Strategie der Bundesregierung zur langfristigen Entfernung von Treibhausgasen aus der Atmosphäre
der Abgeordneten Dr. Fabian Fahl, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Das Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hat spätestens mit dem Sonderbericht SR15 aus dem Jahr 2018 deutlich gemacht, dass Pfade zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad auf die aktive Entfernung von CO2 aus der Atmosphäre angewiesen sind. Darüber hinaus beschreiben Overshoot-Szenarien eine vorübergehende Erwärmung über 1,5 Grad hinaus, die nur durch proaktives Handeln der Staatengemeinschaft auch nach der vollständigen Dekarbonisierung wieder auf den mit weniger Risiken behafteten Zielwert abzusenken sei. Mittlerweile sind nicht nur die 1,5-Grad-Szenarien gemäß des 6. Sachstandsberichts (AR6) auf die aktive Entfernung von Kohlenstoff aus der Atmosphäre angewiesen, sondern auch die Mehrzahl der 2-Grad-Szenarien.
Die Kohlenstoffstrategie der Bundesregierung richtet sich derzeit auf technologische Lösungen im Rahmen der Carbon-Management-Strategie (CMS), die vor allem auf Carbon Capture and Storage (CCS) und ihr verwandte Konzepte setzt und mit dem Kohlendioxidspeichergesetz umgesetzt werden sollen. Diese Strategie soll sich auf nicht vermeidbare Emissionen richten.
Eine Langfriststrategie für Negativemissionen (LNe), die über die sogenannten unvermeidbaren Restemissionen hinausgeht, steht unterdessen aus.
Deutschland verfolgt das Ziel, innerhalb der kommenden 20 Jahre klimaneutral zu werden. Die Planungshorizonte sind angesichts der von der Bundesregierung im Frühjahr 2024 formulierten Zieljahre für Quoten bei Negativemissionen für 2035, 2040 und 2045 ambitioniert. Deutschland droht es, seine Ziele zur EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation – ESR) zwischen 2021 und 2030 deutlich zu verfehlen, wobei nicht nur hohe Strafzahlungen und sprunghaft ansteigende CO2-Preise drohen (www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaziele-bis-2030-erreichbar), sondern auch die notwendige sehr zügige Umsetzung von Klimaschutz verschleppt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Inwiefern verfolgt die Bundesregierung weiterhin das Ziel der LNe aus dem Jahr 2024, konkrete Zielwerte für Negativemissionen für 2035, 2040 und 2045 zu definieren?
Plant die Bundesregierung, im Rahmen des Carbon Removal Certification Framework (CRCF) der EU die Zertifizierungen für Negativemissionen in Deutschland einzuführen, wenn ja, für welche Technologien bzw. Optionen, und bis wann plant sie deren Umsetzung?
Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für die Abscheidung und Speicherung von Emissionen aus Biomasse (BECCS) und Müllverbrennungsanlagen, wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für die direkte Abscheidung von CO2 aus der Atmosphäre und dessen Speicherung (DACCS), wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für die Abscheidung und Weiternutzung von CO2 (CCU), wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
Wie ist die Haftung für Langzeitspeicherung durch CCS geregelt bzw. wie soll sie geregelt werden?
Welche arbeits- und industriepolitischen Effekte erwartet die Bundesregierung durch CCS?
Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für Negativemissionen durch Aufforstung, wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für Negativemissionen aus ökologischem Waldumbau, wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für Negativemissionen aus der Wiedervernässung von Mooren, wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
Plant die Bundesregierung einen Rechtsrahmen für Negativemissionen aus anderen Maßnahmen zur Stärkung natürlicher Treibhausgassenken, wenn ja, bis wann, und was wird dieser grob beinhalten?
Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial für den Beitrag an Negativemissionen in Deutschland für CCS, CCU, BECCS, DACCS, Wiederaufforstung, ökologischen Waldumbau, Wiedervernässung von Mooren, Algenzucht, Kultivierung von Seegraswiesen und geochemische Verfahren ein (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Welche Infrastruktur zum Transport von CO2 plant die Bundesregierung zur Verbringung in das Ausland und in die ausschließliche Wirtschaftszone Deutschlands in der Nord- und Ostsee?
Hat die Bundesregierung im Rahmen etwaiger Planungen für einen internationalen CO2-Speichermarkt bereits Gespräche mit Unternehmen oder Vertreterinnen oder Vertretern anderer Länder geführt, und wenn ja, mit wem?
Sind seitens der Bundesregierung Gespräche geplant, um einen bilateralen Handel mit CO2 zur Speicherung oder Weiterverwendung vorzubereiten, wenn ja, mit wem, und wann?
Verfolgt die Bundesregierung Bestrebungen, die dazu führen, dass Negativemissionen im Rahmen des Emissionshandels anrechenbar sein werden, und wenn ja, welche?
Plant die Bundesregierung, Negativemissionen durch CCS oder andere technische Verfahren zu fördern oder anderweitig zu subventionieren, und wenn ja, in welchem Umfang?
Plant die Bundesregierung, Negativemissionen durch Maßnahmen zur Stärkung natürlicher Treibhausgassenken zu fördern, und wenn ja, in welchem Umfang?
Verfügt die Bundesregierung über Kostenschätzungen, die durch die Wiedervernässung von Mooren in Agrarbetrieben anfallen würden, und erwägt sie, im Falle aktiver Maßnahmen zur Wiedervernässung von Mooren, Entschädigungsleistungen an die betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen zu erbringen?
Inwieweit plant die Bundesregierung, Beiträge zum Klimaschutz durch Negativemissionen auf die Klimabilanz Deutschlands anzurechnen, insbesondere im Hinblick auf einzelne Sektoren?