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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.01.2026

Aktualisiert

26.01.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/340622.12.2025

Durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza

der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Anne-Mieke Bremer, Agnes Conrad, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Seit dem 7. Oktober 2023 versuchen Menschen, aus Gaza zu fliehen. Viele haben Verwandte im Ausland und suchen nach Wegen, um zu ihnen zu gelangen. Laut Presseberichten konnten im laufenden Jahr 2025 seit März mindestens 95 Personen mit deutscher Unterstützung aus dem Gazastreifen ausreisen (vgl. www.tagesspiegel.de/berlin/verzweifeltes-warten-auf-die-ausreise-er-in-berlinsie-in-gaza--wie-der-krieg-ein-junges-paar-trennt-14353034.html). Zwischen dem 7. Oktober 2023 und dem 6. November 2024 sind nach Auskunft des Auswärtigen Amts 762 Personen, darunter 444 deutsche Staatsangehörige, mit Unterstützung der Bundesregierung ausgereist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 32, Plenarprotokoll 20/196).

Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind jedoch seit Mai 2024 alle Grenzübergänge für die reguläre Ausreise von Personen geschlossen. Zusätzlich würden für Ausreisen Ausreisegenehmigungen durch die israelischen Behörden benötigt. Zu den Möglichkeiten der Bundesregierung, Menschen bei der Ausreise aus Gaza zu unterstützen, schreibt das Auswärtige Amt auf Nachfragen: „Die Möglichkeiten der Bundesregierung, diesen Menschen bei der Ausreise aus Gaza zu helfen, sind […] angesichts der schwierigen Lage vor Ort und den damit verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Herausforderungen sehr begrenzt.“ Eine mögliche Unterstützung bei der Ausreise durch das Auswärtige Amt erfolge nach Maßgabe des Konsulargesetzes. Laut Auskunft des Auswärtigen Amts sieht dieses Gesetz „in erster Linie eine Unterstützung für deutsche Staatsangehörige vor, die sich im Ausland in einer akuten Notlage befinden. Nichtdeutsche enge Familienangehörige (d. h. Ehepartner und/oder minderjährige ledige Kinder) von Deutschen, die sich gemeinsam mit diesen in einer Notlage befinden, können grundsätzlich in diese Unterstützung einbezogen werden“. In Fällen, in denen sich beispielsweise nur der nichtdeutsche Ehepartner in Gaza befindet, unterstützt das Auswärtige Amt daher nicht. „Darüber hinaus ist weiterhin der einzige [dem Auswärtigen Amt] bekannte Weg Gaza zu verlassen im Rahmen einer medizinischen Evakuierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).“

Im August 2025 haben mehrere deutsche Städte, darunter Hannover und Kiel, vorgeschlagen, verletzte Kinder aus Gaza und Israel aufzunehmen. Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat diesen Vorschlag jedoch u. a. mit dem Verweis auf Sicherheitsbedenken abgelehnt. Hilfe sollten die Menschen vor Ort erhalten (vgl. www.zeit.de/politik/ausland/2025-10/gaza-krise-hilfe-angebot-bundesregierung-kinder-hannover-absage). Zumindest in zwei Fällen durften verletzte Kinder laut Presseberichten jedoch Anfang des Jahres 2025 für eine Operation nach Deutschland einreisen (vgl. www.swr.de/swraktuell/rheinlandpfalz/nahost-krieg-kind-aus-gaza-zur-behandlung-in-krankenhaus-bad-kreuznach-100.html).

Zugleich wurde in den vergangenen Monaten die Einreise von mindestens acht Eseln nach Deutschland ermöglicht (vgl. www.nd-aktuell.de/artikel/1195676.tierschutzverein-esel-aus-gaza-gern-aber-keine-kinder.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Wie viele durch Deutschland unterstützte Ausreisen aus Gaza gab es seit dem 7. Oktober 2023?

2

Wie viele Menschen konnten seit dem 7. Oktober 2023 mit Unterstützung der Bundesregierung aus Gaza ausreisen (bitte nach Monaten und Grenzübergängen differenzieren)?

2

a) Wie viele deutsche Staatsangehörige waren unter den Ausreisenden?

2

b) Welche anderen Nationalitäten befanden sich unter den Ausreisenden?

2

c) Wie viele Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland waren unter den Ausreisenden?

2

d) Wie viele Minderjährige konnten ausreisen?

2

e) Wie viele Personen über 60 Jahren konnten ausreisen?

2

f) Wie viele Männer, Frauen und Personen mit dem Geschlechtseintrag divers waren unter den Ausreisenden?

2

g) Über welche Staaten erfolgte die Weiterreise nach Deutschland (bitte konkrete Zahlen benennen, wie viele Ausreisen über welchen Staat erfolgten)?

3

Reisten alle nichtdeutschen Staatsangehörigen, die bei der Ausreise durch Deutschland unterstützt wurden, gemeinsam mit einem engen deutschen Familienmitglied aus, und wenn nein, aus welchen Gründen wurden ihre Ausreisen unterstützt?

4

Wie viele Anfragen auf unterstützte Ausreisen aus Gaza hat die Bundesregierung seit dem 7. Oktober 2023 erhalten (bitte nach Anfragen von deutschen Staatsangehörigen, Personen mit anerkanntem Schutzstatus in Deutschland, Personen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland und anderen Staatsangehörigen differenzieren)?

5

Ist die Bundesregierung derzeit mit weiteren Personen in Kontakt, die um Unterstützung bei der Ausreise aus Gaza gebeten haben, und wenn ja, mit wie vielen Personen ist die Bundesregierung in Kontakt, und sind weitere unterstützte Ausreisen geplant?

6

Wie viele verletzte Kinder konnten seit dem 7. Oktober 2023 aus Gaza nach Deutschland einreisen, um hier behandelt zu werden (bitte nach Monaten und Grenzübergängen differenzieren)?

6

a) Wie viele Begleitpersonen konnten mit diesen Kindern ausreisen?

6

b) Was waren die Voraussetzungen für eine solche Ausreise sowohl für die Kinder als auch die Begleitpersonen (bitte möglichst konkret ausführen)?

6

c) Wie viele Anträge auf eine solche Ausreise wurden seit dem 7. Oktober 2023 gestellt, und wie wurde über diese Anträge entschieden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

6

d) Über welche Staaten erfolgte die Weiterreise nach Deutschland (bitte konkrete Zahlen benennen, wie viele Ausreisen über welchen Staat erfolgten)?

7

Mit welcher Begründung wurde der Vorschlag diverser Städte, verletzte Kinder aus Gaza und Israel in Deutschland aufzunehmen, von der Bundesregierung abgelehnt (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden; bitte möglichst konkret ausführen)?

7

a) Inwiefern unterscheiden sich aus Sicht der Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Behandlung von verletzten Kindern aus Gaza von den Voraussetzungen für die Behandlung von verletzten Kindern aus der Ukraine vor dem Hintergrund, dass Kinder aus der Ukraine nach Deutschland evakuiert wurden, Kinder aus Gaza jedoch nicht (vgl. www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/evakuierung-von-kindern-aus-kiew-pm-18-07-24.html)?

7

b) Inwiefern sind die von der Bundesregierung laut Presseberichten (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) vorgetragenen Bedenken hinsichtlich Identitätsfeststellung und Sicherheitsüberprüfungen einzigartig für die Situation in Gaza, vor dem Hintergrund, dass in anderen Situationen – beispielsweise dem Ukraine-Krieg – unkomplizierte Einreisen zur Behandlung von schwerverletzten Kindern möglich waren?

8

Aus welchem Grund wurde die Einreise und Behandlung von zwei schwerverletzten Kindern aus Gaza im Frühjahr 2025 genehmigt, weitere Einreisen zur Behandlung – wie z. B. im Rahmen des Angebots der Städte (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden) – jedoch abgelehnt?

9

Wie schätzt die Bundesregierung die aktuelle Lage in Gaza, insbesondere auch in Hinblick auf die Gesundheitsversorgung, ein, hält die Bundesregierung eine adäquate Versorgung von schwerverletzten Personen, insbesondere Kindern, in Gaza für möglich, und wenn ja, in welchem Umfang?

10

Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um die medizinische Versorgung vor Ort zu unterstützen?

11

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der EU aus Gaza in welche Länder evakuiert?

12

Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung aktuell, um Menschen bei der Ausreise aus Gaza zu unterstützen (bitte möglichst konkret ausführen)?

13

Wie begründet die Bundesregierung, dass andere Länder Familienzusammenführungen aus Gaza ermöglichen (vgl. beispielsweise www.government.nl/latest/weblogs/the-work-of-the-ministry-of-foreign-affairs/2023/conflict-israel-palestinian-territories---updates-ministry), das Auswärtige Amt dies aber mit Verweis auf das Konsulargesetz und die angeblich geschlossenen Grenzübergänge nicht ermöglicht?

14

Wie lässt sich die Aussage des Auswärtigen Amts, es wären nur Ausreisen im Rahmen des Konsulargesetzes oder über die WHO möglich (siehe Vorbemerkung der Fragestellenden), mit den Berichten in Einklang bringen, wonach andere Staaten Ausreisen von Familienangehörigen und anerkannten Schutzberechtigten ermöglichen (bitte möglichst konkret ausführen)?

15

Inwiefern hält die Bundesregierung die Weigerung des Auswärtigen Amts, Ausreisen aus Gaza im Zuge von Familienzusammenführungen nicht zu unterstützen, für vereinbar mit dem in Artikel 6 des Grundgesetzes gesicherten Recht auf Schutz von Ehe und Familie (bitte möglichst konkret ausführen)?

16

Gibt es seitens der Bundesregierung Bemühungen, in naher Zukunft Familiennachzüge aus Gaza wieder zu ermöglichen und bei den Ausreisen hierfür zu unterstützen, wenn ja, welche Schritte plant oder unternimmt die Bundesregierung hierzu (bitte möglichst detailliert ausführen), und wenn nein, warum nicht (bitte möglichst ausführlich begründen)?

17

Wie waren die durch Deutschland unterstützten Ausreisen möglich, obwohl das Auswärtige Amt auf Nachfragen immer wieder antwortete, sämtliche Grenzübergänge wären seit Mai 2024 geschlossen?

18

Welche israelische Behörde ist für die Genehmigung der Ausreisen aus Gaza zuständig?

19

Wie viele Anträge auf Ausreisegenehmigungen hat die Bundesregierung an die zuständige israelische Behörde seit dem 7. Oktober 2023 gestellt, und wie wurde über diese Anträge entschieden (bitte nach Monaten differenzieren)?

20

Werden auch Personen mit Schutzstatus in Deutschland (Asyl, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz) bei der Ausreise aus Krisengebieten durch die deutschen Behörden unterstützt, und werden auch deren nahe Familienangehörige evakuiert?

20

a) Wenn ja, wie viele Personen mit Schutzstatus waren unter den Personen, die aus Gaza ausreisen konnten?

20

b) Wenn ja, wie viele weitere Personen mit Schutzstatus haben eine Unterstützung bei der Ausreise beantragt?

20

c) Wenn nein, warum werden diese Personen nicht unterstützt, vor dem Hintergrund, dass Deutschland ihnen Schutz zugesprochen hat und eine Unterstützung durch den Herkunftsstaat nicht zu erwarten ist (bitte möglichst konkret ausführen)?

20

d) Wenn nein, wie verhält sich die Bundesregierung dazu, dass andere europäische Staaten (beispielsweise Belgien) anerkannte Schutzsuchende aus Gaza evakuiert haben?

21

Wie viele Tiere wurden seit dem 7. Oktober 2023 aus Gaza nach Deutschland evakuiert (bitte nach Monaten und Tierarten differenzieren)?

21

a) Welche Voraussetzungen gelten für die Evakuierung von Tieren aus Gaza (bitte möglichst konkret ausführen)?

21

b) Erfolgte die Evakuierung mit Unterstützung der Bundesregierung, und wenn ja, welche konkrete Unterstützung lieferte die Bundesregierung?

22

Inwiefern ist es aus Sicht der Bundesregierung vertretbar, dass die Evakuierung von Tieren aus Gaza nach Deutschland ermöglicht wird, Menschen jedoch nicht bei der Ausreise aus dem Kriegsgebiet unterstützt werden (bitte möglichst konkret ausführen)?

Berlin, den 12. Dezember 2025

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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