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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Zukünftige Engagementberichte - Struktur und Inhalt

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

03.02.2026

Aktualisiert

05.02.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/397903.02.2026

Zukünftige Engagementberichte – Struktur und Inhalt

der Abgeordneten Tina Winklmann, Dr. Ophelia Nick, Helge Limburg, Sascha Müller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung legte mit ihrer Stellungnahme im Dezember 2024 den Vierten Engagementbericht mit dem Thema „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“ vor. Im November 2025 wurde dieser im Plenum des Bundestages debattiert. Anfang Dezember 2025 wurde er im Ausschuss für Sport und Ehrenamt vorgestellt und diskutiert.

Der Vierte Engagementbericht nimmt erstmals konsequent den Blickwinkel der Engagierten und der am Engagement Interessierten ein. Wie auch der aktuelle Kurzbericht des 6. Freiwilligensurveys (Daten 2024), zeigt der Engagementbericht auf, dass Zugangschancen zum freiwilligen Engagement und damit auch der Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe ungleich verteilt sind.

Personengruppen, die von Diskriminierung und sozialer Ausgrenzung betroffen sind (sozial benachteiligt/von Armut Betroffene, mit sogenanntem Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität), sind auch im freiwilligen Engagement entsprechenden Benachteiligungen ausgesetzt. Die Kommission hat dreizehn Schwellen herausgearbeitet, die in besonderer Weise den Zugang und die Ausübung von freiwilligem Engagement behindern oder erschweren. Dies sind u. a. Fehlen von Zeit(-autonomie) und Geld; bürokratische und rechtliche Hürden, fehlende Räume für Engagement, ausgrenzende Organisationskulturen und Ansprache, fehlende Anerkennung und Einbeziehung informeller bzw. neuartiger Engagementstrukturen.

In der Ausschussstellungnahme der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) wird vorgeschlagen, die Strukturen zur Berichterstattung zu institutionalisieren, etwa durch die Einrichtung einer dauerhaften Geschäftsstelle, um eine bessere Kontinuität zu gewährleisten. Zudem wird vorgeschlagen dieser Geschäftsstelle den zusätzlichen Auftrag zu erteilen die Ergebnisse in die Fläche zu bringen z. B. durch Angebote für Bundesländer oder (Dach-)Organisationen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Welche gesetzlich verankerten Berichte zur Lage in bestimmten Themenbereichen erstellt die Bundesregierung und legt sie dann dem Bundestag vor?

1

In welchen Abständen werden die jeweiligen Berichte vorgelegt?

1

Wer legt die jeweiligen Berichtsschwerpunkte fest?

1

Wie erfolgt jeweils die Auswahl und Berufung der Kommissionsmitglieder?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

2

Welche Strukturen werden für die jeweilige Berichterstellung genutzt bzw. geschaffen?

2

Sind Geschäftsstellen dauerhaft oder befristet eingerichtet und wo sind diese angesiedelt?

2

Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden fester Geschäftsstelle im Rahmen der Themen- und Besetzungsauswahl?

2

Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden bei der jeweiligen Berichtserstellung?

2

Wie werden Synergien und Lerneffekte aus vorangegangenen Berichten genutzt bzw. darauf aufgebaut?

3

Welche Argumente sprechen aus Sicht der Bundesregierung für beziehungsweise gegen eine feste und eine jeweils neue Struktur einer Geschäftsstelle?

4

Welche dieser Berichte betreffen, wie im Bereich bürgerschaftliches Engagement, Querschnittthemen, welche sowohl ressortübergreifend als auch Länder und Kommunen sowie für Organisationen im Themenfeld relevant sind?

5

Wie geschieht über die Berichterstellung hinaus jeweils ein Transfer in die Öffentlichkeit sowie zu anderen politischen Ebenen und relevanten Organisationen?

6

Gibt es Geschäftsstellen, deren Aufgabe neben der Erstellung auch Wissenstransfermaßnahmen zur Kommunikation und Verbreitung der Berichtsinhalte vorsieht?

6

Falls ja, welche und mit welchen finanziellen (z. B. Budgets für Publikationen und Versand, eigene Veranstaltungen, Honorare und Fahrtkosten falls interessierte Organisationen die Honorare nicht/nur teilweise selbst tragen können) und anderen Mitteln geschieht dies?

6

Falls nein, warum nicht und gibt es andere Formen, wie die jeweils zuständige Ressorts, die Verbreitung der Inhalte der entsprechenden Berichte vorantreiben?

7

Welche Bundesministerien sehen es als ihre Aufgabe die Handlungsempfehlungen des Vierten Engagementberichts zu prüfen und in ihre Zuständigkeit fallende Vorschläge anzugehen/umzusetzen?

8

Gibt es bereits Überlegungen für den thematischen Schwerpunkt des Fünften Engagementberichts?

8

Falls ja, welche?

8

Falls ja, wie soll eine inhaltliche und konzeptionelle Kontinuität (Umgang mit offenen Forschungsfragen, Weiterentwicklung zentraler Begriffe, Anschluss an frühere Handlungsempfehlungen) gesichert werden?

8

Falls nein, wer soll bei der Themenauswahl beteiligt werden?

9

Bis wann soll die Kommission des Fünften Engagementberichts eingesetzt werden?

9

Ist geplant, neben ausgewiesenen Expertinnen/Experten aus der Wissenschaft auch solche aus der Praxis/Zivilgesellschaft in die Kommission zu berufen?

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.

9

Wie kann/soll die ressortübergreifende Bedeutung des Engagementthemas z. B. durch Kooperationen/Ansprechpersonen mit jeweils zuständigen Bundesministerien geregelt werden?

9

Wann soll der Fünfte Engagementbericht voraussichtlich dem Bundestag vorgelegt werden?

10

Was unternimmt die Bundesregierung um die Handlungsempfehlungen in Punkt 13 des Vierten Engagementberichts „Forschungs- und Wissenslücken zu Zugangschancen und Schwellen sowie diversen Engagementformen schließen“ in den folgenden Bereichen umzusetzen

10

besseren Vermittlung von Erkenntnissen über soziale Ungleichheit im Engagement

10

Berücksichtigung vielfältiger, auch informeller Formen von Engagement und Debatte zum Begriffsverständnis

10

Förderung von Forschung zu informellem Engagement

10

Förderung von Forschung zum Engagement von Menschen mit Behinderung

10

Förderung von Forschung zu den nicht intendierten Folgen rechtlicher Regelungen

10

Förderung von Forschung zu verschiedenen Aspekten des Vierten Berichts, die noch zu wenig erforscht sind, wie z. B.: Umgang mit autoritären Bedrohungen, Abwehr demokratiefeindlicher Kräfte, Folgen fortschreitender Digitalisierung insbesondere KI sowie Zusammenhang Sozialer Arbeit und zivilgesellschaftliches Engagement?

Berlin, den 27. Januar 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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