BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe - Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.11.2025

Aktualisiert

11.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/231620.10.2025

Fehlende gesetzliche Anschlussregelung bei den Altmitteln der nationalen Bankenabgabe – Drohende Rückzahlungen an Banken statt möglicher Schuldentilgung

der Abgeordneten Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Im Zuge der Finanzkrise 2007/2008 mussten zahlreiche Banken mit Steuergeldern gerettet werden. Die Kosten beliefen sich auf rund 70 Mrd. Euro, wovon bis heute über 21 Mrd. Euro Defizit beim Sondervermögen Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bestehen (vgl. www.finanzwende.de/themen/banken-und-schattenbanken/keine-geschenke-fuer-banken). Die nationale Bankenabgabe wurde zwischen 2011 und 2014 erhoben. Diese sogenannten Altmittel in Höhe von rund 2,3 Mrd. Euro liegen im Restrukturierungsfonds. Ein 2022 veröffentlichtes Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen kommt zu dem Ergebnis, dass (i) die Kreditinstitute keinen Anspruch auf die Mittel haben, (ii) das Beihilferecht einer freiwilligen Rückzahlung an die Institute im Wege steht, (iii) die Altmittel gruppennützig verwendet werden müssen und (iv) die Übertragung der Altmittel auf den SoFFin eine gruppennützige Verwendung darstellt (www.jura.uni-heidelberg.de/md/jura/news/fst/milutinovic-reimer__altmittel_restrukturierungsfonds_des_bundes__online-veroeffentlichung_2022-08-11_.pdf). Die damalige von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP getragene Bundesregierung hatte daher noch auf öffentlichen Druck hin im Jahr 2024 ein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, wonach die Altmittel auf den SoFFin übertragen worden wären und somit zur Schuldentilgung beigetragen hätten. Dieses Verfahren konnte wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode jedoch nicht abgeschlossen werden.

Mit dem Regierungswechsel hat nunmehr die Koalition der CDU, CSU und SPD diese Linie verlassen. Trotz klarer juristischer Bewertungen und eines ausformulierten Gesetzentwurfs plant die jetzige Bundesregierung, die Altmittel zusammen mit der Kreditwirtschaft in einen „Mittelstandsfonds“ einzubringen, der vor allem größere mittelständische Unternehmen adressiert. Damit folgt die Bundesregierung aus Sicht der Fragestellenden den Interessen der Finanzlobby und riskiert unionsrechtliche Konflikte, anstatt den SoFFin zu entlasten und die Banken direkt an dem finanziellen Schaden für Steuerzahler und Steuerzahlerinnen zu beteiligen, den sie im Zuge der Finanzkrise mitverursacht haben.

Zentrale Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit, zur beihilferechtlichen Bewertung und zur konkreten Ausgestaltung und Kontrolle des Fonds konnte die Bundesregierung bisher nicht beantworten (vgl. Bundestagsdrucksache 21/615).

Am 16. September 2025 hat nun das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden, dass drei Banken Anspruch auf Rückzahlung der von ihnen zwischen 2011 und 2014 eingezahlten Mittel aus dem Restrukturierungsfonds haben. Konkret geht es um hohe Summen, etwa 605 Mio. Euro für die Deutsche Bank, 334 Mio. Euro für die Unicredit und 64 Mio. Euro für die DZ Bank, aber das Urteil betrifft die vollen 2,3 Mrd. Euro des Restrukturierungsfonds. Das Gericht begründet, dass die Rechtsgrundlage für eine gruppennützige Verwendung mit dem Auslaufen der Brückenfinanzierung für den europäischen Abwicklungsfonds zum 1. Januar 2024 entfallen sei und der Gesetzgeber es versäumt habe, eine neue gruppennützige Verwendung zu definieren (vgl. https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/rueckzahlung-von-bankenabgabe).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wurden seit dem Bundesregierungswechsel im April 2025 Schritte unternommen, um eine neue gesetzliche Grundlage für die gruppennützige Verwendung der sogenannten Altmittel aus der Bankenabgabe zu schaffen, wenn ja, welche, und wenn nein, wieso wurden trotz bestehender Rechtsunsicherheit seit dem 1. Januar 2024 keine Schritte unternommen?

2

Warum wurde der Gesetzentwurf der vorherigen Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/13158), der eine Übertragung der Mittel auf den SoFFin vorsah, nach der Regierungsübernahme nicht erneut in das parlamentarische Verfahren eingebracht?

3

Aus welchen Gründen weicht die Bundesregierung von dem bestehenden Gesetzentwurf und der ursprünglich vorgesehenen Schuldentilgung mittels Übertragung der Altmittel auf den SoFFin ab?

4

Wie viele Treffen auf Arbeitsebene fanden seit Regierungsantritt zwischen dem Bundesministerium der Finanzen (bitte bis zur Ebene von Referatsleiterinnen und Referatsleitern auflisten) und Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft statt, und bei welchem dieser Treffen wurde das Koalitionsvorhaben des Mittelstandsfonds besprochen (bitte für die Treffen das Datum, die beteiligten Personen, den Anlass und das Thema sowie auf wessen Initiative der Kontakt zustande kam aufführen)?

5

Wie viele Treffen auf Leitungsebene, insbesondere mit dem Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil, fanden seit Regierungsantritt zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Kreditwirtschaft statt, und bei welchem dieser Treffen wurde das Koalitionsvorhaben des Mittelstandsfonds besprochen?

6

Hat das Bundesministerium der Finanzen Zuarbeit der Banken bzw. der Bankenverbände erbeten oder erhalten, um die Umsetzung des Mittelstandsfonds voranzutreiben, und wenn ja, in welcher Form?

7

Welche konkreten Schritte wurden seitens des Bundesministeriums der Finanzen unter der Leitung von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bisher unternommen, um die Umsetzung des Mittelstandsfonds voranzutreiben?

8

Welche konkreten Fortschritte erzielte das Bundesministerium der Finanzen bisher bei der Entwicklung eines konkreten Zeitplans für die Umsetzung des Mittelstandsfonds?

9

Welche konkreten Eckpunkte (Förderkriterien, Volumen, Governance-Struktur, Eigen- und Fremdkapitaleinsatz) liegen bisher für den geplanten Mittelstandsfonds vor?

10

Welche Form der Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Mittelstandsfonds ist nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, als unzulässige staatliche Beihilfe nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gewertet zu werden?

11

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 16. September 2025, das eine Rückzahlung der nationalen Bankenabgabe an Kreditinstitute vorsieht?

12

Wird die Bundesregierung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

13

Welche Verantwortung trägt das Bundesministerium der Finanzen für die unterlassene rechtzeitige Gesetzesinitiative und die damit verbundene Gefahr, dass Banken im Ergebnis von Kosten der Finanzkrise entlastet werden, die bislang überwiegend von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern getragen wurden?

14

Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kreditwirtschaft in der Vergangenheit angemessen an den Kosten der Bankenrettungen beteiligt wurde, und wenn nein, welche Maßnahmen wird sie künftig ergreifen, um eine gerechtere Lastenverteilung zwischen Banken und Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern sicherzustellen?

15

a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bundesverbands deutscher Banken e. V. (https://bankenverband.de/die-deutsche-kreditwirtschaft/dk-stellungnahme-referentenentwurf-fuer-ein-restrukturierungsfonds-uebertragungsgesetz), wonach eine Entlastung durch die Altmittel der Bankenabgabe die Möglichkeit der Kreditvergabe an den Mittelstand erheblich erhöhen würde, und wenn ja, auf welchen Informationen über mögliche derzeitige Einschränkungen der Kreditvergabe basiert diese Annahme?

b) Teilt die Bundesregierung die Wahrnehmung der Fragestellenden, dass in der in Frage 15a zitierten Aussage des Bundesverbands deutscher Banken e. V. und weiteren ähnlichen Aussagen eine von den Fragestellenden nicht erkennbare bestehende Belastung der Geldinstitute vorgetragen wird, die einer gesteigerten Kreditvergabe entgegenstehe bzw. der Rückfluss der Altmittel gerade zwingende Voraussetzung für Kreditvergaben sei, wenn ja, hat sie Kenntnisse über etwaige derart tiefgreifende Belastungen der Institute (bitte ausführen), wenn nein, warum teilt sie die Wahrnehmung nicht, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung?

c) Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass das Bankensystem gut kapitalisiert sei und belastbare Einschätzungen zu einer möglichen Kreditverknappung nicht vorliegen würden, wie das Bundesministerium der Finanzen laut Finanzwende-Bericht selbst feststellte (www.finanzwende.de/fileadmin/user_upload/Kampagnen/Banken/Dreist_Dreister_Bankenlobby.pdf), und teilt die Bundesregierung basierend auf dieser Einschätzung die Schlussfolgerungen der Fragestellenden, wonach die Banken auch ohne die Altmittel aus der Bankenabgabe in der Lage wären, die Kreditvergabe an den Mittelstand zu erhöhen?

Berlin, den 9. Oktober 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen