Beachtung von Kinderrechten durch die Bundeswehr und bei Rüstungsexporten
der Abgeordneten Desiree Becker, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Maik Brückner, Mirze Edis, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Neuhäuser, Cansu Özdemir, Heidi Reichinnek, Lea Reisner, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Deutschland hat das „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ (Kinderrechtskonvention) von 1989 sowie das „2. Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“ (Observing-Process-Aid-and-Control (OPAC)) aus dem Jahr 2000 unterzeichnet. Im Jahr 2007 wurden zudem die Pariser Prinzipien gegen die rechtswidrige Rekrutierung von Kindern für Streitkräfte oder bewaffnete Gruppen von der Bundesregierung unterzeichnet. In Artikel 3 OPAC wird ausdrücklich die Rekrutierung von Minderjährigen unter 18 Jahren unter den Vorbehalt der Einhaltung von Schutzmaßnahmen, insbesondere die Bedingung der Freiwilligkeit, gestellt. Auch das „Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“ (Übereinkommen 182) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) von 1999 untersagt in Artikel 3a die Zwangsrekrutierung von Minderjährigen.
Der UN-Menschenrechtsausschuss für die Rechte des Kindes ist für die Überwachung der Umsetzung der Kinderrechtskonvention und des Fakultativprotokolls zuständig und bewertet in regelmäßigen Abständen die vorgelegten Jahresberichte der Unterzeichnerstaaten. Auch in der letzten Beurteilung zur Situation in Deutschland im Jahr 2022 (www.kinderrechte.de/fileadmin/Redaktion-Kinderrechte/1_Kinderrechte/1.7_Staatenberichte/Concluding_Observations_D EU_Fassung.pdf) erneuerte der UN-Menschenrechtsausschuss für die Rechte des Kindes seine deutliche Kritik an der Rekrutierungspraxis der Bundeswehr und der gezielten Bundeswehrwerbung an Schulen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf die Rekrutierung von Minderjährigen zu verzichten und die Werbung an Schulen zu verbieten. Der UN-Ausschuss fordert, dass Berichte über sexuellen Missbrauch, sexuelle Belästigung und sonstige Formen von Gewalt gegen Kinder in den Streitkräften von der Bundeswehr untersucht werden und die strafrechtliche Verfolgung der Täterinnen und Täter gewährleistet wird. Außerdem soll die Bundesregierung die exportrechtlichen Verfahren und Vorschriften verbessern, um zu gewährleisten, dass deutsche Waffen nicht an Staaten oder in Konfliktgebiete geliefert werden, in denen Streitkräfte und bewaffnete Gruppen entweder Kinder rekrutieren oder ihre Waffen auch gegen Kinder einsetzen. Der jährliche Bericht der UN-Sonderbeauftragten für Kinder und bewaffnete Konflikte (https://docs.un.org/en/S/2025/247) liefert einen Überblick über die gravierendsten Verletzungen von Kinderrechten in bewaffneten Konflikten und benennt die Staaten und bewaffneten Gruppen, die aktiv gegen die Kinderrechtskonvention verstoßen.
Seit dem jüngsten Bericht des UN-Menschenrechtsausschusses für die Rechte des Kindes hat die Bundesregierung augenscheinlich keine Anstrengungen unternommen, um die genannten Empfehlungen des Ausschusses umzusetzen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG), der die Grundlagen für eine verpflichtende Erfassung und Musterung von jungen Männern schaffen soll und weiterhin einen freiwilligen Militärdienst von Minderjährigen erlaubt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Wie viele Minderjährige wurden von der Bundeswehr seit 2022 angeschrieben und mit Informationsmaterial beschickt (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Briefe enthielten einen QR-Code?
Wie viele Minderjährige haben den QR-Code auf den Bundeswehrwerbematerialien genutzt und ein Onlineformular ausgefüllt?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022 von ihrem Recht Gebrauch gemacht, einer Übermittlung ihrer Daten u. a. an die Bundeswehr nach § 36 des Bundesmeldegesetzes zu widersprechen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass Minderjährige und ihre Erziehungsberechtigten rechtzeitig über das Recht informiert werden, der Datenübermittlung an die Bundeswehr nach dem Bundesmeldegesetz zu widersprechen?
Wie viele Minderjährige wurden seit Januar 2022 bei der Bundeswehr gemustert (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Minderjährige haben seit Januar 2022 ihren Dienst bei der Bundeswehr angetreten als a) Freiwillig Wehrdienstleistende, b) Soldaten und Soldatinnen auf Zeit (bitte jeweils nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele der Minderjährigen seit Januar 2022 a) haben ihren Dienst vorzeitig abgebrochen, b) mussten den Dienst aufgrund gesundheitlicher Gründe vorzeitig beenden, c) wurden von der Bundeswehr vorzeitig entlassen (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Suizide und Suizidversuche hat die Bundeswehr seit 2022 erfasst, und wie viele davon betrafen jeweils Minderjährige (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Minderjährige in der Bundeswehr waren seit 2022 von sexueller Gewalt oder Missbrauch betroffen (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Welche strafrechtlichen oder disziplinarischen Maßnahmen erfolgten in diesen Fällen?
Wie viele Unfälle und Verletzungen gab es bei Minderjährigen in der Bundeswehr seit 2022 (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie viele Fälle von Dienstvergehen von Minderjährigen wurden seit 2022 erfasst (bitte nach Jahren und Geschlecht und Art des Vergehens aufschlüsseln)?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine Umsetzung der Empfehlungen des UN-Menschenrechtsausschusses für die Rechte der Kinder vom 23. September 2022, die vorsehen, auf die gezielte Werbung von Minderjährigen u. a. an Schulen sowie die Einberufung von Minderjährigen zu verzichten?
Wie will die Bundesregierung in Zukunft gewährleisten, dass die von der Bundeswehr angesprochenen Minderjährigen entsprechend Artikel 3 Absatz 3 des 2. Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten vollumfassend über die Chancen und Risiken eines Wehrdienstes aufgeklärt werden?
Welchen unverzichtbaren Beitrag leisten die minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten zur Verteidigungsfähigkeit Deutschlands, und welche Nachteile für die nationale Sicherheit wären zu befürchten, wenn man stattdessen nur Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres mustert und einberuft?
Für den Fall, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) den Beitrag von minderjährigen Rekrutinnen und Rekruten als unverzichtbar einstuft, auf welchen Untersuchungen und Studien basiert diese Einstufung?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung die mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG) geplanten neuen gesetzlichen Bestimmungen noch vereinbar mit der Aussage der Bundesregierung: „Deutschland vollzieht seine Einstellungspraxis vollständig im Einklang mit den eingegangenen völkerrechtlichen Abkommen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und stellt nur sich freiwillig bewerbende 17-Jährige als Soldaten und Soldatinnen mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/11991, S. 2)?
Plant die Bundesregierung, im WDModG die Vorgaben von Artikel 3 OPAC über die freiwillige Rekrutierung von Minderjährigen weiterhin umzusetzen, und wenn nein, mit welcher Begründung?
An welche Staaten, deren Militär- und teilweise Sicherheitsbehörden im aktuellen Jahresbericht der Sonderbeauftragten zu Kindern und bewaffneten Konflikten vom 17. Juni 2025 wegen schwerer Verstöße gegen Kinder aufgeführt werden (DR Kongo, Israel, Myanmar, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien, Russland), hat Deutschland seit 2022 a) Rüstungsexporte genehmigt, b) tatsächlich Kriegswaffen geliefert, c) Kleine und Leichte Waffen gemäß Beschluss der UN- Vollversammlung „International Instrument to Enable States to Identify and Trace, in a Timely and Reliable Manner, Illicit Small Arms and Light Weapons“ (A/60/88) aus dem Jahr 2005 genehmigt und geliefert (bitte jeweils nach Jahren, Genehmigungswert und Stückzahl aufschlüsseln)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die gelieferten Rüstungsgüter und Kriegswaffen nicht bei den Kinderrechtsverletzungen eingesetzt werden, und in wie vielen Fällen hat die Bundesregierung Anstrengungen unternommen, die Verwendung der gelieferten Rüstungsgüter vor Ort zu überprüfen?
In welchen der in Frage 20 erwähnten Staaten hat die Bundesregierung Angehörige der Militär- und bzw. oder Sicherheitsbehörden ausgebildet oder die Ausbildung finanziell und logistisch unterstützt?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass keine Minderjährigen in diesen Sicherheitsbehörden ausgebildet worden sind?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Sicherheitsbehörden der in Frage 20 aufgeführten Staaten seit 2022 Verstöße im Sinne der UN-Sicherheitsratsresolution 1612 aus dem Jahr 2005 begangen (Rekrutierung von Kindern, Entführung und Verschleppung von Kindern, Tötung und Verstümmelung von Kindern, sexuelle Gewalt gegen Kinder, Angriffe auf Schulen und Krankenhäuser, Verweigerung des Zugangs zu humanitärer Hilfe)?
Wenn Frage 24 mit Ja beantwortet wird, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung jeweils daraus für die Genehmigung und Lieferung von Rüstungsgütern sowie die gemeinsame Ausbildung mit diesen Sicherheitsbehörden gezogen?