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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Maßnahmen zur Forschungssicherheit und Aufbau einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit

(insgesamt 33 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Datum

29.10.2025

Aktualisiert

04.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/191330.09.2025

Maßnahmen zur Forschungssicherheit und zum Aufbau einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit

der Abgeordneten Sonja Lemke, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Anne-Mieke Bremer, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Stella Merendino, Sören Pellmann, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Im Mai 2025 hat der Wissenschaftsrat ein Positionspapier „Wissenschaft und Sicherheit in Zeiten weltpolitischer Umbrüche“ veröffentlicht. Neben Fragen der „sicherheitsrelevanten Forschung“ enthält das Papier Ausführungen und Empfehlungen zur Wissenssicherheit, die sich nach dem Verständnis des Wissenschaftsrats auf die Dimensionen „Unerwünschter Wissensabfluss“, „Unerwünschte Einflussnahme“, „Finanzielle und wissenschaftliche Abhängigkeiten“, „Interferenzen wissenschaftlicher Aktivitäten mit anderen gesellschaftlichen Bereichen“ und „Verletzung forschungsethischer oder ethischer Prinzipien“ erstreckt. Neben Empfehlungen, die einzelne Forschende und Forschungseinrichtungen adressieren, wird dabei insbesondere die Einrichtung einer „Nationalen Plattform für Wissenssicherheit“ empfohlen. Diese solle dem kontinuierlichen Austausch zwischen wissenschaftlichen und staatlichen Akteuren dienen, um Abstimmung und Positionierung sowie Kompetenzaufbau zu ermöglichen. Sie solle außerdem Einrichtungen und Forschungsorganisationen beraten und als Ansprechpartner auf europäischer und internationaler Ebene fungieren. Im Juli 2025 hat die Wissenschaftsministerkonferenz beschlossen, dass Bund, Länder und Wissenschaft auf Basis der Empfehlungen des Wissenschaftsrats einen Maßnahmenkatalog zur Forschungssicherheit entwickeln und abstimmen. Zudem soll der Aufbau einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit zeitnah beginnen. Die Ausgestaltung soll unter Mitwirkung der Länder, der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie relevanter Bundesressorts erfolgen. Für die praktische Umsetzung soll eine Task-Force zwischen Ländern, Bund, der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie der Sicherheitsbehörden eingerichtet werden, die bis Ende des Jahres einen Vorschlag vorlegen soll (www.kmk.org/presse/pressearchiv/mitteilung/wissenschaftsministerkonferenz-staerkt-forschungssicherheit-und-resilienz-im-wissenschaftssystem.html).

Im am 5. Mai 2025 geschlossenen Koalitionsvertrag zwischen den regierungstragenden Fraktionen der CDU/CSU und SPD wird die Stärkung der Forschungssicherheit auch als Ziel für die neue 21. Wahlperiode formuliert. Gemeinsam mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sollen Leitlinien für den Umgang in sensiblen internationalen Kontexten erarbeitet und die Beratungsinfrastruktur verbessert werden. Dabei sollen Desinformationsaktivitäten und ein Kompetenznetzwerk für unabhängige Chinawissenschaften in den Fokus genommen werden (vgl. Koalitionsvertrag, S. 81).

Anstatt den Graubereich des Dual-Use praktisch und wissenschaftsethisch genauer zu umreißen, wollte die ehemalige Bundesregierung der 20. Wahlperiode aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP lediglich eine Liste mit sensitiven Technologien erstellen, „die von besonderem Interesse sind, etwa wegen ihres Dual-Use-Potenzials oder der herausragenden Bedeutung für Kernbereiche der deutschen Wirtschaft.“ Das geht aus dem dazugehörigen Positionspapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der 20. Wahlperiode hervor (BMBF, März 2024): Forschungssicherheit im Lichte der Zeitenwende; www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/2024/positionspapier-forschungssicherheit.pdf?__blob=publicationFile&v=4). In der Folge wurde ein Stakeholderprozess unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaftsverbänden, Sicherheitsbehörden und weiteren Ressorts zur „Reflexion und ggf. Revision der Selbstregulierungsinstrumente der Wissenschaft im Lichte der Zeitenwende“ aufgesetzt (vgl. Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/12488).

Inwieweit die aktuelle Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD diesem Kurs folgen oder sich neu positionieren will, ist unklar. Aus dem Koalitionsvertrag geht zum Bereich der Dual-Use-Forschung lediglich hervor, dass die Friedens- und Konfliktforschung sowie Regionalforschung unter anderem zu Osteuropa, China und den USA ausgebaut und eine Förderkulisse für Sicherheits- und Verteidigungsforschung einschließlich Cybersicherheit und sichere Infrastrukturen geschaffen werden soll, allerdings mit dem erklärten Ziel, die Kooperation von Hochschulen und außeruniversitärer Forschung mit Bundeswehr und Unternehmen gezielter zu ermöglichen (vgl. Koalitionsvertrag, S. 79). Aus einem im Juli 2025 veröffentlichten Bericht der Fachnewsletter Research.Table lässt sich schließen, dass der unter der ehemaligen Bundesregierung im ähnlichen Kontext angestoßene Stakeholderprozess offenbar fortgesetzt wurde. Allerdings mit keinem Ergebnis, sondern einem klaren Dissens und der Folge, dass die Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Unterzeichnung eines „Memorandum of Understanding“ (MoU) abgelehnt habe, das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen des Stakeholderprozesses zu Forschungssicherheit formuliert worden sei (https://table.media/research/news/forschungssicherheit-warum-die-allianz-dem-bmftr-eine-absage-schreibt). Grund sei die Uneinigkeit über die Einrichtung und Ausgestaltung einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit, aber auch über die Verbindlichkeit und das Ausmaß von Prüfprozessen.

Das Positionspapier des Wissenschaftsrats weist auf ein grundsätzlich bestehendes Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und Sicherheit hin. Nach Auffassung der Fragestellenden ergibt sich aus dieser Feststellung, dass sich alle Maßnahmen zur Forschungssicherheit daran messen lassen müssen, inwieweit sie der Wissenschaftsfreiheit tatsächlich dienlich sind und insbesondere nicht zu einer problematischen Einschränkung des internationalen wissenschaftlichen Austauschs und der wissenschaftlichen Kooperation führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen33

1

Wie bewertet die Bundesregierung die im Positionspapier des Wissenschaftsrats genannten fünf Dimensionen der Wissenssicherheit?

a) Inwieweit orientiert sich die Bundesregierung an den vom Wissenschaftsrat genannten Dimensionen der Wissenssicherheit?

b) Hat die Bundesregierung eigene Dimensionen und Kriterien zur Risikoeinschätzung von Forschungs- bzw. Wissenssicherheit erarbeitet, und wenn ja, was waren die Dimensionen und Kriterien?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die vom Wissenschaftsrat vorgeschlagenen Maßnahmen zur Stärkung der Forschungssicherheit?

a) Inwieweit plant die Bundesregierung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen?

b) Welche eigenen Maßnahmen zur Stärkung der Forschungs- bzw. Wissenssicherheit plant die Bundesregierung, zu ergreifen?

3

Welche weiteren wissenschaftlichen Studien und Positionspapiere bezieht die Bundesregierung bei der Erarbeitung von Dimensionen, Kriterien und Maßnahmen zur Einschätzung von und zum Umgang mit Forschungsbzw. Wissenssicherheit ein?

4

Welche Risiken für internationalen Austausch und internationale Kooperation sind nach Auffassung der Bundesregierung mit möglichen Maßnahmen zur Forschungs- bzw. Wissenssicherheit verbunden?

5

Inwieweit plant die Bundesregierung Kooperationen mit anderen Ländern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union, um die Forschungsbzw. Wissenssicherheit zu stärken?

6

Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung den unerwünschten Abfluss von Forschungsergebnissen eindämmen, insbesondere im Rahmen von wissenschaftlichen Kooperationsprojekten mit Staaten, deren Regierungen Forschungsergebnisse und insbesondere Technologien für Aufrüstung und Überwachung nutzen?

7

Was versteht die Bundesregierung unter „unabhängigen Chinawissenschaften“, und mit welcher Zielsetzung sollen diese wie ausgestaltet und wo in der Wissenschaftslandschaft verankert werden?

8

Wie will sich die Bundesregierung künftig und grundlegend zu repressiven Staaten positionieren, die Forschungsergebnisse zum Aufbau des eigenen Militärs und für Menschenrechtsverletzungen nutzen?

a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Hochschulen und Forschungseinrichtungen bei der wissenschaftsethischen Auseinandersetzung und Risikoabschätzung im Bereich der Dual-Use-Forschung zu unterstützen?

b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Abfluss von Forschungsdaten innerhalb internationaler Kooperationen für missbräuchliche, menschenrechtsverletzende Zwecke in entsprechende Staaten zu verhindern?

c) Inwieweit sind nach Auffassung der Bundesregierung durch Forschungskooperationen mit Forschenden in repressiven Staaten auch Chancen eines positiven Einflusses gegeben?

9

Inwieweit will die Bundesregierung die Kooperation zwischen Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen mit der Bundeswehr und Unternehmen gezielter fördern?

a) Welche Unternehmen sollen nach Meinung der Bundesregierung vorrangig mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen kooperieren?

b) In welchem Umfang will die Bundesregierung hierfür Mittel zur Verfügung stellen?

c) Wie definiert die Bundesregierung die Rolle der Friedens- und Konfliktforschung im Bereich der Dual-Use-Forschung?

d) Plant die Bundesregierung eine Neuausrichtung der Friedens-, Konflikt- und Abrüstungsforschung, und wenn ja, welche Förderlinien sollen hierfür mit welchen Forschungszielen und mit welchen Mittelhöhen ggf. aufgesetzt werden?

10

Erstreckt sich das Verständnis der Bundesregierung von Forschungs- bzw. Wissenssicherheit auch auf den Schutz von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die wissenschaftsfeindlichen oder politisch motivierten Angriffen ausgesetzt sind, und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um betroffene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schützen?

11

Erstreckt sich das Verständnis der Bundesregierung von Forschungs- bzw. Wissenssicherheit auch auf den Schutz vor dem unerwünschten Abfluss von Daten im Rahmen der Nutzung privatwirtschaftlich bereitgestellter Infrastruktur, wie beispielsweise des Datentrackings durch Wissenschaftsverlage, wie es der DFG-Ausschuss (DFG = Deutsche Forschungsgemeinschaft) für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme 2021 in seinem Papier zum Thema beschrieben hat (https://zenodo.org/records/5900759)?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Bereich?

13

Erstreckt sich das Verständnis der Bundesregierung von Forschungs- bzw. Wissenssicherheit auch auf den Schutz vor dem unerwünschten Abfluss von Daten an inländische Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden?

14

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Bereich, und unterstützt sie insbesondere die Forderung des Rats für Sozial- und Wirtschaftsdaten, gesetzliche Regelungen zur Vertraulichkeit von Forschungsdaten im Datenschutz-, Straf- und Strafprozessrecht zu schaffen (www.konsortswd.de/wp-content/uploads/210218_RatSWD_Stellungnahme-Datenbeschlagnahme.pdf)?

15

Erstreckt sich das Verständnis der Bundesregierung von Forschungs- bzw. Wissenssicherheit auch auf den Schutz vor Einflussnahme über die Kontrolle von Finanzierung?

16

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Bereich?

17

Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen, wissenschaftlichen Einrichtungen, Stakeholder und Akteure sind in welcher Form an der Arbeit des Arbeitskreises Sicherheit und Wissenschaft (AK SuWi) des Arbeitskreises Informationssicherheit der deutschen Forschungseinrichtungen (AKIF) beteiligt?

a) Wie oft trifft sich der AK SuWi?

b) Welche konkreten Themen sind Gegenstand der Arbeit des AK SuWi, und welche Informationen werden in seinem Rahmen ausgetauscht?

18

Welche weiteren Gruppen oder Austauschformate existieren, die dem Informationsaustausch zwischen der Wissenschaft und öffentlichen Stellen zu Fragen der Forschungs- bzw. Wissenssicherheit dienen?

19

Wie viele Forschungseinrichtungen und Hochschulen waren von wie vielen Cyberangriffen betroffen, die über einfache Phishingmails und unzulässige Loginversuche hinausgehen (bitte nach Forschungseinrichtungen bzw. Hochschulen und nach Jahren im Zeitraum von 2022 bis zur ersten Hälfte des Jahres 2025 aufschlüsseln)?

a) Bei wie vielen davon kam es jeweils zu einem Schadenseintritt?

b) Wie hoch war der Schaden jeweils pro Jahr (bitte in Euro angeben)?

c) Wie lange dauerte der Wiederaufbau nach Schadenseintritt im Durchschnitt?

20

Warum hat die Bundesregierung Forschungseinrichtungen in ihrem Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie vom 8. September 2025 (Bundestagsdrucksache 21/1501) nicht als kritische Infrastruktur („besonders wichtige Einrichtung“) benannt?

21

Warum hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum KRITIS-Dachgesetz (KRITIS = kritische Infrastrukturen) vom 10. September 2025 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/09/kritis-dg-kabinett.html) Forschung nicht als einen der Sektoren benannt, für dessen kritische Anlagen das Gesetz gilt?

22

Warum ist die vom Bundesministeriumdes Innern noch 2008 erfolgte Einordnung von Großforschungseinrichtungen als Teilsektor kritischer Infrastruktur (siehe www.preventionweb.net/files/2967_LeitfadenSchutzKritis.pdf, S. 10) später nicht mehr aufgegriffen worden (vgl. www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mediathek/Publikationen/KRITIS/bmi-schutz-kritis-risiko-und-krisenmanagement.pdf?__blob=publicationFile)?

23

Warum ist im Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes vom 8. September 2025 gemäß § 2 Nummer 12 der Anwendungsbereich auf angewandte Forschung beschränkt?

24

Warum ist im Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes vom 8. September 2025 gemäß § 2 Nummer 12 der Anwendungsbereich auf Forschung beschränkt, die „im Hinblick auf die Nutzung der Ergebnisse dieser Forschung für kommerzielle Zwecke“ durchgeführt wird?

25

Inwieweit ist geplant, die Öffnungsklausel in § 29 Absatz 1 Nummer 3 im Entwurf des NIS-2-Umsetzungsgesetzes zu nutzen, um Forschungseinrichtungen, bei denen es sich um „weitere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie ihre Vereinigungen, ungeachtet ihrer Rechtsform, auf Bundesebene“ handelt, als Einrichtungen der Bundesverwaltung im Sinne dieses Gesetzes zu definieren?

26

Welche Mittel stehen im Haushalt für die Jahre 2025 und 2026 – nach Stand der jeweiligen Bundesregierungsentwürfe – für die Stärkung der Informationssicherheit von Forschungseinrichtungen und Hochschulen zur Verfügung?

a) Welcher Anteil dieser Mittel dient dem Schutz informationstechnischer Systeme?

b) Welcher Anteil dieser Mittel wird als Ausgabe zum Schutz informationstechnischer Systeme nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 des Grundgesetzes geführt?

c) Welche anderen Maßnahmen zur Forschungssicherheit werden derzeit in welcher Höhe aus welchem Haushaltstitel finanziert?

27

Wer war an dem Stakeholderprozess beteiligt, aus dem das von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen nicht unterzeichnete „Memorandum of Understanding“ hervorging?

a) Welche grundlegenden Ergebnisse bzw. Eckpunkte sind aus diesem Prozess hervorgegangen, welche Zielsetzungen werden weiterverfolgt, und zu welchen Ergebnissen werden Maßnahmen entwickelt?

b) Plant die Bundesregierung, den Stakeholderprozess fortzuführen, wenn ja, in welcher Form, und in welcher Zusammensetzung bzw. unter Beteiligung welcher Akteure?

c) Inwieweit dienen bei diesem Prozess die Beschlüsse der Wissenschaftsministerkonferenz zur Forschungssicherheit als Grundlage bzw. inwieweit werden die Beschlüsse im Prozess berücksichtigt?

28

Welche Punkte sollte das nicht unterzeichnete MoU konkret umfassen?

a) Zu welchen dieser Punkte bestand bzw. besteht in welcher Hinsicht Dissens zwischen dem BMFTR und der Allianz der Wissenschaftsorganisationen?

b) Inwieweit und mit welchen Maßnahmen wurde seitens der Bundesregierung versucht, die bestehende Uneinigkeit über die Einrichtung und Ausgestaltung einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit sowie über die Verbindlichkeit und das Ausmaß von Prüfprozessen aufzulösen?

c) In welchen Punkten weicht die aktuelle Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD von den Zielen der vorausgegangenen Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP ab?

d) Wie haben sich weitere am Prozess beteiligte Akteure zu diesen Punkten positioniert?

e) Was war der Grund für die Änderung des Terminplans zur Unterzeichnung des MoU?

f) Verfolgt die Bundesregierung weiterhin den Abschluss eines MoU, wenn ja, mit welchem Ziel, und mit welchem Zeitplan?

29

In welchem Verhältnis stehen der Stakeholderprozess und das MoU mit der in der High-Tech-Agenda der Bundesregierung angekündigten „Entwicklung von Leitlinien für den Umgang in sensiblen internationalen Kontexten gemeinsam mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen“?

a) Bis wann sollen diese Leitlinien entwickelt werden?

b) Welchen Inhalt und welche Verbindlichkeit sollen diese Leitlinien haben?

30

Worin sollten nach Auffassung der Bundesregierung die Aufgaben und Funktion einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit bestehen?

a) Welche Ressorts, Bundesbehörden und anderen staatlichen Akteure sollten nach Auffassung der Bundesregierung in welcher Art in die Arbeit einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit eingebunden sein?

b) Wie sollte nach Auffassung der Bundesregierung eine nationale Plattform für Forschungssicherheit im Hinblick auf Trägerschaft und Rechtsform organisiert sein?

c) Welchen Finanzierungsbedarf sieht die Bundesregierung für eine nationale Plattform für Forschungssicherheit, und in welchem Umfang plant sie selbst dafür Mittel ein (sofern hierfür bereits Mittel im Bundeshaushalt 2025 und bzw. oder 2026 eingestellt wurden, bitte das Kapitel und den Titel sowie die Höhe nennen)?

d) Wie kann aus Sicht der Bundesregierung bei der Konzeption einer nationalen Plattform für Forschungssicherheit sichergestellt werden, dass internationaler Austausch und internationale Kooperation nicht zum Nachteil der Wissenschaftsfreiheit beeinträchtigt werden?

31

Aus welchen Akteuren besteht die Task-Force, die einen Vorschlag zum Aufbau der nationalen Plattform für Forschungssicherheit vorlegen soll?

32

Welche Sicherheitsbehörden sind in welcher Weise in die Arbeit dieser Task-Force involviert?

33

Ist die Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs von Bund, Ländern und Wissenschaft, wie sie im Beschluss der Wissenschaftsministerkonferenz vorgesehen ist, ebenfalls Aufgabe dieser Task-Force?

a) Wenn nein, unter Beteiligung welcher Akteure wird dieser Maßnahmenkatalog entwickelt?

b) Bis wann soll der Maßnahmenkatalog vorliegen?

Berlin, den 19. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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