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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Nutzung von kommerziell erhältlichen personenbezogenen Daten und daraus gewonnenen Informationen durch die Bundesregierung

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

15.12.2025

Aktualisiert

22.12.2025

Deutscher BundestagDrucksache 21/285518.11.2025

Nutzung von kommerziell erhältlichen personenbezogenen Daten und daraus gewonnenen Informationen durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Donata Vogtschmidt, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne- Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Pascal Meiser, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Data Broker sammeln personenbezogene Daten an mit dem Ziel, diese in nativer oder aufbereiteter Form an Kunden zu veräußern, die an Betrugserkennung, Bonitätsbewertung, dem Einsatz von personalisierter Werbung oder anderen Motiven der Profilbildung interessiert sind (www.avenga.com/magazine/what-is-a-data-broker/). Die globale Marktgröße wird auf knapp 300 Mrd. US-Dollar geschätzt, wobei der Anteil Nordamerikas daran mehr als 40 Prozent beträgt (www.grandviewresearch.com/industry-analysis/data-broker-market-report). Informationsquellen der Data Broker sind nicht nur öffentlich zugängliche Informationen, sondern insbesondere persönliche Daten und Verhaltensmuster aus Apps und Diensten, bei denen die Nutzenden in die Weitergabe der Daten beispielsweise zum Zweck des Marketings vermeintlich eingewilligt haben. Der Datenabfluss erfolgt dann häufig über Softwarepakete Dritter (SDKs), aber auch beim Ausspielen personalisierter Online-Werbung selbst können personenbezogene Daten während des „Real Time Bidding“ massenhaft in die Hände von Werbetreibenden oder auch von Data Brokern gelangen (https://netzpolitik.org/2025/databroker-files-im-dschungel-der-datenhaendler/).

Wie groß das Ausmaß dieses Datenhandels weitgehend abseits der öffentlichen Wahrnehmung ist, zeigten Recherchen unter anderem von Netzpolitik.org in den vergangenen Jahren: Allein die Angebotsliste des Datenmarktplatzes Xandr enthielt im Jahr 2021 die Zuordnung einer unbekannten Anzahl einzelner Personen in mehr als 650 000 Kategorien persönlicher Eigenschaften. 3,6 Milliarden Standortdaten von 11 Millionen Handys aus Deutschland aus einem Zeitraum von nur zwei Monaten erhielten BR/ARD und Netzpolitik.org während einer gemeinsamen Recherche als Preview von einem Datenhändler, vermittelt über Datarade im Jahr 2024. Datarade sieht sich selbst nicht als datenverarbeitender Datenhändler, sondern als Datenmarktplatz, der lediglich als Vermittlungsplattform zwischen Data Brokern und Interessenten operiert. Das Unternehmen erhielt unter anderem Mittel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen des High-Tech-Gründerfonds (https://fragdenstaat.de/anfrage/antwort-des-staatssekretaers-sven-giegold-auf-eine-frage-der-abgeordneten-martinarenner-zur-foerderung-des-unternehmens-datarade/960450/anhang/10-390-renner-anlageeinstufungaufgehoben.pdf).

Nach Ansicht der Fragestellenden mehren sich bereits seit den Enthüllungen Edward Snowdens im Jahr 2013 Hinweise darauf, dass Sicherheitsbehörden einen nachfrageseitigen Faktor beim kommerziellen Handel mit personenbezogenen Daten darstellen. 2017 wurde von Forschenden der Begriff „advertisingbased intelligence“ (ADINT) geschaffen, um das Phänomen zu beschreiben (https://adint.cs.washington.edu), dass Anbieter von Überwachungsdienstleistungen für Sicherheitsbehörden tätig sind und Material von Data Brokern für diese Zwecke aufbereiten und analysieren. Ein direkter Erwerb der Rohdaten durch die Interessenten ist somit nicht unbedingt erforderlich. Aus den USA ist bekannt, dass staatliche Stellen in erheblichem Umfang auf Angebote von Datenhändlern und Dienste von ADINT-Firmen zurückgreifen. Mindestens seit 2020 nutzen US-amerikanische Behörden für Einwanderung und Grenzschutz Handy-Standortdaten der Werbeindustrie, bereitgestellt über den Dienstleister Venntel (www.wsj.com/articles/federal-agencies-use-cellphone-location-data-for-immigration-enforcement-11581078600). Einem Medienbericht zufolge geschieht dies auch in den Niederlanden (www.bnr.nl/nieuws/technologie/10537256/nederlandse-telefoons-online-stiekem-te-volgen-extreem-veiligheidsrisico). Konkret in Deutschland geht aus der Gesetzesbegründung zu § 10a im Entwurf des BND-Gesetzes (BND = Bundesnachrichtendienst; Bundestagsdrucksache 20/8627) hervor, dass die Bundesregierung den Ankauf von Werbedaten zumindest hinsichtlich des Bundesnachrichtendienstes als ein mögliches Szenario erwähnt.

Indes stellt der Datenhandel gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko für die Staaten selbst dar. So gelang es BR/ARD und Netzpolitik.org allein anhand der über Datarade vermittelten Vorschaudaten, Bewegungsprofile einem hohen Beamten mit Sicherheitsaufgaben sowie einem Mitarbeiter eines deutschen Geheimdienstes zuzuordnen und diese zu identifizieren (https://netzpolitik.org/2024/databroker-files-wie-datenhaendler-deutschlands-sicherheit-gefaehrden/). Auch für Militäreinrichtungen (www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/militareinrichtungen-standortdaten-sicherheitsrisiko-100.html) und kritische Infrastruktur geht ein erhebliches Risiko von Data Brokern aus.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Hält es die Bundesregierung grundsätzlich zur Erfüllung ihrer Aufgaben für angemessen, kommerziell erworbene Handy-Standortdaten oder andere personenbezogene Daten von Datenhändlern oder anderen Anbietern zu beziehen (bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter Behörden inklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten)?

2

Wird systematisch erfasst und für interne Analysen aufbereitet, wie oft und in welchem Kontext die Bundesregierung derartige Quellen gegebenenfalls für ihre Arbeit nutzt, und wenn ja, welche Ergebnisse aus der Erfassung kann die Bundesregierung öffentlich bekanntgeben?

3

Wie begründet die Bundesregierung, dass laut Gesetzesbegründung zu § 10a im Entwurf des BND-Gesetzes (Bundestagsdrucksache 20/8627) kommerziell gehandelte personenbezogene Daten, zum Beispiel der umfangreiche Ankauf solcher Daten aus Webedatenbanken, als Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen einzustufen seien, und sollte sich die Bundesregierung dieser Gesetzesbegründung nicht anschließen, aus welchen Gründen nicht?

4

Wie prüft die Bundesregierung bei der Nutzung personenbezogener Daten aus kommerziellen Quellen die Rechtmäßigkeit der Erhebung dieser Daten (bitte gegebenenfalls auf behördenspezifische Unterschiede eingehen)?

5

Bezieht oder bezog die Bundesregierung Handy-Standortdaten oder andere personenbezogene Daten von den Unternehmen Datarade, Datastream Group, Datasys, Gravy Analytics, Unacast, Irys, Huq Industries, Gap-Maps, Azira, Start.io, Sovereign Intelligence, PREDIK, Quadrant, Veraset oder anderen Unternehmen der Online-Werbeindustrie und Datenhändlern, und wenn ja, welche Behörden

a) beziehen oder bezogen Daten welcher Unternehmen,

b) bezogen Daten in welchem Zeitraum,

c) nutzten die Daten in welchem Zeitraum und

d) wendeten welche Geldbeträge für den Bezug der Daten auf (bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter Behörden exklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten)?

6

Nutzt oder nutzte die Bundesregierung Angebote zur Aufbereitung von Handy-Standortdaten oder anderen personenbezogenen Daten, insbesondere Tangles (Penlink/Cobwebs), Webloc (Penlink/Cobwebs), Sherlock (Insanet), Locate X (Babel Street), Cognyte (Bsightful), Echo (Rayzone), AdHoc (Intelos), Havoc (Intelos), Horizon Investigate (ShadowDragon) oder von anderen Unternehmen, und wenn ja, welche Behörden

a) nutzen oder nutzten derartige Angebote welcher Unternehmen,

b) nutzen Angebote in welchem Zeitraum,

c) wendeten welche Geldbeträge für Nutzung der aufbereiteten Daten auf (bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter Behörden exklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten)?

7

Nimmt oder nahm die Bundesregierung Dienste von Unternehmen in Anspruch, die die Nutzung von Handy-Standortdaten oder anderen personenbezogenen Daten ermöglichen, insbesondere von Penlink, Cobwebs, Babel Street, ShadowDragon, Insanet, Intelos, Rayzone, Bsightful, Anomaly 6, Venntel, X-Mode oder von anderen Unternehmen, und wenn ja, welche Behörden

a) nutzen oder nutzten derartige Dienste welcher Unternehmen,

b) nutzen diese Dienste in welchem Zeitraum,

c) haben sich über Angebote welcher dieser Dienste informiert,

d) wendeten welche Geldbeträge für Nutzung dieser Dienste auf (bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter Behörden exklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten)?

8

Welche Kontakte hatte die Bundesregierung (bitte nach Ressorts einschließlich Bundeskanzleramt und nachgeordneter Behörden exklusive der Geheimdienste aufgeschlüsselt beantworten) zu jeweils welchem Zeitpunkt seit der 20. Wahlperiode mit Unternehmen, die Handy- Standortdaten oder andere personenbezogene Daten kommerziell anbieten (bitte den Anlass des Kontaktes danach sortieren, ob es um Interesse der Bundesregierung an Angeboten dieser Unternehmen ging oder ob es Kontakte ohne derartige Absichten waren)?

9

Ist nach Auffassung der Bundesregierung der Handel mit personenbezogenen Daten zum Selbstzweck, also deren Nutzung als Handelsware, mit dem Datenschutzrecht unvereinbar, so wie es das Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Juli 2024 gegenüber Netzpolitik.org äußerte (https://netzpolitik.org/2024/databroker-files-us-senator-schaltet-pentagon-ein-bundesministerium-fordert-eu-gesetze/)?

10

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wahrung der informationellen Selbstbestimmung hinsichtlich des Handels mit personenbezogenen Daten zu Werbezwecken zu verbessern?

11

Welche Maßnahmen ergriff oder gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen seit Bekanntwerden der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen Recherchen von BR/ARD und Netzpolitik.org, um einer möglichen Gefährdung der nationalen Sicherheit durch Data Broker entgegenzuwirken?

Berlin, den 5. November 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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