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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

12.01.2026

Aktualisiert

16.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/319610.12.2025

Deutsche Beteiligung an zivil-militärischen Kommandos in Israel

der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Clara Bünger, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Cem Ince, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Die Bundesregierung beteiligt sich auf Ersuchen der USA mit Personal des Auswärtigen Amts und der Bundeswehr am Civil-Military Coordination Center (CMCC) in Kirat Gat, Israel (Antworten auf die Schriftlichen Fragen 42, 43, 48, 57, 60, 61 auf Bundestagsdrucksache 21/2817). Das CMCC wurde durch das US-amerikanische Central Command (CENTCOM) eingerichtet und dient der Koordinierung von Maßnahmen im Rahmen des sogenannten 20-Punkte-Plans zur Umsetzung der Waffenruhe, die Steuerung humanitärer Hilfe sowie die Vorbereitung des Wiederaufbaus im Gazastreifen.

Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit drei Stabsoffiziere der Bundeswehr sowie drei Bedienstete des Auswärtigen Amts im CMCC tätig. Die Soldatinnen und Soldaten unterstehen formal der deutschen Kommandostruktur, agieren jedoch in einer US-geführten Einrichtung, deren operative Ausrichtung und strategische Ziele nicht vollständig öffentlich dokumentiert sind. Die Bundesregierung betont, dass es sich nicht um eine Entsendung in den Gazastreifen oder um eine Beteiligung an einer Friedenstruppe handelt. Gleichwohl unterstützt das Personal die Koordination militärischer und ziviler Maßnahmen, darunter die Überwachung des Waffenstillstands, die Beseitigung von Kriegslasten und die logistische Steuerung von Hilfsgütern.

Vor dem Hintergrund der nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller vonseiten Israels weiterhin stattfindenden Gewaltakte in der Region und der unklaren langfristigen Perspektive des 20-Punkte-Plans – der maßgeblich von den USA und Israel gesteuert wird – wirft die Beteiligung der Bundeswehr und des Auswärtigen Amts grundsätzliche Fragen auf: nach der rechtlichen Grundlage, der Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht, den strategischen Zielen deutscher Außen- und Sicherheitspolitik sowie der parlamentarischen Kontrolle.

Auch die Anfang des Jahres 2025 gestartete, inzwischen wieder ausgesetzte EU-Mission am Grenzübergang Rafah war in ihrer praktischen Umsetzung mit militärischen Sicherungsstrukturen Israels verzahnt (Militarisierter Einsatz am Grenzübergang Rafah, nd vom 24. Februar 2025). Neben unbewaffneten EU-Beobachtern waren auch Spezialkräfte aus mehreren EU-Staaten zur Absicherung beteiligt, auch die Bundesregierung bot mit der Bundespolizei die Teilnahme an.

Parallel dazu bereitet die EU eine deutliche Ausweitung ihrer Polizeiausbildungsmission „Eupol Copps“ vor (EU will 3 000 Polizisten für Gaza ausbilden, Tagesschau.de vom 20. Oktober 2025). Vorgesehen ist zunächst die Ausbildung von rund 3 000 palästinensischen Polizeikräften, perspektivisch sollen insgesamt bis zu 13 000 Einsatzkräfte qualifiziert werden. Die Ausbildung soll unter anderem an einer internationalen Polizeiakademie in Jericho stattfinden und den Wiederaufbau von Sicherheits- und Verwaltungsstrukturen im Gazastreifen unterstützen. Auch Deutschland hat eine Beteiligung an diesem Vorhaben in Aussicht gestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Auf welcher völker- und verfassungsrechtlichen Grundlage erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Entsendung von Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten und Bediensteten des Auswärtigen Amts ins CMCC?

2

Welche konkreten Stellen (Staaten, Institutionen, Behörden) haben nach Kenntnis der Bundesregierung wann und in welcher Form (z. B. schriftliche Anfragen, diplomatische Gespräche) die Bundesregierung um eine Beteiligung gebeten?

3

Wie begründet die Bundesregierung aus ihrer Sicht die Rechtmäßigkeit des Einsatzes?

4

Welche konkreten operativen Aufgaben (auch humanitäre Hilfe und logistische Maßnahmen) werden laut Bundesregierung von den deutschen Kräften im CMCC wahrgenommen?

5

In welchen Arbeitsgruppen, Task Forces oder funktionalen Bereichen des CMCC sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Kräfte eingebunden?

6

Wie stellt die Bundesregierung nach eigener Darstellung sicher, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten nicht indirekt in militärische Operationen oder geheimdienstliche Tätigkeiten einbezogen werden, die außerhalb des mit dem Deutschen Bundestag kommunizierten Aufgabenspektrums liegen, welche Kontrollmechanismen bestehen hierfür konkret (z. B. Berichtswege, Lagebesprechungen, Einsatzregeln)?

7

Welche zivilen Alternativen zur Unterstützung des Wiederaufbaus und der humanitären Hilfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Beitritt zum CMCC erwogen?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass deutsche Mittel und Personal nicht indirekt israelische Militäroperationen oder Besatzungsstrukturen stützen, und wie stellt die Bundesregierung dies angesichts der Tatsache sicher, dass das CMCC von CENTCOM geleitet und eng mit israelischen Sicherheitsbehörden koordiniert wird?

9

Nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Engagements im CMCC, und welche Evaluationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

10

Auf Grundlage welcher Indikatoren oder Datenquellen trägt laut Bundesregierung die Arbeit des CMCC nach derzeitigem Stand tatsächlich zur Verbesserung der humanitären Lage der Zivilbevölkerung im Gazastreifen bei?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzbarkeit des 20-Punkte-Plans und der Strategie des CMCC darin, und welche dieser Punkte werden nach Kenntnis der Bundesregierung maßgeblich von Israel bzw. den USA definiert oder umgesetzt?

12

Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung lokale zivilgesellschaftliche Akteure aus Gaza oder der Westbank oder unabhängige internationale Organisationen in die Arbeit des CMCC einbezogen?

13

Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Bundesregierung für das laufende und das kommende Haushaltsjahr hinsichtlich der Entsendung der Soldatinnen und Soldaten sowie des zivilen Personals ins CMCC?

14

Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Kabinettsbeschluss für eine mögliche Beteiligung deutscher Polizei- und Zollkräfte an der EU-Mission EUBAM (European Union Border Assistance Mission) Rafah bisher nicht in konkrete Entsendungen umgesetzt (Militarisierter Einsatz am Grenzübergang Rafah, nd vom 24. Februar 2025)?

15

Werden laut Bundesregierung derartige Missionen von Polizeien oder Zollkräften auch im Rahmen des CMCC behandelt oder sogar koordiniert?

16

Wie will die Bundesregierung nach eigener Darstellung beim Zustandekommen einer solchen Mission das verfassungsrechtliche Trennungsgebot durch die enge Verzahnung der EU-Mission mit der israelischen Armee sowie die Beteiligung an einer von paramilitärisch organisierten Gendarmeriekräften geführten Operation gewährleisten?

17

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass deutsche Polizeikräfte sich im Rahmen des einst vorgeschlagenen Einsatzes der Europäischen Gendarmerietruppe (EGF) unterordnen würden?

18

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt werden, dass deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in einem hochmilitarisierten Umfeld nicht in militärische oder geheimdienstliche Operationen Israels hineingezogen werden?

19

Wer hat laut Bundesregierung innerhalb der EU den Vorschlag eingebracht, zunächst 3 000 und perspektivisch bis zu 13 000 palästinensische Polizeikräfte auszubilden, bzw. wie wurde dies an die Bundesregierung herangetragen?

20

Welche konkreten Ausbildungsinhalte sollen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der erweiterten „Eupol Copps“-Mission vermittelt werden, und inwieweit handelt es sich dabei um rein zivile polizeiliche Kompetenzen?

21

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Rahmen einer Beteiligung an der EU-Ausbildungsinitiative nicht in sicherheits- oder militärpolitische Maßnahmen eingebunden werden, die über das Mandat einer zivilen Polizeiausbildung hinausgehen?

22

Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Palästinensische Autonomiebehörde, lokale Akteure im Gazastreifen oder unabhängige internationale Organisationen in die Planung, Ausgestaltung und spätere Umsetzung der EU-Ausbildungsprogramme einbezogen?

23

Inwiefern sieht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung mögliche Überschneidungen zwischen der geplanten Polizeiausbildung und den Aufgaben einer parallel vorgesehenen internationalen Stabilisierungstruppe im Gazastreifen?

24

Welche Kontingente der Bundespolizei werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für einen möglichen Gaza-Einsatz im Rahmen der geplanten Ausweitung von „Eupol Copps“ geprüft, und ist vorgesehen, dass auch spezialisierte Einheiten, etwa BFE+ (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit Plus), GSG (Grenzschutzgruppe) 9 oder die Bundesbereitschaftspolizei an den Ausbildungsmaßnahmen für palästinensische Polizeikräfte teilnehmen?

25

Nach welchen Routinen wird der Deutsche Bundestag über die Entwicklung der Tätigkeiten im CMCC unterrichtet?

26

Unter welchen Bedingungen würde die Bundesregierung nach eigener Darstellung ihre Beteiligung im CMCC beenden, und gibt es hierzu Vereinbarungen (bitte konkrete Kriterien nennen)?

Berlin, den 4. Dezember 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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