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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

24.02.2026

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

03.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/403109.02.2026

Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734)

der Abgeordneten Birgit Bessin, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Kerstin Przygodda, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Angela Rudzka, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Jan Feser, Tobias Ebenberger, Otto Strauß, Claudia Weiss, Martina Kempf, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Kleine Anfrage mit dem Titel „Demokratie leben! – Anlage zur Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ auf Bundestagsdrucksache 21/3485 nimmt ausführlich den Begriff „demokratieskeptische Menschen“ in den Blick. Die Kleine Anfrage bezieht sich dabei auf die im Titel der Kleinen Anfrage aufgeführte Förderrichtlinie, die den Begriff benutzt. In der Anlage der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie heißt es unter Nummer II.3.a im dritten Absatz: „Die Partnerschaften für Demokratie sprechen demokratieskeptische Menschen durch teilhabeorientierte Maßnahmen und Partizipation an, damit diese einen konstruktiven Umgang mit dem Thema Demokratieskepsis entwickeln“.

Einerseits wurde nach Ansicht der Fragesteller ein Teil der in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3485 erwähnten Fragen nicht oder nicht vollständig beantwortet; andererseits ergeben sich aus den gelieferten Antworten der Bundesregierung aus ihrer Sicht Nachfragen. Aus diesen Gründen soll die hier vorliegende Kleine Anfrage weiteren Erkenntnisgewinn zur Thematik bringen. Gerade mit Blick auf notwendige Maßnahmen für den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist es von einer Relevanz, die in den Augen der Fragesteller kaum hoch genug einzuschätzen ist, was die Bundesregierung konkret unter „demokratieskeptische Menschen“ versteht und wie sie mit der Thematik umzugehen gedenkt.

Die Frage 1 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3485 „Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes ‚demokratieskeptische Menschen‘ arbeitet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?“ wurde in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/3734 nicht beantwortet; Gleiches gilt für Frage 2: „Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Mensch demnach für die Bundesregierung (vgl. Vorfrage) als demokratieskeptisch eingeordnet wird?“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „demokratieskeptische Menschen“ arbeitet die Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte mit einer konkreten Begriffsdefinition ausführen)?

2

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Mensch demnach für die Bundesregierung (vgl. Frage 1) als demokratieskeptisch eingeordnet wird?

3

Welcher Stichtag gilt für den in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 bis 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3734 erwähnten Abschluss der laufenden Verwendungsnachweislegung?

4

Wann war in den Jahren von 2020 bis 2024 jeweils der Abschluss der laufenden Verwendungsnachweislegung (bitte für jedes Jahr einzeln angeben)?

5

Welche Projekte zur Begegnung von Demokratieskepsis sind durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ im Jahr 2025 berücksichtigt worden (bitte alle Projekte auflisten)?

6

Weshalb konnte die Bundesregierung die Frage 5 der anderen Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3822 hinsichtlich der Aufteilung der bewilligten Mittel für die Amadeu-Antonio-Stiftung auf Kategorien wie Personalkosten oder Kosten für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit nicht beantworten, obwohl die Stiftung auf ihrer eigenen Internetseite ausführliche Informationen über die Verteilung ihrer Ausgaben auf derartige Kategorien angibt (www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2024/09/Amadeu-Antonio-Stiftung_Jahresabschluss-2023.pdf), und warum hat die Bundesregierung in der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht auf die Auflistung der Stiftung hingewiesen?

Berlin, den 2. Februar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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