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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Bedeutung des Grundwasserschutzes und wasserrechtlicher Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

25.11.2025

Aktualisiert

01.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/279813.11.2025

Bedeutung des Grundwasserschutzes und wasserrechtlicher Anforderungen für das Endlager Schacht Konrad

der Abgeordneten Cem Ince, Mareike Hermeier, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Am 16. April 2025 berichteten das Magazin „Plusminus“ und die „Tagesschau“, dass nach derzeitigen behördlichen Auflagen keine Einlagerung von Atommüll in Schacht Konrad erfolgen könne. Dies gehe aus vertraulichen Dokumenten hervor, die „BR“ und „NDR“ exklusiv vorliegen würden.

Die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis von 2002 schreibt eine Begrenzung der wassergefährdenden Stoffe vor, die in Schacht Konrad eingelagert werden dürfen. „In den 303 000 Kubikmetern Atommüll, die in ‚Konrad‘ landen sollen, dürften zum Beispiel nur 43 Kilogramm Quecksilber enthalten sein oder nur elf Gramm Platin. Werden diese Grenzwerte exakt eingehalten, kann laut Experten nur ein Bruchteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle eingelagert werden. Im Jahr 2010 haben sich die Verantwortlichen des Endlagers deswegen eine eigene Berechnungsgrundlage geschaffen, um folglich doch große Mengen an Atommüll einlagern zu können“ (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/atommuell-endlager-salzgitter-schacht-konrad-100.html). Dr. Bruno Thomauske, der bis 2003 beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) für das Projekt Schacht Konrad verantwortlich war, wird in demselben Beitrag folgendermaßen zitiert: „Dazu braucht man in der Regel Genehmigungsverfahren, in denen man begründet, weswegen höhere Mengen eingelagert werden. Ein solches Genehmigungsverfahren wurde nicht angestrengt.“ Laut einem Berater des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit komme hinzu, dass die Berechnungsgrundlage „abhängig von den jeweils aktuell gültigen wasserrechtlichen Gesetzen und Verordnungen“ (ebd.) sei. Dies führe dazu, dass derzeit aufgrund von Grenzwertverschärfungen beim Grund- und Trinkwasserschutz in den letzten Jahren kein einziges Gebinde für die Einlagerung in das alte Eisenerzbergwerk freigegeben ist. Ein Scheitern des Endlagers wird von dem Berater als das wahrscheinlichste Szenario bewertet (ebd.).

In ihrer Antwort vom 31. Juli 2025 auf die Schriftliche Frage 125 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 verweist die Bundesregierung darauf, dass die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) als Betreiberin in Abstimmung mit den zuständigen Behörden einen rechnerischen Nachweis der wasserrechtlichen Unbedenklichkeit anhand von Stofflisten erbringen wolle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Methoden kommen nach Kenntnis der Bundesregierung in der 2010 geschaffenen Berechnungsgrundlage zum Einsatz, um die Einlagerung wassergefährdender Stoffe über die 2002 in der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis genehmigte Menge hinaus zu ermöglichen?

2

In welchem Maße ermöglicht nach Kenntnis der Bundesregierung die im Jahr 2010 geschaffene Berechnungsgrundlage die Einlagerung von wassergefährdenden Stoffen über die 2002 genehmigte Höchstmenge hinaus (bitte Volumen oder Gewicht je wassergefährdendem Stoff ausweisen)?

3

Wie viel Kubikmeter Atommüll können nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch mehr eingelagert werden?

4

Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesgesellschaft für Endlagerung kein Verfahren zur Genehmigung der Berechnungsgrundlage eingeleitet?

5

Wann hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesgesellschaft für Endlagerung mit den in der Antwort auf die Schriftliche Frage 125 auf Bundestagsdrucksache 21/1089 erwähnten rechnerischen Nachweisen für die wasserrechtlichen Unbedenklichkeit anhand von Stofflisten begonnen?

6

Welche Parameter bezüglich der hydrogeologischen Annahmen für das Endlagersystem Konrad werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den rechnerischen Nachweisen geändert?

7

Inwieweit können diese Änderungen nach Kenntnis der Bundesregierung als wesentlich im Vergleich zu den Planfeststellungsunterlagen gewertet werden?

8

Inwieweit berücksichtigen die geplanten rechnerischen Nachweise nach Kenntnis der Bundesregierung dynamische Anpassungsnotwendigkeiten an künftige Grenzwertverschärfungen beim Grund- und Trinkwasserschutz?

9

Inwieweit fließen in die Neuberechnungen nach Kenntnis der Bundesregierung Erkenntnisse über die Störfälle der Vergangenheit und der daraus resultierenden tatsächlichen Kontaminationen der zur Endlagerung vorgesehenen radioaktiven Abfälle ein, gerade vor dem Hintergrund, dass in Atomkraftwerken (z. B. Stade und Greifswald) sowie in den Anlagen der Forschungszentren immer wieder höhere Kontaminationen als angenommen festgestellt werden?

10

Wie lange wird die Bundesgesellschaft für Endlagerung nach Kenntnis der Bundesregierung für die rechnerischen Nachweise für die wasserrechtliche Unbedenklichkeit anhand von Stofflisten nach Schätzung der Bundesregierung brauchen?

11

Unter welchen Umständen werden die neuen rechnerischen Nachweise nach Kenntnis der Bundesregierung nicht ausreichen, um eine rechtskonforme Betreibung des geplanten Endlagers Schacht Konrad zu ermöglichen?

12

Unter welchen Umständen wird eine neue gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach Kenntnis der Bundesregierung für die rechtskonforme Betreibung des geplanten Endlagers Schacht Konrad notwendig sein?

13

Wie viele Abfallgebinde in Zwischenlagern erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 5 des Entsorgungsübergangsgesetzes und sind auf die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH übergegangen (bitte nach Lager, Herkunft, Gebindeanzahl und Volumen auflisten)?

14

Wann müsste die Endlagerung im Schacht Konrad nach Kenntnis der Bundesregierung spätestens beginnen, und wie müsste sie sich entwickeln, um angesichts des fortschreitenden Rückbaus der stillgelegten Kernkraftwerke ein Überlaufen der Zwischenlager zu verhindern (bitte notwendige Einlagerung pro Jahr in Kubikmetern angeben)?

15

Kennt und wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Geschäftsführerin Iris Graffunder, wonach „irgendwelche Gebinde“ (www.tagesschau.de/investigativ/ndr/atommuell-endlager-salzgitter-schacht-konrad-100.html) gefunden werden sollten, die unbedenklich im Schacht Konrad eingelagert werden können, ohne dadurch Auswirkungen auf das Grundwasser befürchten zu müssen, um ein Überlaufen der Zwischenlager zu verhindern?

a) Welche Art von Gebinden könnten dies nach Kenntnis der Bundesregierung sein?

b) Welche Schätzung kann die Bundesregierung zu ihrer Anzahl geben (bitte auch in Kubikmetern angeben)?

c) Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung erfüllt sein, damit die Gebinde als unbedenklich gewertet werden können?

16

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung des erwähnten Beraters des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dass das Scheitern des Endlagers Schacht Konrad das wahrscheinlichste Szenario ist, und was entgegnet sie seiner Kritik?

17

Hat die Bundesregierung einen Alternativplan, falls Schacht Konrad als Endlager scheitern sollte, und wenn ja, wie sieht dieser aus?

Berlin, den 10. November 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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