Fachkraftdefinition in Kindertageseinrichtungen
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Pascal Meiser, Stella Merendino, Sören Pellmann, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die Sicherung pädagogischer Qualität in Kindertageseinrichtungen (KiTas) hängt wesentlich von der Qualifikation des dort tätigen Personals ab. Eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Nikolaus Meyer und Wiebke Buballa mit dem Titel „Wer darf in KiTas pädagogisch tätig sein?“ (Bertelsmann Stiftung, 2025) zeigt, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für pädagogische Tätigkeiten in den Bundesländern zwischen 2019 und 2025 erheblich auseinanderentwickelt haben.
Demnach existiert keine bundesweit einheitliche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft“, und die Spanne der anerkannten Qualifikationen reicht inzwischen von DQR(Deutscher Qualifikationsrahmen)- bzw. EQR(Europäischer Qualifikationsrahmen)-Niveau 4 bis 6. Zahlreiche Bundesländer haben zudem Berufsgruppen in den Kreis der Fachkräfte aufgenommen, die keine einschlägige pädagogische Ausbildung besitzen, etwa Logopädinnen und Logopäden, Tanzpädagoginnen und Tanzpädagogen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger.
Gleichzeitig wurden während der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelungen zum Quereinstieg vielfach in Dauerrecht überführt. Diese Entwicklungen führen laut Meyer/Buballa zu einer „widersprüchlichen Dynamik von Ausdifferenzierung und Entgrenzung“, die professionspolitisch als Tendenz zur De-Professionalisierung zu bewerten ist. Während das Mandat der Kindertagesbetreuung (§ 22 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – SGB VIII) stabil bleibt, erodiert die Lizenzseite, also die rechtlich abgesicherte Zuständigkeit pädagogischer Fachkräfte.
Die Untersuchung verdeutlicht, dass die Steuerung des Personals in KiTas zunehmend über landesrechtliche Flexibilisierungen erfolgt, die zwar kurzfristig Entlastung bei Personalengpässen schaffen, langfristig jedoch die Grundlagen professioneller Arbeit gefährden.
Die föderale Normendiversität erschwert Mobilität, Vergleichbarkeit und Transparenz: Wer in einem Bundesland als Fachkraft anerkannt ist, kann diesen Status in einem anderen verlieren. Die Folge ist eine „rechtliche Asynchronität“ der Professionalisierung, die nach Ansicht der Autorin und des Autors das gesamte System destabilisiert.
Darüber hinaus zeigt die Studie, dass Fort- und Weiterbildung häufig funktionalisiert wird, um Qualifikationsdefizite des Quereinstiegs zu kompensieren, und dass in manchen Ländern selbst Leitungspersonen ohne pädagogische Grundqualifikation eingesetzt werden dürfen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für die Fragestellenden Fragen nach den Auswirkungen der rechtlichen Öffnungen auf die pädagogische Qualität, die Fachkräftesicherung und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen von Kindern in Deutschland.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Welche Definition des Begriffs „pädagogische Fachkraft“ legt die Bundesregierung in ihrer fachpolitischen Arbeit im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zugrunde?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die unterschiedlichen landesrechtlichen Definitionen von „pädagogischer Fachkraft“ im KiTa-Bereich in den 16 Bundesländern vor?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Kinder in allen Bundesländern durch qualifiziertes pädagogisches Personal betreut werden – und nicht von Personen, deren Ausbildung keinerlei Kenntnisse in Entwicklungspsychologie, Kinderschutz oder Inklusion umfasst?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass trotz dieser Unterschiede bundesweit gleichwertige Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsbedingungen gewährleistet werden?
Wie will die Bundesregierung verhindern, dass durch unterschiedliche landesrechtliche Regelungen der Fachkraftbegriff entwertet wird, und wird sie sich für bundeseinheitliche Mindeststandards zur Qualifikation und Aufgabenverantwortung pädagogischer Fachkräfte einsetzen?
Sieht die Bundesregierung einen möglichen Widerspruch zu Artikel 72 des Grundgesetzes (GG), wenn Kinder je nach Bundesland von unterschiedlich qualifiziertem Personal betreut werden und somit ungleiche Bildungsbedingungen erfahren?
Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung der zunehmende Kostendruck in der Kindertagesbetreuung bei der rechtlichen Öffnung der Personalverordnungen für fachfremdes Personal?
Wie erklärt die Bundesregierung den aus Sicht der Fragestellenden bestehenden Widerspruch zwischen dem politischen Ziel einer hohen pädagogischen Qualität und der gleichzeitigen Öffnung der Landesverordnungen für Berufsgruppen ohne pädagogische Ausbildung?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Zunahme rechtlicher Öffnungen für fachfremd Qualifizierte im Bereich der Kindertagesbetreuung gebildet, wenn ja, wie lautet diese, und plant sie, diese gegenüber den Bundesländern zu kommunizieren?
Welche Mindeststandards bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für Zusatzqualifikationen im Rahmen von Quereinstiegsprogrammen, und wie werden diese überprüft?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen von Quereinstiegsregelungen auf die pädagogische Qualität in KiTas vor?
In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung pandemiebedingte Sonderregelungen (von 2019 bis 2022) inzwischen in Dauerrecht überführt (bitte einzeln und detailliert ausführen)?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der Studie beschriebenen Entwicklung, dass immer mehr Personen ohne einschlägige pädagogische Qualifikation in KiTas tätig sein dürfen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für den Schutz professioneller Standards in der frühkindlichen Bildung?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Aussage der Studie, wonach der Fachkräftemangel zunehmend mit rechtlichen Lockerungen statt mit einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beantwortet wird?
In welchen Bundesländern können nach Kenntnis der Bundesregierung Personen ohne pädagogische Grundqualifikation Leitungsfunktionen in KiTas übernehmen?
Welche bundesweiten Mindestanforderungen an Leitungskompetenzen hält die Bundesregierung für erforderlich?
Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass Leitungspersonen über Kenntnisse im Kinderschutz (§ 8a SGB VIII) verfügen?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der in der Studie dokumentierten Praxis, fehlende Grundqualifikationen durch kurze Zusatzqualifikationen zu kompensieren, und welche Qualitätskontrollen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung den Fort- und Weiterbildungspflichten im frühpädagogischen Bereich bei, und wie bewertet sie deren tatsächliche Umsetzung?
Wie bewertet die Bundesregierung die wachsende Zahl privater Ausbildungsträger in der frühkindlichen Bildung im Hinblick auf die Qualitätssicherung und Aufsicht?
Unternimmt die Bundesregierung Schritte, um Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse im frühpädagogischen Bereich zu vereinheitlichen, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen sinkender Qualifikationsdichte und steigender Arbeitsbelastung bzw. Gewaltprävalenz in KiTas vor?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den in der Studie gemachten Befunden, dass Fortbildung zunehmend zur Kompensation fehlender Grundqualifikation eingesetzt wird?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Personen, die in Deutschland in KiTas ohne berufsfachlich einschlägige Qualifikation tätig sind?
Wie werden Veränderungen in den landesrechtlichen Personalverordnungen aktuell im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst?
Plant die Bundesregierung ein bundesweites Monitoring der Fachkraftqualifikationen in Kindertageseinrichtungen?
Welche Initiativen bestehen auf Bundesebene zur Entwicklung einer „bundesweit anschlussfähigen Kompetenzarchitektur“ für die frühkindliche Bildung, wie sie Meyer/Buballa (2025) fordern?
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, § 72 SGB VIII zu präzisieren, um bundesweit einheitlichere Standards zur Sicherung pädagogischer Qualität zu schaffen, plant sie ggf. entsprechende Maßnahmen, und wenn ja, welche?
Warum existiert bislang kein zentrales bundesweites Register darüber, welche Berufsgruppen in welchem Bundesland als pädagogische Fachkräfte anerkannt sind, obwohl dies laut Studie eine Grundvoraussetzung für Qualitätssicherung wäre?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die gegenwärtige Entwicklung auf eine schleichende De-Professionalisierung der frühkindlichen Bildung hinausläuft, wenn ja, welche politischen Konsequenzen zieht sie daraus, und wenn nein, aus welchen Gründen?
Welche externen Studien, Rechtsgutachten, Forschungsvorhaben oder sonstigen Beratungsleistungen hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Beginn der 21. Wahlperiode zu dem Themenkomplex Fachkräftemangel, Fachkräftesicherung, Quereinstieg, Qualitätssicherung im Bereich Kindertagesbetreuung nach SGB VIII in Auftrag gegeben (bitte nach finanziellem Umfang, Laufzeit, Abschluss bzw. voraussichtlichem Abschluss, Veröffentlichung und Auftragnehmer bzw. beauftragter Einrichtung sowie Zielstellung der Aufträge aufschlüsseln)?