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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

25.09.2025

Aktualisiert

11.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/103209.09.2025

Die Zusammenarbeit der Bundesregierung mit dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln

der Abgeordneten Violetta Bock, Ates Gürpinar, Caren Lay, Dr. Fabian Fahl, Mareike Hermeier, Luigi Pantisano, Jorrit Bosch, David Schliesing, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Katalin Gennburg, Ina Latendorf, Sahra Mirow, Sascha Wagner, Ines Schwerdtner, Cansin Köktürk und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Das Energiewissenschaftliche Institut an der Universität zu Köln (EWI) wurde laut Pressemeldungen von der Bundesregierung mit dem sogenannten Energiemonitoring beauftragt. Dabei soll es sich um ein Gutachten zum Stand der Energiewende handeln und welches dann Grundlage für eine „Neuausrichtung der Energiewende“ werden soll (https://taz.de/Reiches-umstrittenes-Energiegutachten/!6099622&s=Katherina%2BReiche/).

Die Unabhängigkeit des EWI wurde in der Vergangenheit wegen der maßgeblichen Finanzierung durch die Energiewirtschaft selbst kritisiert und in Zweifel gezogen (u. a. www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/wichtige-energiestudie-regierungsgutachter-steht-stromkonzernen-nahe-a-714013.html; https://taz.de/Energiepolitik-der-Union/!6101985&s=Katherina%2BReiche/). So veröffentlichte das EWI im Jahr 2010 das Gutachten „Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung“, welches die Notwendigkeit der Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken behauptete, während es zugleich von mehreren deutschen Kernkraftunternehmen finanziert wurde (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/wichtige-energiestudie-regierungsgutachter-steht-stromkonzernen-nahe-a-714013.html). Bereits 2013 legte das Institut die Studie „Potenziale für Erdgas im Straßenverkehr“ im Auftrag des Zukunft Gas e. V., Lobbyverband der deutschen Erdgasindustrie, vor. Eine 2015 von dem Deutschen Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. bezahlte Studie behauptete, dass nationale Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen für den Klimaschutz angeblich nutzlos wären. Im Jahr 2017 behauptete eine Studie der zeitweise aus dem EWI ausgegliederten ewi Energy Research & Scenarios gGmbH (ewi ER&S), dass mit dem Bau der Pipeline die EU-Länder 25 Mrd. Euro sparen würden. Bezahlt hatte diese Studie die Nordstream AG (www.zeit.de/wirtschaft/2023-02/lobbyismus-fossielindustrie-auftragsstudien-nord-stream/komplettansicht).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche wissenschaftlichen Verbände, Institute und Einrichtungen haben sich auf eine Ausschreibung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Erstellung eines Gutachtens zum Stand der Energiewende beworben?

2

Wann wurde die Ausschreibung wo veröffentlicht, und welche Frage- und Zielstellungen wurden damit verbunden?

3

Welche Parameter sind mit der Formulierung „Neuausrichtung der Energiewende“ im Einzelnen konkret ins Auge gefasst worden und sollen im Ergebnis der noch zu erwartenden Studie durch gesetzgeberische Maßnahmen neu ausgerichtet werden (bitte für die einzelnen Sektoren wie Bauwirtschaft, Verkehr, Energie- und Wärmeversorgung etc. auflisten)?

4

Welche Verfahrensschritte sind für Qualitätssicherung mit der Auftragnehmerin EWI durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie für die Erstellung des Gutachtens zum Stand der Energiewende verabredet worden?

5

Welche begleitenden oder prüfenden Gutachten etwa im Rahmen von peer review, open peer review oder community peer review müssen in das zu erstellende Gutachten einfließen, um eine inhaltliche Bewertung vornehmen zu können?

6

Sind der Auftragnehmerin Vorgaben hinsichtlich der Einhaltung der FAIR-Prinzipien, der Kenntlichmachung der Finanzierung von Forschung und Publikation einschließlich der Offenlegung von Verbindungen der beteiligten Autoren zu in der Studie etwaig angesprochenen wirtschaftlichen Akteuren und Anbietern im Energiesektor und auf dem Energiemarkt auferlegt worden, und wenn ja, welche im Einzelnen?

7

Sind aus Sicht der Bundesregierung bei der Erstellung des Gutachtens zum Stand der Energiewende Mindeststandards der wissenschaftlichen Qualitätssicherung von der Auftragnehmerin EWI einzuhalten, und wenn ja, welche?

8

Welche Kontakte, Treffen oder Verbindungen zwischen dem Energiewissenschaftlichen Institut an der Universität zu Köln und der heutigen Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Zeitraum zwischen September 2015 und August 2025 sind der Bundesregierung bekannt?

9

Sind der Bundesregierung personelle Überschneidungen und Verbindungen zwischen früheren und aktuellen Auftraggebern von Gutachten und Stellungnahmen des EWI und Mitarbeitenden des EWI mit diesen Auftraggebern bekannt, und wenn ja, inwieweit ergeben sich daraus Rückschlüsse für die Qualitätssicherung des zu erstellenden Gutachtens zum Stand der Energiewende?

Berlin, den 3. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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