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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Datum

10.10.2025

Aktualisiert

01.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/183626.09.2025

Die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz als institutionalisierte politische Vertretung tierischer Interessen

der Abgeordneten Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Tiere können ihre politischen Interessen nicht selbst artikulieren. Daher benötigen sie Menschen, die ihren Interessen eine politische Stimme geben. Das Staatsziel Tierschutz verlangt nach Rechtsauffassung der Fragestellenden, dass alle Staatsgewalt auf den Tierschutz hinzuwirken hat. Ein diesbezüglicher Anteil an der Hinwirkung erfolgte bisher durch das Amt der unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten. Sie informierte die Öffentlichkeit über tierische Interessen, brachte diese in den parlamentarischen Diskurs ein und bot eine Anlaufstelle für Menschen und Organisationen, die sich für tierische Interessen stark machen.

Da es die vorige Bundesregierung verpasste, das Amt der Bundestierschutzbeauftragten beispielsweise im Tierschutzgesetz (TierSchG) gesetzlich zu verankern, war es dem aktuellen Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, möglich, den Vertrag der bisherigen Bundestierschutzbeauftragten, Ariane Kari, auslaufen zu lassen und somit auf diese institutionalisierte und unabhängige politische Stimme des Tierschutzes zu verzichten.

Der Bundeslandwirtschaftsminister gab bekannt, stattdessen die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat und stellvertretende Parteivorsitzende der Christlich-Demokratischen-Union (CDU), Silvia Breher, mittlerweile unter Änderung der Bezeichnung, als Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz zu benennen (Top Agrar vom 9. August 2025, Staatssekretärin Breher soll Amt der Bundestierschutzbeauftragten übernehmen | top agrar, letzter Zugriff: 21. August 2025). Anders als Ariane Kari ist Silvia Breher keine Veterinärin. Zusätzlich lässt ihre ehemalige Rolle als Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands Vechta bei den Fragestellenden den Verdacht aufkommen, dass Silvia Breher im Namen des Tierschutzes die Interessen der Landwirtschaft vertreten wird. Daraus könnten erhebliche Zweifel an der fachlichen Eignung sowie an der Unabhängigkeit von Silvia Breher entstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Funktion erfüllt die Stelle der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz?

2

Aus welchen Gründen entschied die Bundesregierung, Ariane Kari nicht weiter als Bundestierschutzbeauftragte zu beschäftigen?

3

Wie viele Gespräche führte der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, seit Amtsantritt mit Ariane Kari im Rahmen ihrer bis zum 31. August 2025 ausgeübten Position als Bundestierschutzbeauftragten (bitte nach Datum, Ort und Zweck des Gespräches aufschlüsseln)?

4

Wie viele Gespräche führte der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, seit Amtsantritt mit Vertretern von Landwirtschaftsverbänden (bitte nach Teilnehmenden, Datum, Ort und Zweck des Gesprächs aufschlüsseln)?

5

Welche Treffen mit Lobbyvertretern aus dem Bereich Landwirtschaft und Ernährung gab es im Zusammenhang mit der Besetzung der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz (bitte nach Teilnehmenden, Datum, Ort und Zweck des Gespräches aufschlüsseln)?

6

Welcher bürokratische Aufwand und welche Kosten entstanden bisher durch die Umstrukturierung der Stelle der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz?

7

Aufgrund welcher Kompetenzen und Qualifikationen von Silvia Breher hat die Bundesregierung diese zum 1. September 2025 als neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz berufen?

8

Hat Silvia Breher eine Ausbildung, die sie zu wissenschaftlichen Kenntnissen über Tiergesundheit oder Tierschutzrecht befähigt?

9

Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn die Beauftragte Mitglied derselben Bundestagsfraktion ist, aus welcher der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stammt?

10

Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn die Beauftragte stellvertretende Parteivorsitzende einer Partei ist, die Teil derselben Bundestagsfraktion ist, aus welcher der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stammt?

11

Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung die Unabhängigkeit der Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz gewährleistet, wenn die Beauftragte ebenfalls Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist (vgl. agrar heute vom 21. August 2025, www.agrarheute.com/politik/tierschutzbeauftragtesilvia-breher-politiklehre-hat-acker-keinen-platz-636185, letzter Zugriff: 21. August 2025)?

12

Welche Rolle wird die Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz bei Gesetzesvorhaben einnehmen, und wie kann sichergestellt werden, dass im Rahmen von Stellungnahmen zu ebendiesen kein Interessenkonflikt mit ihrer Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin besteht (vgl. agrar heute vom 21. August 2025, www.agrarheute.com/politik/tiers chutzbeauftragte-silvia-breher-politiklehre-hat-acker-keinen-platz-63 6185, letzter Zugriff: 21. August 2025)?

13

Welche Vorhaben verfolgt die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, und wo möchte sie inhaltliche Schwerpunkte setzen (wenn vorhanden, bitte konkrete Vorhaben und Zeitrahmen angeben)?

14

Welche Aufgaben übernimmt die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, wie unterscheiden diese sich von den Aufgaben der bisherigen unabhängigen Bundestierschutzbeauftragten, und wie lässt sich der daraus entstehende Arbeitsaufwand parallel zu ihrer Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin bewältigen (vgl. Zweiter Tätigkeitsbericht: www.bmleh.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ministerium/tierschutzbeauf tragte/taetigkeitsbericht-2.pdf?__blob=publicationFile&v=3, letzter Zugriff: 1. September 2025; bitte zu jeder der dem Zweiten Tätigkeitsbericht der ehemaligen Bundestierschutzbeauftragten Ariane Kari zu entnehmenden bisherigen Aufgabe und Tätigkeit konkret angeben)?

15

Welche zeitlichen Kapazitäten wird die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz ihrer Funktion als Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz, neben ihren anderen Funktionen als Parlamentarische Staatssekretärin, Mitglied des Deutschen Bundestages sowie stellvertretende Parteivorsitzende der Partei Christlich-Demokratische Union, widmen?

16

Über wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich explizit mit den Aufgaben des bundesweiten Tierschutzes beschäftigen, verfügt die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz (bitte Angestelltenverhältnis, Qualifikationen und Umfang angeben)?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit eines Interessenkonflikts dadurch, dass die neue Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz Geschäftsführerin des Kreislandvolkverbands Vechta war, einer Interessenvertretung der Landwirtschaft in einer von intensiver Tierhaltung geprägten Region?

18

Wie stellt die Bundesregierung gegebenenfalls sicher, dass vor dem Hintergrund der ehemaligen Tätigkeiten und Funktionen der neuen Beauftragten der Bundesregierung für den Tierschutz im Kreislandvolkverband Vechta, bei der Ausübung der Position als Beauftragte der Bundesregierung für den Tierschutz nicht die Interessen der Landwirtinnen und Landwirte, sondern die der Tiere im Mittelpunkt stehen?

19

Plant die Bundesregierung durch ein bundesweites Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen, das Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht zu beheben?

a) Wenn ja, wann?

b) Wenn nein, warum nicht?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Tiere in der Bundesrepublik Deutschland politisch und juristisch mit dem Staatsziel Tierschutz (vgl. Artikel 20a des Grundgesetzes – GG) angemessen geschützt sind?

a) Wenn ja, warum?

b) Wenn nein, warum nicht, und was plant die Bundesregierung, um das zu ändern?

Berlin, den 22. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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