Fehlender Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne- Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Katrin Fey, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
In den vergangenen Sommern kam es in vielen Kliniken, Pflegeheimen und Rettungswachen zu extremen Raumtemperaturen, teils über 35 °C. Dies betrifft insbesondere Intensivstationen, Operationssäle, Dachgeschossstationen und andere Bereiche ohne Klimaanlage oder ausreichende bauliche Hitzeschutzmaßnahmen. Berichte von Beschäftigten zeigen, dass medizinisches Personal unter diesen Bedingungen körperlich an seine Grenzen kommt, Patientinnen und Patienten einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind und Arbeits- sowie Behandlungsqualität leiden (vgl. www.zeit.de/gesundheit/2025-08/hitze-schutz-kliniken-fehlt-klimaanlage).
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und andere Expertinnen und Experten weisen seit Jahren darauf hin, dass Gesundheitseinrichtungen auf zunehmende Hitzewellen vorbereitet werden müssen. Trotzdem fehlen vielerorts verbindliche Vorgaben, Investitionsprogramme und konkrete Maßnahmen (vgl. www.tagesschau.de/inland/hitzewelle-hitzeschutz-krankenhaus-100.html; www.hs-harz.de/dokumente/extern/Forschung/NWK2023/Beitraege/Hitzeschutz_in__deutschen__Krankenhaeusern_und_Pflegeheimen.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in Deutschland vor, die nicht über Klimaanlagen oder vergleichbare Hitzeschutzsysteme verfügen (wenn ja, bitte auflisten)?
Welche gesetzlichen oder untergesetzlichen Vorgaben bestehen derzeit in Deutschland zum baulichen oder technischen Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung im Arbeitsschutzrecht ausreichende Regelungen zum Schutz von Beschäftigten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen vor extremer Hitze, insbesondere bei Temperaturen über 30 °C in Innenräumen?
Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kurzfristig gegen extreme Hitze zu rüsten?
Was unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die erforderlichen technischen Maßnahmen – wie Fassadenbegrünung oder Hitzeschutzfolien – überall flächendeckend und zeitnah umgesetzt werden, und inwiefern können entsprechende Ausgaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden?
Welche Abstimmungen fanden in den letzten fünf Jahren zwischen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und den Ländern und Kommunen zu Hitzeschutzmaßnahmen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen statt, und mit welchem Ergebnis?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung, dass Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, damit der Bund gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Hitzeschutzmaßnahmen finanzieren kann?
Welche Förderprogramme des Bundes zur Finanzierung von Maßnahmen für den Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen existieren bereits?
Inwiefern werden Förderprogramme des Bundes, z. B. im Rahmen der Krankenhausfinanzierung, für Hitzeschutzmaßnahmen genutzt?
Warum gibt es bisher keine bundesweit verbindlichen Regelungen bezüglich maximaler Raumtemperaturen für Patientenzimmer und Behandlungsräume, obwohl internationale Standards solche Grenzwerte empfehlen (www.krankenhaushygiene.de/pdfdata/2024_07_08_Bauhygienische_Massnahmen_zum_Hitzeschutz_im_Krankenhaus.pdf)?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der Krankenhausreform oder anderer Gesetzesvorhaben, Hitzeschutz als verpflichtenden Bestandteil baulicher und technischer Mindeststandards aufzunehmen?
Wie begründet die Bundesregierung das Fehlen eines verpflichtenden Investitionsplans zur strukturellen Nachrüstung bestehender Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen für den Hitzeschutz, insbesondere, weil 97 Prozent der Kliniken die Finanzierung als Haupthindernis sehen (www.tagesschau.de/inland/hitzewelle-hitzeschutz-krankenhaus-100.html)?
Weshalb sind die Musterhitzeschutzpläne des Bundesministeriums für Gesundheit lediglich Empfehlungen und keine verbindlichen Vorschriften zur Umsetzung konkreter Maßnahmen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/Musterhitzeschutzplan_Krankenhaeuser_BF.pdf), und erwägt die Bundesregierung, hier eine Rechtsänderung für mehr Einheitlichkeit im bundesweiten Hitzeschutz in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu initiieren?
Welche gesundheitlichen Risiken sieht die Bundesregierung für Patientinnen und Patienten, insbesondere auf Intensivstationen, in Operationssälen oder in Bereichen mit vulnerablen Gruppen, bei fehlender Raumkühlung während Hitzeperioden?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Anzahl hitzebedingter, gesundheitlicher Vorfälle oder Zwischenfälle in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in den Jahren von 2020 bis 2025, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die soziale Dimension des Hitzeschutzes – wie Nachbarschaftshilfe und Betreuung bzw. Pflege vulnerabler Menschen im häuslichen Bereich – besser in bundesweiten Hitzeschutzkonzepten zu berücksichtigen?
Welche Unterstützung erhalten z. B. hochaltrige, pflegebedürftige oder andere hitzesensible Menschen in großen Hitzewellen, wenn ihnen zuhause keine Möglichkeit gegeben ist, z. B. Räume zu kühlen?
Sehen die (Muster-)Hitzeschutzpläne nach Kenntnis der Bundesregierung eine Verlagerung in hitzegeschützte Räumlichkeiten vor, und hält die Bundesregierung diese Maßnahmen für ausreichend, um Hitzetote und hitzebedingte Gesundheitsschäden deutlich zu reduzieren?
Was tut die Bundesregierung, damit Investitionen in Hitzeschutz nicht nur als kurzfristige Akutmaßnahmen, sondern als langfristige Strategie in allen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen etabliert werden?
Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung gemäß Hitzeschutzplan des BMG gekommen, Hitzebeauftragte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen zu ernennen, und welche Qualifikation und Vergütung ist für diese ggf. vorgesehen (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 bis 10 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/8271)?