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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet
Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung
(insgesamt 20 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
Datum
21.11.2025
Aktualisiert
28.11.2025
BT21/231020.10.2025
Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/2310
21. Wahlperiode 20.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sonja Lemke, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin
Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Bodo Ramelow,
David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und
der Fraktion Die Linke
Einsatz Künstlicher Intelligenz im Geschäftsbereich der Bundesregierung
Am 1. August 2024 ist nach langen Verhandlungen das Europäische Parlament
die KI-Verordnung (KI-VO; KI = Künstliche Intelligenz) in Kraft getreten
(www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20240308IPR19015/gesetz-ube
r-kunstliche-intelligenz-parlament-verabschiedet-wegweisende-regeln).
Bis spätestens 2. August 2025 hätte die Bundesregierung veröffentlichen
müssen, wie die zuständigen Behörden und die zentrale Anlaufstelle auf
elektronischem Wege kontaktiert werden können (Artikel 70 Absatz 2 Satz 2 KI-VO),
und sie hätte der Europäischen Kommission über den Sachstand bezüglich der
finanziellen Mittel und des Personals der zuständigen nationalen Behörden
berichten müssen. Ein Gesetz, mit dem in Deutschland die erforderlichen
Strukturen zur Durchsetzung der KI-VO geschaffen werden, insbesondere zuständige
Behörden benannt und mit ausreichenden finanziellen und personellen
Ressourcen ausgestattet werden, liegt bisher noch nicht einmal in Form eines
Regierungsentwurfes vor. Im Haushaltsentwurf 2026 sind dafür bisher keine Mittel
vorgesehen.
Gleichzeitig will die Bundesregierung ausweislich ihres Koalitionsvertrages
zwischen CDU, CSU und SPD (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koal
itionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf) u. a. mithilfe von Künstlicher
Intelligenz eine Verwaltungsrevolution schaffen (Zeilen 2258 bis 2262). Der Einsatz
Künstlicher Intelligenz soll Effizienzpotenziale in der Verwaltung heben
(Zeile 1642), konkret sollen Sicherheitsbehörden für bestimmte Zwecke eine
Befugnis zur Vornahme einer automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse
erhalten (Zeile 2850 ff.), bei der Registermodernisierung und der Bereitstellung
einer Deutschland-ID und der EUDI-Wallet (EUDI = European Digital
Identity) soll umfassend KI genutzt werden (Zeilen 2166 ff.), mit Künstlicher
Intelligenz soll die Finanzverwaltung gestärkt werden (Zeile 1530) und für Familien
sollen hilfreiche digitale Services bereit gestellt werden (Zeile 3169). Der
Einsatz Künstlicher Intelligenz soll auch in der Justiz (Zeile 2030) sowie in der
Behandlungs- und Pflegedokumentation (Zeile 3500) ermöglicht werden. Die
Bundesregierung will laut zwei Referentenentwürfen zur Stärkung digitaler
Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit sowohl den Einsatz von KI-Systemen
in der Ermittlungsarbeit als auch das Training solcher Systeme mit Echtdaten
für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt ermöglichen (https://netzpoli
tik.org/2025/gesichtserkennung-und-ki-innenminister-dobrindt-plant-neues-sic
herheitspaket/#2025-06-26_BMI_RefE_Staerkung-Digitale-Befugnisse-Polize
i_Gesetz-1; https://netzpolitik.org/2025/gesichtserkennung-und-ki-innenministe
r-dobrindt-plant-neues-sicherheitspaket/#2025-06-26_BMI_RefE_Staerkung-D
igitale-Befugnisse-Polizei_Gesetz-2).
All dies sind grundrechtssensible Bereiche, in denen häufig hochsensible
personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern verarbeitet werden,
sowohl zum Training entsprechender Systeme als auch in der Anwendung. Die
damit unterstützten staatlichen Entscheidungen können schwerwiegende
Folgen für die betroffenen Personen haben. Entsprechend müssen solche KI-
Systeme höchste Qualitätsanforderungen erfüllen und ihr Einsatz darf nur nach
einer sorgfältigen Risiko-Nutzen-Bewertung erfolgen, bei der die betroffenen
Grundrechte aller betroffenen Personen adäquat berücksichtigt wurden.
Beim Einsatz von KI wird häufig fälschlicherweise davon ausgegangen, dass
technische Lösungen neutral und weniger fehleranfällig als menschliche
Entscheidungsprozesse sind. Doch KI-Lösungen werden weder frei von
partikularen Interessen entwickelt und eingesetzt noch sind die genutzten Daten, mit
denen KI-Systeme vorweg bzw. fortlaufend trainiert werden, neutral, denn
diese Daten sind häufig geprägt von gesellschaftlichen Vorurteilen und
Stereotypen (siehe https://dl.acm.org/doi/pdf/10.1145/3415186). Die Fragestellenden
wissen aus diversen Beispielen und Untersuchungen, dass KI-Systeme
regelmäßig die Diskriminierung ohnehin schon benachteiligter Gruppen verstärken
und verfestigen (https://ai.hdm-stuttgart.de/downloads/student-white-paper/Wi
nter-2223/Diskriminierende_KI.pdf; https://duepublico2.uni-due.de/servlets/M
CRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00083002/Bath_KI_und_Diskriminie
rung_UNIKATE_62.pdf; www.bpb.de/lernen/bewegtbild-und-politische-bildun
g/556762/diskriminierung/). Frauen, Schwarze Menschen, queere Menschen,
Menschen mit Beeinträchtigungen und andere Gruppen werden systematisch
von KI-Systemen benachteiligt.
Der Einsatz von KI durch die Bundesverwaltung setzt höchste Standards in
Bezug auf Antidiskriminierung und Nachvollziehbarkeit der
Entscheidungsfindung voraus. Aufgrund des hohen Risikopotenzials muss die
Bundesverwaltung im Rahmen der Risiko-Nutzen-Bewertung immer auch prüfen, ob es
weniger eingriffsintensive bzw. risikoärmere Alternativen gibt.
Ein hohes Maß an Transparenz über den Einsatz und die Funktionsweise der
eingesetzten KI-Systeme ist essenziell, weil ansonsten die Akzeptanz für diese
Technologie nicht geschaffen werden kann und damit das Vertrauen in
staatliche Institutionen insgesamt sinkt.
Wie bereits mehrere Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke bzw. der Gruppe
Die Linke im Bundestag in den Jahren 2022, 2023 und 2024 gezeigt haben
(siehe Bundestagsdrucksachen 20/12191, 20/8495, 20/6862, 20/9685, 20/9419 und
20/430), werden im Geschäftsbereich der Bundesregierung Methoden der
Künstlichen Intelligenz bereits seit Jahren eingesetzt.
Die letzte Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag im Januar 2024
ergab, dass sich bereits über 200 KI-Anwendungen im Geschäftsbereich der
Bundesregierung im Einsatz befinden (siehe Antwort der Bundesregierung zu
auf Bundestagsdrucksache 20/12191), ohne dass die zahlreichen
Handlungsempfehlungen für den öffentlichen Sektor des Abschlussberichts der Enquete-
Kommission KI (siehe Bundestagsdrucksache 19/23700), der Datenethik-
Kommission sowie der Plattform Lernende Systeme hinsichtlich der
Entwicklung und Anwendung eines Risikoklassenmodells sowie weiterer
Kritikalitätsbewertungen Anwendung fanden.
Nach Auffassung der Fragestellenden verfestigt sich dadurch der
Gesamteindruck, dass der KI-Einsatz im Geschäftsbereich der Bundesregierung ohne
systematische Risikoabwägungen, Schutz vor Diskriminierung und Evaluation in
Bezug auf Effizienz, Grundrechteschutz sowie etwaige „Nebenwirkungen“
erfolgt und die nötige Sorgfalt zum Schutz von Einzelnen oder Gruppen nicht
erbracht wird. Diese Entwicklung ist besonders beim Einsatz von Hochrisiko-
Anwendungen besorgniserregend.
Die Fragestellenden sind weiterhin der Auffassung, dass in der aktuellen
Debatte rund um den Einsatz von KI der hohe Energieverbrauch für das Training
sowie den Betrieb von KI-Modellen insgesamt zu wenig öffentlich adressiert
wird – auch vonseiten der Bundesregierung. Dieser Aspekt gewinnt jedoch
insbesondere dann an Bedeutung, wenn davon ausgegangen wird, dass KI-
Anwendungen voraussichtlich in immer mehr Geschäftsbereichen der
Bundesregierung Einzug halten werden.
Der rapide wachsende Trend zu zunehmend komplexeren Machine-Learning-
Modellen sowie der wachsende Bedarf an Rechenleistung für das Training
moderner KI-Systeme erfordern daher eine intensive Begleitung durch eine
belastbare Datengrundlage, die den Ressourcenverbrauch veranschaulichen kann.
Diese Daten sind elementar für Kosten-Nutzen-Analysen sowie die
Berücksichtigung von Klimaauswirkungen und den CO2-Abdruck der Bundesregierung.
Bei der Nutzung eigener KI-Systeme oder KI-Anwendungen sollte die
Bundesregierung daher als Vorbild fungieren, um mehr Transparenz und ein
zusätzliches Bewusstsein für nachhaltiges maschinelles Lernen zu schaffen. Dies
könnte beispielsweise durch die Einführung verpflichtender Herstellerangaben
zum Energieverbrauch und zu den Treibhausgasemissionen während der
Entwicklung und Anwendung von KI-Modellen erfolgen. Diese Angaben sollten
als verpflichtendes Kriterium bei der Beschaffung von KI-Systemen und KI-
Anwendungen berücksichtigt werden und ein selbstverständliches und
überprüftes Kriterium bei der Vergabe von Fördermitteln für KI-Projekte sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt sowie
nachgeordnete Behörden) setzen aktuell auf (teil)automatisierte
Entscheidungsprozesse und Mustererkennungen sowie Künstliche Intelligenz (inklusive
generativer KI), und in welchen dortigen Abteilungen kommen diese
konkret und wofür zur Anwendung (bitte die Antworten auf alle Fragen zum
besseren Verständnis jeweils für jedes Bundesministerium inklusive
Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden separat nach
Geschäftsbereich aufführen, wie auf Bundestagsdrucksache 20/12191)?
a) In welchen Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt sowie
jeweils nachgeordnete Behörden) und wofür findet der Einsatz mit
einem oder mehreren der besagten Verfahren statt, und wo sowie
wofür ist der Einsatz zukünftig geplant?
b) Welche Verfahren kommen dabei jeweils zum Einsatz?
c) Welches Problem soll das jeweilige Verfahren lösen?
d) Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens
die Kosten ins Verhältnis zum jeweiligen Einsatzzweck gesetzt und
abgewogen?
e) Inwiefern wurden bei der jeweiligen Wahl des jeweiligen Verfahrens
alternative Lösungen in Betracht gezogen, die nicht mit den genannten
KI-spezifischen Diskriminierungsrisiken behaftet sind?
f) Inwiefern wurde bei der Wahl des Systems geprüft, ob bereits an
anderer Stelle in der Bundesverwaltung eingesetzte Systeme nachgenutzt
werden können?
g) Welche Art von Ergebnissen wird von o. g. Systemen bzw.
Anwendungen produziert (breit interpretiert, aber z. B. Entscheidung,
Entscheidungsvorschlag bzw. Empfehlung, Bewertung z. B. von Risiken,
Mustererkennung etc.), und werden etwaige Entscheidungen
vollautomatisiert oder durch einen Menschen getroffen (bitte nach Anwendung
bzw. System in den jeweiligen Abteilungen in Bundesministerien,
inklusive Bundeskanzleramt sowie nachgeordneten Behörden auflisten)?
h) Auf welcher Datenbasis werden dabei jeweils welche Ergebnisse
produziert bzw. auf Grundlage welcher Daten werden besagte
Anwendungen trainiert?
i) Sind die Systeme bzw. Anwendungen intern oder extern entwickelt
und trainiert worden (bitte nach System bzw. Anwendung,
Auftraggeber, Auftragnehmer, Jahr sowie Kosten und Umfang der Leistung
aufschlüsseln), und wenn extern, wurden die genannten Systeme bzw.
Anwendungen ausgeschrieben (wenn nein, bitte begründen)?
j) Wurden die Daten für die im Einsatz befindlichen automatisierten
Entscheidungsprozesse, Mustererkennungen und bzw. oder Künstliche
Intelligenz unter Berücksichtigung der gesetzlichen Zweckbindung
erhoben, sofern eine rechtliche Zweckbindung erforderlich ist, und wenn
nein, aus welcher Quelle oder welchen anderen Quellen stammen die
Daten?
k) Wie wurde im Hinblick auf die Zweckbestimmung der im Einsatz
befindlichen automatisierten Entscheidungsprozesse,
Mustererkennungen und bzw. oder Künstlichen Intelligenz sichergestellt, dass die
zugrunde gelegten Daten relevant, hinreichend repräsentativ und so weit
wie möglich fehlerfrei und vollständig sind?
l) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems
personenbezogene Daten verwendet, und wie kontrolliert die
Bundesregierung eine rechtmäßige Verarbeitung dieser Daten bei der
Auswahl von KI-Systemen?
m) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems
urheberrechtlich geschützte Materialien oder Daten verwendet, und
wie kontrolliert die Bundesregierung eine rechtmäßige Verwendung
von urheberrechtlich geschützten Materialien oder Daten bei der
Auswahl von KI-Systemen?
n) Inwieweit werden oder wurden beim Training des genutzten Systems
lokal angemessene (Mindest-)Löhne gezahlt sowie notwendige
Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten, und wie wird dies bei der
Auswahl von KI-Systemen von der Bundesregierung kontrolliert?
o) Wie wurden die Entscheidenden über die oben genannten Systeme
sowie die Anwenderinnen und Anwender geschult, um das jeweilige
System auswählen, bewerten und anwenden zu können, und welche
Kompetenzen werden hierfür vorausgesetzt?
p) Wie wurden die Nutzenden der oben genannten Systeme bzw.
Anwendungen geschult, um das System auswählen, bewerten und anwenden
zu können?
q) Inwiefern wird der Energieverbrauch und bzw. oder werden andere
Nachhaltigkeitskriterien bei der Auswahl der oben genannten Systeme
bzw. Anwendungen erfasst, und in welchen Fällen werden derartige
Kriterien verpflichtend berücksichtigt (bitte für jedes oben genannte
System bzw. für jede Anwendung die einzelnen
Nachhaltigkeitskriterien nennen und jeweils explizit angeben, wenn keine derartigen
Kriterien erfasst bzw. berücksichtigt wurden)?
2. Wie wurden Risiken beim Einsatz der in Frage 1 erfragten KI-
Anwendungen bewertet, insbesondere:
a) Für welche der KI-Anwendungen gilt die KI-Verordnung aus Sicht der
Bundesregierung (soweit die KI-Verordnung nicht gilt, bitte Gründe
angeben)?
b) Soweit die KI-Verordnung auf die KI-Anwendungen Anwendung
findet, in welche Risikoklasse nach der KI-Verordnung ordnet die
Bundesregierung die jeweilige KI-Anwendung ein?
c) Mit welchem weiteren Risikoklassenmodell bewertet die
Bundesregierung darüber hinaus Risiken von KI-Anwendungen, insbesondere bei
solchen, die nicht von der KI-Verordnung erfasst werden (bitte das
verwendete Modell explizit benennen und eine Beschreibung
beifügen)?
d) Welche Klassifizierung wurde entsprechend dem verwendeten
Risikoklassenmodell für das System vorgenommen?
e) Wenn zutreffend, welche andere Art der Technikfolgenabschätzung
wurde mit welchem Ergebnis vorgenommen?
f) Wenn kein Risikoklassenmodell verwendet und keine Klassifizierung
und bzw. oder keine Technikfolgenabschätzung vorgenommen wurde,
bitte explizit begründen, wieso nicht?
g) Haben Risikobewertungen zu einer Anpassung des geplanten
Einsatzes oder zum Nicht-Einsatz von KI-Anwendungen im Bereich der
Bundesbehörden geführt (wenn ja, bitte die Fälle kurz beschreiben)?
h) In welcher Weise und nach welchem Prozess werden Informationen
und Daten zu Risikobewertungen von KI-Modellen durch
Bundesbehörden und ihre jeweiligen Ergebnisse so dokumentiert, dass die
Erkenntnisse auch anderen zur Verfügung stehen?
i) Wie wurde das Risiko untersucht und bewertet, dass die jeweilige KI-
Anwendung zur Diskriminierung von einzelnen Gruppen, wie z. B.
Frauen, Schwarzen Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung, armen
Menschen und anderen, beitragen könnte?
j) Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung jeweils konkret, um
die Risiken der Diskriminierung so weit wie möglich zu minimieren?
3. In welchen obersten Bundesbehörden existieren Dienstanweisungen und
Handreichungen zum Einsatz von KI, und was ist jeweils der zentrale
Regelungsgehalt der Dienstanweisungen bzw. Gegenstand der
Handreichungen?
4. Welche KI-Anwendungen wurden seit Inkrafttreten der KI-Verordnung
am 1. August 2024 beendet oder deren Entwicklung oder Pilotierung
gestoppt, weil sie verbotene Praktiken gemäß Artikel 5 KI-VO darstellten?
5. Wie und in welchen Anwendungen finden Evaluierungen der
Algorithmen-basierten Entscheidungen, automatisierten
Mustererkennungen und KI (inklusive generativer KI) statt (bitte nach Bundesministerien
und nachgelagerten Behörden, Angabe zur Evaluierung bzw. zum
Evaluationsergebnis in wesentlichen Punkten sowie Angabe zur Veröffentlichung
tabellarisch aufschlüsseln, siehe Bundestagsdrucksache 20/12191)?
a) Wer hat die Evaluierung durchgeführt?
b) Welche Aspekte wurden evaluiert, und welche Kriterien wurden dabei
angelegt?
c) Wurde oder wird das vollständige Ergebnis der Evaluierung
veröffentlicht, und wenn ja, wo ist es zu finden?
d) Wenn keine Evaluierung durchgeführt wird, warum nicht (bitte
ausführlich begründen)?
6. Wie plant die Bundesregierung, ein ausreichendes Niveau an KI-
Kompetenz gemäß Artikel 4 KI-VO bei allen Mitarbeitenden, die mit dem
Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, sicherzustellen,
und welche Kompetenzen sind aus Sicht der Bundesregierung hier jeweils
aufzubauen?
7. An welchen weiteren Forschungsvorhaben, Pilotprojekten und
Reallaboren zur Thematik (teil)automatisierter Entscheidungsprozesse sowie
automatisierter Mustererkennungen und KI (inklusive generativer KI)
beteiligen sich die Bundesministerien (inklusive Bundeskanzleramt und
nachgeordnete Behörden) bzw. initiieren oder unterstützen diese seit dem 1.
Januar 2024 (bitte tabellarisch für jedes Bundesministerium, inklusive
Bundeskanzleramt sowie nachgeordnete Behörden, nach Forschungsvorhaben,
Pilotprojekt und bzw. oder Reallabor, Kosten und Gesamtkosten sowie
Jahr [Beginn und Ende], wie in Bundestagsdrucksache 20/430,
aufschlüsseln), und inwiefern sind Nachhaltigkeitskriterien und
Nachhaltigkeitsinformationen wie die Abschätzung und Dokumentierung möglicher
schädlicher Klimawirkungen durch den Einsatz von KI eine verbindliche
Förderbedingung?
8. Welche Haushaltsmittel stehen im Jahr 2025 für die Förderung und den
Einsatz von KI (bitte aufgeschlüsselt je Ressort die Gesamtsumme
verfügbarer Fördermittel und die Gesamtsumme verfügbarer Mittel für den
Einsatz von bzw. für Bundesbehörden angeben) zur Verfügung?
9. Welche Mittel dieser Gesamtsumme sind zum Zeitpunkt der Kleinen
Anfrage seit dem 1. Januar 2025 hierfür schon abgeflossen (bitte
aufgeschlüsselt je Ressort die Gesamtsumme verfügbarer Fördermittel und die
Gesamtsumme verfügbarer Mittel für den Einsatz von bzw. für
Bundesbehörden angeben)?
10. Mit welchen Programmen und Mitteln fördern das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG), das Bundesministerium des Innern (BMI), das
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
sowie das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
(BMDS) KI-Projekte, KI-Pilotprojekte, KI-Einsätze oder
Einsatzplanungen (inklusive generativer KI) in den Ländern (inklusive Kommunen) seit
dem 1. April 2024 (bitte nach Programm bzw. Maßnahme,
Fördermittelumfang sowie Bundesland auflisten)?
11. Hält die Bundesregierung an der bestehenden Strategie Künstliche
Intelligenz (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikatione
n/Technologie/strategie-kuenstliche-intelligenz-fortschreibung-2020.pdf
?__blob=publicationFile&v=1) fest oder plant sie aktuell eine Anpassung
oder Fortschreibung, und wie ist in diesem Fall der Arbeitsstand?
12. Wie lautet der aktuelle Umsetzungsstand der Bundesregierung hinsichtlich
Einrichtungen, die den Einsatz von KI in der Verwaltung unterstützen
sollen, (bitte jeweils Stand beschreiben, bereits eingesetzte und im Jahr 2025
oder darüber hinaus verfügbare Ressourcen nach dem aktuellen
Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2026 unterteilt nach Stellen und
Haushaltsmitteln angeben, die Governance bzw. Organisationsstruktur
beschreiben – was genau wird dort konkret aufgebaut, z. B. eine Web-
Plattform, ein Referat, eine eigenständige Behörde, und wer ist konkret
zuständig bzw. hat die Federführung inne [soweit sich die Zuständigkeit
im Rahmen neuer Ministerialzuschnitte ändert, bitte angeben]),
a) hinsichtlich des Beratungs- und Evaluierungszentrums für Künstliche
Intelligenz (Arbeitstitel „BeKI“; siehe Frage 43 der Abgeordneten
Anke Domscheit-Berg auf Bundestagsdrucksache 20/13684)?
b) hinsichtlich der Algorithmenbewertungsstelle für Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Projekt „ABOS“; siehe Antwort
der Bundesregierung zu Frage 83 der Abgeordneten Anke Domscheit-
Berg auf Bundestagsdrucksache 20/1355 bzw.
Bundestagsdrucksache 20/3020)?
c) hinsichtlich der vom ITZBund betreuten KI-Plattform für die
Bundesverwaltung (KIPITZ)?
d) hinsichtlich des in der Datenstrategie angekündigten Aufbaus eines
KI-Kompetenzzentrums für die öffentliche Verwaltung?
13. Plant die Bundesregierung weitere zentrale Einrichtungen, die sich mit
dem Einsatz von KI-Anwendungen in der Bundesverwaltung beschäftigen
sollen, und wenn ja, welche mit welchen Aufgaben (bitte die in Frage 12
erfragten Angaben für jede dieser Einrichtungen ergänzen)?
14. Wie lautet der aktuelle Stand der Test- bzw. Untersuchungsphase, in der
KI-Potenziale im Bereich der obersten Bundesbehörden geprüft werden
sollen und deren Bestandteil auch explizit die Entwicklung passender
Risikoklassenmodelle ist (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf
Bundestagdrucksache 20/3020 und gleichlautende Antwort zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 20/6862)?
a) Was hat die Prüfung der KI-Potenziale im Bereich der obersten
Bundesbehörde in den vergangenen zwei Jahren ergeben, gibt es
Prüfberichte, und wenn ja, sind sie öffentlich verfügbar bzw. können sie den
Fragestellenden zur Verfügung gestellt werden?
b) Wer ist innerhalb der Bundesregierung verantwortlich für die
Entwicklung passender Risikoklassenmodelle, und wie erfolgt die
behördenübergreifende Koordinierung der Prüfung der KI-Potenziale?
c) Wie ist der Zeitplan für die Prüfung der KI-Potenziale für den Bund,
wann soll diese Prüfung abgeschlossen sein, und gibt es Meilensteine
bis dahin?
d) Welche Zwischenergebnisse zur Entwicklung passender
Risikomodelle gibt es seit der ersten Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr
2022, wurden verschiedene Modelle entwickelt und bzw. oder
getestet,wenn ja, mit welchem Ergebnis, und bei welchen Vorhaben?
e) Ab wann wird bzw. werden ein oder mehrere Risikoklassenmodelle
für den Einsatz von KI in Bundesbehörden zur Verfügung stehen, und
wird die Anwendung eines Risikoklassenmodells vor dem Einsatz
neuer KI-Systeme verpflichtend sein?
15. Zu welchem Ergebnis ist die Bundesregierung bei der Evaluation etwaiger
Auswirkungen der gesetzlichen Risikoklassifizierung für den KI-Einsatz
in der Bundesverwaltung gekommen (siehe Antwort der Bundesregierung
zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/12191)?
16. Plant die Bundesregierung, ggf. auf Basis des derzeit freiwilligen KI-
Transparenzregisters (https://maki.beki.bund.de/a/bmi-makimo-app/tab
elle), im Sinne transparenten Verwaltungshandelns die Einrichtung eines
vollständigen, verpflichtend zu führenden KI-Registers für KI-
Anwendungen im staatlichen Einsatz, z. B. entsprechend dem Vorschlag
von Algorithmewatch e. V. (https://algorithmwatch.org/de/ki-transparenzr
egister-dtl/),
a) bundesweit und für jeglichen KI-Einsatz durch staatliche Stellen, also
auch für andere föderale Ebenen?
b) nur für den KI-Einsatz im Auftrag des Bundes bzw. bei und durch
Bundesbehörden?
c) weder noch (bitte begründen, warum kein KI-Register geplant ist)?
17. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es nicht zu Parallel- und
Doppelentwicklungen von KI-Anwendungen in verschiedenen
Geschäftsbereichen kommt, und dass jede Entwicklung von KI-Anwendungen der
gesamten Bundesverwaltung zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird?
18. Wie ist der Umsetzungsstand hinsichtlich des Beschlusses des IT-
Planungsrates vom 13. November 2024, den KI-Marktplatz auch für die
Länder pilotweit zu öffnen, und hat die Bundesregierung die
erforderlichen Zugänge im ersten Quartal 2025 bereitgestellt (wenn nein, bitte
begründen)?
19. Welchen Zeitplan hat die Bundesregierung für die Verabschiedung eines
Gesetzes zur Umsetzung der KI-Verordnung und den Aufbau
entsprechender Aufsichtsstrukturen, und wie ist der aktuelle Arbeitsstand?
20. Hat die Bundesregierung bis zum 2. August 2025 der EU-Kommission
einen Bericht gemäß Artikel 70 Absatz 6 der KI-Verordnung übermittelt,
und welchen Inhalt hatte dieser Bericht?
Berlin, den 7. Oktober 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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