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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Vertiefung und Reform der europäischen Bankenunion

(insgesamt 56 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.02.2026

Aktualisiert

04.03.2026

Deutscher BundestagDrucksache 21/403910.02.2026

Vertiefung und Reform der europäischen Bankenunion

der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Torben Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Diana Zimmer, Christian Reck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Europäische Bankenunion ist das zentrale Reformprojekt der Europäischen Union (EU) infolge der globalen Finanz- und Staatsschuldenkrise. Ihr Ziel ist die Schaffung eines integrierten Ordnungsrahmens für Aufsicht, Abwicklung und Einlagensicherung von Kreditinstituten innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU). Sie dient damit der Vollendung der Finanzmarktintegration und der Stabilisierung des Eurowährungsgebiets (Europäisches Parlament, 2025, www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/88/bankenunion, Binder, J.-H., Die Europäische Bankenunion, ZEuS 2015, S. 1 ff.).

Die primärrechtliche Kompetenzgrundlage für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) findet sich in Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 127 Absatz 6 AEUV (Lastra, R., Banking Union and Financial Stability in the Eurozone, CML Rev. 2018, S. 283 ff.).

Die Europäische Zentralbank (EZB) ist im Rahmen des SSM seit November 2014 für die direkte oder indirekte Aufsicht der Kreditinstitute zuständig (Bundesbank, www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/zielsetzung/eu/einheitlicher-aufsichts-mechanismus-598100). Zur Wahrung der institutionellen Unabhängigkeit schreibt Artikel 25 der Verordnung (EU) Nummer 1024/2013 (SSM-Verordnung) eine strikte organisatorische Trennung zwischen den geldpolitischen und den aufsichtsrechtlichen Aufgaben der EZB vor (Bundesbank 2013, www.bundesbank.de/de/presse/stellungnahmen/stellungnahme-zum-ssmzustimmungsgesetz-662882, Binder, J.‑H., Die Europäische Bankenunion, ZEuS 2015).

Der SRM regelt die geordnete Abwicklung notleidender Institute. Eine zentrale Rolle kommt hierbei dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board (SRB)) und dem Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund (SRF)) zu (Verordnung [EU] Nummer 806/2014 [SRM-Verordnung]). Rechtliche Grundlagen für die organisatorische Ausgestaltung des SRM sind neben der SRM-Verordnung auch die Bank Recovery and Resolution Directive (BRRD) (Richtlinie 2014/59/EU).

Die Entscheidung über Einleitung von Abwicklungsmaßnahmen großer, grenzüberschreitend relevanter Institute fällt beim SRB. Nationale Abwicklungsbehörden führen die Maßnahmen operativ durch. Deutschland hat damit einen Teil seiner finalen Entscheidungsbefugnisse über die Modalitäten der Abwicklung großer Institute an den SRB übergeben.

Auch die Einlagensicherung soll einer stärkeren europäischen Einigung unterworfen werden. Bislang gelten mit der Deposit Guarantee Schemes Directive (DGSD) von der EU definierte Mindestanforderungen an die nationalen Einlagensicherungssysteme (Richtlinie 2014/49/EU). Seit November 2015 wird mit dem European Deposit Insurance Scheme (EDIS) ein Konzept zur europäischen Einlagensicherung diskutiert (COM[2015] 586 final). Aber trotz wiederholter Initiativen konnte bislang keine politische Einigung erzielt werden, insbesondere wegen Vorbehalten einzelner Mitgliedstaaten gegenüber einer Vergemeinschaftung der Risiken (Euronews, 2023, https://de.euronews.com/business/2023/03/27/erklart-warum-die-bankenunion-der-eu-noch-nicht-abgeschlossen-ist; Lastra, R., Banking Union and Financial Stability in the Eurozone, CML Rev. 2018).

Im Juli 2025 äußerte sich auch Bundeskanzler Friedrich Merz ablehnend gegenüber einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/einlagensicherung-merz-spricht-sich-gegen-sicherung-auf-eu-ebene-aus/100137401.html).

Die Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute wurden deutlich verschärft mit der Umsetzung der Basel-III-Standards in das Unionsrecht (Richtlinie 2013/36/EU [CRD IV]; Verordnung [EU] Nummer 575/2013 [CRR]). Hierzu trat am 1. Januar 2025 die neue Fassung des „Banking Package“ (CRR III/CRD VI) in Kraft. Wesentliche Änderung ist die Einführung des Output Floors, der die Nutzung interner Risikomodelle begrenzt (Verordnung [EU] 2024/1623).

Durch CRD/CRR, BRRD, SRM u. a. wurden viele materielle Regeln (Eigenkapitalanforderungen, Sanierungsinstrumente, Abwicklungsstandards) auf EU-Level vereinheitlicht. Nationale Spielräume, z. B. für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), werden dadurch eingeschränkt. Dies beschränkt kurzfristig wirksame Handlungs- und Gestaltungsoptionen oder auf den deutschen Kapitalmarkt angepasste Maßnahmen.

Supranationale Entscheidungsprozesse (insbesondere SRB-Entscheidungen) können komplexer und langsamer sein als nationale Entscheidungen. Verzögerungen in kritischen Momenten können Unsicherheit für Kunden, Gläubiger und Marktteilnehmer bedeuten. Dies kann insbesondere bei sehr dynamischen Krisenverläufen zu vermeidbaren wirtschaftlichen Schäden führen.

Mit dem Reformpaket Crisis Management and Deposit Insurance (CMDI) sollen die BRRD, die SRM-Verordnung und die DGSD überarbeitet werden (COM(2023) 228 final). Im Juni 2025 haben Rat und Parlament hierzu eine politische Einigung erreicht, die aktuell auf fachlicher Ebene in konkrete Rechtstexte umgesetzt wird (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/06/25/bank-resolution-council-and-parliament-strike-deal-to-strengthen-the-eu-crisis-management-framework/).

Die Rechenschaftspflichten der EZB und des SRB gegenüber dem Parlament sind in Interinstitutionellen Vereinbarungen (IIA) geregelt. Hierzu gehören insbesondere regelmäßige öffentliche Anhörungen vor dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013Q1130(01)).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen56

1

Welche konkreten Aufsichts- und Abwicklungsbefugnisse hat die Bundesrepublik Deutschland durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) dauerhaft an die Europäische Zentralbank (EZB) bzw. den Einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) übertragen?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Verlust nationaler Entscheidungsspielräume im Hinblick auf die Beaufsichtigung systemrelevanter deutscher Kreditinstitute?

3

Welche Möglichkeiten bestehen nach geltendem Unionsrecht für nationale Behörden, in Krisensituationen kurzfristig auf Bankenkrisen zu reagieren, ohne die Zustimmung europäischer Institutionen einholen zu müssen?

4

Unter welchen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung eine Rückführung von Aufsichts- und Abwicklungsbefugnissen an die nationalen Behörden als möglich an?

5

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die EZB bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion die Besonderheiten des deutschen Bankensystems – insbesondere die Struktur des Drei-Säulen-Systems (private Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken) – angemessen berücksichtigt?

6

Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Risiken, dass europäisch einheitliche Abwicklungsregeln in Krisensituationen nationale Beschäftigungs- oder Regionalinteressen unzureichend berücksichtigen?

7

Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, dass nationale Interessen in europäischen Abwicklungsverfahren (z. B. bei der Wahrung systemischer Institute mit hoher volkswirtschaftlicher Relevanz für Deutschland) hinreichend berücksichtigt werden?

8

Wie wirkt sich eine stärkere europäische Zentralisierung auf die Anwendung nationaler Besonderheiten im Bail-In-Prozess aus?

9

Welche Risiken sieht die Bundesregierung durch divergierende Abwicklungspraktiken des SRB?

10

Welche konkreten Möglichkeiten verbleiben der Bundesregierung nach der rechtskräftigen Umsetzung der aktuellen politischen Einigung zwischen Rat und EU-Parlament zum CMDI, um bei der Abwicklung oder Restrukturierung notleidender Institute in den Entscheidungsprozessen auf europäischer Ebene auf eine angemessene Beachtung deutscher Interessen hinzuwirken (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

11

Wie schätzt die Bundesregierung die Fähigkeit der EZB ein, im Krisenfall die Stabilität des gesamten europäischen Bankensystems zu wahren, ohne nationale Besonderheiten zu vernachlässigen?

12

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entscheidungen des SRB, die erhebliche nationale, wirtschaftliche oder beschäftigungspolitische Folgen haben können, demokratisch legitimiert und parlamentarisch kontrollierbar bleiben?

13

In welchem Umfang unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die EZB und der SRB parlamentarischer Kontrolle durch den Deutschen Bundestag, und hat sich die Bundesregierung zur Effektivität dieser Kontrolle eine eigene Positionierung erarbeitet (wie lautet diese gegebenenfalls)?

14

In welchem Umfang unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die EZB und der SRB parlamentarischer Kontrolle durch das Europäische Parlament, und hat sich die Bundesregierung zur Effektivität dieser Kontrolle eine eigene Positionierung erarbeitet (wie lautet diese gegebenenfalls)?

15

Hat sich die Bundesregierung zu aktuellen Interinstitutionellen Vereinbarungen (IIA) zur Rechenschaftspflicht von EZB und SRB gegenüber dem Europäischen Parlament eine eigene Auffassung erarbeitet, wie lautet diese ggf., und wird diese seitens der Bundesregierung als unzureichend oder reformbedürftig erachtet, und wenn ja, inwieweit?

16

Welche Rolle misst die Bundesregierung den nationalen Parlamenten bei der Kontrolle der europäischen Aufsichts- und Abwicklungsmechanismen zu, und welche Initiativen bestehen ggf. zur Stärkung dieser Kontrolle?

17

Inwiefern sieht die Bundesregierung ggf. die Gefahr von Interessenkonflikten zwischen der geldpolitischen Aufgabe der EZB und ihrer Rolle als Bankenaufseherin im SSM?

18

Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, durch welche institutionellen Schutzmechanismen sichergestellt wird, dass der Grundsatz der Gewaltenteilung gewahrt bleibt, wenn die EZB sowohl geldpolitische als auch bankaufsichtsrechtliche Aufgaben wahrnimmt, und wenn ja, wie lautet ihre Antwort darauf?

19

Welche Optionen sieht die Bundesregierung ggf. für eine strukturelle Reform der EZB-Aufbauorganisation, um eine echte organisatorische Trennung zu schaffen?

20

Welche Reformmodelle (z. B. vollständige Trennung der Aufsichtseinheit) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in EU-Gremien geprüft?

21

Welche quantitativen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. von der Einführung des sog. Output Floors (CRR III/CRD VI) auf die Eigenkapitalanforderungen deutscher Banken (bitte nach Größenklassen aufschlüsseln)?

22

In welchem Umfang befürchtet die Bundesregierung ggf. Wettbewerbsnachteile für deutsche Kreditinstitute gegenüber Banken anderer Mitgliedstaaten infolge einheitlicher, aber strukturell ungleicher Aufsichtsstandards?

23

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. von den einheitlichen europäischen Eigenkapitalanforderungen auf die Kreditvergabe durch regionale Institute (insbesondere Sparkassen und Genossenschaftsbanken) an den Mittelstand?

24

Welche volkswirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung ggf. durch mögliche Kreditverknappungen infolge verschärfter Eigenkapitalanforderungen auf die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen, insbesondere des Mittelstands?

25

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um negative Auswirkungen einheitlicher Kapitalanforderungen auf die Finanzierungskosten von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) abzufedern?

26

Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Entscheidungs- und Reaktionsgeschwindigkeit der supranationalen Organe (EZB, SRB) in bisherigen Krisenfällen gesammelt?

27

Hat sich die Bundesregierung zur Entscheidungs- und Reaktionsgeschwindigkeit der supranationalen Organe (EZB, SRB) in bisherigen Krisenfällen eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja welche?

28

Welche Vorkehrungen bestehen, um die Mitwirkungsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen des SRM und der EZB-Aufsicht zu sichern?

29

Welche rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Gründe hat die Bundesregierung in den Verhandlungen mit Kommission, Parlament und Rat für ihre bislang ablehnende Haltung zum Aufbau des Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) genannt, und welche weiteren Bedenken bestehen hinsichtlich einer möglichen Vergemeinschaftung nationaler Sicherungssysteme?

30

Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau des Europäischen Einlagensicherungssystems Bestandteil der aktuellen politischen Einigung zwischen Rat und EU-Parlament zum CMDI (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

31

Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der abschließenden Ausgestaltung des CMDI-Reformpakets hinsichtlich der künftigen Rolle nationaler und europäischer Einlagensicherungssysteme?

32

Unter welchen Voraussetzungen würde die Bundesregierung dem Aufbau des Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) zustimmen?

33

Welche konkreten und quantifizierbaren Meilensteine zur Risikoreduktion hat die Bundesregierung in Verhandlungen dazu eingefordert (vgl. Frage 32)?

34

Welche Indikatoren oder Kennzahlen definiert die Bundesregierung als Nachweis für eine ausreichende Risikoreduktion, bevor eine weitere Gemeinschaftshaftung erfolgen darf (vgl. Frage 33)?

35

Liegt eine verbindliche Liste der von der Bundesregierung geforderten Maßnahmen vor (vgl. Vorfragen)?

36

Hat sich die Bundesregierung zur Gefahr, dass EDIS die Funktionsfähigkeit der Instituts-Sicherungssysteme von Sparkassen bzw. Genossenschaften untergräbt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja, welche?

37

Welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung ggf. zum Erhalt der deutschen IPS (Intrusion-Prevention-System)-Strukturen?

38

Welche Risiken sieht die Bundesregierung ggf. durch die unverändert hohe Konzentration von Staatsanleihen in den Bankbilanzen einzelner Mitgliedstaaten und deren mögliche Auswirkungen auf EDIS oder SRF?

39

Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu einer Risikogewichtung von Staatsanleihen (Sovereign Concentration Charges)?

40

Inwiefern hält die Bundesregierung ggf. eine schrittweise Einführung eines EDIS mit nationalen Rückversicherungskomponenten für einen geeigneten Kompromiss zwischen Risiko- und Haftungsgemeinschaft?

41

Welche finanziellen Haftungsrisiken entstehen für die Bundesrepublik Deutschland aus der Vertiefung der Bankenunion, insbesondere im Hinblick auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) und mögliche gemeinsame Stützungsmechanismen?

42

Welche zusätzlichen finanziellen Haftungsrisiken entstehen für Deutschland nach Abschluss der CMDI-Reform (über SRF, EDIS-Vorstufen, Liquiditätstopf hinaus)?

43

Welche Szenarien hat die Bundesregierung ggf. berechnet, in denen Deutschland faktisch für Risiken anderer Mitgliedstaaten haftet?

44

Welche Haftungsobergrenze für Deutschland fordert bzw. akzeptiert die Bundesregierung für EDIS und SRF?

45

Besteht ein Ausgleichsmechanismus oder Haftungsdeckel, der Deutschland vor unlimitierten Beitragsansprüchen schützt und wie ist er ausgestaltet (vgl. Frage 44)?

46

Welche nationalen Parlamentsschwellen (z. B. Zustimmung des Deutschen Bundestages ab X Mrd. Euro) fordert die Bundesregierung zur Legitimation signifikanter Zahlungen aus EDIS oder SRF?

47

Wie begründet die Bundesregierung es verfassungsrechtlich, dass Deutschland weiterhin für Risiken aufkommt, ohne unmittelbare nationale Entscheidungskompetenz über Abwicklung oder Haftung zu besitzen?

48

Welche Konsequenzen hätte eine vollständige Zentralisierung der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung auf EU-Ebene für die nationale Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland?

49

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der unionsrechtliche Grundsatz der Subsidiarität bei der weiteren Vertiefung der Bankenunion gewahrt bleibt?

50

Wie bewertet die Bundesregierung den fortschreitenden Kompetenztransfer an EU-Institutionen im Bereich der Bankenaufsicht im Lichte des Demokratie- und Souveränitätsprinzips des Grundgesetzes (GG) (Artikel 20) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?

51

Welche verfassungsrechtlichen Prüfungen hat die Bundesregierung seit 2019 ggf. zu Haftungslasten aus Bankenunion und EDIS vorgenommen?

52

In welchem Verhältnis steht die weitere Integration der Bankenunion zur wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und Währungsunion, und in welchem Verhältnis steht sie zur geplanten Kapitalmarktunion?

53

Welche Lehren zieht die Bundesregierung ggf. aus der bisherigen Umsetzung der Bankenunion im Hinblick auf die Balance zwischen finanzieller Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und demokratischer Legitimation?

54

Welche Gesamtbewertung nimmt die Bundesregierung zur Wirksamkeit der Bankenunion im Hinblick auf Finanzstabilität, Wettbewerbsneutralität und Krisenresilienz vor?

55

Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung ggf. bei der institutionellen Ausgestaltung der Bankenunion, insbesondere im Hinblick auf die Effizienz der Entscheidungsstrukturen und die Einbindung nationaler Interessen?

56

Welche Handlungsempfehlungen leitet die Bundesregierung aus bisherigen Erfahrungen für die künftige Weiterentwicklung der Bankenunion und des europäischen Finanzmarktes ab?

Berlin, den 20. Januar 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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