Expertenkommission zur Strafprozessordnung
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons, Tobias Matthias Peterka, Knuth Meyer-Soltau, Peter Bonhof, Martina Kempf, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 25. September 2025 ist die von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig berufene Expertenkommission zur Strafprozessordnung (StPO) zu ihrer ersten Sitzung zusammengekommen. Die Expertenkommission soll bis zum Herbst 2026 Vorschläge zur Reform des Strafprozesses erarbeiten. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeiten soll die Frage stehen, wie sich strafgerichtliche Hauptverhandlungen zügiger und effizienter durchführen lassen – ohne zentrale rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze preiszugeben (www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0925_StPo_Expertenkommission.html).
Circa 90 Personen aus Wissenschaft, Praxis und den Bundesländern sollen sich in den nächsten Monaten in sechs Arbeitsgruppen Reformvorschläge hinsichtlich der StPO erarbeiten. Der enger gefassten Kommission gehören insgesamt 22 Mitglieder an.
Den Vorsitz führt die Ministerialdirektorin des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), Dr. Heike Neuhaus. Vom Bundesgerichtshof wurde der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Jürgen Schäfer entsandt, die Bundesanwaltschaft wird durch Dr. Hartmut Schneider vertreten. Aus der Wissenschaft nehmen die Strafrechtsprofessorinnen und Strafrechtsprofessoren Dr. Anna Albrecht (Potsdam), Dr. Katrin Höffler (Berlin), Dr. Hans Kudlich (Erlangen-Nürnberg) und Dr. Arndt Sinn (Osnabrück) teil. Hinzu kommen vier Vertreterinnen und Vertreter der Anwaltschaft, drei aus den Richterverbänden und dem Deutschen Juristinnenbund sowie acht Vertreter der Länder. Rund 70 weitere Fachleute sollen in sechs Arbeitsgruppen die inhaltliche Basisarbeit für die Reform übernehmen.
Die Arbeitsgruppen tragen folgende Arbeitstitel:
- Rechtsmittel und Instanzenzug,
- Strafbefehl, Beschleunigtes Verfahren, Verfahren vor den Amtsgerichten,
- Durchführung der Hauptverhandlung – Verhandlungsführung,
- Beweistransfer und Unmittelbarkeit,
- Beweisaufnahme,
- Zwischenverfahren, Verteidigung, Opferbeteiligung.
Drei dieser Gruppen werden von Mitarbeitern des BMJV geleitet, die übrigen von Ländervertretern. Erste Sitzungstermine stehen Medienberichten zufolge bereits fest (www.lto.de/recht/hintergruende/h/eue-kommission-stpo-reform-bmjv-beschleunigung-strafprozess).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Gründe gibt es für die Einsetzung einer Expertenkommission zur Reform der Strafprozessordnung?
Nach welchen Gesichtspunkten erfolgte die Auswahl der Mitglieder der enger gefassten Kommission, und durch wen erfolgte die Auswahl?
Welche sind die 70 weiteren Kommissionsmitglieder, und nach welchen Gesichtspunkten erfolgte deren Auswahl durch jeweils wen?
In welcher Höhe werden Kosten durch die Einsetzung der Expertenkommission anfallen, und um welche Kosten handelt es sich (bitte nach Sachkosten [z. B. Catering], Reisekosten, Honorare, Sonstiges auflisten)?
Inwieweit stehen der Kommission Mitarbeiter zur Verfügung, und welche Kosten entstehen ggf. dadurch?
Welche sind die Hauptziele der Arbeit der Expertenkommission?
Welche weiteren Expertenkommissionen plant die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, in der aktuellen Legislaturperiode einzusetzen, und wie begründet die Bundesregierung jeweils die Notwendigkeit dieser?
Gibt es inhaltliche Vorgaben an die Kommission, und wenn ja, welche?