Ehrenamt und Schutz
der Abgeordneten Mandy Eißing, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Kathrin Gebel, Mareike Hermeier, Christian Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Ehrenamtlich Engagierte – sei es bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Rettungsdiensten, in zivilgesellschaftlichen Initiativen oder als kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger – erleben in Deutschland eine zunehmende Bedrohungslage. Laut einer Umfrage des Deutschen Feuerwehrverbands haben in den letzten Jahren nahezu 50 Prozent der Feuerwehr-Ehrenamtlichen Gewalt im Einsatz erlebt, überwiegend in Form von Beschimpfungen, verbalen Drohungen, verbaler Einschüchterung oder sogar tätlichen Angriffen (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/angriffe-einsatzkraefte-100.html).
Auch kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger – Ehrenamtliche im politischen Amt – sind vermehrt Opfer von Gewalt und Einschüchterungen. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der Körber-Stiftung ergab, dass ein Viertel von mehr als 2 000 lokalen Ratsmitgliedern persönlich oder im Umfeld Beleidigungen, Bedrohungen oder Anfeindungen erlebt hat, 27 Prozent nehmen demokratiefeindliche Tendenzen wahr (www.zdfheute.de/politik/deutschland/lokalpolitik-umfrage-angriffe-100.html).
Die vorherige Bundesregierung hatte bereits einen Gesetzentwurf zu Strafrechtsverschärfungen zum Schutz ehrenamtlich Engagierter vorgelegt, der jedoch mit Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität anheimfiel (https://dserver.bundestag.de/brd/2024/0423-24.pdf). Auch die Parteien, die die jetzige Bundesregierung tragen, kündigten in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD an, den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und Rettungskräften verschärfen und einen erweiterten Schutz für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sowie für das Allgemeinwohl Tätige prüfen zu wollen. Konkrete Maßnahmen oder Ausgestaltungen bleiben jedoch bislang offen.
Aus Perspektive der Fragestellenden stellen sich zentrale Fragen zur Wirksamkeit und Vollständigkeit dieser Maßnahmen. Ehrenamtliche brauchen präventiven Schutz durch klare Strukturen, etwa schnelle polizeiliche Reaktion, nachhaltig finanzierte Opferunterstützung und niedrigschwellige Meldekanäle. Die existierenden Unterstützungsangebote müssen weiter ausgebaut und kommunal verankert werden, um Gewaltbelastung nicht zum Engagementhindernis zu machen.
Zusätzlich bedarf es aus Sicht der Fragestellenden stärkerer Offensive gegen Demokratiefeindlichkeit im Ehrenamt (z. B. zivilgesellschaftliche Aufklärung, Bildungsarbeit), die Angriffe oft erst ermöglichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie viele Straftaten gegen ehrenamtlich Engagierte (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Rettungsdienste, kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 pro Jahr erfasst (bitte nach Jahr, Bundesland, Ehrenamtsbereich und Deliktart aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als Politisch motivierte Kriminalität (PMK) eingestuft und welchem Phänomenbereich (z. B. PMK-rechts, PMK-links, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie, PMK-nicht zuzuordnen) wurden sie jeweils zugeordnet (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele der in Frage 1 erfragten Fälle führten zu Ermittlungs- oder Strafverfahren, und wie viele zu Verurteilungen?
Werden die in der letzten Wahlperiode geplanten Änderungen des Strafgesetzbuches zum Schutz ehrenamtlich Engagierter weiterverfolgt, und wenn ja, ist nach erfolgter Umsetzung eine Evaluierung vorgesehen (z. B. durch Fallzahlen, Rückmeldungen von Justizbehörden oder betroffenen Organisationen)?
Welche Unterstützungsangebote stehen nach Kenntnis der Bundesregierung ehrenamtlich Engagierten derzeit zur Verfügung, um sich bei Gewaltandrohungen oder Übergriffen rechtlich, psychologisch oder organisatorisch beraten zu lassen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Meldestrukturen für Angriffe auf Ehrenamtliche (z. B. Meldestellen bei Polizei oder Meldeportale)?
Welche finanziellen Mittel sind seit Einrichtung der bundesweiten Ansprechstelle zum Schutz für kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger im Jahr 2024 jährlich bereitgestellt worden, und welche Mittel sind für das Jahr 2026 eingeplant?
Wie viele kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger nutzten seit 2024 die Ansprechstelle zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträgerinnen und Amts- und Mandatsträger?
Welche weiteren spezifischen Unterstützungsangebote stehen nach Kenntnis der Bundesregierung ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern derzeit zur Verfügung, um sich bei Gewaltandrohungen oder Übergriffen rechtlich, psychologisch oder organisatorisch beraten zu lassen?
Sind der Bundesregierung Hürden bekannt, warum von Gewalt betroffene Ehrenamtliche keine Anzeigen erstatten, und wenn ja, welche?
Wie viele Ehrenamtliche nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2024 die Möglichkeit einer Auskunftssperre im Melderegister (§ 51 des Bundesmeldegesetzes (BMG)) zum Schutz vor Bedrohung oder Gewalt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Mittel stellt die Bundesregierung für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bereit, um konkrete Schutzmaßnahmen oder Präventionsmaßnahmen gegen Anfeindungen und Gewalt im Ehrenamt umzusetzen?
Welche Maßnahmen zur Opferhilfe und Nachsorge stehen ehrenamtlich tätigen Betroffenen von Gewalt bundesweit zur Verfügung, und wie werden diese finanziert (bitte Programme, Träger, Haushaltsvolumen nennen)?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die psychischen Belastungen ehrenamtlich Engagierter durch Anfeindungen, Bedrohungen und Angriffe, und wenn ja, welche?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um Ehrenamtsorganisationen systematisch dabei zu unterstützen, eigene Schutzkonzepte gegen Bedrohung, Hass und Gewalt zu entwickeln und umzusetzen, und wenn ja, welche (z. B. durch Leitfäden, Fortbildungen oder finanzielle Hilfen)?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bestehende Schutzkonzepte nicht nur bekannt, sondern auch flächendeckend anwendbar und niedrigschwellig zugänglich sind – insbesondere in ländlichen Räumen?