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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Asylverfahren von Geflüchteten aus der Russischen Föderation

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

13.01.2026

Aktualisiert

19.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/316808.12.2025

Asylverfahren von Geflüchteten aus der Russischen Föderation

der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Luigi Pantisano, Bodo Ramelow, Lea Reisner, David Schliesing, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

In den vergangenen Jahren sind Hunderttausende Menschen aus Russland geflohen. Nicht nur, um sich dem Kriegsdienst in der Ukraine zu entziehen, sondern auch, weil die Handlungsmöglichkeiten von zivilgesellschaftlichen Akteuren, Aktivistinnen und Aktivisten und Oppositionellen in Russland zunehmend eingeschränkt werden. So wurde 2021 die Menschen- und Bürgerrechtsorganisation „Memorial“ wegen angeblicher Verstöße gegen das „Agentengesetz“ zwangsweise aufgelöst. 2023 stufte der Oberste Gerichtshof in Russland die LGBTIQ+-Bewegung als „extremistisch“ ein. Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes fanden in Moskau Razzien in LGBTIQ-freundlichen Clubs statt, Hinweise auf alles nicht Heterosexuelle werden seither aus der Öffentlichkeit verbannt. Schon in den Jahren zuvor sahen sich queere Menschen in Russland einer zunehmenden Verfolgung ausgesetzt. 2025 wurden in Russland die Gesetze gegen „Extremismus“ verschärft, mit der Folge, dass die Meinungs- und Vereinigungsfreiheit weiter eingeschränkt und die kritische Zivilgesellschaft unter Druck gesetzt wird. Von willkürlicher Strafverfolgung und unfairen Gerichtsverfahren sind unter anderem Regierungskritiker, Gegnerinnen des Krieges in der Ukraine, Menschenrechtsverteidiger und Journalistinnen betroffen. In Gewahrsam sind nach Informationen von Amnesty International Folter und andere Formen der Misshandlung weit verbreitet (www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/russland-verbot-von-memorial-ist-zaesur, www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html, www.dw.com/de/lgbtq-in-russland-das-ende-des-regenbogens/a-67700195, www.amnesty.de/aktuell/russland-verschaerft-gesetze-gegen-extremismus-einschraenkung-meinungsfreiheit-vereinigungsfreiheit, www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/russland-2024).

Besonders kritisch ist die Menschenrechtslage in der russischen Teilrepublik Tschetschenien. Von dort werden regelmäßig Fälle von Entführungen und Verschwindenlassen gemeldet (www.ecoi.net/de/dokument/2089408.html).

Zugleich deuten Berichte darauf hin, dass Angehörige ethnischer Minderheiten, die meist in den ärmeren Regionen Russlands leben, überdurchschnittlich häufig zum Kriegsdienst eingezogen werden. Dabei könnte auch die überproportionale Inhaftierung dieser Gruppen eine Rolle spielen, weil aus Gefängnissen besonders viele Soldaten rekrutiert werden (www.fr.de/politik/aufgrund-von-rueckschlaegen-im-ukraine-konflikt-putin-laesst-ausrottung-ganzer-nationen-zu-zr-93597665.html). In der Praxis ist es kaum möglich, sich der Einberufung zum Militär zu entziehen. Es gibt in der Russischen Föderation zwar formal ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung. Ein Antrag kann aber nur bis zur Einberufung gestellt werden, für Reservisten und Soldaten existiert diese Möglichkeit nicht. Personen, die sich der Einberufung dennoch entziehen, drohen mehrjährige Haftstrafen. Zudem werden Anträge auf Zivildienst teilweise missachtet und die Antragstellenden zur Armee eingezogen, bevor ein Gericht sich damit befassen konnte (https://de.connection-ev.org/article-3879, www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/761/tipps-per-telegram-10530.html).

Trotz zahlreicher, aus Sicht der Fragestellenden besorgniserregender Menschenrechtsverstöße in der Russischen Föderation bekommen nur wenige Asylsuchende aus dem Land in Deutschland einen Schutzstatus (vgl. ebd.). Gleichzeitig arbeiten Bund und Länder daran, die Zahl der Abschiebungen nach Russland zu erhöhen (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit 2021 registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Wie stellen sich diese Zahlen dar, wenn nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?

b) Wie viele Asylanträge von männlichen Asylsuchenden aus der Russischen Föderation im wehrfähigen Alter wurden beim BAMF seit 2021 registriert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

c) Wie viele der Antragstellenden waren Frauen?

d) Wie viele der Antragstellenden waren minderjährig (bitte nach 0 bis 13 Jahre, 14 bis 16 Jahre, 17 Jahre aufschlüsseln)?

2

Wie hat das BAMF seit 2021 über die Asylanträge von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation entschieden (bitte nach Jahren aufschlüsseln und nach Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärem Schutz, Abschiebungsverbot, Ablehnung, Ablehnung als offensichtlich unbegründet, Entscheidung im Dublin-Verfahren, sonstigen Verfahrenserledigungen differenzieren)?

a) Wie lauten diese Zahlen differenziert nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden?

b) Wie lauten diese Zahlen für männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter?

3

Wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte Schutzquote beim BAMF für Asylsuchende aus der russischen Föderation seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Wie lauten diese Zahlen, wenn nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?

b) Wie hat sich diese Schutzquote in Bezug auf männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter entwickelt?

4

Wie haben die Verwaltungsgerichte seit 2021 über die Klagen von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation gegen Entscheidungen des BAMF entschieden (bitte wie zu Frage 2 aufschlüsseln)?

a) Wie lauten diese Zahlen differenziert nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden?

b) Wie lauten diese Zahlen für männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter?

5

Wie hat sich die um formelle Entscheidungen bereinigte gerichtliche Aufhebungsquote bei Klagen gegen Entscheidungen des BAMF für Asylsuchende aus der Russischen Föderation seit 2021 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Wie lauten diese Zahlen, wenn nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert wird?

b) Wie hat sich diese bereinigte Aufhebungsquote in Bezug auf männliche Antragstellende im wehrfähigen Alter entwickelt?

6

Wie lange dauerten die Asylverfahren von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation seit 2021 im Schnitt bis zu einer behördlichen Entscheidung (bitte nach Jahren aufschlüsseln und auch nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert darstellen)?

7

Wie lange dauerten die gerichtlichen Verfahren bei Klagen gegen Entscheidungen des BAMF von Asylsuchenden aus der Russischen Föderation seit 2021 (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln und zusätzlich nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Antragstellenden differenziert darstellen)?

8

Wie viele russische Staatsangehörige leben derzeit in Deutschland?

a) In welchen Bundesländern halten sie sich auf?

b) Welchen Aufenthaltsstatus haben sie (bitte auch angeben, wie viele der russischen Staatsangehörigen ausreisepflichtig mit oder ohne Duldung sind)?

9

Wie viele Personen wurden seit 2021 aus Deutschland in die Russische Föderation abgeschoben (bitte nach Jahren aufschlüsseln, bitte auch angeben, wie viele der Abschiebungen über welchen Transitstaat erfolgten)?

a) Wie viele Frauen und Minderjährige waren unter den Abgeschobenen?

b) Wie viele waren männlich und im wehrfähigen Alter?

c) Kann die Bundesregierung Angaben dazu machen, wie viele Angehörige ethnischer Minderheiten unter den Abgeschobenen waren, und wenn ja, welche?

10

Gab es seit 2021 Sammelabschiebungen aus Deutschland in die Russische Föderation, und wenn ja, welche (bitte mit Datum und Zahl der abgeschobenen Personen auflisten)?

11

Wie viele russische Asylsuchende wurden seit 2021 in einen anderen EU-Staat überstellt (bitte nach Jahren und den zehn wichtigsten EU-Staaten aufschlüsseln, bitte zusätzlich nach der sogenannten Volkszugehörigkeit der Überstellten differenzieren)?

12

Wie viele Abschiebungen in die Russische Föderation scheiterten seit 2021 vor bzw. nach der Übergabe an die Bundespolizei, und was waren jeweils die Gründe dafür (bitte nach Jahren differenzieren)?

13

Über welche Transitstaaten sind Abschiebungen in die Russische Föderation derzeit möglich, und mit welchen Fluggesellschaften arbeitet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zusammen?

a) Sind Medienberichte zutreffend, wonach die Abschiebungen nach dem Umstieg in einem Transitstaat von Sicherheitspersonal der jeweiligen Fluggesellschaften begleitet werden, und wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese Kooperation (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-100.html)?

b) Welche (ungefähren) Kosten entstehen für den Bund bei dieser Art der Kooperation pro Abschiebung im Schnitt?

14

Wie viele Personen sind seit 2021 mit einer finanziellen Förderung des Bundes oder der Länder in die Russische Föderation ausgereist (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage in der Russischen Föderation und insbesondere in Tschetschenien?

a) Wie hat diese sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem russischen Einmarsch in die Ukraine verändert?

b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Austritt Russlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention im September 2022 auf die Menschenrechtslage in Russland ausgewirkt?

16

Wann wurde der Lagebericht des Auswärtigen Amts für die Russische Föderation zuletzt aktualisiert, und welche Änderungen wurden vorgenommen?

17

Wann wurden die internen Leitlinien des BAMF bezüglich der Russischen Föderation zuletzt aktualisiert, und welche Änderungen wurden vorgenommen?

18

Haben deutsche Behörden nach wie vor die Sorge, dass aus Deutschland abgeschobene Personen als Soldaten in den Ukrainekrieg geschickt werden könnten, wie die ARD 2024 berichtete (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/abschiebungen-russland-krieg-100.html), und wenn ja, inwieweit können Abschiebungen in die Russische Föderation vor diesem Hintergrund gerechtfertigt sein?

19

Unter welchen Umständen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Russischen Föderation möglich, den Wehrdienst bzw. die Einberufung zum Militär zu verweigern?

a) Wie hat sich diese Möglichkeit seit Beginn des Ukrainekriegs im Februar 2022 verändert?

b) Wie unterscheiden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeiten der Wehrdienstverweigerung für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen?

c) Wie viele Verfahren vor russischen Militärgerichten im Zusammenhang mit Wehrdienstverweigerung gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2022, und zu wie vielen Verurteilungen haben diese geführt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

20

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Ausspähung oder Verfolgung russischer und insbesondere tschetschenischer Oppositioneller durch Spitzel oder Vertreter des russischen oder tschetschenischen Sicherheitsapparats in Deutschland, und wenn ja, welche?

21

Wie viele russische Staatsangehörige werden von den deutschen Sicherheitsbehörden als islamistische „Gefährder“ eingestuft, wie viele von ihnen sind anerkannte Flüchtlinge, abgelehnte Asylsuchende oder befinden sich aktuell im Asylverfahren, und wie viele tschetschenische Volkszugehörige sind darunter?

22

Hat die Russische Föderation seit 2021 Auslieferungsersuchen an deutsche Behörden gestellt, wenn ja, welche, wie viele von ihnen wurden bewilligt, wie viele vollzogen, und welche Delikte wurden den Betroffenen zur Last gelegt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?

Berlin, den 21. November 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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