Arbeitsaufträge der Kommissionen zur Zukunft der Gesundheit- und Pflegeversicherung
der Abgeordneten Ates Gürpinar, Evelyn Schötz, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung hat ein gewaltiges Finanzierungsproblem. Beitragssatzsteigerungen für die kommenden Jahre sind absehbar, wenn nicht wirksame Gegenmaßnahmen ergriffen werden (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/krankenkasse-rechnungshof-100.html). Dennoch hat die Bundesregierung bisher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller keine ernsthaften Anstrengungen unternommen, das Problem der defizitären Finanzierung zu lösen. Das Finanzvolumen der aktuellen Einsparungsvorschläge reicht nicht aus, um den Beitragssatz zu stabilisieren (www.tagesschau.de/inland/gesundheitswesen-krankenkassen-beitrag-100.html). Doch genau das hatte die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, versprochen (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bab-warken-100.html).
Statt sofort zu handeln, hat die Bundesregierung eine Kommission zur Erarbeitung von „Maßnahmen für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/finanzkommission-gesundheit-pm-12-09-2025.html) sowie eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt, die „sich auf das weitere Vorgehen für eine Reform der Pflegeversicherung“ verständigen soll (www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/bund-laender-ag-zur-pflegereform-gestartet-pm-07-07-25.html).
Für den Arbeitsauftrag der Kommission machte Bundesministerin Nina Warken immer wieder deutlich, dass es „keine Denkverbote“ geben soll (beispielhaft www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bab-warken-100.html, www.aerztezeitung.de/Politik/Gesundheitsministerin-Warken-Keine-Denkverbote-im-Reformherbst-460141.html, www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/reden/rede/haushalt-2025-bt-17-09-25.html). Nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist der Arbeitsauftrag an die Finanzkommission Gesundheit (FKG) aber gar nicht so ergebnisoffen formuliert, wie Bundesministerin Nina Warken es darstellt (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommission_Gesundheit/250908_Kommission_Arbeitsauftrag_FKG.pdf). Ebenso sind der Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) zur Reform der Pflegeversicherung enge Grenzen gesetzt. So werden die Facharbeitsgruppen im Arbeitsauftrag angewiesen, dass „keine Vorschläge unterbreitet werden sollen, die zu Mehrausgaben führen“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegereform/250707_AG-Arbeitsauftraege-beschlossen.pdf). Dadurch wird die Idee einer Pflegevollversicherung, die die tatsächlichen Pflegekosten übernimmt, von vornherein ausgeschlossen.
Die Fragen 1 bis 27 dieser Kleinen Anfrage nehmen Bezug auf den Arbeitsauftrag der FKG, während sich ab Frage 28 auf den Arbeitsauftrag der BLAG bezogen wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Widerspruch zwischen den Aussagen der Bundesministerin Nina Warken, dass es „keine Denkverbote“ gibt, und der Formulierung des Arbeitsauftrags an die FKG besteht?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass sie das in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Ziel, „die Finanzsituation zu stabilisieren und eine weitere Belastung für die Beitragszahlerinnen und -zahler zu vermeiden“, bereits verfehlt hat, mit Blick auf die voraussichtliche Steigerung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes auf 2,9 Prozent im kommenden Jahr, und wenn nein, wie rechtfertigt sie diese Entwicklung?
Plant die Bundesregierung nach Vorlage des ersten Berichts der Kommission Ende März noch innerhalb des Jahres 2026 weitere frühere Maßnahmen, um ihrem Versprechen der Beitragssatzstabilität unterjährig nachzukommen, oder wird hierzu kein Bedarf gesehen, und wenn nein, warum nicht?
Wieso beinhaltet der Arbeitsauftrag für den ersten Bericht der Kommission nicht die explizite Analyse der gerechteren Verteilung der Beitragslast, obwohl Maßnahmen in diese Richtung kurzfristig Beitragssätze stabilisieren oder sogar reduzieren können (z. B. Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze, Einbeziehung weiterer Einkommensarten etc.)?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die Kommission um eine Einschätzung zu bitten, welchen Einfluss die in der ambulanten Versorgung fast komplett privatwirtschaftliche, gewinnorientierte Leistungserbringung auf die von der Bundesregierung mehrfach angesprochenen Ineffizienzen im deutschen Gesundheitssystem hat und welche Reformoptionen es hier gibt?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmensgewinne, die im Gesundheitssystem erwirtschaftet werden (bitte nach Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie, Krankenhäusern, ambulanten medizinischen Einrichtungen, Therapiepraxen etc. aufschlüsseln)?
Aus welchem Grund hat die Bundesregierung darauf verzichtet, die Kommission explizit um eine Einschätzung zu bitten, welchen Einfluss die kleinteilige ambulante Organisation über Einzelpraxen gegenüber größerer, verstärkt kooperativ arbeitender Versorgungsstrukturen hat und welche Reformoptionen es hier gibt?
Aus welchem Grund wurden nicht neben Über- und Fehlversorgungen auch Unterversorgung mit an die Kommission adressiert?
Was meint die Bundesregierung, wenn sie die Effizienz und Effektivität bei Versicherten stärken möchte?
Welche Rolle spielt die medizinische Versorgung bei der Attraktivität einer Region und der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten, und inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die fehlende oder verspätete Behandlung einer Erkrankung aufgrund von Unterversorgung letztlich auch ein gesundheitsökonomisches und gesamtwirtschaftliches Risiko (Arbeitsfähigkeit, Fachkräftemangel etc.)?
Welche Überlegungen existieren innerhalb der Bundesregierung selbst, inwieweit größere ambulante Versorgungsstrukturen qualitativ besser und auch effizienter arbeiten und so zu den selbst genannten Reformzielen der Bundesregierung beitragen können, und welche Berücksichtigung finden diese Überlegungen bei der Ausgestaltung des angekündigten Primärarztsystems?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Arbeitsauftrag, Eigenverantwortung zu fördern „auch mit Blick auf Zuzahlungen und Leistungsumfang“, im Widerspruch mit dem Ziel steht, keine pauschalen Leistungskürzungen vorzunehmen?
Falls durch höhere oder neue Zuzahlungen die Finanzierungslast der Versicherten erhöht werden soll, wird dann auch ein korrespondierender Beitrag zur Stabilisierung der Kassenfinanzen vonseiten der Arbeitgeber erwartet, damit die Lastenverteilung zwischen Arbeitgebern und Versicherten nicht weiter verschoben wird?
Weshalb sieht der Auftrag nicht vor, zur Stabilisierung der Finanzen der Pflege- und Krankenkassen auch einen Beitrag der Arbeitgeber zu untersuchen?
Steht die Bundesregierung zur Erreichung versorgungspolitischer oder gesundheitsökonomischer Ziele einer Reduzierung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen genauso offen gegenüber wie der im Arbeitsauftrag formulierten „Förderung des Wettbewerbs“?
Auf Grundlage welcher Erkenntnisse geht die Bundesregierung von vornherein davon aus, dass eine Stärkung des Wettbewerbs an der Grenze von gesetzlicher und privater Krankenversicherung positive Effekte hätte, und welche wären das?
Kann die Bundesregierung nach Jahrzehnten, in denen die Stärkung und nicht die Reduktion des Wettbewerbs stets Ziel in der Gesundheitspolitik war, einen entsprechenden Erfolg messen (bitte belegen)?
Sind stärker wettbewerblich organisierte Gesundheitssysteme nach Kenntnis der Bundesregierung günstiger, effizienter oder gerechter als stärker staatlich regulierte Systeme im internationalen Vergleich (z. B. USA vs. skandinavische Systeme)?
Wie sind die im Arbeitsauftrag formulierte „Eigenverantwortung“ und das Solidarprinzip nach Ansicht der Bundesregierung miteinander vereinbar?
Warum subsummiert die Bundesregierung Zuzahlungen unter dem Stichwort „Eigenverantwortung“, wo es sich fast ausschließlich um ärztlich verordnete Leistungen handelt und die Entscheidung aufseiten der Patientinnen und Patienten im Sinne einer Eigenverantwortung nur im Unterlassen der verordneten Behandlung bestehen kann?
Warum subsummiert die Bundesregierung Leistungskürzungen unter dem Stichwort „Eigenverantwortung“, wo die Entscheidung aufseiten der Patientinnen und Patienten im Sinne einer Eigenverantwortung nur im Unterlassen oder Eigenfinanzierung einer bislang als medizinisch notwendig erachteten Behandlung liegen kann?
Wieso wartet die Bundesregierung auf den zweiten Bericht der Kommission Ende 2026, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch eine strengere Regulierung von Alkohol, Tabak und Zucker von den hohen Krankheitsfolgekosten durch den Konsum zu entlasten, obwohl der wirtschaftliche Schaden wie auch die Wirksamkeit von Regulation bereits seit Jahren wissenschaftlich belegt ist?
Wieso soll nach Kenntnis der Bundesregierung eine gerechtere Verteilung der Beitragslast auf unterschiedliche Einkommen bezüglich der Reformvorschläge auf der Einnahmeseite nicht analysiert werden, und wenn doch, warum wird es nicht explizit erwähnt?
Was meint die Bundesregierung im Arbeitsauftrag mit den Worten „Steigerung der Beitragseffizienz“?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Widerspruch zwischen dem Arbeitsauftrag, die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Krankenkassen zu prüfen, und dem Arbeitsauftrag, „Anreize der Krankenkassen für eine stärkere Förderung der Gesundheitsprävention“ zu verbessern, besteht?
Wie rechtfertigt die Bundesregierung den Arbeitsauftrag, „die Dualität des bestehenden Systems von gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Grundsatz“ zu respektieren, bei gleichzeitigem Anspruch der Kommission, „keine Denkverbote“ zu erteilen?
Schließt die Bundesregierung eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) über die übliche jährliche Anpassung hinaus von vornherein aus, oder warum wird im Arbeitsauftrag für die Kommission nicht die konkrete Prüfung der Folgen einer Anhebung bzw. Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze aufgetragen, ist die Prüfung höherer Beitragsbemessungsgrenzen, die Verbeitragung von Kapitaleinkommen oder die Ausweitung des Versichertenkreises Teil des Auftrags, z. B. der Formulierung „die Beitragsbasis stärken“ (S. 4)?
Wie definiert die Bundesregierung im Kontext der angestrebten Reform der Pflegeversicherung die Ziele der Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Ziels der Generationengerechtigkeit die Gefahr einer doppelten Belastung der jüngeren Generation, die zugleich den Aufbau eines laut Arbeitsauftrag zu prüfenden kapitalgedeckten Pflegefonds und die Finanzierung des bestehenden Umlagesystems tragen müsste?
Auf welche Ziele bezieht sich die Bundesregierung im Arbeitsauftrag an die Bund-Länder-Runde, „die mit der Einführung der Pflegeversicherung im Jahr 1995 einhergingen“ (S. 2)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der pflegebedingten Kosten, die in der ambulanten und der stationären Pflege bei Einführung der Pflegeversicherung von den Menschen mit Pflegebedarf selbst zu tragen war, gegenüber dem Anteil, den die Pflegeversicherung abdeckte, und wie ist das Verhältnis heute (falls nicht bekannt, wären auch Beispielrechnungen etwa mit damaligen Heimpreisen und Leistungshöhen hilfreich)?
Warum werden im Arbeitsauftrag zum „Zukunftspakt Pflege“ der Bundesregierung Vorschläge, die zu Mehrausgaben führen könnten, von vornherein und ohne Prüfung möglicher positiver Effekte ausgeschlossen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Schwerpunktsetzung der Fach-AG Finanzierung im Rahmen des Zukunftspakts Pflege, wenn fünf von sechs der zu diskutierenden Fragestellungen die Ausgabenseite und lediglich eine die Einnahmeseite betreffen, und sieht sie hierin eine ausgewogene Betrachtung der Finanzierungsfragen?
Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass ein Widerspruch zwischen dem Ausschluss von Mehrausgaben im Arbeitsauftrag und den Aussagen von Bundesministerin Nina Warken, dass es „keine Denkverbote“ geben wird, besteht?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem im Beschluss zum „Zukunftspakt Pflege“ formulierten Ziel, pflegende Angehörige besser zu unterstützen, und dem im Arbeitsauftrag an die Bund-Länder-Runde vorgesehenem Verzicht auf Vorschläge, die mit Mehrausgaben verbunden wären?
Warum ist nach Ansicht der Bundesregierung die im Arbeitsauftrag angelegte Dynamisierung, „zunächst über die Frage einer Festlegung auf und die etwaige Höhe der Dynamisierung und deren Finanzwirkung zu entscheiden“, wie bewertet die Bundesregierung diesen Vorrang der Finanzierbarkeit gegenüber den Zielen einer bedarfsgerechten, würdevollen Pflege nach § 2 Absatz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI), und steht dieser Arbeitsauftrag im Widerspruch zu dem in der vergangenen Wahlperiode in § 30 SGB XI gegebenen Versprechen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung „zum 1. Januar 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren“ steigen sollen, fühlt sich die Bundesregierung an diese Regelung noch gebunden?
Hat die Bundesregierung im Rahmen der Erstellung des Arbeitsauftrags erwogen, die Finanzabflüsse von Beitragsgeldern an renditeorientierte Investorinnen und Investoren im Pflegebereich zu analysieren, um mögliche Einsparpotenziale durch eine Begrenzung solcher Kapitalerträge bzw. die Wirtschaftlichkeit einer verstärkten Schaffung von Pflegeeinrichtungen in staatlicher oder kommunaler Verantwortung zu prüfen, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche Bedingungen stellt die Bundesregierung an die Rückzahlung des 1,7‑Milliarden-Euro-Darlehens an die Pflegeversicherung aus dem Ergänzungshaushalt 2026?
Welche langfristigen Folgen erwartet sich die Bundesregierung für die Beitragssatzentwicklung der Pflegeversicherung durch die Aufnahme des Darlehens aus dem Ergänzungshaushalt 2026?
Gab es vonseiten der Bundesregierung alternative Überlegungen zur Beitragssatzstabilisierung anstelle des Darlehens (z. B. steuerfinanzierte Zuschüsse oder Reformen der Beitragsbemessung), wenn ja, warum wurden diese nicht umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?