Atommüll – Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe und Zwischenlager Nord
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Zwischenlager Nord (ZLN), auch bekannt als Zwischenlager Lubmin, wird von den Energiewerken Nord GmbH (EWN) betrieben, die sich vollständig in Bundeseigentum befinden. Für Rückbau und Entsorgung der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe (WAK) ist die „Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe Rückbau und Entsorgungs-GmbH“ (kurz WAK GmbH) zuständig, eine hundertprozentige Tochter der EWN. Mit der WAK und dem ZLN beschäftigten sich bereits mehrere Kleine Anfragen (siehe unter anderem Bundestagsdrucksachen 16/12989, 17/3756 und 17/4385).
Die Verglasung des hochradioaktiven Flüssigabfalls (kurz HAWC), besser bekannt als sogenannte Karlsruher Atomsuppe, ist mittlerweile abgeschlossen. Der Rückbau und die Entsorgung der WAK und VEK (Verglasungseinrichtung) stellen jedoch weiterhin technisches Neuland in der großtechnischen praktischen Anwendung dar. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Probleme das gesamte Rückbauprojekt, das sich bereits mehrmals verzögerte und verteuerte, abermals verzögern und verteuern.
Laut Kostenschätzung vom Dezember 2007 liegen die WAK-Gesamtprojektkosten bei rund 2,63 Mrd. Euro, hiervon rund 2,2 Mrd. Euro für Verglasung und Rückbau. Den Großteil der Kosten trägt der Bund. Vor dem Hintergrund des im Atombereich geltenden Verursacherprinzips und der Tatsache, dass die Energie- und Atomwirtschaft in erheblichem Ausmaß von der WAK profitiert hat, erscheint die Kostenaufteilung zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft mehr als kritisch (siehe hierzu auch den Beitrag in der ARD-Sendung „Kontraste“ vom 13. Januar 2011).
Laut Medienberichten ist zu erwarten, dass die hochradioaktiven Kokillen mit der verfestigten Atomsuppe Mitte Februar in das Zwischenlager Nord transportiert werden (vgl. dpa-Meldung vom 4. Januar 2011). Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4575 ergab unter anderem, dass die EWN im Herbst 2010 eine Genehmigungsänderung für das Zwischenlager Nord beantragt haben, deren wesentliche Punkte hier erfragt werden sollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen zur WAK und VEK
Fragen19
Ist die Projektkostenschätzung für das Projekt WAK-Stilllegung und -Entsorgung vom Dezember 2007 immer noch aktuell, oder durch welches/welche Dokument/Dokumente welchen Datums wurde diese oder Teile davon aktualisiert?
Wie hoch werden die betreffenden Kosten darin neu beziffert, welche Kostensteigerungen in welcher Höhe und aufgrund welcher Ursachen werden aktuell erwartet?
Soweit nicht unter Frage 1 bereits behandelt: Liegen der Bundesregierung bereits erste Erkenntnisse und Prognosen vor, in welcher Höhe sich die WAK-Gesamtprojektkosten durch Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Schacht Konrad erhöhen könnten (ggf. bitte erläutern und beziffern)?
Falls nein, weshalb nicht, und bis wann sollen diese vorliegen?
Geht die WAK GmbH zusätzlich zu den in Frage 1 behandelten Kostensteigerungen intern bereits von weiteren möglichen Kostensteigerungen gegenüber der Projektkostenschätzung von 2007 aus (ggf. bitte erläutern und beziffern)?
Falls nein, sind der WAK GmbH intern (technische) Probleme hinsichtlich des Anlagen- und Gebäuderückbaus von WAK/VEK bekannt, die zu Verzögerungen und Kostensteigerungen führen könnten (ggf. bitte alle zutreffenden nennen, nicht nur eines/ausgewählte)?
Werden die Meilensteine „Gebäude-Entlassung aus dem Atomgesetz-Geltungsbereich“ und „Grüne Wiese“ immer noch für 2020 bzw. 2023 erwartet?
Falls nein, für wann?
Liegt das neue Entsorgungskonzept einschließlich gesonderter Kostenschätzung für die nuklearen Inhaltsstoffe des HAWC-Behälters 81-21 bereits vor?
Falls nein, weshalb nicht, und bis wann wird es nach aktuellem Stand voraussichtlich vorliegen?
Falls ja, was soll im Wesentlichen mit diesen radioaktiven Inhaltsstoffen und dem Behälter geschehen, und was sind die wesentlichen Positionen der Kostenschätzung in welcher Höhe?
Welcher genaue Betrag in Euro lag dem in der Projektkostenschätzung von 2007 mit 32 Prozent bezifferten Anteil der Industrie an den WAK-Gesamtprojektkosten zugrunde?
Wie hoch in Euro ist aktuell der Anteil der Industrie an den WAK-Gesamtprojektkosten unter Einbeziehung von kalkulatorischen Anteilen an erwirtschafteten Zinsen?
Inwiefern kann die Industrie im Falle von Kostensteigerungen finanziell herangezogen werden, und beabsichtigt die Bundesregierung in einem solchen Fall, mit der Industrie erneut in Kostenverhandlungen zu treten (bitte mit Begründung)?
Inwiefern und in welcher Höhe haben sich die Kostenerwartungen bezüglich des im Zusammenhang mit WAK-Rückbau und -Entsorgung zwischen der WAK GmbH und ihrem ehemaligen Gesellschafter Deutsche Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) geschlossenen Vertrages über nukleare Entsorgungsleistungen geändert?
Kann die Bundesregierung im Zusammenhang mit der WAK bestätigen, dass der sogenannte Waste-Schlüssel ein Maß für die Nutzung der Anlage von Brennstoffen aus bundeseigenen und Industriekraftwerken ist?
Mit welchem konkreten Rechenansatz/Rechenweg hat die Bundesregierung ein WAK-Nutzungsanteil der Industrie von rund 40 Prozent ermittelt (bitte mit Angabe der wesentlichen Rechenfaktoren und ihrer Höhe)?
Liegt der Bundesregierung oder der WAK GmbH eine Übersicht vor, aus der hervorgeht, welche einzelnen Atommülllieferungen an die WAK es wann aus welchen der Anlagen, deren jeweilige Gesamtmengen auf Bundestagsdrucksache 16/13855 zu Frage 53 aufgeführt sind, gegeben hat?
Falls ja, welche Lieferungen an die WAK gab es wann aus welchen Anlagen (bitte tabellarische Übersicht mit Datum, Masse und Abbrand)?
Welchem Bundesministerium liegt die auf Bundestagsdrucksache 16/13743 zu Frage 26 erwähnte Antwort der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) vor, mit der EnBW die erfragte Kenntnisnahme der betreffenden WAK-Verträge durch das Parlament ablehnte?
Fragen zum Zwischenlager Nord
Liegen der Bundesregierung bzw. den EWN Erkenntnisse über die zugehörigen Radionuklide zu den in der Tabelle auf Bundestagsdrucksache 17/1342 zu Frage 100 angegebenen Aktivitäten der radioaktiven Abwässer, die am Standort Lubmin in die Ostsee eingeleitet werden, vor (ggf. bitte ergänzte tabellarische Übersicht analog zu Bundestagsdrucksache 17/1342 zu Frage 100)?
Welche Regelungen und zulässigen Höchstmengen bezüglich spezifischer Radionuklide enthalten die auf Bundestagsdrucksache 17/1342 zu Frage 100 genannten Genehmigungen für die Einleitung radioaktiver Abwässer in die Ostsee?
Was sind die wesentlichen Änderungen, die die EWN mit der auf Bundestagsdrucksache 17/4009 zu Frage 7 genannten „Änderungsanzeige Z3-007-09“ vom 25. September 2009 für die „Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen mit Leichtwasserreaktoren vor und nach einer Behandlung/Konditionierung am Standort Lubmin/Rubenow“ beantragt haben (bitte Wortlautangabe der wesentlichen Änderungen)?
Wurden die in der vorangegangen Frage behandelten beantragten Änderungen bereits genehmigt (wann)?
Falls nein, bis wann wird aktuell mit ihrer Genehmigung gerechnet?
Haben die EWN in einem oder mehreren der Verträge für die Behandlung und Lagerung von Atommüll im ZLN, die Gegenstand auf Bundestagsdrucksache 17/4009 waren, Leistungen vereinbart bzw. zugesichert, die sie nur erbringen können, wenn die o. g. beantragte Änderungsanzeige Z3-007-09 genehmigt wird?
Falls ja, welche Leistungen in welchen Verträgen (falls zutreffend, bitte ausführliche Antwort – auch dann, wenn die betreffende Genehmigung mittlerweile bereits erteilt sein sollte)?
Sofern in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/4009 nicht angegeben – von wann stammen die genannten Verträge mit Dritten (gefragt wird nur nach dem Datum)?