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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

18.12.2025

Aktualisiert

05.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/315208.12.2025

Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons

der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Mehrwegverpackungen und Mehrwegflaschen sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen. Mehrwegsysteme sind außerdem Systeme des regionalen Wirtschaftens. Damit ist eine Stärkung von Mehrwegsystemen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Durch die Nutzung von Mehrwegflaschen können im Vergleich zur Nutzung von Einweggetränkeverpackungen in erheblichem Umfang Abfälle vermieden und Ressourcen eingespart werden.

Nach § 1 Absatz 3 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es die politische Zielsetzung, den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke mit dem Ziel der Abfallvermeidung zu stärken und einen Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen. Diese Zielquote wird aktuell jedoch gravierend verfehlt. Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) belegen, dass die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen seit 2016 bei rund 43 Prozent stagniert. Demnach waren 2023 lediglich 43,3 Prozent der Getränkeverpackungen Mehrweg (UBA, Texte 116/2025, Abschlussbericht „Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrwegverpackungen“; www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/116_2025_texte.pdf). Lediglich im Produktsegment Bier wird die Mehrwegzielquote aktuell übererfüllt.

Einwegplastikflaschen sind nach wie vor mit 46,5 Prozent die marktdominante Getränkeverpackung. Der Verbrauch von Getränkedosen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent gestiegen und hat mit einer Anzahl von 6 Milliarden Stück erstmals das Niveau vor der Einführung des Einwegpfandes im Jahr 2003 erreicht.

Gleichzeitig zeigt eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe unter den größten deutschen Lebensmitteleinzelhändlern (Pressemeldung der Deutschen Umwelthilfe vom 24. September 2025 „Gesetzliche Mehrwegquote für Getränke: Umfrage der Deutschen Umwelthilfe belegt Boykott durch Aldi und Lidl sowie Quotenverfehlung fast aller Supermärkte“), dass die Mehrwegzielquote aus dem Verpackungsgesetz nur in Ausnahmefällen eingehalten wird. Große Discounter wie Aldi und Lidl bieten überhaupt keine Mehrweggetränkeverpackungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch bei der Wahl der Getränkeverpackung eine Auswahl haben und nicht nur auf Einwegverpackungen beschränkt bleiben. Soll die Mehrwegzielquote von 70 Prozent aus dem Verpackungsgesetz erfüllt werden, herrscht also dringender Handlungsbedarf.

Nach einem aktuellen Bericht des Umweltbundesamtes weisen Getränkekartons vor allem in den Segmenten Milch und Säfte bzw. Nektare bedeutende Marktanteile auf und werden als Alternativen zu Mehrwegflaschen angeboten (UBA, Texte 116/2025). In diesem Zusammenhang werden einige der angebotenen Getränkekartonprodukte mit deren besonders guter Recyclingfähigkeit beworben. Gleichzeitig haben Getränkekartons nach Zahlen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Jahr 2023 erneut die im Verpackungsgesetz vorgeschriebene Recyclingquote verfehlt (www.verpackungsregister.org/fileadmin/files/Presse/ZSVR_Auswertung_Recyclingquoten_2018-2023.pdf). Statt einer Recyclingquote von 80 Prozent wurden lediglich 71,3 Prozent erreicht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent im Verpackungsgesetz zu erreichen, und bis wann soll das Ziel erreicht sein?

2

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall einer langfristigen und dauerhaften Unterschreitung der Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent?

3

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts der erneuten Stagnation von Mehrweggetränkeverpackungen kurzfristig ergreifen?

4

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Lebensmitteleinzel- und Getränkehändler die Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent auch in der Praxis umsetzen?

5

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass große Lebensmitteleinzelhändler Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne einer Wahlfreiheit beim Einkauf auch Mehrweggetränkeverpackungen anbieten?

6

Hält die Bundesregierung die in der europäischen Verpackungsverordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen für ausreichend, um die im derzeitigen Verpackungsgesetz verankerte Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent zu erreichen?

7

Wie bewertet die Bundesregierung aus Umweltsicht den Anstieg des Verbrauchs von Getränkedosen auf das Niveau vor der Einführung des Einwegpfandes im Jahr 2003?

8

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem wiederholten Unterschreiten der gesetzlichen Recyclingquote für Getränkekartons von 80 Prozent?

9

Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Recyclingquote für Getränkekartons sicherzustellen, und wenn ja, welche genau?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahme zur Ausweitung des Einwegpfandes auf Getränkekartons, um deren Sammelmenge und das quantitative Recyclingergebnis zu verbessern?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil nicht zurückgegebener Einwegpfandbehälter, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass Einnahmen aus nicht zurückgebrachten Einwegbehältern (sog. Pfandschlupf) zukünftig für Umweltzwecke verwendet werden sollten?

Berlin, den 4. Dezember 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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