Migration über den Ärmelkanal
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Fast 20 000 Menschen haben im ersten Halbjahr 2025 in kleinen Booten den Ärmelkanal Richtung Großbritannien überquert (www.spiegel.de/politik/deutschland/grossbritannien-fast-20-000-migranten-haben-seit-anfang-2025-den-aermelkanal-ueberquert-a-67d4b522-bf6b-4dfd-9dc1-2b8e4c3823bb). Die Migration auf der Kanalroute beschäftigt nicht nur die Anrainerstaaten, sondern u. a. auch die Bundesrepublik Deutschland. So fanden in Deutschland mehrmals Razzien statt, die sich gegen kommerzielle Schleusungen über den Ärmelkanal richteten (https://calais.bordermonitoring.eu/2024/12/05/erneut-razzien-im-deutschen-hinterland/). Zudem beteiligt sich Deutschland an europäischen und zwischenstaatlichen Abkommen und Gremien zur Bekämpfung der Migration auf der Kanalroute. In den vergangenen Jahren waren deutsche Behörden etwa im Rahmen des europäischen EMPACT-Programms (EMPACT = European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) bzw. EUROPOL (Europäisches Polizeiamt) in Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser eingebunden. Dies geschah in Form sogenannter Operational Task Forces (OTFs; z. B. OTF WAVE, OTF DUNE). Seit 2022 besteht ferner die „Calais Group“ als gemeinsames Gremium der Innenministerien Großbritanniens, Frankreichs, Deutschlands, der Niederlande und Belgiens in Bezug auf die Migration auf der Kanalroute und die Bekämpfung von Schleusungen. Die Rolle Deutschlands in diesem Gremium wird von der britischen Regierung seit 2024 besonders hervorgehoben. Anlässlich eines Treffens der „Calais Group“ im Dezember 2024 wurde erstmals ein Prioritätenplan veröffentlicht (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/UK-calais-group-priority-plan.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Im Dezember 2024 unterzeichneten Deutschland und Großbritannien einen gemeinsamen Aktionsplan zu „irregulärer Migration“ mit einer Laufzeit zunächst bis Dezember 2025 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/UK-Germany-joint-action-plan-irregular-migration.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Britischen und deutschen Medienberichten zufolge wird darüber hinaus der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung zwischen Großbritannien und Deutschland angestrebt (www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/starmer-kuendigt-neue-plaene-fuer-migranten-unterbringung-an-68bd3b62fe1aa94fb1b01a83). Am 29./30. Juli 2025 vereinbarten Großbritannien und Frankreich bereits ein „Agreement […] on the Prevention of Dangerous Journeys“ (https://assets.publishing.service.gov.uk/media/68909bb2486754ec288783c2/CS_France_2.2025_Dangerous_Journeys_Agreement.pdf). Es beinhaltet einen Mechanismus zur Abschiebung von Geflüchteten, die auf Schlauchbooten über den Ärmelkanal eingereist sind, nach Frankreich, von wo im Gegenzug Personen legal nach Großbritannien einreisen dürfen (sog. „One in, one out“-Mechanismus). Zum Monitoring dieses Verfahrens wurde in Artikel 17 ein „Joint Committee“ vereinbart, dem auch andere Staaten angehören können.
Auf der Kanalroute ist in den letzten Jahren ein Anstieg von Todesfällen zu beobachten (www.migazin.de/2025/02/18/fluechtlingsboote-immer-ueberfuellter-mehr-tote-im-aermelkanal/). Während die Behörden auf die Verantwortung von Schleusern verweisen und den Druck auf diese erhöhen, weisen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien auch auf andere Ursachen für den Anstieg der Todesfälle hin, insbesondere auf die kontinuierlich steigende Zahl der Personen an Bord der Schlauchboote und riskante Situationen im Zusammenhang mit Einsätzen von Polizei bzw. Gendarmerie beim Ablegen der Boote und im küstennahen Gewässer (https://calais.bordermonitoring.eu/2025/09/10/drei-havarien-drei-tote-und-drei-vermisste/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, in den Jahren von 2022 bis 2025 nach einem Aufenthalt in Deutschland über die Kanalroute nach Großbritannien auszureisen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, bitte ggf. auch schätzungsweise Angaben machen)?
a) Was ist der Bundesregierung über den Aufenthaltsstatus dieser Personen in Deutschland bekannt sowie darüber, ob bei ihnen ein aufenthaltsrechtliches Verfahren abgeschlossen war?
b) Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Migration über die Kanalroute ums Leben gekommen?
Wie viele Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Schleuser gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2022 bis 2025 in Deutschland bzw. mit Beteiligung von Bundesbehörden (bitte nach Jahren aufschlüsseln, bitte ggf. auch schätzungsweise Angaben machen)?
a) Wie viele Boote und Rettungswesten wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung beschlagnahmt (bitte monatsweise aufschlüsseln)?
b) Was ist der Bundesregierung über die Art der Boote bekannt, handelte es sich insbesondere um legal handelbare Boote?
c) Waren sie nach europäischem Recht zertifiziert, und wenn ja, zulässig für welchen Zweck und für wie viele Personen?
d) Was ist der Bundesregierung über die Art der Rettungswesten bekannt, handelte es sich insbesondere um legal handelbare Rettungswesten?
e) Waren sie nach europäischem Recht zertifiziert, und wenn ja, zulässig für welchen Zweck?
Auf welche empirische Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Kenntnisse in Bezug auf Schleusungen im Ärmelkanal?
a) Wurde externe Expertise hinzugezogen, wenn ja, von wem, und mit welcher Themenstellung?
b) Wurde auf öffentlich zugängliche Quellen zivilgesellschaftlicher Akteure zurückgegriffen, die vor Ort mit der Situation an der französischen Kanalküste befasst sind und aufgrund ihrer Arbeit mit dem Geschehen rund um die Bootspassagen vertraut sind, und wenn ja, auf welche?
Sind deutsche Behörden weiterhin im Rahmen von EMPACT bzw. EUROPOL in Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser involviert?
Bestehen momentan Operational Task Forces mit deutscher Beteiligung, und wenn ja,
a) um wie viele OTFs handelt es sich,
b) wie lauten ihre Namen,
c) handelt es sich um Fortführungen früherer OTFs, und wenn ja, welcher?
d) über welche Zeitdauer besteht die jeweilige OTF?
e) wie sind Auftrag, Zielsetzung und Erfolgskriterien der jeweiligen OTF definiert,
f) welche deutschen Behörden sind jeweils mit welchen Ressourcen in die jeweilige OTF eingebunden,
g) welche anderen Staaten nehmen an der jeweiligen OTF teil,
h) mit welchem Budget waren die jeweiligen OTFs ausgestattet, und durch wen?
Resultierten im Jahr 2025 konkrete Strafverfolgungsmaßnahmen aus der Arbeit der OTFs, und wenn ja, um welche Art von Maßnahmen handelte es sich?
Gegen wie viele Personen wegen welcher Delikte richteten sie sich?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten sie?
Haben 2025 Treffen zwischen Bundesbehörden bzw. der Bundespolizei und Behörden anderer Staaten bzw. der EU zur Thematik der Schleusungen im Ärmelkanal stattgefunden?
Wenn ja, wie viele Treffen waren es, und welche Behörden nahmen teil, und welche Behörde hatte die Federführung?
Wann fanden die Treffen statt?
Wurden sie protokolliert?
Haben 2025 Treffen zwischen Bundesbehörden bzw. der Bundespolizei und den Behörden der Bundesländer zur Thematik der Schleusungen im Ärmelkanal stattgefunden?
Wenn ja, wie viele Treffen waren es, und welche Behörden nahmen teil, und welche Behörde hatte die Federführung?
Wann fanden die Treffen statt?
Wurden sie protokolliert?
Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine veränderte Linie in Bezug auf Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser im Rahmen von EMPACT und EUROPOL, und wenn ja, worin besteht die Veränderung?
Haben seit Dezember 2024 weitere Treffen der „Calais Group“ stattgefunden oder sind terminiert (bitte einzeln mit Ort und Datum auflisten und zwischen Minister- und Arbeitsebene differenzieren), und wenn ja, wie lauteten die Tagesordnungen der Treffen seit Dezember 2024?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im Prioritätenplan der „Calais Group“ genannten fünf Prioritäten ergriffen, wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte einzeln je Priorität darstellen, bitte jeweils auch angeben, welche EU-Staaten, Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden ggf. eingebunden wurden)?
Wurden im Rahmen der „Calais Group“ seither weitere Prioritäten oder Projekte definiert, und wenn ja, welche?
Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine veränderte Position in Bezug auf die Mitwirkung in der „Calais Group“, und wenn ja, worin besteht die Veränderung?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der fünf im deutsch-britischen Aktionsplan genannten Punkte ergriffen, wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte einzeln je Punkt darstellen, bitte jeweils auch angeben, ob weitere EU- bzw. Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden eingebunden wurden)?
Wird der deutsch-britische Aktionsplan über den Dezember 2025 hinaus fortgeführt, und wenn ja, mit welchem Zeithorizont, und mit welcher Zielsetzung?
Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine veränderte Linie in Bezug auf den Aktionsplan bzw. dessen mögliche Fortführung, und wenn ja, worin besteht die Veränderung?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der in dem am 17. Juli 2025 von den Regierungschefs Großbritanniens und Deutschlands unterzeichneten Freundschaftsvertrag (www.auswaertiges-amt.de/de/service/laender/grossbritannien-node/2727344-2727344) und im zugehörigen Aktionsplan genannten Ziele ergriffen, wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte auch angeben, ob weitere EU- bzw. Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden eingebunden wurden)?
Beteiligt die Bundesrepublik Deutschland sich an dem „Joint Committee“ nach Artikel 17 des in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten „Agreements“ zwischen Frankreich und Großbritannien zum Monitoring des Mechanismus zur Verhinderung gefährlicher Überfahrten, und wenn ja, mit welchem Zweck?
Ist Deutschland in anderer Weise in das Agreement eingebunden, und wenn ja, in welcher?
Ist es zutreffend, dass der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung zwischen Großbritannien und Deutschland angestrebt wird bzw. kurz bevorsteht, wie Medien berichten (www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/starmer-kuendigt-neue-plaene-fuer-migranten-unterbringung-an-68bd3b62fe1aa94fb1b01a83), und wenn ja,
a) welche rechtliche Form soll die Vereinbarung haben,
b) auf welcher gesetzlichen Grundlage soll sie getroffen werden,
c) sind weitere Staaten und EU-Behörden in sie eingebunden, und wenn ja, welche,
d) was ist Gegenstand der Vereinbarung, und welche Zielsetzung hat sie,
e) zu welchem (ggf. ungefähren) Zeitpunkt soll die Vereinbarung unterzeichnet werden?
Plant die Bundesregierung, bestimmte Handlungen in Bezug auf mutmaßliche Schleusungen aus der EU in einen Drittstaat, die nach deutschem Recht nach Kenntnis der Fragestellenden derzeit nicht strafbar sind, wie etwa die Einfuhr, die Lagerung oder der Handel von bzw. mit Schlauchbooten, Bootszubehör und Rettungswesten, die für Bootspassagen im Ärmelkanal eingesetzt werden können, unter Strafe zu stellen, und wenn ja, welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zu diesem Vorhaben machen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das sogenannte Ruanda-Modell durch die britische Regierung nicht weiterverfolgt wird (https://dgap.org/de/forschung/publikationen/die-illusion-ist-abgewaehlt-drei-lehren-des-britischen-ruanda-modells-fuer)?