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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Fragen zu in Deutschland begangenen Angriffen auf Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern
Datum
02.10.2025
Aktualisiert
09.10.2025
BT21/170617.09.2025
Fragen zu in Deutschland begangenen Angriffen auf Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/1706
21. Wahlperiode 17.09.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Reichardt, Sebastian Maack, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Angela Rudzka, Nicole Höchst, Jan Feser, Otto Strauß, Claudia
Weiss, Lukas Rehm und der Fraktion der AfD
Fragen zu in Deutschland begangenen Angriffen auf Angehörige der unter dem
Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung
Ende Juni 2025 verlautbarte das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), dass
das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) u. a. für Homo- und Transsexuelle
eine abstrakte Gefahr für Leib und Leben ausgehend von durch den
Verfassungsschutz im Rechtsextremismus verorteten Jugendgruppen für gegeben hält
(www.rnd.de/politik/rechtsextreme-jugendgruppen-beschaeftigen-die-sicherheit
sbehoerden-5EIXOFGC2NBJBNRTWRORMSD7J4.html; zuletzt abgerufen
am 21. August 2025).
Im November 2024 hatte die Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik u. a.
Schwulen und Lesben geraten, in bestimmten Vierteln, „in denen mehrheitlich
arabischstämmige Menschen wohnen“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/berli
n-polizeipraesidentin-raet-juden-und-homosexuellen-in-teilen-der-stadt-zu-meh
r-vorsicht-a-e9234b2d-57b9-4773-9c3e-8b616577a286; zuletzt abgerufen am
11. August 2025), aufmerksamer zu sein.
Im Dezember 2024 meldete „DIE WELT“, dass bei den in der
Bundeshauptstadt Berlin gegen homo- und transsexuelle Personen begangenen Straftaten
ausländische Staatsangehörige als Tatverdächtige überrepräsentiert seien
(www.welt.de/politik/deutschland/article254877328/Hass-und-Gewalt-In-Berli
n-eskalieren-Gewalttaten-gegen-Schwule-und-Lesben.html; zuletzt abgerufen
am 11. August 2025).
Im September 2023 hatte sich die Betreiberin eines Berliner Clubs für Schwule
und Lesben in einem Interview dahin gehend geäußert, dass der ,,Großteil“ der
gegen queere Menschen gerichteten tätlichen Übergriffe durch ,,Migranten, die
queere Menschen nicht anerkennen“, begangen würden (www.welt.de/politik/d
eutschland/plus247322938/Gewalt-gegen-Homosexuelle-Grossteil-der-Taeter-s
ind-Migranten-die-queere-Menschen-nicht-anerkennen.html, zuletzt abgerufen
am 11. August 2025).
Die Bundesregierung hat zuletzt auf die Schriftliche Frage 53 auf
Bundestagsdrucksache 21/848 hin beispielhaft eine einstellige Zahl von Übergriffen
angegeben, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextrem
eingestufte Gruppen seit dem Sommer 2024 gegenüber Angehörigen der unter
dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle
Minderheiten begangen haben.
Demgegenüber gab die Bundesregierung in einer Antwort auf die Schriftliche
Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 21/747 hin an, dass allein im Jahr 2024 in
57 Fällen Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland Körperverletzungen
gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten
Bewegung bzw. sexuelle Minderheiten begangen haben, darunter allein sieben
afghanische Staatsangehörige. Derselben Antwort zufolge sollen 113 deutsche
Staatsangehörige im Jahr 2024 Körperverletzungen gegen Angehörige der unter
dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. sexuelle
Minderheiten begangen haben, wobei die Bundesregierung hervorhebt, dass sie nicht
angeben kann, wie viele dieser deutschen Staatsangehörigen daneben auch
Angehörige eines weiteren Staates, also Besitzer einer doppelten
Staatsangehörigkeit, sind.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Nachfragen, die für die
Einschätzung der tatsächlichen Gefahrenherde und Gefahrenorte für
Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw.
sexuelle Minderheiten von Relevanz sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Staatsangehörigkeit besitzen diejenigen tatverdächtigen Personen,
die nach Angaben der Bundesregierung dem Rechtsextremismus
zugeordnet werden und die seit dem Sommer 2024 Angehörige der unter dem
Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller
Minderheiten in Deutschland körperverletzt haben (vgl. Antwort auf die
Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 21/848, S. 42 f.; bitte je
angegebenen Fall aufschlüsseln)?
2. Wie lauten die Vornamen der 46 tatverdächtigen Deutschen, die nach
Angaben der Bundesregierung im Jahr 2020 Körperverletzungen gegen
Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung
bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben
(vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache
21/848, S. 45)?
3. Wie lauten die Vornamen der 52 tatverdächtigen Deutschen, die nach
Angaben der Bundesregierung im Jahr 2021 Körperverletzungen gegen
Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung
bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen haben
(vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache
21/848, S. 46)?
4. Wie lauten die Vornamen der 106 tatverdächtigen Deutschen, die nach
Angaben der Bundesregierung im Jahr 2022 Körperverletzungen gegen
Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten
Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen
haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46)?
5. Wie lauten die Vornamen der 106 tatverdächtigen Deutschen, die nach
Angaben der Bundesregierung im Jahr 2023 Körperverletzungen gegen
Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten
Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen
haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/848, S. 47)?
6. Wie lauten die Vornamen der 113 tatverdächtigen Deutschen, die nach
Angaben der Bundesregierung im Jahr 2024 Körperverletzungen gegen
Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ zusammengefassten
Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten in Deutschland begangen
haben (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/848, S. 48)?
7. Wie viele der im Jahr 2020 in Deutschland begangenen 81
Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ
zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848,
S. 45) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) zuzuordnen (bitte nach jeweiligem
Phänomenbereich aufschlüsseln)?
8. Wie viele der im Jahr 2021 in Deutschland begangenen 92
Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ
zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848,
S. 46) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
9. Wie viele der im Jahr 2022 in Deutschland begangenen 153
Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ
zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848,
S. 46) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
10. Wie viele der im Jahr 2023 in Deutschland begangenen 169
Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ
zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848,
S. 47) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
11. Wie viele der im Jahr 2024 in Deutschland begangenen 173
Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem Begriff LSBTIQ
zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige sexueller Minderheiten (vgl.
Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf Bundestagsdrucksache 21/848,
S. 48) sind den verschiedenen Phänomenbereichen der Politisch
motivierten Kriminalität zuzuordnen (bitte nach jeweiligem Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
12. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B.
Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h.
Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2020 in Deutschland
begangenen 81 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem
Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige
sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/848, S. 45) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte
jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?
13. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B.
Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h.
Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2021 in Deutschland
begangenen 92 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem
Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige
sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte
jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?
14. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B.
Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h.
Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2022 in Deutschland
begangenen 153 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem
Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige
sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/848, S. 46) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte
jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?
15. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B.
Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h.
Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2023 in Deutschland
begangenen 169 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem
Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige
sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/848, S. 47) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte
jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?
16. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Tatörtlichkeiten (z. B.
Diskotheken bzw. Clubs, Bahnhöfe, offene Straße etc.) und Tatorte (d. h.
Städte, Stadtteile und Gemeinden) der im Jahr 2024 in Deutschland
begangenen 173 Körperverletzungsdelikte gegen Angehörige der unter dem
Begriff LSBTIQ zusammengefassten Bewegung bzw. Angehörige
sexueller Minderheiten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 55 auf
Bundestagsdrucksache 21/848, S. 48) vor, und wenn ja, welche sind dies (bitte
jeweils nach einzelnem Körperverletzungsdelikt aufschlüsseln)?
Berlin, den 22. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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