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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.09.2025

Aktualisiert

29.09.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/162311.09.2025

Versuchte Störung des ARD-Sommerinterviews mit Markus Söder

der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Violetta Bock, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Am Sonntag, dem 24. August 2025, wurden am Rande des ARD-Sommerinterviews mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder aus einer Gruppe, die augenscheinlich dem rechtsextremen Spektrum zugeordnet werden kann, Parolen skandiert und Banner präsentiert (www.spiegel.de/panorama/markus-soeder-rechtsextreme-wollen-ard-sommerinterview-stoeren-kommen-aber-zu-spaet-a-9a55a8f5-1aed-445d-8531-0e58d3f7d175).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, welcher Partei, Organisation bzw. Gruppierung die an der Aktion beteiligten Personen angehören (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?

2

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob an der Aktion Personen beteiligt waren, die Parteien oder Organisationen bzw. Gruppierungen zugeordnet werden können, die im Verfassungsschutzbericht 2024 genannt werden (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?

3

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen, die an der Aktion beteiligt waren, zugleich Mitglied in mehreren im Verfassungsschutzbericht 2024 genannten Parteien, Organisationen bzw. Gruppierungen sind (bitte einzeln nach Partei, Organisation bzw. Gruppierung und Anzahl aufschlüsseln)?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, ob Personen an der Aktion beteiligt waren, die zu der Gruppe von acht Personen gehören, die im Mai 2025 im Rahmen einer Grenzkontrolle von der Bundespolizei am Flughafen München kontrolliert und nach § 10 Absatz 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Nummer 1 des Passgesetzes (PassG) an der Ausreise gehindert wurden?

Berlin, den 4. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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