennachfrage in Deutschland würde nach Kenntnis der Bundesregierung eine sofortige Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro entfalten?

11

Welche Daten liegen der Bundesregierung zu dem Zusammenhang zwischen Arbeit auf oder unter Mindestlohnniveau und dem geschlechterspezifischen Gefälle bei den Alterseinkünften (Gender Pension Gap) vor (bitte, wenn nach Datenlage möglich, ebenfalls den Zusammenhang zwischen Arbeit auf oder unter Mindestlohnniveau und der geschlechterspezifischen Höhe der Alterseinkünfte abbilden)?

12

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zu einem möglichen Zusammenhang zwischen Beschäftigung im Mindestlohnbereich und Altersarmut vor (bitte mit Blick auf geschlechterspezifische Unterschiede erläutern)?

13

Wie groß ist aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Beschäftigten auf Mindestlohnniveau, die armutsgefährdet sind (bitte, wenn möglich, nach Minijob, Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung aufschlüsseln)?

14

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft des Mindestlohns seit dessen Einführung im Jahr 2015 relativ zu den Preissteigerungen der Verbraucherpreise in der Gruppe Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke entwickelt?

15

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufkraft des Mindestlohns seit dessen Einführung im Jahr 2015 relativ zu den Preissteigerungen von Mietkosten in Großstädten entwickelt?

16

Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass die Mindestlohnkommission in Zukunft keine Bezugsgrößen bzw. Berechnungsgrundlagen verwendet, die laut der im Vierten Beschluss der Mindestlohnkommission angefügten Stellungnahme der Arbeitnehmerseite (www.mindestlohn-kommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2023.pdf?__blob=publicationFile&v=3) falsch seien, wie es seitens der Arbeitgeber im Beschluss vom 26. Juni 2023 geschehen ist, als der veraltete Mindestlohn von 10,45 Euro statt des gesetzlich festgelegten Mindestlohns von 12 Euro verwendet wurde?

17

Welche Vor- und Nachteile identifiziert die Bundesregierung bei der Verwendung des Medianwerts im Vergleich zum Durchschnittswert des Bruttoeinkommens (bitte insbesondere mit Blick auf die Fähigkeit, Einkommensungleichheit abzubilden, erläutern)?

18

Plant die Bundesregierung, Maßnahmen gegen die ungleiche Einkommensverteilung in Deutschland zu ergreifen, und wenn ja, welche?

19

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 und der Entwicklung des Mindestlohnniveaus seitdem auf die Einkommensungleichheit in Deutschland vor?

20

Welchen Effekt erwartet die Bundesregierung durch die beschlossenen Mindestlohnanpassungen für die Jahre 2026 und 2027 hinsichtlich der zu erwartenden Entwicklung von erheblicher materieller und sozialer Deprivation in Deutschland (https://dns-indikatoren.de/1-1-ab/; bitte, wenn möglich, die anzunehmende prozentuale Entwicklung angeben)?

21

Stellt die Bundesregierung sicher, dass eine von der Mindestlohnkommission beschlossene Mindestlohnhöhe das in § 9 Absatz 2 MiLoG verankerte Ziel, einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu leisten, erfüllt, und verwendet sie hierfür bestimmte Richtwerte?

22

Wie begründet die Bundesregierung, dass der Mindestlohn nicht für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung, für Beschäftigte unter 18 Jahren und ohne Berufsausbildung, für Beschäftigte im Rahmen eines Praktikums sowie für Langzeiterwerbslose gilt, und plant sie, das Mindestlohngesetz anzupassen, um die Schutzfunktion des Mindestlohns auf diese Gruppen auszuweiten?

Berlin, den 8. August 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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