Maßnahmen gegen Islamfeindlichkeit und Antisemitismus nach dem 7. Oktober 2023
der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Jan Köstering, Sonja Lemke, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Verschiedene Untersuchungen zeigen einen besorgniserregenden Anstieg von antisemitischen und antimuslimischen Vorfällen, Einstellungen und Straftaten seit dem 7. Oktober 2023.
Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS), die Vorfälle auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze erfasst, zählte für 2024 8 627 antisemitische Vorfälle. Das sind 77 Prozent mehr als im Vorjahr.
Allerdings verzeichnete die letzte „Mitte-Studie“ der Friedrich-Ebert-Stiftung, die wenige Tage vor dem 7. Oktober 2023 veröffentlicht wurde, bereits damals ein deutliches Ansteigen der antisemitischen Einstellungen. Mit fast 6 Prozent hat sich die Zahl derer, die antisemitischen Positionen eindeutig zustimmen, im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdreifacht. Auch die Zahl der Antworten im sog. Graubereich stieg auf ca. 15 Prozent.
Die Fallzahlen des Bundeskriminalamts (BKA) im Bereich der antisemitischen Hasskriminalität stiegen im Jahr 2024 um 22,8 Prozent auf 6 236 an. Von diesen Taten sind 3 016 Taten der Politisch motivierten Kriminalität-rechts (PMK-rechts) zuzuordnen, 1 940 Taten liegen im Bereich PMK-ausländische Ideologie, 685 im Bereich PMK-religiöse Ideologie, 486 im Bereich PMK-sonstige Zuordnung und 109 im Bereich PMK-links.
Weitere Studien verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen. Aktuelle Erhebungen zeigen ein besorgniserregendes Niveau: Das Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit dokumentiert, dass im Jahr 2023 52 Prozent der nichtmuslimischen Befragten den Islam als bedrohlich empfinden (Zahlen und Fakten | Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit; https://kompetenznetzwerk-imf.de/ueber-das-kompetenznetzwerk/zahlen-und-fakten/). Zivilgesellschaftliche Organisationen dokumentieren strukturelle Diskriminierung und eine Zunahme antimuslimischer Vorfälle. Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten (Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/180773/muslimfeindlichkeit-als-rechtsextremes-einfallstor).
Die erhebliche Diskrepanz zwischen zivilgesellschaftlichen Zahlen (CLAIM: 3 080 Fälle für 2024) und behördlichen Zahlen (BKA: 1 848 Fälle) deutet aus Sicht der Fragestellenden auf strukturelle Erfassungsprobleme hin (Pressemitteilung: Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM, www.claim-allianz.de/aktuelles/news/pressemitteilung-alarmierende-jahresbilanz-antimuslimischer-uebergriffe-und-diskriminierungen-in-deutschland-2024-ueber-3-000-dokumentierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jeden-tag/; PMK-2024 Übersicht | Bundesministerium des Innern [BMI], www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5). Hinzu kommt ein systematisches Problem verzögerter Erfassung: Für das Jahr 2024 wurden zunächst 621 islamfeindliche Straftaten in den Quartalsberichten gemeldet. Die finale Zahl lag jedoch bei 1 848 Fällen – eine Steigerung um 198 Prozent allein durch Nachmeldungen. Besonders gravierend zeigt sich dies im dritten Quartal 2024, wo von ursprünglich 117 gemeldeten Fällen die Zahl auf final 512 Fälle anstieg – eine Zunahme um 338 Prozent. Zusätzlich erscheinen 294 Fälle des Jahres 2024 aufgrund systemimmanenter Erfassungslogik nicht in den Quartalssummen, sondern nur in der Jahresstatistik. Diese erheblichen zeitlichen Verzögerungen und methodischen Erfassungslücken bei der Meldung durch die Bundesregierung führen aus Sicht der Fragestellenden zu einem fundamental verzerrten Bild der tatsächlichen Dimension islamfeindlicher Gewalt und erschweren eine zeitnahe politische Reaktion (Bundestagsdrucksachen 20/11292, 20/12498, 20/13575, 20/14898 für Quartals-Erstmeldungen 2024; PMK-2024 Übersicht | BMI, www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/BMI25053_pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5 für Jahressumme 2024 mit 1 848 Fällen; Bundestagsdrucksache 21/2705, Anlage 4 für finale Zahlen 2024).
Aktuelle Daten aus dem ersten bis dritten Quartal 2025 unterstreichen zusätzliche strukturelle Defizite: Laut Bundestagsdrucksache 21/2705 wurden für Januar bis September 2025 vorläufig 930 islamfeindliche Straftaten registriert, darunter 31 Angriffe auf Moscheen und Gebetsstätten sowie 38 Verletzte. Bei 930 registrierten Straftaten erfolgten jedoch lediglich fünf Festnahmen – eine Festnahmequote von 0,5 Prozent. Haftbefehle wurden keine erlassen. Dies deutet auf erhebliche Defizite bei der Strafverfolgung islamfeindlicher Gewalt hin (Antworten zu den Fragen 2, 3 und 5 auf Bundestagsdrucksache 21/2705).
Studien belegen außerdem, dass 60 bis 80 Prozent der Beiträge in der deutschen überregionalen Presse und in öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern den Islam im Kontext körperlicher Gewalt oder anderer negativer Themen wie Terrorismus thematisieren (Zahlen und Fakten | Kompetenznetzwerk Islam- und Muslimfeindlichkeit, https://kompetenznetzwerk-imf.de/ueber-das-kompetenznetzwerk/zahlen-und-fakten/).
Diese Entwicklungen verdeutlichen aus Sicht der Fragestellenden, wie internationale Konflikte, die gesellschaftliche Bearbeitung und Rahmung derselben und mediale Diskurse konkrete, manifeste Folgen für die Sicherheit von jüdischen und muslimischen Menschen sowie Menschen, die so wahrgenommen werden, haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Wechselwirkung zwischen internationalen Konflikten und dem Anstieg islamfeindlicher Straftaten in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Erkenntnissen zivilgesellschaftlicher Organisationen über die Wechselwirkung zwischen internationalen Konflikten und dem Anstieg antisemitischer Straftaten in Deutschland, insbesondere seit dem 7. Oktober 2023?
Wie schätzt die Bundesregierung aktuell den Schutz jüdischer, israelischer palästinensischer und muslimischer Menschen und Einrichtungen ein, und welche Maßnahmen ergreift sie gegebenenfalls, um diesen Schutz zu verbessern?
Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung antimuslimischer Vorfälle ergriffen, nachdem zivilgesellschaftliche Organisationen wie CLAIM für 2024 mit 3 080 Fällen mehr als das Doppelte der behördlich registrierten Zahlen dokumentieren, und wenn ja, welche?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Forschungsergebnissen zur Rolle medialer Berichterstattung bei der Entstehung und Verstärkung islamfeindlicher Einstellungen, und plant sie, Gegenmaßnahmen zu entwickeln, wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen medialer Berichterstattung und politischer Diskurse auf die Entstehung und Verstärkung islamfeindlicher Einstellungen in der Bevölkerung, und wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirksamkeit bestehender institutioneller Strukturen zur Bekämpfung von Antisemitismus, und inwiefern plant sie, vergleichbare Strukturen zur Bekämpfung von antimuslimischem Rassismus zu etablieren?
Inwiefern plant die Bundesregierung die Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans gegen antimuslimischen Rassismus, wie er von zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen gefordert wird?
Plant die Bundesregierung, die vom Expertenkreis Antisemitismus bereits 2017 entwickelte Forderung nach einer dauerhaften Förderung von Trägern der Antisemitismusprävention umzusetzen, und wenn nein, warum nicht?
Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen und Strategien, um zu verhindern, dass berechtigte Sorgen über Antisemitismus und Maßnahmen zu dessen Bekämpfung instrumentalisiert werden, um antimuslimischen Rassismus zu schüren und pauschalisierende Narrative über muslimische Gemeinschaften zu verstärken, insbesondere vor dem Hintergrund der von der Bundeszentrale für politische Bildung dokumentierten rechtsextremen Instrumentalisierung, und wenn ja, welche?