Situation der Saisonarbeitskräfte in Deutschland
der Abgeordneten Desiree Becker, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansın Köktürk, Ina Latendorf, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha H. Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Saisonarbeitskräfte sind ein fester Bestandteil des deutschen Arbeitsmarktes – insbesondere in der Landwirtschaft, darüber hinaus in Bau, Tourismus und Gastronomie.
Für das Erntejahr 2023 weist die amtliche Statistik 242 800 Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft aus, was 28 Prozent aller dort tätigen Arbeitskräfte entspricht (Statistisches Bundesamt, 2023, www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Landwirtschaftliche-Betriebe/Publikationen/Downloads-Landwirtschaftliche-Betriebe/statistischer-bericht-arbeitskraefte-2030218239005.html). Die Mehrheit ist während der Erntezeit in Sonderkulturen (unter anderem Spargel, Erdbeeren, Weintrauben, Baumobst) beschäftigt. Rumänien zählt dabei seit einigen Jahren zu den wichtigsten Rekrutierungsländern für die Saisonarbeit in Deutschland, jedoch war die Zahl aufgrund fehlender Schutzmaßnahmen für Landarbeiterinnen und Landarbeiter während der Pandemie rückläufig (Initiative Faire Landarbeit, 2021, S. 6 f., https://igbau.de/Binaries/Binary19919/2021-InitiativeFaireLandarbeit-Saisonarbeitsbericht.pdf). Ferner sind Drittstaatsangehörige (z. B. aus Georgien, Republik Moldau, Ukraine) als Saisonarbeitskräfte in Deutschland beschäftigt (vgl. BA (Bundesagentur für Arbeit) Informationen zur Saisonarbeit, www.arbeitsagentur.de/fuer-menschen-aus-dem-ausland/saisonarbeit-in-deutschland). Insgesamt ist die Datenlage unzureichend (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Working Paper 89, 2020, S. 15 www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp89-saisonarbeitskraefte.pdf).
Regelmäßig wird von Arbeitsrechtsverletzungen und schlechten Lebensbedingungen berichtet: hohe Abzüge für Unterkunft bzw. Verpflegung, mangelhafte Hygienestandards, verspätete oder ausbleibende Lohnzahlungen, intransparente Arbeitsvermittlungsstrukturen und gesundheitliche Risiken (s. IAQ (Institut Arbeit und Qualifikation)-Report 2024, S. 2 bis 3, https://duepublico2.uni-due.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00081972/IAQ-Report_2024_09.pdf).
Kontrollen werden u. a. durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), Arbeitsaufsichtsbehörden und Gewerbeaufsichtsämter durchgeführt. Berichte weisen jedoch auf Defizite in der Abdeckung, Koordination und Meldewegen hin und die Dunkelziffer von Arbeitsausbeutung wird als erheblich eingeschätzt (Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR), Monitor Menschenhandel in Deutschland, 2024, S. 22, S. 90 ff., www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/Publikationen/Weitere_Publikationen/Monitor_Menschenhandel_2024.pdf). Auf EU-Ebene bildet die Richtlinie 2009/52/EG den Rahmen für Sanktionen bei Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen ohne rechtmäßigen Aufenthalt.
Mit dem jüngst verabschiedeten Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB-VI-Anpassungsgesetz) wird die Dauer kurzfristiger, sozialversicherungsfreier Beschäftigung in landwirtschaftlichen Betrieben von 70 auf 90 Tage verlängert. Und immer wieder werden Stimmen laut, die Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft fordern.
Die Initiative „Faire Landarbeit“ hingegen hat konkrete politische Forderungen zur Verbesserung der Situation von Saisonarbeitskräften vorgelegt (Initiative Faire Landarbeit, Saisonarbeit in der Landwirtschaft. Bericht 2024, https://igbau.de/Binaries/Binary21687/InitiativeFaireLandarbeit-Saisonbericht2024.pdf).
Vor diesem Hintergrund soll erfragt werden, in welchem Umfang die Bundesregierung belastbare Daten und Informationen zur Situation von Saisonarbeitskräften vorlegen kann, und auf welche Weise sie die Vereinbarkeit der nationalen Praxis mit EU- und ILO (International Labour Organization)-Standards sowie den Schutz der Saisonarbeitskräfte sicherstellt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen37
Wie viele ausländische Saisonarbeitskräfte (Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit in auf maximal drei Monate befristeter Beschäftigung) waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 in Deutschland beschäftigt (bitte nach Jahr, Staatsangehörigkeit, Beschäftigungsdauer [Tage], Wirtschaftszweige [WZ 2008], Aufenthaltstitel und Bundesland aufschlüsseln)?
Bei wie vielen unterschiedlichen Unternehmen waren diese Saisonarbeitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 eingesetzt (bitte nach Jahr und Wirtschaftszweige [WZ 2008] aufschlüsseln)?
Welche statistischen Lücken bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung bei der Erfassung von Saisonarbeitskräften (sektoral, regional, Beschäftigte aus Drittstaaten, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, Beschäftigte ohne rechtmäßigen Aufenthaltsstatus), sind Maßnahmen geplant, um etwaige Lücken zu schließen, und wenn ja, welche?
Wie viele Saisonarbeitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 über Vermittlungsagenturen (national bzw. grenzüberschreitend) rekrutiert (bitte nach Jahr, Agenturtyp [privat bzw. öffentlich], Herkunftsland und Branche aufschlüsseln)?
Welche Regelungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für Arbeitsvermittlungsagenturen (privat und öffentlich, inländisch und grenzüberschreitend) im Bereich Saisonarbeit?
Kam es in den Jahren 2020 bis 2025 bei festgestellten Rechtsverstößen zu behördlichen Maßnahmen, Anordnungen oder zur Verhängung von Bußgeldern, und wenn ja, wie oft, in welcher Höhe, gegen wen (Art der Agentur: privat bzw. öffentlich, inländisch bzw. grenzüberschreitend), und aufgrund welcher Art von Verstößen?
Wie hoch lag der durchschnittliche Brutto- und Nettolohn der Saisonarbeitskräfte nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 (bitte nach Jahr und Wirtschaftszweig aufschlüsseln)?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräfte den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Debatten um Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit Verfassungs- und Unionsrecht?
Wie viele Verträge von Saisonarbeitskräften wurden in den Jahren 2020 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils vor dem vereinbarten Vertragsende vorzeitig (durch Kündigung, Aufhebungsvertrag) beendet (bitte nach Jahr und Wirtschaftszweig aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten von Saisonarbeitenden sicherzustellen, und wie wird die Pflicht zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt und kontrolliert, ist eine Pflicht entsprechend der Regelung aus § 6 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vorgesehen, die Arbeitszeit tagesaktuell, elektronisch und manipulationssicher aufzuzeichnen (bitte begründen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Reisekosten (An- und Abreise, Weiterreise) vollständig übernehmen, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob Reisekosten durch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber übernommen werden (bitte jeweils nach Saisonbeschäftigten aus der EU und Drittstaaten unterscheiden)?
Plant die Bundesregierung über die Dokumentationspflichten in Anhang 4.4 Absatz 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hinaus eine verpflichtende Meldung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über Anzahl und Lage von Arbeitsunterkünften an die Arbeitsschutzbehörden der Länder, wenn ja, bitte Fristen, Verfahren, Sanktionen bei Unterlassung nennen, und wenn nein, bitte begründen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung von Gewerkschaften und anerkannten Beratungsstellen für Saisonbeschäftigte nach ungehindertem Zutritt zu Arbeitsplätzen und Unterkünften, um dort Saisonbeschäftigte über ihre Rechte informieren zu können, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräfte in Deutschland umfassend über ihre Arbeitnehmerrechte aufgeklärt werden, und welche Erkenntnisse liegen ihr darüber vor, inwieweit Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen solchen Zugang in der Praxis gewähren?
Wie überprüft die Bundesregierung die Einhaltung der Vorgaben zu angemessenen Unterkunftskosten nach § 15a Absatz 2 Satz 2 der Beschäftigungsverordnung (BeschV) für Saisonbeschäftigte aus Drittstaaten, welche Ergebnisse liegen hierzu für die Jahre 2020 bis 2025 vor, und plant sie rechtliche Maßnahmen, um etwaige Regelungslücken zu schließen (bitte Prüfverfahren, festgestellte Verstöße, Rückforderungen und einschlägige gerichtliche Entscheidungen angeben), und wie stellt die Bundesregierung darüber hinaus sicher, dass auch EU-Saisonarbeitskräfte vor überhöhten Unterkunftskosten geschützt sind?
Welche Regelungen und Kontrollen bestehen zur Sicherstellung menschenwürdiger Unterkünfte im Einklang mit ILO-Übereinkommen Nummer 184, und wie häufig wurden 2020 bis 2025 Kontrollen durchgeführt (bitte nach Bundesland und Art der Befunde aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung des ILO-Übereinkommens Nummer 184 zu Gesundheit, Arbeitsschutz und Unterkunft für Saisonarbeitskräfte?
Plant die Bundesregierung besondere Maßnahmen, dass Unterbringung und Verpflegung für weibliche Saisonarbeitskräfte den Anforderungen an Sicherheit, Privatsphäre und Schutz vor Diskriminierung entsprechen, und wenn nein, bitte begründen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Auswertung von Meldedaten zum Krankenversicherungsschutz von Saisonbeschäftigten nach § 28a Absatz 9a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) aus den Jahren 2022 bis 2025 vor (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7659)?
Wie häufig hat die Bundesregierung von 2022 bis 2025 Verstöße gegen die arbeitgeberseitige Meldepflicht zur Krankenversicherung nach § 28a Absatz 9a SGB IV erfasst (bitte nach Jahr, Bundesland und Wirtschaftszweig aufschlüsseln)?
Zu welchem Ergebnis kam die begonnene Überprüfung der Bundesregierung in der 20. Wahlperiode, ob und in welchem Umfang ein gesetzlicher, verpflichtender voller Krankenversicherungsschutz für Saisonbeschäftigte eingeführt werden soll (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/7659)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragestellenden bestehende Notwendigkeit, dass ausländische Saisonarbeitskräfte in Deutschland ab dem ersten Beschäftigungstag sozialversicherungspflichtig beschäftigt und krankenversichert werden (bitte ausführen)?
Wie könnte die Bundesregierung sicherstellen, dass von Saisonbeschäftigten in Deutschland geleistete Sozialversicherungsbeiträge – im Fall der Einführung einer Beitragspflicht – ordnungsgemäß in die Sozialversicherungssysteme der Herkunftsländer transferiert werden, und welche Erkenntnisse liegen ihr für die Jahre 2020 bis 2025 darüber vor, ob und in welchem Umfang in Einzelfällen dennoch Sozialversicherungsbeiträge von Saisonbeschäftigten erhoben wurden, und wie wurde deren Transparenz und Rückverfolgbarkeit gewährleistet?
Welche Einnahmeausfälle bei den Sozialversicherungsträgern (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) schätzt die Bundesregierung für die Jahre 2020 bis 2024 infolge der sozialversicherungsfreien Ausgestaltung kurzfristiger Saisonbeschäftigungen (bitte die Schätzungen getrennt nach unterschiedlichen Dauergrenzen der sozialversicherungsfreien Beschäftigung (0, 30, 50, 70, 90 und 115 Tage) angeben und die jeweils zugrunde liegende Berechnungsmethode erläutern)?
Wie bewertet die Bundesregierung die beschlossene Verlängerung der Höchstdauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung von 70 auf 90 Tage (SGB-VI-Anpassungsgesetz) im Hinblick auf arbeits- und sozialrechtliche Schutzstandards und Auswirkungen für Saisonarbeitskräfte?
Wie viele Maßnahmen der Gesundheitsprävention für Saisonarbeitskräfte wurden in den Jahren 2020 bis 2025 von Bundes- und Landesbehörden durchgeführt, welches Personal stand hierfür zur Verfügung, und welche mehrsprachigen Informations- und Präventionsangebote (z. B. SVLFG Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau)-Gesundheitstage, Hitzeschutzschulungen) wurden umgesetzt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräfte spätestens bei Einreise in ihrer Muttersprache über ihre Rechte als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie über bestehende Anlauf- und Beratungsstellen informiert werden, und wie bewertet sie die derzeitige Praxis in diesem Bereich?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant sie, um sicherzustellen, dass Saisonarbeitskräfte bereits vor ihrer Abreise über Unterbringungs- und Verpflegungsbedingungen in ihrer jeweiligen Muttersprache informiert werden, und wie bewertet sie die derzeitige Praxis in diesem Bereich?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2020 bis 2025 die Zahl der Arbeitgeberprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in der Landwirtschaft entwickelt (bitte nach Jahren differenzieren und aktuellste Monatswerte ausweisen sowie die eingeleiteten und abgeschlossenen Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Strafverfahren, ermittelten Schadenssummen, verhängten Freiheits- und Geldstrafen sowie Bußgelder der jeweiligen Zeiträume angeben)?
In wie vielen Fällen wurden Sanktionen gegen landwirtschaftliche Betriebe ausgesprochen z. B. in Form von Bußgeldern, Nachzahlungen, Strafverfahren (bitte nach Jahr und Wirtschaftssektor aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Fragestellenden, dass deutsche Zollbehörden die Befugnis erhalten, Erkenntnisse über nicht gezahlte Sozialabgaben oder Mindestlohnverstöße an Betroffene, Gewerkschaften und Beratungsstellen weiterzugeben, sodass diese Informationen in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren genutzt werden können, und ob Auftraggeberinnen und Auftraggeber verpflichtet werden sollen, bei Verstößen über strafrechtliche Ermittlungen hinaus Aufklärung zu leisten?
Plant die Bundesregierung, sicherzustellen, dass Strafverfolgungsbehörden das Non-Punishment-Prinzip systematisch anwenden, sodass Saisonarbeitskräfte, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind, in Deutschland mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten können, ohne selbst Sanktionen – einschließlich aufenthaltsrechtlicher Folgen – befürchten zu müssen?
Welche Schutz- und Nicht-Kriminalisierungsregelungen bestehen für Saisonarbeitskräfte ohne rechtmäßigen Aufenthalt, wenn sie Missstände melden (z. B. Aussetzung von Abschiebung bzw. befristeter Aufenthaltstitel, Zugang zu Beratung und besonderen Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen)?
Welche Monitoring- und Berichtssysteme nutzt die Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Saisonarbeitsrichtlinie (RL 2014/36/EU), und wann erfolgte die letzte Berichterstattung?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Durchsetzung der sozialen Konditionalität der Gemeinsamen Agrarpolitik zu stärken (z. B. direkte Meldung von Verstößen gegen die soziale Konditionalität durch Gewerkschaften bzw. Beratungsstellen, Nachverfolgung durch zuständige Behörden)?
Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der bekannten Problemlagen von Wanderarbeiterinnen und Wanderarbeitern erneut zu prüfen, die UN-Wanderarbeiterkonvention zu ratifizieren, wenn nein, bitte begründen?
Welche Unterstützung (finanziell bzw. organisatorisch) erhalten Beratungs- und Monitoringinfrastrukturen (z. B. Gewerkschaften, Beratungsstellen, DIMR) im Bereich Saisonarbeit durch die Bundesregierung (bitte Programme, Volumina und Förderzeiträume angeben)?