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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Geplante Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

14.11.2025

Aktualisiert

21.11.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/249430.10.2025

Geplante Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht

der Abgeordneten Lisa Schubert, Isabelle Vandre, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Anne-Mieke Bremer, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr, Aaron Valent und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesregierung plant die Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin). Dabei ist es noch nicht lange her, dass deutsche Privatanleger und Privatanlegerinnen große Teile ihres Ersparten oder ihrer Altersabsicherung verloren, weil ihnen von ihren Bankberatern hochriskante Finanzprodukte als sichere Anlage verkauft wurden (www.deutschlandfunk.de/beginn-der-finanzkrise-vor-zehn-jahren-eine-bankenpleite-100.html). Als Reaktion auf die Finanzkrise und die vorangegangene Falschberatung von Bankkundinnen und Bankkunden verabschiedete die damalige Bundesregierung das Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, welches dabei helfen sollte, den Schutz von Privatanlegern und Privatanlegerinnen zu stärken und verlorenes Vertrauen in die Finanzberaterbranche wiederherzustellen. Das Gesetz sah unter anderem die Einführung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters vor, welches die aktuelle Bundesregierung mit dem Standortfortentwicklungsgesetz wieder abschaffen will.

Aus Sicht der Fragesteller und Fragestellerinnen ist die Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters nach § 87 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) im Rahmen des Standortfortentwicklungsgesetzes ein Fehler. In Zeiten, in denen die Bundesregierung verstärkt das Kapital von Privat- und Kleinanlegern mobilisieren möchte, sollte das Vertrauen in den Finanzmarkt und seine Berater gestärkt, nicht geschwächt werden. Der Nutzen des Registers lässt sich nicht allein anhand von Beschwerden und Sanktionen der BaFin bemessen, vielmehr hat es eine nicht zu unterschätzende präventive und disziplinierende Funktion für die Finanzberatungsbranche. Durch die Abschaffung würde nicht nur diese Funktion wegfallen, sondern mit ihr die Möglichkeit, Missstände in der Anlageberatung aufzudecken und zu beanstanden (www.fondsprofessionell.de/drucken/news/uebersicht/headline/warum-das-aus-fuer-das-anlageberater-register-ein-fehler-waere-235206/). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erwähnt in einer Stellungnahme, dass mit den bestehenden Registern lokale und regionale Häufungen von Missständen erkennbar seien, und fordert ausdrücklich den Erhalt und die konsequente Nutzung dieser Register, um strukturelle Fehlentwicklungen und wiederkehrende Verstöße frühzeitig zu erkennen (www.lobbyregister.bundestag.de/media/c4/9b/360619/Stellungnahme-Gutachten-SG2409260030.pdf).

In dem Begründungstext des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes von 2011 heißt es wörtlich: „Beim Schutz von Privatanlegern vor Falschberatung deuten sowohl praktische Erfahrungen als auch Studien aus jüngerer Vergangenheit darauf hin, dass das Gebot der anlegergerechten Beratung in der Beratungspraxis nicht ausreichend zur Geltung kommt. Vielmehr droht sich in der öffentlichen Diskussion der Eindruck zu verfestigen, dass die Beratungsleistung der Institute wesentlich durch Vertriebsvorgaben und Provisionsinteressen beeinflusst wird und Kundeninteressen nur eine untergeordnete Rolle spielen“ (Bundestagsdrucksache 17/3628). Aus Sicht der Fragesteller und Fragestellerinnen sowie verbraucherschutzrelevanter Interessensvertretungen (www.vzbv.de/meldungen/beschwerderegister-bei-der-bafin-muss-erhalten-bleiben) gibt es heutzutage keine nennenswerten Verbesserungen in der öffentlichen Perzeption und Qualität der Finanzberatung, die eine Abschwächung des Verbraucherschutzes rechtfertigen würden. Profit- und Vertriebsinteressen stehen weiterhin vor den Kundeninteressen (www.finanzwende.de/themen/verbraucherschutz/finanzvertrieb-und-finanzberatung).

Durch den provisionsgetriebenen Anlagevertrieb entstehen finanzielle Nachteile für Privat- und Kleinanlegerinnen. Ihnen entgehen etwa 1,7 Prozent Rendite jährlich durch das Fehlen eines Provisionsverbots im Vergleich zu OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Ländern mit einem solchen Verbot (www.uni-regensburg.de/forschen/startseite/forschungsmeldungen/news/05-04-2023_provisionsverbot-fuehrt-zu-signifikanten-vermoegensteigerungen). Solange sich die Bundesregierung nicht für die Interessen der Kleinanleger und Kleinanlegerinnen in Form eines Provisionsverbots in der Finanzberatung einsetzt, ist aus Sicht der Fragesteller und Fragestellerinnen jedwede Abschwächung von Kontroll- und Aufsichtsmöglichkeiten der Finanzberatungsbranche sowie der Beschwerdemöglichkeiten für Verbraucher und Verbraucherinnen strikt abzulehnen.

Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die Bundesregierung entgegen ihren derzeitigen Vorhaben daher dringend aufgerufen, den Verbraucherschutz in der Finanzberatung zu stärken, Qualität und Rendite für Privat- und Kleinanlegerinnen durch ein Provisionsverbot zu verbessern und sie vor der zunehmenden Falschberatung im Netz durch sogenannte Finfluencer zu schützen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Auf Basis welcher Erwägungen kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass der Aufwand den Nutzen des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters übersteigt?

a) Wie viele Mitarbeiter führt das Register aktuell?

b) Wie viele Beschwerden gingen bei der BaFin im Bereich Wertpapierhandel insgesamt ein, und wie viele davon sind auf die Pflichtweiterleitung durch Wertpapierdienstleitungsunternehmen an das Beschwerderegister zurückzuführen (bitte für die Jahre 2012 bis 2025 auflisten)?

c) Wie viele dieser Meldungen und Fälle waren der BaFin über andere Erkenntnisquellen bekannt?

d) Wie viele Verwarnungen wurden im Zusammenhang mit Meldungen aus dem Mitarbeiter- und Beschwerderegister bisher durch die BaFin verhängt (bitte für die Jahre 2012 bis 2025 auflisten)?

e) Wie viele Bußgelder wurden im Zusammenhang mit Meldungen aus dem Mitarbeiter- und Beschwerderegister bisher durch die BaFin verhängt (bitte für die Jahre 2012 bis 2025 auflisten)?

f) Was sind die häufigsten Ursachen für diese Bußgelder?

g) Wurde bisher Anlageberatern oder Anlageberaterinnen ihre Tätigkeit untersagt oder eine solche Maßnahme angemahnt, und wenn ja, wie vielen, und aufgrund welchem Fehlverhaltens?

h) Wie viele Vollzeitstellen und Vollzeitstellenäquivalente sind bei der BaFin mit der Bearbeitung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters betraut?

i) Welche Einsparpotenziale und Effizienzgewinne erhofft sich die Bundesregierung bei der Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters (bitte sowohl für die BaFin als auch für die meldepflichtigen Institutionen ausführen)?

j) Welche anderen Erkenntnisquellen stehen der BaFin zur Verfügung, um Missstände im Vertrieb bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen aufzudecken, zu bewerten und zu sanktionieren?

k) Welche anderen Erkenntnisquellen ermöglichen der BaFin die anlassbezogene Kontrolle und Aufsicht des Vertriebs von Wertpapieren bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen?

l) Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung, wonach lokale und regionale Häufungen von Missständen im Mitarbeiter- und Beschwerderegister der BaFin erkennbar sind, die auf systematische Probleme bei bestimmten Anbietern oder Filialen hindeuten?

m) Wie bewertet die Bundesregierung die präventive Wirkung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters, wonach Falschberatung und Missständen allein durch die Existenz des Registers und die Pflicht zu Weiterleitung von Beschwerden vorgebeugt wird?

n) Auf welche Erkenntnisse und Stellungnahmen beruft sich die Bundesregierung in ihrer Einschätzung, dass die Dokumentations- und Meldepflichten aus Sicht der Praktiker und Praktikerinnen einen wesentlichen und zu beanstandenden Bürokratieaufwand bedeuten?

2

Plant die Bundesregierung an anderer Stelle eine Pflicht zur Meldung von mit der Anlageberatung betrauten Mitarbeitern, Vertriebsbeauftragten und Compliance-Beauftragten, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf die Erhebung einer solchen Statistik über Anlageberater und Anlageberaterinnen in Deutschland?

3

Welche Möglichkeiten bleiben der BaFin, zu überprüfen, ob wie vorgesehen nur qualifizierte und registrierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Produktvertrieb von Finanzdienstleistungen durchführen, wenn das Mitarbeiter- und Beschwerderegister wie geplant abgeschafft wird?

4

Hat die Bundesregierung Möglichkeiten evaluiert, um das Mitarbeiter- und Beschwerderegister zu reformieren, wenn ja, zu welchem Schluss kommt die Bundesregierung, und wenn nein, wieso nicht?

5

Findet eine systematische und IT-gestützte Datenanalyse der Meldungen im Mitarbeiter- und Beschwerderegister statt, wenn ja, inwieweit ist der Aufwand aufseiten der BaFin zu hoch für die Fortführung des Registers, und wenn nein, warum wird nicht auf eine dahin gehend effizientere Bearbeitung der Meldungen im Register hingearbeitet?

6

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine wesentliche verbraucherschutzrelevante Verbesserung im Vertrieb von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, wonach der ursprüngliche Grund der Bundesregierung für die Schaffung des Registers, nämlich des öffentlichen Eindrucks, dass Kundeninteressen eine untergeordnete und Provisions- sowie Vertriebsinteressen eine übergeordnete Rolle bei dem Verkauf spielen, nicht mehr aktuell ist?

7

Warum sieht die Bundesregierung von einem Provisionsverbot für Finanzberatung ab, vor dem Hintergrund, dass Anleger und Anlegerinnen in Ländern mit Provisionsverboten in der Finanzberatung signifikant höhere Renditen mit ihren Finanzanlagen erzielen können, während die Bundesregierung an anderer Stelle mit der geplanten Abschaffung des Mitarbeitermelde- und Beschwerderegisters die Aufsichts- und Kontrollmöglichkeiten der BaFin einschränkt?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass lokale und regionale Häufungen von Beschwerden zeitnah erkannt, analysiert und mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen beantwortet werden?

9

Welche Behörden (z. B. BaFin, Landesaufsichten, Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), Gewerbeaufsichten) sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Lage, aus den Registern und Meldedaten entsprechende lokale Häufungen zu identifizieren und zu reagieren?

10

Welche Möglichkeiten haben die Bundesregierung und Aufsichtsbehörden, die zunehmende digitale Anlageberatung im Netz und in sozialen Medien zu überwachen, Verbraucher und Verbraucherinnen präventiv vor Falschberatung zu schützen, Missstände aufzudecken und Falschberatung gegebenenfalls zu sanktionieren?

Berlin, den 29. Oktober 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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