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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Berichte über mögliche Versäumnisse der Polizei und verzögerte Ermittlungen in einem Fall sexualisierter Gewalt und Fragen nach strukturellen Konsequenzen

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.10.2025

Aktualisiert

08.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/170818.09.2025

Berichte über mögliche Versäumnisse der Polizei und verzögerte Ermittlungen in einem Fall sexualisierter Gewalt und Fragen nach strukturellen Konsequenzen

der Abgeordneten Stella Merendino, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der Fall des im Juli 2025 vom Landgericht Berlin wegen Vergewaltigung einer bewusstlosen Frau und fahrlässiger Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilten sowie des Besitzes von Kinderpornografie und weiterer Taten beschuldigten M. S. offenbart nach Ansicht der Fragestellenden gravierende Defizite im Umgang staatlicher Stellen mit sexualisierter Gewalt.

Laut Presseberichten hatte M. S. zunächst von einem „Drogenunfall“ gesprochen. Die Beamten vor Ort glaubten seinen Aussagen, obwohl das Opfer bewusstlos, entkleidet und mit Beleidigungen beschriftet in der Wohnung des Täters aufgefunden wurde. Die Wohnung wurde nicht gesichert, das Mobiltelefon nicht sofort ausgewertet. Erst nach massiven Beschwerden der Angehörigen und journalistischer Aufarbeitung wurden Wochen später Ermittlungen eingeleitet (vgl. z. B. www.tagesspiegel.de/berlin/vergewaltigung-und-fahrlassige-korperverletzung-marvin-s-zu-funfeinhalb-jahren-haft-verurteilt-14005655.html; www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/vergewaltigung-behoerden-versagen-100.html).

Diese Vorgänge werfen nach Ansicht der Fragestellenden grundlegende Fragen nach der Arbeitsweise, Ausbildung und Haltung von Polizeibehörden im Umgang mit sexualisierter Gewalt auf – und nach der Verantwortung politischer Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, strukturelle Missstände zu erkennen und zu beseitigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

In welchen Fällen sexualisierter Gewalt wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland die polizeiliche Auswertung zentraler digitaler Beweismittel (z. B. Mobiltelefone) nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Anzeigeaufnahme vorgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2

Welche Leitlinien, Handlungsanweisungen oder internen Standards existieren auf Bundesebene oder im Rahmen bundeseinheitlicher Standards (Polizeidienstvorschrift [PDV] 300 u. Ä.) zum Umgang der Polizei mit Verdachtsfällen sexualisierter Gewalt, insbesondere im Hinblick auf:

a) Spurensicherung,

b) Aussagen nicht anwesender Dritter,

c) Verhalten gegenüber bewusstlosen oder schwer beeinträchtigten Betroffenen?

3

Welche bundesweiten Standards bestehen derzeit für die Sicherung und Auswertung digitaler Beweismittel bei sexualisierter Gewalt?

4

In welchem Umfang erhalten Polizeibedienstete der nachgeordneten Behörden des Bundesministeriums des Innern und nach Kenntnis der Bundesregierung der Landespolizeibehörden im Rahmen ihrer Ausbildung bzw. Fortbildung Schulungen zu sexualisierter Gewalt, insbesondere zu:

a) Zustimmung bzw. Einvernehmlichkeit („Nur Ja heißt Ja“),

b) Trauma- und Opferperspektiven,

c) genderspezifischer Gewalt (verstanden als spezielle und strukturelle Form [sexualisierter] Gewalt aufgrund des Geschlechts und infolge eines geschlechtsspezifischen Machtgefälles),

d) möglicher institutioneller Diskriminierung (insbesondere in Bezug darauf, inwieweit gegebenenfalls strukturelle Vorurteile oder diskriminierende Praktiken innerhalb von Polizei und Staatsanwaltschaften die wirksame Aufklärung und Verfolgung sexualisierter Gewalt beeinträchtigen könnten)?

5

Welche Studien, Erhebungen oder Monitoring-Maßnahmen existieren auf Bundesebene oder nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern zur Erfassung polizeilicher Ermittlungsverläufe und Ermittlungslücken bei sexualisierter Gewalt?

6

Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Fall M. S. mit Blick auf die bundesweite Gewährleistung opferzentrierter Ermittlungen in Fällen sexualisierter Gewalt?

7

Unterstützt die Bundesregierung Initiativen zur rechtlichen Verankerung des Konsensprinzips im Sinne von „Nur Ja heißt Ja“, und wenn nein, warum nicht?

8

Welche Programme zur Verbesserung des polizeilichen und justiziellen Umgangs mit sexualisierter Gewalt werden derzeit vom Bund gefördert (bitte mit Mitteln und Laufzeiten angeben)?

Berlin, den 9. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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