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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Identitären Bewegung Deutschland in Nordrhein-Westfalen

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.10.2025

Aktualisiert

31.10.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/208708.10.2025

Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Identitären Bewegung Deutschland in Nordrhein-Westfalen

der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) ist eine Strömung der extremen Rechten, die zwar zahlenmäßig nur eine kleine Gruppe darstellt, der durch ihre weitreichende Vernetzung in die außerparlamentarische und parlamentarische extreme Rechte jedoch eine wichtige Scharnierfunktion zukommt. Die Vernetzung der IBD und ihre Bemühung um Einfluss und Durchsetzung ihrer extrem rechten Ideologie in Deutschland reichen dabei auch weit in den parlamentarischen Raum. Laut Medienberichterstattung des Bayerischen Rundfunks soll die AfD in der vergangenen Legislaturperiode allein im Deutschen Bundestag mehr als 100 als extrem rechts einzustufende Personen beschäftigt haben. Unter ihnen nach den Recherchen mindestens zehn Personen mit einem Bezug zur IBD (vgl. www.br.de/presse/inhalt/pressemitteilungen/afd-recherche-bundestag-mitarbeitende-rechtsextrem-100.html). Erkenntnisse darüber, ob, und wenn ja, wie viele Personen mit Verbindungen in die extrem rechte außerparlamentarische Bewegung und insbesondere zur IBD in der neuen AfD-Bundestagsfraktion und bzw. oder bei ihren 151 Bundestagsabgeordneten beschäftigt sind, liegen bisher nicht vor. Nichtsdestotrotz ist in der 21. Legislaturperiode bereits mindestens drei Mitarbeitenden von AfD-Bundestagsabgeordneten seitens der Bundestagsverwaltung der Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie die Zugangsberechtigung für die IT-Systeme verwehrt worden. Diese könnten laut Bundestagsverwaltung „zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/bundestag-hausausweis-verweigerungen-100.html).

Ähnliche Aktivitäten im außerparlamentarischen wie auch parlamentarischen Raum entfaltet die IBD bereits seit längerem auch auf Ebene der Bundesländer. Insbesondere werden laut Medienberichten immer wieder Verbindungen zwischen der IBD und der AfD bekannt, trotz eines formalen „Unvereinbarkeitsbeschlusses“. So besuchte der ehemalige Bundestagsabgeordnete und damalige AfD-Landtagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen (NRW), Roger Beckamp, im Jahr 2018 ein Hausprojekt der IBD in Halle (Saale). Eine ebenfalls enge Verbindung weist demnach die derzeitige AfD-Europaabgeordnete Irmhild Boßdorf aus NRW auf, die im Europaparlament u. a. stellvertretende Leiterin der AfD-Delegation ist. Ihre Tochter R. B. war lange Zeit Teil der IBD und gehörte zu den weiblichen Gesichtern der Organisation in Deutschland. Mittlerweile gehört sie der rechten Frauengruppe „Lukreta“ an, die als Vorfeldorganisation der IBD gilt (vgl. Nach „Geheimtreffen“: Wie nah sich AfD und Identitäre in NRW stehen – Nachrichten – WDR).

Aktivitäten aus dem Umfeld der IBD in NRW erlangten auch überregionale Aufmerksamkeit. So trat der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner wenige Tage vor dem sogenannten Potsdam-Treffen zweimal in NRW auf. Auf eine Anfrage der Fraktion der SPD im nordrhein-westfälischen Landtag teilte das NRW-Innenministerium mit, dass Martin Sellner am 8. November 2023 in Bielefeld und am 9. November 2023 in Paderborn im Rahmen eines Lesekreises zu seinem Buch „Regime Change von rechts“ auftrat (vgl. Extremismus: Rechtsextremist Sellner trat vor Potsdam-Treffen in NRW auf | DIE ZEIT; www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/afd-correctiv-potsdam-rechtsextremismus-identitaere-bewegung-100.html).

Seit 2022 schon war ein Strategiewechsel im Sinne einer „Verschleierungstaktik“ zu beobachten. Anstelle von IBD-Ortsgruppen, die eine Zugehörigkeit zur IBD erkennen lassen haben, gründeten sich vermehrt autonom agierende Regional- und Ortsgruppen, deren Bezeichnungen, zumindest auf den ersten Blick, den Eindruck erweckten, in keinem direkten Bezug zur IBD zu stehen. Zudem wurde weitgehend auf bekannte Symbole, wie das Lambda-Symbol, verzichtet. Seit kürzerem tritt die IBD jedoch wieder vermehrt als bundesweit agierende Organisation in Erscheinung, wie zuletzt im Rahmen einer Flyer-Kampagne, in deren Zusammenhang bundesweit im Umfeld von Schulen rechtsextremistisches Material verteilt und Aktionen durchgeführt wurden (vgl. www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Meldungen+und+Archiv/Flyer-Aktion+der+IB+an+Schulen).

Die Zugehörigkeit und das Bekenntnis der Regional- und Ortsgruppen zur Identitären Bewegung wird auch in den sozialen Netzwerken wieder vermehrt offen und deutlich zur Schau gestellt (vgl. https://x.com/lederhosenrev/status/1815707287295529101; https://x.com/lederhosenrev/status/1955666405501669383; https://x.com/sachsengarde/status/1950279890181509501).

Auch in NRW setzte die IBD zunächst auf „Verschleierungstaktik“. Diese Entwicklung sollte die Organisation langfristig flexibler machen und nach Angaben des NRW-Innenministeriums insbesondere vor sogenannten Outingaktionen und vor staatlichen Maßnahmen schützen. Relevante Regional- und Ortsgruppen der IBD in NRW sind bzw. waren u. a. die Gruppen „Westfalens Eichensöhne“, „Lukreta“ und „Revolte Rheinland“. Nach Informationen des Innenministeriums NRW liegt das Personenpotenzial der IBD in NRW bei 20 Mitgliedern und 20 aktionsorientierten Sympathisanten (Stand: März 2024). Das Landeskriminalamt NRW nutzt dabei das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) zum kontinuierlichen Austausch mit allen relevanten Akteuren der Sicherheitsbehörden über die IBD (vgl. Landtag Nordrhein-Westfalen, 18. Wahlperiode, Landtagsdrucksache 18/8381).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele Personen der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen zugerechnet werden können?

2

Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts), die im Zusammenhang mit der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen stehen, wurden im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025 thematisiert?

3

Welche Orts- bzw. Regionalgruppen der „Identitären Bewegung Deutschland“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen zurzeit (bitte nach Gruppe, Ort bzw. Region und Anzahl der Mitglieder bzw. Anhänger auflisten)?

4

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele und welche Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume, Grundstücke etc.), bei denen Rechtsextremisten über eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form von Eigentum, Miete, Pacht (d. h. Eigentums- oder Besitzverhältnis) oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen, zu Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben, die der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet werden, mit Stand September 2025 zugerechnet werden können (bitte nach Ort, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzer und Betreiber auflisten)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur gemeinsamen Teilnahme an Aktionen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder anderweitigen Versammlungen von Mitgliedern der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen seit 2022 (bitte nach Art, Ort, Datum sowie Anlass der Veranstaltung aufschlüsseln)?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele und welche Veranstaltungen, Aktionen, Kundgebungen und anderweitige Versammlungen von Mitgliedern und bzw. oder Anhängern der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen angemeldet wurden (bitte nach Anzahl, Ort, Anlass und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Mitgliedschaften von Mitgliedern der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen in der AfD-NRW (bitte nach Anzahl der Doppelzugehörigkeiten aufschlüsseln)?

8

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Verbindungen oder Mitgliedschaften von Mitgliedern oder Anhängern der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen in der in Berichten als rechts bezeichneten „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen Veranstaltungen der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen oder ihr nahestehenden Gruppen, welche in der Liegenschaft der „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ stattgefunden haben (bitte nach Datum, Art, Anlass und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche ehemalige Mitgliedschaften von Mitgliedern der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen in der mittlerweile aufgelösten Jungen Alternative Nordrhein-Westfalen, der Jugendorganisation der AfD (bitte nach Anzahl der Doppelzugehörigkeiten aufschlüsseln)?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen anderweitigen Verbindungen von Mitgliedern oder Anhängern der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen zur AfD-NRW oder zur ehemaligen JA-NRW (JA = Junge Alternative; bitte einzeln angeben sowie nach Auftritten, gemeinsamer Teilnahme an Veranstaltungen, wie beispielsweise Parteitage und Demonstrationen, aufschlüsseln)?

12

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in Frankreich seit 2022 Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger übermittelt?

a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche Informationen übermittelt?

b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von französischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?

c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von deutschen an französische Ermittlungsbehörden gestellt?

d) Haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit von französischen Ermittlungsbehörden Informationen über die IBD und deren Anhänger erhalten?

13

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in Belgien seit 2022 Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger übermittelt?

a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche Informationen übermittelt?

b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von belgischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?

c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von deutschen an belgische Ermittlungsbehörden gestellt?

d) Haben bundesdeutsche Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit von belgischen Sicherheitsbehörden Informationen über die IBD und deren Anhänger erhalten?

14

Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in den Niederlanden seit 2022 Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger übermittelt?

a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche Informationen übermittelt?

b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von niederländischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?

c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von deutschen an niederländische Ermittlungsbehörden gestellt?

d) Haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit von niederländische Ermittlungsbehörden Informationen über die IBD und deren Anhänger erhalten?

15

Bestehen oder bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen der §§ 30 ff. des Bundespolizeigesetzes (BPolG) gegen Mitglieder, Unterstützer und bzw. oder Sympathisanten der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen, wenn ja, welche, seit wann, und aus welchen Gründen?

16

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der IBD in den Jahren 2023, 2024, 2025 bei einer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland über Nordrhein-Westfalen an der Grenze durch die Bundespolizei kontrolliert wurden (bitte einzeln nach Jahr und Anzahl der kontrollierten Personen aufschlüsseln)?

17

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der IBD-NRW in den Jahren 2023, 2024, 2025 an rechtsextremen Veranstaltungen im Ausland teilgenommen haben (bitte einzeln nach Jahr und Land aufschlüsseln)?

18

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen zwischen Mitgliedern oder Anhängern der IBD-NRW und der rechtsextremen Schweizer Gruppierung „Junge Tat“ bestehen?

19

Wie viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine waffenrechtliche Erlaubnis inne (bitte getrennt nach Sportschützen und Jägern aufschlüsseln)?

20

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der IBD-NRW derzeit über einen Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages verfügen, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitgliedern oder mutmaßlichen Unterstützern der IBD-NRW in der 20. und bzw. oder 21. Wahlperiode ein Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages durch die Bundestagsverwaltung entzogen und bzw. oder verweigert wurde (bitte nach Anzahl der Entziehungen und bzw. oder Verweigerungen und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)?

21

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja, wie viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der Identitären Bewegung Deutschlands derzeit über einen Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages verfügen, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitgliedern oder mutmaßlichen Unterstützern der Identitären Bewegung Deutschlands in der 20. und bzw. oder 21. Wahlperiode ein Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages durch die Bundestagsverwaltung entzogen und bzw. oder verweigert wurde (bitte nach Anzahl der Entziehungen und bzw. oder Verweigerungen und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)?

22

Liegen nach Erkenntnis der Bundesregierung derzeit offene, d. h. nicht vollstreckte, nationale Haftbefehle gegen Personen vor, die Mitglied in der IBD-NRW sind?

Berlin, den 24. September 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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