Sachstand und Gesetzgebungsvorhaben zur Fluggastdatenspeicherung in Deutschland
der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Violetta Bock, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Seit 2017 werden in Deutschland sogenannte PNR (Passenger Name Records)-Daten, also Fluggastdaten mit einem weiten Datenkranz, zu allen Flügen von und in die EU sowie für ausgewählte Flugstrecken innerhalb der EU von Flug- und Reiseunternehmern an die Fluggastdatenzentralstelle übertragen. Diese gleicht die Daten mit polizeilichen Fahndungsmitteilungen und Mustern ab, die eine frühzeitige Erkennung von terroristischen und schwerkriminellen Flugreisenden ermöglichen sollen. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde die Verarbeitung und Speicherung insoweit eingeschränkt, als es keine anlasslose Vorratsdatenspeicherung dieser Fluggastdaten geben soll (Urteil in der Rechtssache C-817/19), die Anwendung des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) wurde entsprechend angepasst (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/11869). Dies bedeutet unter anderem, dass für intra-EU-Flüge nur noch auf dafür bestimmten Strecken Fluggastdaten vorab übermittelt werden müssen.
Von den PNR-Daten zu unterscheiden sind die API (Advanced Passenger Information)-Daten. Diese enthalten die Flugverbindung und die Angaben aus den mitgeführten Identitätsdokumenten sowie deren Dokumentennummer. Diese Daten werden seit 2008 von der Bundespolizei zu einzeln bestimmten Linien von den Flugunternehmen angefordert, um sie vor Eintreffen des Flugs gegen polizeiliche Fahndungsdaten zu prüfen (§ 31a des Bundespolizeigesetzes (BPolG)). Mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern (BMI) eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes soll diese Regelung in einen neuen § 52 überführt werden und zudem die Beschränkung auf ausgesuchte Flüge oder Linien entfallen. Für Flüge von außerhalb der EU in die Bundesrepublik Deutschland müssen dann zusätzlich zu den PNR-Daten an die Fluggastdatenzentralstelle auch die API-Daten an die Bundespolizei übermittelt werden. Damit steigt das Volumen der in Zusammenhang mit einem einzigen Flug an staatliche Behörden übermittelten Daten und damit die grundrechtliche Belastung der Bürgerinnen und Bürger und der ausländischen Flugreisenden weiter an, ohne dass aus Sicht der Fragestellenden ein irgendwie zu den aufgewendeten Ressourcen im Verhältnis stehender Sicherheitsgewinn zu erreichen wäre. Dies auch mit Blick darauf, dass Reisende auf Privatflügen weiterhin nicht von dieser Form der flächendeckenden und anlasslosen Datenverarbeitung betroffen wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele und welche Luftfahrtunternehmen sowie Reiseveranstalter (bitte getrennt angeben) sind derzeit an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen, wie viele davon übermitteln tatsächlich Fluggastdaten an das Fluggastdateninformationssystem, und bei wie vielen und welchen Luftfahrtunternehmen sowie Reiseunternehmen steht diese Anbindung weiterhin aus?
Wie hoch ist der Anteil der Luftfahrtunternehmen, die an das Fluggastdateninformationssystem angeschlossen sind, am gesamten Flugpassagieraufkommen in der Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie ist der Umgang mit Fluggastdaten von Passagieren von Privatflugzeugen, die also nicht (oder jedenfalls nicht behördlich bekannt) unternehmerisch Fluggäste transportieren und die zu einem Teil sehr kurzfristig in die EU einfliegen, und wie groß schätzt die Bundesregierung die Zahl dieser Fluggäste, die jährlich ohne Übermittlung von Fluggastdaten in die Bundesrepublik Deutschland einreisen?
Mit welchen Datenbeständen erfolgt derzeit ein Abgleich der Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle?
In welchen Datenbeständen, Informationssystemen, Fall- und Vorgangsbearbeitungssystemen etc. welcher Behörden erfolgt derzeit eine Weiterverarbeitung der Fluggastdaten, etwa im Falle eines Treffers aufgrund einer Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung, verdeckten Fahndung etc.?
Wie viele Fluggastdatensätze wurden im Jahr 2024 an die Fluggastdatenzentralstelle bzw. das Fluggastdateninformationssystem übermittelt?
a) Wie viele dieser Datensätze wurden mit den in Frage 4 genannten Datenbeständen abgeglichen?
b) Wie viele technische Treffer gab es im Jahr 2024 beim Abgleich mit Datenbeständen und Mustern (bitte getrennt auflisten)?
c) Wie viele technische Treffer wurden 2024 durch die Fluggastdatenzentralstelle fachlich überprüft?
d) Wie viele dieser technischen Treffer wurden 2024 fachlich positiv von der Fluggastdatenzentralstelle überprüft und an die zuständigen Behörden ausgeleitet?
e) Welche Arten von Ausschreibungen in den polizeilichen Fahndungssystemen lagen den Überprüfungen der Fluggastdatenzentralstelle zugrunde, und welche Maßnahmen konnten daraufhin durchgeführt werden?
f) In wie vielen Fällen wurde im Rahmen der Folgemaßnahmen zu einem echt-positiven Treffer und dem Antreffen der gesuchten Person bei der Einreise eine Festnahme vorgenommen, in wie vielen Fällen betraf dies Intra-EU-Flüge?
a) Wie viele retrograde Recherchen wurden im Jahr 2024 in den Daten des Fluggastdatenzentralsystems vorgenommen, und in wie vielen Fällen waren hierzu Fluggastdaten vorhanden (bitte nach den ersuchenden Behörden auflisten)?
b) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Datensätze wurden im Jahr 2024 gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 des Fluggastdatengesetzes (FlugDaG) an welche inländischen Behörden übermittelt?
c) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Datensätze wurden im Jahr 2024 gemäß § 4 Absatz 5 Satz 2 FlugDaG an welche inländischen Behörden übermittelt?
d) Wie viele der aus einem Abgleich resultierenden Fluggastdatensätze wurden 2024 gemäß § 6 Absatz 1 FlugDaG an welche inländischen Behörden übermittelt?
e) Wie viele der aus einem Abgleich resultierenden Fluggastdatensätze wurden 2024 gemäß § 6 Absatz 2 FlugDaG an welche inländischen Behörden übermittelt?
f) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2024 gemäß § 7 FlugDaG an welche Behörden der EU-Mitgliedstaaten übermittelt?
g) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2024 gemäß § 9 FlugDaG an Europol übermittelt?
h) Wie viele der im Fluggastdatenzentralsystem vorhandenen Daten wurden im Jahr 2024 gemäß § 10 FlugDaG an welche Behörden von Nicht-EU-Mitgliedstaaten übermittelt?
Hat die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) an gemeinsamen Verfahren der systematischen Zusammenarbeit mit anderen Fluggastdatenzentralstellen der EU-Mitgliedstaaten nach § 8 FlugDaG teilgenommen, und welchen konkreten Zweck verfolgte diese Zusammenarbeit?
Wie viele Muster nach § 4 Absatz 2 Nummer 2 i. V. m. § 4 Absatz 3 FlugDaG sind derzeit in der Fluggastdatenzentralstelle in der Anwendung, und von welchen der in § 6 Absatz 1 FlugDaG benannten Behörden rühren diese Muster her?
Über welchen Zeitraum waren oder sind die in Frage 9 genannten Muster in Anwendung (bitte nach Länge des Zeitraums summarisch auflisten)?
a) Wie viele Datensätze wurden im Jahr 2024 aufgrund des Erreichens der Sechs-Monats-Frist gelöscht oder depersonalisiert?
b) In wie vielen Fällen wurde eine retrograde Recherche in den Datensätzen richterlich angeordnet?
c) Zu wie vielen ausgewählten Intra-EU-Flügen wurden im Jahr 2024 Daten verarbeitet, und wie viele Intra-EU-Flüge betraf dies monatlich im Schnitt (bitte nach Monaten auflisten)?
Wie ist der derzeitige Stand der SOLL/IST-Stellenbesetzung in der Fluggastdatenzentralstelle und der zuständigen Arbeitseinheit für die technische Bereitstellung der Fluggastdaten im Bundesverwaltungsamt?
Welche Ausgaben wurden im Jahr 2024 für den Betrieb der Arbeitseinheiten für die technische Bereitstellung der Daten im Bundesverwaltungsamt (BVA) und die Fluggastdatenzentralstelle im BKA getätigt?
Mit welchen zusätzlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Implementierung der technischen Prozesse zur Umsetzung der neuen API-Verordnungen der EU (Vorschläge auf COM(2022)729, COM(2022)731; Erstbeschaffung Hard- und Softwarekomponenten, Installation etc.), und wie hoch schätzt sie die jährlichen zusätzlichen Kosten im laufenden Betrieb, wird die Bundesregierung hierfür Mittel der EU abrufen, und wenn ja, in welcher Höhe?
In welchem Umfang wurden API-Daten 2024 durch deutsche Grenzbehörden verarbeitet, und wie hoch war die Zahl der Personen- und Sachfahndungstreffer (bitte getrennt angeben)?
Welche Anpassungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei Inkrafttreten der API-Verordnungen der EU (VO 2025/12 und VO 2025/13) im deutschen Recht vorzunehmen?
Wird es dabei auch Anpassungsbedarf an der Regelung des Referentenentwurfs „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“ (BPolG-RefE) im dort vorgesehenen § 52 BPolG-RefE geben, und wenn ja, welchen?
Falls Änderungsbedarf bereits jetzt absehbar ist, warum sieht der Entwurf hierzu nicht bereits eine Übergangsregelung vor, die insbesondere die neuen EU-Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von Fluggastdaten berücksichtigt?
Wie weit ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand beim Aufbau der Router-Infrastruktur zur Verteilung der API-Daten an die Mitgliedstaaten (Artikel 11 VO 2025/12 respektive Artikel 9 VO 2025/13), und in welcher Art und Weise bringen sich Stellen des Bundes in den entsprechenden Konzeptionierungs- und Planungsprozess ein?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand bei der Prüfung der Durchführbarkeit einer Unionsregelung zur Verpflichtung von Betreibern von Privatflügen zur Übermittlung von API-Daten an die Grenzbehörden (vgl. EG7 VO 2025/12 respektive EG7 VO 2025/13), und warum nutzt die Bundesregierung die so lange bestehende Möglichkeit zu entsprechenden nationalen Regelungen nicht, welche Erkenntnisse zur Nutzung von Privatflügen als Modus Operandi in den Kriminalitätsbereichen Geldwäsche, Menschenhandel, Handel mit Betäubungsmitteln, Waffenschmuggel liegen der Bundesregierung vor?
Unterstützt die Bundesregierung den Einsatz der Kommission zu einem regelmäßigen Meinungsaustausch über die Einschätzungen zu inner-EU-Flugrouten, die von den Mitgliedstaaten für einen Abruf von PNR- und API-Daten ausgewählt wurden (Artikel 13 VO 2025/13 i. V. m. Artikel 2 RL (EU) 2016/681), tauschen sich die Bundesregierung oder die zuständigen Stellen mit anderen Mitgliedstaaten respektive den dort zuständigen Behörden über die Erstellung und Anwendung von Reisemustern aus, wenn ja, mit wie vielen und welchen?