Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack, Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die die Regierung tragenden Parteien der CDU/CSU und SPD haben sich in Ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, Seite 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine Bürokratiebelastung darstellen zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6f).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersucht und prüft das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der Deutscher Bauernverband e. V. beteiligte, wurde der Vorschlag 35104 – „Ausschreibungsverfahren für Gasnetzanschlüsse vereinfachen“ aufgenommen, der eine Anpassung der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung – SektVO) fordert. Der Bauernverband sieht unnötige Verzögerungen bei den Ausschreibungen der Gasnetzbetreiber in Bezug auf die Erweiterung bzw. den Neubau von Biogasaufbereitungsanlagen. Zur Vermeidung von Verzögerungen schlägt der Verband verschiedene Lösungsansätze vor (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.pdf?__blob=publicationFile&v=5;, S. 328).
Mit der Einbringung des Entwurfes eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz – VergRTransfG), Bundestagsdrucksache 20/14344, in den Deutschen Bundestag beabsichtigte die Bundesregierung der 20. Wahlperiode, das Vergaberecht anzupassen. Das Gesetz wurde jedoch nicht mehr beschlossen (https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-transformation-des-vergaberechts-vergaberechtstransformationsgesetz-vergrtransfg/318125).
Die Bundesregierung nahm den Vorschlag 35104 auf und erklärte, das weitergehende Prüfungen notwendig wären, bevor eine Umsetzung des Vorschlages erfolgen könnte (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 195).
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 35104 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Inwieweit wird die Umsetzung der Vorschläge der Verbändeabfrage zum Vergaberecht von der Bundesregierung fortgeführt, um eine tatsächliche und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung für Unternehmen zu erreichen, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und wann kann mit einer entsprechenden Fortführung bzw. Umsetzung gerechnet werden und wenn nein, warum nicht?
Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Vergaberecht angepasst und der Vorschlag 35104 hierbei entsprechend berücksichtigt?