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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Meldung privater Fangmengen mit der RecFishing-App

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Datum

23.02.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

04.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/403609.02.2026

Meldung privater Fangmengen mit der RecFishing-App

der Abgeordneten Dario Seifert, Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder, Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dr. Michael Blos und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die RecFishing-App ist eine offizielle Anwendung für Smartphones in der Europäischen Union, die speziell für die Freizeitfischerei entwickelt wurde. Sie dient der Erfassung, Dokumentation und Meldung von Fängen privater Angler in maritimen Gewässern, insbesondere in der Nordsee und Ostsee. Die App ist Teil einer EU-weiten Initiative zur Überwachung und Kontrolle der Fischbestände, weil die Daten der nichtkommerziellen Fischerei offenbar oft lückenhaft waren (www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln#c763).

Die RecFishing-App wurde durch die EU-Verordnung (EU) 2023/2842 eingeführt, die die EU-Fischereikontrollverordnung Nr. 1224/2009 ändert. Diese Verordnung zielt darauf ab, die Datenerfassung in der Freizeitfischerei zu kontrollieren, um die Auswirkungen der Angelfischerei auf gefährdete Fischarten zu quantifizieren, sowie EU-weite Fangquoten (Total Allowable Catches) realistischer zu gestalten. Aber auch die Einhaltung internationaler Abkommen zur nachhaltigen Fischerei sollen gewährleistet sein (www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln#c763).

Ab dem 10. Januar 2026 gilt die Pflicht für alle privaten Angler in der EU, Fänge bestimmter Arten zu melden. Dies betrifft zunächst nur Meeresangler. Betroffene Gewässer sind die Nordsee, wo Fänge von Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) und Aal (Anguilla anguilla) gemeldet werden müssen. In der Ostsee sind private Fänge der Arten Dorsch (Gadus morhua), Aal und Lachs (Salmo salar) von der Meldepflicht betroffen (www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln#c763).

Insgesamt nutzen 13 EU-Mitgliedstaaten die RecFishing-App. Neben Deutschland sind das die folgenden Länder: Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden und Zypern. EU-Mitgliedstaaten, die nicht die RecFishing-App nutzen, müssen ein auf nationaler Ebene entwickeltes System verwenden (www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln#c763).

Obwohl die Meldepflicht seit dem 10. Januar 2026 gilt, war die App in Deutschland zunächst noch nicht verfügbar. Aufgrund technischer Probleme der EU-Kommission wurde der Start verschoben. Die App ist seit dem 5. Februar 2026 verfügbar, entsprechend einer vorherigen Meldung, dass die Anwendung laut dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) voraussichtlich erst ab dem 5. Februar 2026 verfügbar sein werde (www.dafv.de/themen/politik/europaarbeit/elektronische-fangmeldung-in-der-eu-start-der-recfishing-app-in-deutschland-verschoben).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie plant das BMLEH die genaue Umsetzung der RecFishing-App bzw. die Anwendung der Meldepflichten in Deutschland, insbesondere den Übergang vom 10. Januar bis zum 5. Februar 2026, und welche Konsequenzen ergeben sich für Angler, die in dieser Zeit Fänge der betroffenen Arten gemacht haben (z. B. Wolfsbarsch in der Nordsee; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte die Antwort mit angewandter Rechtsgrundlage versehen)?

2

Hatte die Bundesregierung sich einen Notfallplan für den Fall überlegt, dass die App nicht wie angekündigt am 5. Februar 2026 für die Freizeitanglerschaft verfügbar gewesen wäre, wenn ja, wie sieht diese Strategie aus und wenn nein, warum hat sie kein Notfallkonzept für derartige Vorfälle?

3

Sah dieser etwaige Notfallplan Auswirkungen für Angler vor, für den Fall, die RecFishing-App wäre nicht ab 5. Februar 2026 veröffentlicht worden, wenn sie in dieser Zeit nach dem 5. Februar 2026 Fänge der betroffenen Arten machen (bitte die Antwort mit angewandter Rechtsgrundlage versehen)?

4

Ist der Bundesregierung der genaue Grund der Verzögerung mit der RecFishing-App durch die EU-Kommission bekannt, und wenn, ja, weshalb kam es zu einer Verschiebung der Einführung dieser Anwendung?

5

Welche technischen Voraussetzungen (z. B. Offline-Funktion, GPS-Integration) muss die App erfüllen, um für Seeangler praktikabel zu sein, und sind diese Grundfunktionen bei Veröffentlichung der RecFishing-App bereits durch entsprechende Anwender verfügbar und nutzbar?

6

Gibt es einen detaillierten Zeitplan für die App-Veröffentlichung in den App Stores, inklusive Testphasen für deutsche Nutzer, und wie wird die Kompatibilität mit älteren Smartphones gewährleistet?

7

Wie koordiniert das BMLEH mit den Bundesländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen die Einführung, und welche lokalen Anpassungen (z. B. Integration mit Landesangelgesetzen) sind ggf. geplant?

8

Welche Bußgeldvorschriften für den Bereich der marinen Freizeitfischerei sollen auf Bundesebene für eine nicht registrierte Fischerei in den reglementierten Bereichen geschaffen werden, und wann ist mit einem ersten Gesetzentwurf zu rechnen?

9

Welche Bußgeldvorschriften für den Bereich der marinen Freizeitfischerei sollen auf Bundesebene für einen nicht fristgerecht aufgezeichneten oder gemeldeten Fang in den reglementierten Bereichen geschaffen werden, und wann ist mit einem ersten Gesetzentwurf zu rechnen?

10

Wird es eine nationale Hotline oder Beratungsstelle geben, um Angler bei der Registrierung und Nutzung der App zu unterstützen?

11

Welche Ausnahmen oder Erleichterungen gibt es ggf. für Angler ohne Smartphone oder beispielsweise ältere Personen, die auf traditionelle Methoden wie Stift und Zettel setzen?

12

Welche Rolle spielt die RecFishing-App bei der Einhaltung nationaler Fangquoten, und wie werden die gemeldeten Daten für die Anpassung von TAC (Total Allowable Catches) in der Nord- und Ostsee genutzt?

13

Wie gewährleistet das BMLEH die DSGVO-Konformität (DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung) der App, insbesondere beim Speichern von GPS-Daten und persönlichen Angaben, und welche Löschfristen gelten für die Daten?

14

Werden die Meldedaten nur an die EU-Kommission weitergeleitet oder haben nationale Behörden wie die Fischereiaufsicht Zugriff, und wie wird Transparenz über die Nutzung der Daten geschaffen?

15

Wie bewertet das BMLEH die Belastung für private Angler (z. B. Zeitaufwand pro Fang), und welche Maßnahmen plant es ggf., um den Freizeitspaß nicht zu beeinträchtigen?

16

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. auf Angeltourismus in Küstenregionen) erwartet das BMLEH ggf. durch die Meldepflicht, und wie werden betroffene Verbände ggf. einbezogen?

17

Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Erweiterungen der Meldepflicht auf weitere Arten oder Gewässer (z. B. Binnengewässer) geplant, und wie wird der Erfolg der App evaluiert?

18

Wie unterstützt das BMLEH ggf. Bildungskampagnen oder Workshops zur App-Nutzung, um die Akzeptanz bei den Anwendern zu steigern?

19

Wie positioniert sich Deutschland in EU-Verhandlungen zur Weiterentwicklung der RecFishing-App, z. B. hinsichtlich Reduzierung des bürokratischen Aufwands?

20

Sind der Bundesregierung die Anwendungen von EU-Mitgliedstaaten bekannt, die nicht die RecFishing-App nutzen, sondern auf die auf nationaler Ebene entwickelten Systeme zurückgreifen, wenn ja, welche Systeme werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Mitgliedstaaten weiterhin genutzt, welche technischen Voraussetzungen werden an die Anwender gestellt, das heißt, sind die Hürden für die Aufzeichnung von Fängen genauso streng, und wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Kenntnis darüber?

21

Ist für die Registrierung und die Aufzeichnung und Meldung von Fängen anstelle der RecFishing-App auch eine andere App eines privaten Anbieters (sog. Drittanbieter-App) nutzbar, wenn ja, welche Drittanbieter-Apps können genutzt werden, und wenn nein, warum sind bislang keine anderen Apps nutzbar und ist es überhaupt für die Zukunft vorgesehen?

22

An welchen Hürden ist ein EU-weites, harmonisiertes System zur Aufzeichnung von Fängen bestimmter Arten in definierten Gewässern ggf. gescheitert?

23

Zu welchem Zeitpunkt müssen spätestens die registrierpflichtigen Fänge in die RecFishing-App vermerkt werden, ohne bei einer möglichen Kontrolle geahndet zu werden (bitte die Antwort mit angewandter Rechtsgrundlage versehen)?

Berlin, den 27. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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