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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Pendlerpauschale - Aktuelle Entwicklungen und Reformen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

03.11.2025

Aktualisiert

09.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/188129.09.2025

Pendlerpauschale – Aktuelle Entwicklungen und Reformen

der Abgeordneten Christian Görke, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jorrit Bosch, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner, Janine Wissler, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Entfernungspauschale im Zuge der Einkommensbesteuerung bzw. sogenannte Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft zu erhöhen und die Mobilitätsprämie in ihrer bestehenden Form zu entfristen. Ein entsprechender Änderungsvorschlag findet sich im Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesratsdrucksache 474/25).

Da die Pendlerpauschale an die Einkommensteuer gebunden ist, bevorteilt sie aus Sicht der Fragestellenden Menschen mit hohem Einkommen, da durch den höheren gezahlten Steuersatz die Steuerersparnis bei gleichem Fahrweg höher ist als bei Menschen mit niedrigem Einkommen und niedrigerem Steuersatz.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie hoch war im Jahr 2024 – oder zum letzten verfügbaren Zeitpunkt – nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Entfernung, die Berufspendlerinnen und Berufspendler in Deutschland zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen müssen (bitte insgesamt und nach Bundesländern getrennt angeben)?

2

Welche zwanzig Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlich höchsten zurückgelegten Entfernungen auf, die Berufspendlerinnen und Berufspendler zwischen Wohn- und Arbeitsort zurücklegen müssen, und welche zwanzig die niedrigsten?

3

Wie viele Menschen in Deutschland pendeln nach Kenntnis der Bundesregierung bis zu und wie viele über 20 Kilometer zu ihrem Arbeitsplatz (bitte auch nach Einkommensklassen aufschlüsseln)?

4

Wie hoch war im Jahr 2024 – oder zum letzten verfügbaren Zeitpunkt – nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianeinkommen der Berufspendlerinnen und Berufspendler in Deutschland, und wie hoch war das Medianeinkommen der nicht als Berufspendlerinnen und Berufspendler erfassten Beschäftigten (bitte für alle Bundesländer einzeln auflisten und wenn möglich nach bis zu und über 20 Kilometern Pendeldistanz differenzieren)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (bitte für die Veranlagungszeiträume seit 2018 angeben und nach Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen

a) bis zu 10 000 Euro,

b) 10 000 bis 20 000 Euro,

c) 20 000 bis 50 000 Euro,

d) 50 000 bis 100 000 Euro,

e) 100 000 bis 200 000 Euro bzw.

f) über 200 000 Euro differenzieren)?

6

In wie vielen Fällen waren nach Kenntnis der Bundesregierung die von Arbeitnehmern geltend gemachten Werbungskosten höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, und wie hoch ist davon der Anteil, der auf die Entfernungspauschale bzw. die Mobilitätsprämie entfällt (bitte für die Veranlagungszeiträume seit 2018 angeben und nach Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen

a) bis zu 10 000 Euro,

b) 10 000 bis 20 000 Euro,

c) 20 000 bis 50 000 Euro,

d) 50 000 bis 100 000 Euro,

e) 100 000 bis 200 000 Euro bzw.

f) über 200 000 Euro differenzieren; bitte Mobilitätsprämie gesondert ausweisen)?

7

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die nur den Pauschbetrag für Werbungskosten angeben (bitte für die Veranlagungszeiträume seit 2018 angeben und nach Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen

a) bis zu 10 000 Euro,

b) 10 000 bis 20 000 Euro,

c) 20 000 bis 50 000 Euro,

d) 50 000 bis 100 000 Euro,

e) 100 000 bis 200 000 Euro bzw.

f) über 200 000 Euro differenzieren)?

8

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Veranlagungszeiträumen seit 2018 der Anteil der Arbeitnehmer, die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit hatten, die jeweils oberhalb 1 000, 1 200, 1 500 bzw. 2 000 Euro lagen (bitte nach Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen

a) bis zu 10 000 Euro,

b) 10 000 bis 20 000 Euro,

c) 20 000 bis 50 000 Euro,

d) 50 000 bis 100 000 Euro,

e) 100 000 bis 200 000 Euro bzw.

f) über 200 000 Euro differenzieren)?

9

Wie viele Menschen fallen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Veranlagungszeiträume seit 2018 jeweils unter die in den in den vorherigen Fragen genannten Einkommensgruppen?

10

Wie viele der Steuerpflichtigen, die jeweils in den Jahren seit 2018 wegen der Pendlerpauschale Werbungskosten geltend gemacht haben, zahlten nach Kenntnis der Bundesregierung in den entsprechenden Jahren den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bzw. den Höchststeuersatz von 45 Prozent?

11

Wie viele der Steuerpflichtigen, die jeweils in den Jahren seit 2018 wegen der Pendlerpauschale Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags aufwiesen, zahlten nach Kenntnis der Bundesregierung in den entsprechenden Jahren den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bzw. den Höchststeuersatz von 45 Prozent?

12

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Mobilitätsprämie in Anspruch genommen, und was waren bei diesen Fällen im Durchschnitt

a) die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort,

b) das Einkommen und

c) die ausgezahlte Mobilitätsprämie (bitte für alle verfügbaren Veranlagungszeiträume getrennt aufführen)?

13

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten verfügbaren Veranlagungszeitraum bei den Steuerpflichtigen, die die Mobilitätsprämie erhielten, das durchschnittliche Einkommen und die durchschnittliche Mobilitätsprämie, aufgeschlüsselt nach dem genutzten Verkehrsmittel (Kfz, Sammelbeförderung, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), E-Bike, Fahrrad oder Sonstiges)?

14

Wie rechtfertigt es die Bundesregierung, dass durch die geplanten Änderungen im Steueränderungsgesetz 2025 die Mobilitätsprämie weiterhin erst ab dem 21. Entfernungskilometer gezahlt werden soll, während die Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer mit 38 Cent/km voll greifen würde, und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, auch die Mobilitätsprämie ab dem ersten Kilometer gelten zu lassen?

15

Kann die Bundesregierung angeben, ab welcher Entfernung des Wohnsitzes von der Arbeitsstätte die Nutzung der durch das Steueränderungsgesetz 2025 geplanten Gewährung der 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Entfernungskilometer (siehe Bundesratsdrucksache 474/25) für einen Steuerpflichtigen die Werbekostenpauschale übersteigt?

16

Plant die Bundesregierung aus Gründen des Klimaschutzes eine Änderung an der Bevorzugung motorisierten Individualverkehrs durch Steuerminderungen bzw. Steuervergünstigungen (ggf. in welcher Weise)?

17

Auf welche Beträge summieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf der Basis eigener Daten oder wissenschaftlicher Schätzungen (etwa durch das Umweltbundesamt) die klimabezogenen Kosten des motorisierten Individualverkehrs im Kontext der in Anspruch genommenen Pendlerpauschale (bitte angenommene Menge an CO2-Äquivalenten benennen und diese mit dem CO2-Preis, den das Umweltbundesamt verwendet, um umwelt- und klimabezogene Schäden zu beziffern, verrechnen)?

Berlin, den 24. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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