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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.08.2025

Aktualisiert

08.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/128318.08.2025

Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland 2024

der Abgeordneten Cem Ince, Anne Zerr, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

In ihrer Sitzung vom 27. Juni 2025 hat die Mindestlohnkommission eine stufenweise Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1. Januar 2026 und 14,60 Euro zum 1. Januar 2027 beschlossen (www.mindestlohnkommission.de/shareddocs/downloads/de/Bericht/beschluss2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3). Die europäische Mindestlohnrichtlinie schlägt als Referenzwert für den gesetzlichen Mindestlohn 60 Prozent des mittleren Bruttolohns vor (vgl. Artikel 5 Absatz 4 Richtlinie (EU) 2022/2024). Damit müsste der Mindestlohn in Deutschland nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller schon heute bei mindestens 15 Euro liegen (vgl. etwa Lübker und Schulten, www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2025/heft/5/beitrag/eine-neue-orientierung-fuer-den-mindestlohn.html?). Der Beschluss der Mindestlohnkommission bleibt damit hinter dem vorgesehenen europäischen Mindestmaß zurück.

Neben der angemessenen Höhe ist die wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit des Mindestlohns, dass er durchgesetzt wird und die Menschen ihn auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Laut Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung erhielten im Jahr 2017 bis zu 2,4 Millionen Beschäftigte den gesetzlichen Mindestlohn nicht – mit gravierenden Folgen nicht nur für das Nettoeinkommen der betroffenen Beschäftigten, sondern auch für die Sozialversicherungssysteme sowie die Steuereinnahmen. Der Gesamtverlust beläuft sich nach Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2018 auf durchschnittlich 7,6 Mrd. Euro jährlich (www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-15991-durch-umgehungen-des-gesetzlichen-mindestlohns-jaehrlich-mehr-als-7-milliarden-euro-3174.htm).

Der Mindestlohn muss daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zwingend wirksamer und proaktiver kontrolliert werden. Nur so können die Rechte der Beschäftigten sichergestellt werden. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag möchte sich mit der Kleinen Anfrage ein Bild über die Arbeit der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) machen, um frühzeitig Fehlentwicklungen in den Kontrollstrukturen zu thematisieren und gegebenenfalls notwendige Handlungsoptionen für eine wirksame Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns vorzuschlagen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Für wie viele Betriebe und für wie viele Beschäftigte hatte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die Kontrollkompetenz (zum Vergleich auch die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie nach Branchen differenzieren und auch die Anzahl der Betriebe und Beschäftigten insgesamt nennen)?

2

Wie viele Arbeitgeberprüfungen hat die FKS im Jahr 2024 insgesamt durchgeführt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie bitte auch die Zahl insgesamt nennen)?

3

Wie viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von der FKS im Jahr 2024 bundesweit festgestellt (bitte nach Branchen differenzieren und zum Vergleich die entsprechenden Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 ausweisen sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?

4

Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz sind infolge von Kontrollen der FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2024 eingeleitet worden, und wie viele wurden im selben Zeitraum mit einer Strafe abgeschlossen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023 und 2022 und nach Branchen differenzieren sowie auch die Zahl insgesamt nennen)?

5

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 die verhängten Geldstrafen sowie Verwarn- und Bußgelder aufgrund von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz infolge von Kontrollen der FKS in Deutschland?

6

In welchen Branchen fanden nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit im Jahr 2024 Schwerpunktprüfungen durch die FKS statt?

a) Wie viele Verstöße nach dem Mindestlohngesetz wurden bei diesen Schwerpunktprüfungen festgestellt?

b) Wie viele Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit infolge dieser Schwerpunktkontrollen eingeleitet worden?

7

Wie viele geringfügig Beschäftigte (§ 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV) waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2024 insgesamt von Verstößen gegen den gesetzlichen Mindestlohn betroffen (bitte zum Vergleich die Vorjahreszeiträume 2023, 2022 und 2021 ausweisen; wenn diese Daten nicht vorliegen, bitte begründen)?

8

Hält die aktuelle Bundesregierung die Dokumentationspflichten der Arbeitszeit nach § 17 Absatz 1 und 2 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) für ausreichend, um Betrug beim Mindestlohn zu verhindern, obwohl bereits im 2020 veröffentlichten Evaluationsbericht des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgehalten ist, dass „die unkorrekte Ausführung der Arbeitszeiterfassung als gängigste Umgehungspraxis“ fungiert (www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-558-gesamtbericht-zur-evaluation-des-gesetzlichen-mindestlohns.html, S. 47)?

9

Wie hoch schätzt die Bundesregierung aktuell die Zahl der Betrugsfälle beim gesetzlichen Mindestlohn, und welche Maßnahmen möchte sie ergreifen, um noch effektiver dagegen vorzugehen?

10

Wie viele abhängig Beschäftigte erhalten nach aktuellen verfügbaren Daten bundesweit derzeit weniger als 14 bzw. 15 Euro je Stunde (bitte nach Betrieben mit bzw. ohne Tarifbindung differenzieren)?

Berlin, den 18. August 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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