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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Rechtsextreme Gewalttaten mit misogynem und sexistischem Hintergrund

(insgesamt 31 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

18.12.2025

Aktualisiert

05.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/286119.11.2025

Rechtsextreme Gewalttaten mit misogynem und sexistischem Hintergrund

der Abgeordneten Ferat Koçak, Kathrin Gebel, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die aktuellen Entwicklungen in Deutschland zeigen eine alarmierende Eskalation rechtsextremer Gewalt gegen Frauen sowie transgeschlechtliche, intergeschlechtliche, nicht binäre und queere Personen.

Seit Januar 2024 hat sich die Situation dramatisch verschärft: Rechtsextreme Straftaten stiegen 2024 um 47,8 Prozent auf 42 788 Fälle – den höchsten Wert seit Einführung der Statistik (vgl. BKA-Pressemitteilung [BKA = Bundeskriminalamt] vom 20. Mai 2025, www.bka.de/DE/Presse/Listenseite_Pressemitteilungen/2025/Presse2025/250520_PM_PMK_Zahlen.html). Besonders alarmierend ist der Anstieg frauenfeindlicher Straftaten um 73,3 Prozent, wobei über die Hälfte rechtsmotiviert war (vgl. BKA-Fallzahlen PMK [PMK = Politisch motivierte Kriminalität] 2024, www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/PMK/PMKZahlen2024/PMKZahlen2024_node.html). Transphobe und queerfeindliche Angriffe stiegen um 40 Prozent auf 354 Fälle s(vgl. VBRG-Jahresbilanz [VBRG = Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt] 2024, https://verband-brg.de/rechte-rassistische-und-antisemitische-gewalt-in-deutschland-2024-jahresbilanzen-der-opferberatungsstellen/). In rechtsextremen Ideologien herrscht zwischen Männern und Frauen ein strukturelles Machtgefälle. Frauen haben bestimmte Ideale zu vertreten und müssen sich patriarchalen Vorstellungen unterordnen. Jene, die dies ablehnen oder sich gegen reaktionäre Geschlechterrollen aussprechen, werden zum Feindbild erklärt und mit Gewalt bedroht. Diese ideologische Verschränkung von Rechtsextremismus und Misogynie manifestiert sich in einer systematischen Bedrohung demokratischer Teilhabe von Frauen und geschlechtlichen Minderheiten.

Gleichzeitig dokumentiert der „Monitor Gewalt gegen Frauen“ für das Jahr 2023 eine erschreckende Realität: 909 Frauen und Mädchen wurden im Jahr 2023 Opfer eines versuchten oder vollendeten vorsätzlichen Tötungsdeliktes; das sind 2,5 mögliche Femizide pro Tag (Monitor Gewalt gegen Frauen, Factsheet). Zugleich besteht ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung über das Gewalthilfegesetz erst ab dem 1. Januar 2032, was nach Ansicht der Fragestellenden angesichts der hohen Zahlen häuslicher Gewalt viel zu spät ist. Nach ihrer Auffassung führt die fehlende rechtliche Anerkennung von Femiziden zu einer Entpolitisierung und Individualisierung dieser Verbrechen. Während über zwölf EU-Mitgliedstaaten eigenständige Femizid-Tatbestände oder strafschärfende Regelungen etabliert haben, fehlt Deutschland eine entsprechende rechtliche Definition. Dies erschwert die systematische Erfassung misogynen Tatmotive und verhindert angemessene Strafverfolgung.

Zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentieren ein noch dramatischeres Bild: Der Verband der Beratungsstellen registrierte 3 453 rechte Angriffe 2024 – erheblich mehr als in offiziellen Behördenstatistiken erfasst sind (vgl. VBRG-Jahresbilanz vom März 2025, https://verband-brg.de/rechte-rassistische-und-antisemitische-gewalt-in-deutschland-2024-jahresbilanzen-der-opferberatungsstellen/). Diese Diskrepanz offenbart nach Meinung der Fragestellenden strukturelle Probleme bei der Klassifizierung rechtsextremer und geschlechtsspezifischer Motive.

Das rechtsextremistische Personenpotenzial wuchs 2024 auf 50 250 Personen (+23,8 Prozent), davon sind 15 300 gewaltorientiert (vgl. Verfassungsschutzbericht 2024). Antifeminismus fungiert dabei als verbindendes Element zwischen verschiedenen extremistischen Strömungen.

International gerät Deutschland nach Auffassung der Fragestellenden zunehmend unter Druck. Statistische Berichte sehen Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Ländern als das Land mit der höchsten absoluten Zahl an jährlichen Femiziden (vgl. Schröttle et al., 2021, S. 11, www.ifes.fau.de/files/2022/12/FEM-UnitED_country-report_Version-in-Deutsch_DE_IfeS_final.pdf), während die EU-Richtlinie 2024/1385 gegen geschlechtsspezifische Gewalt bis Juni 2027 umgesetzt werden muss. Die nach Ansicht der Fragestellenden beispiellose Eskalation rechtsextremer und geschlechtsspezifischer Gewalt seit Januar 2024 macht eine umfassende parlamentarische Anfrage zu den aktuellen Entwicklungen, den Umsetzungsfortschritten des Gewalthilfegesetzes und den Maßnahmen gegen die ideologische Verschränkung von Rechtsextremismus und Misogynie unerlässlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Wie viele Fälle von rechtsextremer Gewalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

2

Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024, bei denen Frauen Opfer rechtsextremer Gewalt wurden (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

3

Wie viele Fälle gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Mai 2024, bei denen trans-, inter- und nicht-binäre Personen Opfer rechtsextremer Gewalt waren (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

4

Liegen der Bundesregierung aus anderen Datenquellen – wie Berichten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, polizeilichen Einzelfallberichten, Berichten von Beratungsstellen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen – Erkenntnisse über spezifische Gewalt gegen trans-, inter- und nicht-binäre Personen vor, und wenn ja, welche konkreten Fälle sind der Bundesregierung bekannt (bitte anonymisiert nach Jahr, Bundesland und Deliktart aufschlüsseln)?

5

Plant die Bundesregierung eine Verfeinerung der statistischen Erfassung im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), um künftig zwischen verschiedenen Formen geschlechtsbezogener Gewalt differenzieren zu können, und wenn nein, aus welchen Gründen wird auf eine differenziertere Erfassung verzichtet, obwohl dies nach Auffassung der Fragestellenden für zielgerichtete Schutzmaßnahmen erforderlich wäre?

6

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zum besonderen Schutz von trans-, inter- und nicht-binären Personen vor rechtsextremer Gewalt auf Grundlage der ihr vorliegenden – auch unvollständigen – Erkenntnisse?

7

Wie viele Fälle von frauenfeindlicher Gewalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

8

Wie viele Fälle von Gewalt aufgrund geschlechtsbezogener Diversität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 (bitte nach Jahren, Ort und Delikten auflisten)?

9

Wie viele Fälle von frauenfeindlicher Gewalt gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024, bei denen sich die Tatverdächtigen (auch) rechtsextremistisch zu der Tat äußerten, Erkennungssymbole der rechtsextremen Szene (Schuhe, Kleidung, Tattoos etc.) trugen oder die Tatverdächtigen einer bzw. einem rechtsextremen Organisation, Gruppe, Verein etc. zugerechnet werden?

10

Wie viele Fälle von Gewalt aufgrund geschlechtlicher Diversität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024, bei denen sich die Tatverdächtigen (auch) rechtsextremistisch zu der Tat äußerten, Erkennungssymbole der rechtsextremen Szene (Schuhe, Kleidung, Tattoos etc.) trugen oder die Tatverdächtigen einer bzw. einem rechtsextremen Organisation, Gruppe, Verein etc. zugerechnet werden?

11

Wie viele Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt durch rechtsextreme Täterinnen und Täter gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024, die als sexistisch motivierte Taten, als misogyn oder frauenfeindlich eingestuft wurden?

12

Wie viele Meldungen von rechtsextremer Gewalt an Frauen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung durch zivilgesellschaftliche Organisationen seit dem 1. Januar 2024?

13

Wie viele Meldungen von rechtsextremer Gewalt an trans-, inter- und nicht-binäre Personen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung durch zivilgesellschaftliche Organisationen seit dem 1. Januar 2024?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Machtungleichgewichts zwischen Männern und Frauen in rechtsextremen Ideologien im Hinblick auf Gewalt gegen Frauen und trans-, inter- und nicht-binäre Personen durch rechtsextreme oder rechtsextrem beeinflusste Gewalttäter?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit von Mehrfachdiskriminierungen von Opfern rechtsextremer Gewalt als Angehörige von Gruppen, die in rechtsextremen, rechtspopulistischen, sozialdarwinistischen und menschenfeindlichen Einstellungen und Ideologien als Feindbilder bzw. Gegner markiert und benannt werden?

16

Wie begründet die Bundesregierung, dass unter dem Oberbegriff „Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus“ im Themenfeldkatalog der Kriminaltaktischen Anfragen in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTAPMK) ein Unterbegriff, welcher sich mit sexistisch motivierten Taten umfasst, fehlt, sondern lediglich in den Erläuterungen zum Unterthemenfeld „Völkischer Nationalismus“ auf „Sexuelle Orientierung“ verwiesen wird, nicht aber auf „Frauenfeindlich“ und „Geschlechtsbezogene Diversität“?

17

Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2024 im Unterthemenfeld „Geschlechtsbezogene Diversität“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts), PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?

18

Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2024 im Unterthemenfeld „Frauenfeindlich“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?

19

Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2024 im Unterthemenfeld „Sexuelle Orientierung“ (Themenfeld Hasskriminalität) erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien Politisch motivierte Kriminalitätrechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?

20

Wie viele und welche Fälle, die seit dem 1. Januar 2024 im Themenfeld „Hasskriminalität“ erfasst wurden, werden ebenfalls in den Kategorien PMK-rechts, PMK-nicht zuzuordnen und Politisch motivierte Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahr, Tatort, Delikt und Mehrfachzuordnung auflisten)?

21

Wie wird die explizite und erkennbare Aufnahme von frauenfeindlichen und misogynen Delikten im Themenfeld „Hasskriminalität“ durch die entsprechenden Unterthemenfelder und deren Erfassung in den Phänomenbereichen PMK-rechts und PMK-nicht zuzuordnen sichergestellt?

22

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Ziele der Istanbul-Konvention im Bereich rechtsextremer Gewalttaten mit misogynem oder sexistischem Hintergrund umzusetzen und den Schutz von Frauen sowie trans-, inter- und nicht-binären Personen zu verbessern?

23

Wie definieren die neue Bundesregierung und ihre einzelnen Bundesministerien den Begriff „Femizid“?

24

Wie viele Tötungsdelikte an Frauen sowie trans-, inter- und nicht-binären Personen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 registriert (bitte nach Jahr, Datum, Ort, Straftatbestand sowie Stand der strafrechtlichen Ermittlungen aufschlüsseln)?

25

Wie viele Frauenhäuser sowie Zufluchtswohnungen für Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 neu eröffnet (bitte nach der Gesamtzahl der durch Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen zur Verfügung stehenden Schutzplätze sowie Bundesland aufschlüsseln)?

26

Wie viele Frauenhäuser sowie Zufluchtswohnungen für Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 geschlossen (bitte nach der Gesamtzahl der weggefallenen Schutzplätze sowie Bundesland aufschlüsseln)?

27

Inwieweit sind trans-, inter- und nicht-binäre Personen in den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung über das Gewalthilfegesetz eingeschlossen, und wenn nein, wie plant die Bundesregierung, deren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu gewährleisten?

28

Welche Maßnahmen werden auf der Grundlage von Artikel 15 der Istanbul-Konvention umgesetzt, um Beamte und Angehörige von Behörden des Bundes im Hinblick auf geschlechtsspezifische Gewalt und den Umgang mit davon betroffenen Personen zu schulen und fortzubilden (bitte nach Jahren, Behörden, Art der Maßnahme, Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten)?

29

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2024 an einer Fortbildung oder einem Training zum Umgang mit und zur Bekämpfung von sexistischen Verhaltensweisen und Strukturen innerhalb der Bundespolizei teilgenommen, und welche Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang ergriffen (bitte nach Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?

30

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2024 an einer Fortbildung oder einem Training zum Umgang mit Frauen sowie trans-, inter- und nichtbinären Personen, die Opfer von sexualisierter Gewalt wurden, teilgenommen (bitte nach Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?

31

Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei welcher Bundespolizeidirektionen haben seit dem 1. Januar 2024 eine Fortbildung oder ein Training zur Deutung und Erkennung von rassistischen und rechtsextremen Motivationen bei Täterinnen und Tätern erhalten (bitte nach Jahren, Bundespolizeidirektion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufschlüsseln)?

Berlin, den 29. Oktober 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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