Abstimmungen der Bundesregierung mit der israelischen Regierung vor ihrer Aussage vor dem Internationalen Gerichtshof
der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Edis Mirze, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Nach Recherchen des „Stern“ und Drop Site News („Hat die Bundesregierung vor Gericht nur die halbe Wahrheit gesagt?“, Stern vom 31. Oktober 2025) hat sich die Bundesregierung vor ihrer Stellungnahme im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit der israelischen Regierung abgestimmt. Demnach erfolgte die Offenlegung von Informationen zu sogenannten Länderabgaben aus Beständen der Bundeswehr „im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat [Israel]“. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 29. Januar 2025 hervor.
Vor dem IGH hatte die Bundesregierung öffentlich erklärt, im Jahr 2023 seien keine Kriegswaffen aus Bundeswehrbeständen an Israel geliefert worden, sondern ausschließlich medizinische Hilfsgüter und Schutzhelme. Dokumente aus dem BMVg lassen, so die Berichterstattung, jedoch insbesondere im Hinblick auf die Länderabgaben Zweifel an der Vollständigkeit dieser Angaben aufkommen.
Diese Zweifel werden auch durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Mai 2025 bestärkt, in der festgehalten wird, dass die Darstellung der Bundesregierung „nach Angaben der Antragsgegnerin im Einvernehmen mit dem Staat Israel“ erfolgt sei.
Vor diesem Hintergrund soll die Kleine Anfrage dazu beitragen, Transparenz darüber herzustellen, inwieweit die Bundesregierung gegenüber dem Internationalen Gerichtshof vollständige und zutreffende Angaben gemacht hat, und ob, und wenn ja, in welchem Umfang, die israelische Regierung Einfluss auf die Darstellung deutscher Regierungsstellen in einem laufenden Verfahren vor einem internationalen Gericht genommen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Mit welchen israelischen Regierungsstellen oder diplomatischen Vertretungen hat sich die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit der Aussage der Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) am 8. und 9. April 2024 abgestimmt?
Welche Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der israelischen Regierung oder in deren Auftrag handelnden Personen haben nach Wissen der Bundesregierung seit Einreichen der Klage durch Nicaragua stattgefunden (bitte unter Angabe der jeweiligen Termine und der Ebene der Beteiligung aufseiten der Bundesregierung aufschlüsseln)?
In welcher Form und zu welchem Zweck fanden diese Gespräche nach Kenntnis der Bundesregierung statt?
Welchen Gegenstand hatten diese Gespräche laut Bundesregierung jeweils?
Trifft es nach Wissen der Bundesregierung zu, dass Angaben zu sogenannten Länderabgaben aus Bundeswehrbeständen „im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat Israel“ erfolgten?
Wer innerhalb der Bundesregierung hat laut Bundesregierung die Entscheidung über dieses Einvernehmen getroffen?
Auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage erfolgte nach Auffassung der Bundesregierung das Einvernehmen mit der israelischen Seite?
Wurden der Bundesregierung nach ihrer Kenntnis durch israelische Stellen vor der Anhörung vor dem IGH Bedingungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Offenlegung bestimmter Informationen auferlegt?
Wurden konkrete Informationen über Lieferungen oder Länderabgaben der Bundeswehr an Israel laut Bundesregierung aufgrund dieses Einvernehmens nicht offengelegt, und wenn ja, welche?
Hat die Bundesregierung nach eigener Kenntnis gegenüber dem IGH oder dessen Sekretariat offengelegt, dass ihre Angaben im Einvernehmen mit Israel abgestimmt waren?
Wie begegnet die Bundesregierung der Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach nur die von Israel genehmigten Teile der Länderabgaben öffentlich gemacht wurden?
Wie begegnet die Bundesregierung der Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach Israel durch das Vorgehen vor dem IGH Einfluss auf den Umfang der von Deutschland offengelegten Informationen genommen hat?
Welche Rolle spielte nach Wissen der Bundesregierung die damalige Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, bei der Vorbereitung der Aussage der Bundesregierung vor dem IGH am 8. und 9. April 2024, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Abstimmung mit israelischen Regierungsstellen?
Wurde Annalena Baerbock laut Bundesregierung in ihrer Funktion als Außenministerin über die Entscheidung informiert oder daran beteiligt, Angaben zu sogenannten Länderabgaben aus Bundeswehrbeständen „im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat Israel“ offenzulegen, und wenn ja, in welcher Form?
Wurde Annalena Baerbock nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer derzeitigen Funktion als Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen nach den Veröffentlichungen von „Stern“ und Drop Site News von der Bundesregierung kontaktiert oder über die darin dargestellten Vorgänge bzw. über die Beantwortung entsprechender parlamentarischer Anfragen informiert, und wenn ja, wann, und in welcher Form, und zu welchem Zweck?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die bislang unter Verweis auf Geheimhaltungsinteressen zurückgehaltenen Informationen über Länderabgaben an Israel offenzulegen oder dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung das Prinzip der Unabhängigkeit eines Mitgliedstaates gegenüber einem internationalen Gericht gewahrt, wenn Angaben zu einem laufenden Verfahren im Einvernehmen mit einem Drittstaat abgestimmt werden, gegen den wegen mutmaßlich schwerer Verbrechen ermittelt wird?
In welchen Verwaltungsgerichtsverfahren, in denen Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Gegenstand waren, hat die Bundesregierung nach eigener Kenntnis in den Jahren 2023 bis 2025 Angaben zu Lieferungen oder Länderabgaben der Bundeswehr an Israel – möglicherweise ebenfalls – nicht offengelegt?
Sofern die Bundesregierung hierzu (vgl. Frage 18) über keine Statistiken verfügt oder keine Recherchen vorzunehmen beabsichtigt, inwiefern fand laut Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Eilantrag VG 4 L 44/24 vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegebenenfalls eine Abstimmung oder ein Austausch mit israelischen Stellen statt?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um künftig sicherzustellen, dass hinsichtlich von Aussagen oder Eingaben vor deutschen oder internationalen Gerichten keine Abstimmungen mit dort angeklagten Drittstaaten mehr erfolgen?