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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

Datum

21.11.2025

Aktualisiert

28.11.2025

BT21/231020.10.2025

Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

Deutscher Bundestag Drucksache 21/2310 21. Wahlperiode 20.10.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung Am 1. August 2024 ist nach langen Verhandlungen das Europäische Parlament die KI-Verordnung (KI-VO; KI = Künstliche Intelligenz) in Kraft getreten (www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240308IPR19015/gesetz-ube r-kunstliche-intelligenz-parlament-verabschiedet-wegweisende-regeln). Bis spätestens 2. August 2025 hätte die Bundesregierung veröffentlichen müssen, wie die zuständigen Behörden und die zentrale Anlaufstelle auf elektronischem Wege kontaktiert werden können (Artikel 70 Absatz 2 Satz 2 KI-VO), und sie hätte der Europäischen Kommission über den Sachstand bezüglich der finanziellen Mittel und des Personals der zuständigen nationalen Behörden berichten müssen. Ein Gesetz, mit dem in Deutschland die erforderlichen Strukturen zur Durchsetzung der KI-VO geschaffen werden, insbesondere zuständige Behörden benannt und mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen ausgestattet werden, liegt bisher noch nicht einmal in Form eines Regierungsentwurfes vor. Im Haushaltsentwurf 2026 sind dafür bisher keine Mittel vorgesehen. Gleichzeitig will die Bundesregierung ausweislich ihres Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koal itionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) u. a. mithilfe von Künstlicher Intelligenz eine Verwaltungsrevolution schaffen (Zeilen 2258 bis 2262). Der Einsatz Künstlicher Intelligenz soll Effizienzpotenziale in der Verwaltung heben (Zeile 1642), konkret sollen Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke eine Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse erhalten (Zeile 2850 ff.), bei der Registermodernisierung und der Bereitstellung einer Deutschland-ID und der EUDI-Wallet (EUDI = European Digital Identity) soll umfassend KI genutzt werden (Zeilen 2166 ff.), mit Künstlicher Intelligenz soll die Finanzverwaltung gestärkt werden (Zeile 1530) und für Familien sollen hilfreiche digitale Services bereit gestellt werden (Zeile 3169). Der Einsatz Künstlicher Intelligenz soll auch in der Justiz (Zeile 2030) sowie in der Behandlungs- und Pflegedokumentation (Zeile 3500) ermöglicht werden. Die Bundesregierung will laut zwei Referentenentwürfen zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowohl den Einsatz von KI-Systemen in der Ermittlungsarbeit als auch das Training solcher Systeme mit Echtdaten für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt ermöglichen (https://netzpoli tik.org/2025/gesichtserkennung-und-ki-innenminister-dobrindt-plant-neues-sic herheitspaket/#2025-06-26_BMI_RefE_Staerkung-Digitale-Befugnisse-Polize i_Gesetz-1; https://netzpolitik.org/2025/gesichtserkennung-und-ki-innenministe r-dobrindt-plant-neues-sicherheitspaket/#2025-06-26_BMI_RefE_Staerkung-D igitale-Befugnisse-Polizei_Gesetz-2). All dies sind grundrechtssensible Bereiche, in denen häufig hochsensible personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet werden, sowohl zum Training entsprechender Systeme als auch in der Anwendung. Die damit unterstützten staatlichen Entscheidungen können schwerwiegende Folgen für die betroffenen Personen haben. Entsprechend müssen solche KI- Systeme höchste Qualitätsanforderungen erfüllen und ihr Einsatz darf nur nach einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Bewertung erfolgen, bei der die betroffenen Grundrechte aller betroffenen Personen adäquat berücksichtigt wurden. Beim Einsatz von KI wird häufig fälschlicherweise davon ausgegangen, dass technische Lösungen neutral und weniger fehleranfällig als menschliche Entscheidungsprozesse sind. Doch KI-Lösungen werden weder frei von partikularen Interessen entwickelt und eingesetzt noch sind die genutzten Daten, mit denen KI-Systeme vorweg bzw. fortlaufend trainiert werden, neutral, denn diese Daten sind häufig geprägt von gesellschaftlichen Vorurteilen und Stereotypen (siehe https://dl.acm.org/doi/pdf/10.1145/3415186). Die Fragestellenden wissen aus diversen Beispielen und Untersuchungen, dass KI-Systeme regelmäßig die Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verstärken und verfestigen (https://ai.hdm-stuttgart.de/downloads/student-white-paper/Wi nter-2223/Diskriminierende_KI.pdf; https://duepublico2.uni-due.de/servlets/M CRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00083002/Bath_KI_und_Diskriminie rung_UNIKATE_62.pdf; www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildun g/556762/diskriminierung/). Frauen, Schwarze Menschen, queere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigungen und andere Gruppen werden systematisch von KI-Systemen benachteiligt. Der Einsatz von KI durch die Bundesverwaltung setzt höchste Standards in Bezug auf Antidiskriminierung und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung voraus. Aufgrund des hohen Risikopotenzials muss die Bundesverwaltung im Rahmen der Risiko-Nutzen-Bewertung immer auch prüfen, ob es weniger eingriffsintensive bzw. risikoärmere Alternativen gibt. Ein hohes Maß an Transparenz über den Einsatz und die Funktionsweise der eingesetzten KI-Systeme ist essenziell, weil ansonsten die Akzeptanz für diese Technologie nicht geschaffen werden kann und damit das Vertrauen in staatliche Institutionen insgesamt sinkt. Wie bereits mehrere Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke bzw. der Gruppe Die Linke im Bundestag in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gezeigt haben (siehe Bundestagsdrucksachen 20/12191, 20/8495, 20/6862, 20/9685, 20/9419 und 20/430), werden im Geschäftsbereich der Bundesregierung Methoden der Künstlichen Intelligenz bereits seit Jahren eingesetzt. Die letzte Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag im Januar 2024 ergab, dass sich bereits über 200 KI-Anwendungen im Geschäftsbereich der Bundesregierung im Einsatz befinden (siehe Antwort der Bundesregierung zu auf Bundestagsdrucksache 20/12191), ohne dass die zahlreichen Handlungsempfehlungen für den öffentlichen Sektor des Abschlussberichts der Enquete- Kommission KI (siehe Bundestagsdrucksache 19/23700), der Datenethik- Kommission sowie der Plattform Lernende Systeme hinsichtlich der Entwicklung und Anwendung eines Risikoklassenmodells sowie weiterer Kritikalitätsbewertungen Anwendung fanden. Nach Auffassung der Fragestellenden verfestigt sich dadurch der Gesamteindruck, dass der KI-Einsatz im Geschäftsbereich der Bundesregierung ohne systematische Risikoabwägungen, Schutz vor Diskriminierung und Evaluation in Bezug auf Effizienz, Grundrechteschutz sowie etwaige „Nebenwirkungen“ erfolgt und die nötige Sorgfalt zum Schutz von Einzelnen oder Gruppen nicht erbracht wird. Diese Entwicklung ist besonders beim Einsatz von Hochrisiko- Anwendungen besorgniserregend. Die Fragestellenden sind weiterhin der Auffassung, dass in der aktuellen Debatte rund um den Einsatz von KI der hohe Energieverbrauch für das Training sowie den Betrieb von KI-Modellen insgesamt zu wenig öffentlich adressiert wird – auch vonseiten der Bundesregierung. Dieser Aspekt gewinnt jedoch insbesondere dann an Bedeutung, wenn davon ausgegangen wird, dass KI- Anwendungen voraussichtlich in immer mehr Geschäftsbereichen der Bundesregierung Einzug halten werden. Der rapide wachsende Trend zu zunehmend komplexeren Machine-Learning- Modellen sowie der wachsende Bedarf an Rechenleistung für das Training moderner KI-Systeme erfordern daher eine intensive Begleitung durch eine belastbare Datengrundlage, die den Ressourcenverbrauch veranschaulichen kann. Diese Daten sind elementar für Kosten-Nutzen-Analysen sowie die Berücksichtigung von Klimaauswirkungen und den CO2-Abdruck der Bundesregierung. Bei der Nutzung eigener KI-Systeme oder KI-Anwendungen sollte die Bundesregierung daher als Vorbild fungieren, um mehr Transparenz und ein zusätzliches Bewusstsein für nachhaltiges maschinelles Lernen zu schaffen. Dies könnte beispielsweise durch die Einführung verpflichtender Herstellerangaben zum Energieverbrauch und zu den Treibhausgasemissionen während der Entwicklung und Anwendung von KI-Modellen erfolgen. Diese Angaben sollten als verpflichtendes Kriterium bei der Beschaffung von KI-Systemen und KI- Anwendungen berücksichtigt werden und ein selbstverständliches und überprüftes Kriterium bei der Vergabe von Fördermitteln für KI-Projekte sein. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden) setzen aktuell auf (teil)automatisierte Entscheidungsprozesse und Mustererkennungen sowie Künstliche Intelligenz (inklusive generativer KI), und in welchen dortigen Abteilungen kommen diese konkret und wofür zur Anwendung (bitte die Antworten auf alle Fragen zum besseren Verständnis jeweils für jedes Bundesministerium inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden separat nach Geschäftsbereich aufführen, wie auf Bundestagsdrucksache 20/12191)? a) In welchen Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt sowie jeweils nachgeordnete Behörden) und wofür findet der Einsatz mit einem oder mehreren der besagten Verfahren statt, und wo sowie wofür ist der Einsatz zukünftig geplant? b) Welche Verfahren kommen dabei jeweils zum Einsatz? c) Welches Problem soll das jeweilige Verfahren lösen? d) Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens die Kosten ins Verhältnis zum jeweiligen Einsatzzweck gesetzt und abgewogen? e) Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens alternative Lösungen in Betracht gezogen, die nicht mit den genannten KI-spezifischen Diskriminierungsrisiken behaftet sind? f) Inwiefern wurde bei der Wahl des Systems geprüft, ob bereits an anderer Stelle in der Bundesverwaltung eingesetzte Systeme nachgenutzt werden können? g) Welche Art von Ergebnissen wird von o. g. Systemen bzw. Anwendungen produziert (breit interpretiert, aber z. B. Entscheidung, Entscheidungsvorschlag bzw. Empfehlung, Bewertung z. B. von Risiken, Mustererkennung etc.), und werden etwaige Entscheidungen vollautomatisiert oder durch einen Menschen getroffen (bitte nach Anwendung bzw. System in den jeweiligen Abteilungen in Bundesministerien, inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten Behörden auflisten)? h) Auf welcher Datenbasis werden dabei jeweils welche Ergebnisse produziert bzw. auf Grundlage welcher Daten werden besagte Anwendungen trainiert? i) Sind die Systeme bzw. Anwendungen intern oder extern entwickelt und trainiert worden (bitte nach System bzw. Anwendung, Auftraggeber, Auftragnehmer, Jahr sowie Kosten und Umfang der Leistung aufschlüsseln), und wenn extern, wurden die genannten Systeme bzw. Anwendungen ausgeschrieben (wenn nein, bitte begründen)? j) Wurden die Daten für die im Einsatz befindlichen automatisierten Entscheidungsprozesse, Mustererkennungen und bzw. oder Künstliche Intelligenz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zweckbindung erhoben, sofern eine rechtliche Zweckbindung erforderlich ist, und wenn nein, aus welcher Quelle oder welchen anderen Quellen stammen die Daten? k) Wie wurde im Hinblick auf die Zweckbestimmung der im Einsatz befindlichen automatisierten Entscheidungsprozesse, Mustererkennungen und bzw. oder Künstlichen Intelligenz sichergestellt, dass die zugrunde gelegten Daten relevant, hinreichend repräsentativ und so weit wie möglich fehlerfrei und vollständig sind? l) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems personenbezogene Daten verwendet, und wie kontrolliert die Bundesregierung eine rechtmäßige Verarbeitung dieser Daten bei der Auswahl von KI-Systemen? m) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems urheberrechtlich geschützte Materialien oder Daten verwendet, und wie kontrolliert die Bundesregierung eine rechtmäßige Verwendung von urheberrechtlich geschützten Materialien oder Daten bei der Auswahl von KI-Systemen? n) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems lokal angemessene (Mindest-)Löhne gezahlt sowie notwendige Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten, und wie wird dies bei der Auswahl von KI-Systemen von der Bundesregierung kontrolliert? o) Wie wurden die Entscheidenden über die oben genannten Systeme sowie die Anwenderinnen und Anwender geschult, um das jeweilige System auswählen, bewerten und anwenden zu können, und welche Kompetenzen werden hierfür vorausgesetzt? p) Wie wurden die Nutzenden der oben genannten Systeme bzw. Anwendungen geschult, um das System auswählen, bewerten und anwenden zu können? q) Inwiefern wird der Energieverbrauch und bzw. oder werden andere Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der oben genannten Systeme bzw. Anwendungen erfasst, und in welchen Fällen werden derartige Kriterien verpflichtend berücksichtigt (bitte für jedes oben genannte System bzw. für jede Anwendung die einzelnen Nachhaltigkeitskriterien nennen und jeweils explizit angeben, wenn keine derartigen Kriterien erfasst bzw. berücksichtigt wurden)?  2. Wie wurden Risiken beim Einsatz der in Frage 1 erfragten KI- Anwendungen bewertet, insbesondere: a) Für welche der KI-Anwendungen gilt die KI-Verordnung aus Sicht der Bundesregierung (soweit die KI-Verordnung nicht gilt, bitte Gründe angeben)? b) Soweit die KI-Verordnung auf die KI-Anwendungen Anwendung findet, in welche Risikoklasse nach der KI-Verordnung ordnet die Bundesregierung die jeweilige KI-Anwendung ein? c) Mit welchem weiteren Risikoklassenmodell bewertet die Bundesregierung darüber hinaus Risiken von KI-Anwendungen, insbesondere bei solchen, die nicht von der KI-Verordnung erfasst werden (bitte das verwendete Modell explizit benennen und eine Beschreibung beifügen)? d) Welche Klassifizierung wurde entsprechend dem verwendeten Risikoklassenmodell für das System vorgenommen? e) Wenn zutreffend, welche andere Art der Technikfolgenabschätzung wurde mit welchem Ergebnis vorgenommen? f) Wenn kein Risikoklassenmodell verwendet und keine Klassifizierung und bzw. oder keine Technikfolgenabschätzung vorgenommen wurde, bitte explizit begründen, wieso nicht? g) Haben Risikobewertungen zu einer Anpassung des geplanten Einsatzes oder zum Nicht-Einsatz von KI-Anwendungen im Bereich der Bundesbehörden geführt (wenn ja, bitte die Fälle kurz beschreiben)? h) In welcher Weise und nach welchem Prozess werden Informationen und Daten zu Risikobewertungen von KI-Modellen durch Bundesbehörden und ihre jeweiligen Ergebnisse so dokumentiert, dass die Erkenntnisse auch anderen zur Verfügung stehen? i) Wie wurde das Risiko untersucht und bewertet, dass die jeweilige KI- Anwendung zur Diskriminierung von einzelnen Gruppen, wie z. B. Frauen, Schwarzen Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung, armen Menschen und anderen, beitragen könnte? j) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung jeweils konkret, um die Risiken der Diskriminierung so weit wie möglich zu minimieren?  3. In welchen obersten Bundesbehörden existieren Dienstanweisungen und Handreichungen zum Einsatz von KI, und was ist jeweils der zentrale Regelungsgehalt der Dienstanweisungen bzw. Gegenstand der Handreichungen?  4. Welche KI-Anwendungen wurden seit Inkrafttreten der KI-Verordnung am 1. August 2024 beendet oder deren Entwicklung oder Pilotierung gestoppt, weil sie verbotene Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO darstellten?  5. Wie und in welchen Anwendungen finden Evaluierungen der Algorithmen-basierten Entscheidungen, automatisierten Mustererkennungen und KI (inklusive generativer KI) statt (bitte nach Bundesministerien und nachgelagerten Behörden, Angabe zur Evaluierung bzw. zum Evaluationsergebnis in wesentlichen Punkten sowie Angabe zur Veröffentlichung tabellarisch aufschlüsseln, siehe Bundestagsdrucksache 20/12191)? a) Wer hat die Evaluierung durchgeführt? b) Welche Aspekte wurden evaluiert, und welche Kriterien wurden dabei angelegt? c) Wurde oder wird das vollständige Ergebnis der Evaluierung veröffentlicht, und wenn ja, wo ist es zu finden? d) Wenn keine Evaluierung durchgeführt wird, warum nicht (bitte ausführlich begründen)?  6. Wie plant die Bundesregierung, ein ausreichendes Niveau an KI- Kompetenz gemäß Artikel 4 KI-VO bei allen Mitarbeitenden, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sicherzustellen, und welche Kompetenzen sind aus Sicht der Bundesregierung hier jeweils aufzubauen?  7. An welchen weiteren Forschungsvorhaben, Pilotprojekten und Reallaboren zur Thematik (teil)automatisierter Entscheidungsprozesse sowie automatisierter Mustererkennungen und KI (inklusive generativer KI) beteiligen sich die Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt und nachgeordnete Behörden) bzw. initiieren oder unterstützen diese seit dem 1. Januar 2024 (bitte tabellarisch für jedes Bundesministerium, inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden, nach Forschungsvorhaben, Pilotprojekt und bzw. oder Reallabor, Kosten und Gesamtkosten sowie Jahr [Beginn und Ende], wie in Bundestagsdrucksache 20/430, aufschlüsseln), und inwiefern sind Nachhaltigkeitskriterien und Nachhaltigkeitsinformationen wie die Abschätzung und Dokumentierung möglicher schädlicher Klimawirkungen durch den Einsatz von KI eine verbindliche Förderbedingung?  8. Welche Haushaltsmittel stehen im Jahr 2025 für die Förderung und den Einsatz von KI (bitte aufgeschlüsselt je Ressort die Gesamtsumme verfügbarer Fördermittel und die Gesamtsumme verfügbarer Mittel für den Einsatz von bzw. für Bundesbehörden angeben) zur Verfügung?  9. Welche Mittel dieser Gesamtsumme sind zum Zeitpunkt der Kleinen Anfrage seit dem 1. Januar 2025 hierfür schon abgeflossen (bitte aufgeschlüsselt je Ressort die Gesamtsumme verfügbarer Fördermittel und die Gesamtsumme verfügbarer Mittel für den Einsatz von bzw. für Bundesbehörden angeben)? 10. Mit welchen Programmen und Mitteln fördern das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) KI-Projekte, KI-Pilotprojekte, KI-Einsätze oder Einsatzplanungen (inklusive generativer KI) in den Ländern (inklusive Kommunen) seit dem 1. April 2024 (bitte nach Programm bzw. Maßnahme, Fördermittelumfang sowie Bundesland auflisten)? 11. Hält die Bundesregierung an der bestehenden Strategie Künstliche Intelligenz (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikatione n/Technologie/strategie-kuenstliche-intelligenz-fortschreibung-2020.pdf ?__blob=publicationFile&v=1) fest oder plant sie aktuell eine Anpassung oder Fortschreibung, und wie ist in diesem Fall der Arbeitsstand? 12. Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand der Bundesregierung hinsichtlich Einrichtungen, die den Einsatz von KI in der Verwaltung unterstützen sollen, (bitte jeweils Stand beschreiben, bereits eingesetzte und im Jahr 2025 oder darüber hinaus verfügbare Ressourcen nach dem aktuellen Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 unterteilt nach Stellen und Haushaltsmitteln angeben, die Governance bzw. Organisationsstruktur beschreiben – was genau wird dort konkret aufgebaut, z. B. eine Web- Plattform, ein Referat, eine eigenständige Behörde, und wer ist konkret zuständig bzw. hat die Federführung inne [soweit sich die Zuständigkeit im Rahmen neuer Ministerialzuschnitte ändert, bitte angeben]), a) hinsichtlich des Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche Intelligenz (Arbeitstitel „BeKI“; siehe Frage 43 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/13684)? b) hinsichtlich der Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Projekt „ABOS“; siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 83 der Abgeordneten Anke Domscheit- Berg auf Bundestagsdrucksache 20/1355 bzw. Bundestagsdrucksache 20/3020)? c) hinsichtlich der vom ITZBund betreuten KI-Plattform für die Bundesverwaltung (KIPITZ)? d) hinsichtlich des in der Datenstrategie angekündigten Aufbaus eines KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung? 13. Plant die Bundesregierung weitere zentrale Einrichtungen, die sich mit dem Einsatz von KI-Anwendungen in der Bundesverwaltung beschäftigen sollen, und wenn ja, welche mit welchen Aufgaben (bitte die in Frage 12 erfragten Angaben für jede dieser Einrichtungen ergänzen)? 14. Wie lautet der aktuelle Stand der Test- bzw. Untersuchungsphase, in der KI-Potenziale im Bereich der obersten Bundesbehörden geprüft werden sollen und deren Bestandteil auch explizit die Entwicklung passender Risikoklassenmodelle ist (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagdrucksache 20/3020 und gleichlautende Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/6862)? a) Was hat die Prüfung der KI-Potenziale im Bereich der obersten Bundesbehörde in den vergangenen zwei Jahren ergeben, gibt es Prüfberichte, und wenn ja, sind sie öffentlich verfügbar bzw. können sie den Fragestellenden zur Verfügung gestellt werden? b) Wer ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die Entwicklung passender Risikoklassenmodelle, und wie erfolgt die behördenübergreifende Koordinierung der Prüfung der KI-Potenziale? c) Wie ist der Zeitplan für die Prüfung der KI-Potenziale für den Bund, wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein, und gibt es Meilensteine bis dahin? d) Welche Zwischenergebnisse zur Entwicklung passender Risikomodelle gibt es seit der ersten Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2022, wurden verschiedene Modelle entwickelt und bzw. oder getestet,wenn ja, mit welchem Ergebnis, und bei welchen Vorhaben? e) Ab wann wird bzw. werden ein oder mehrere Risikoklassenmodelle für den Einsatz von KI in Bundesbehörden zur Verfügung stehen, und wird die Anwendung eines Risikoklassenmodells vor dem Einsatz neuer KI-Systeme verpflichtend sein? 15. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Evaluation etwaiger Auswirkungen der gesetzlichen Risikoklassifizierung für den KI-Einsatz in der Bundesverwaltung gekommen (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/12191)? 16. Plant die Bundesregierung, ggf. auf Basis des derzeit freiwilligen KI- Transparenzregisters (https://maki.beki.bund.de/a/bmi-makimo-app/tab elle), im Sinne transparenten Verwaltungshandelns die Einrichtung eines vollständigen, verpflichtend zu führenden KI-Registers für KI- Anwendungen im staatlichen Einsatz, z. B. entsprechend dem Vorschlag von Algorithmewatch e. V. (https://algorithmwatch.org/de/ki-transparenzr egister-dtl/), a) bundesweit und für jeglichen KI-Einsatz durch staatliche Stellen, also auch für andere föderale Ebenen? b) nur für den KI-Einsatz im Auftrag des Bundes bzw. bei und durch Bundesbehörden? c) weder noch (bitte begründen, warum kein KI-Register geplant ist)? 17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Parallel- und Doppelentwicklungen von KI-Anwendungen in verschiedenen Geschäftsbereichen kommt, und dass jede Entwicklung von KI-Anwendungen der gesamten Bundesverwaltung zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird? 18. Wie ist der Umsetzungsstand hinsichtlich des Beschlusses des IT- Planungsrates vom 13. November 2024, den KI-Marktplatz auch für die Länder pilotweit zu öffnen, und hat die Bundesregierung die erforderlichen Zugänge im ersten Quartal 2025 bereitgestellt (wenn nein, bitte begründen)? 19. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die Verabschiedung eines Gesetzes zur Umsetzung der KI-Verordnung und den Aufbau entsprechender Aufsichtsstrukturen, und wie ist der aktuelle Arbeitsstand? 20. Hat die Bundesregierung bis zum 2. August 2025 der EU-Kommission einen Bericht gemäß Artikel 70 Absatz 6 der KI-Verordnung übermittelt, und welchen Inhalt hatte dieser Bericht? Berlin, den 7. Oktober 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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