Zehn Jahre zivile Seenotrettung auf dem Mittelmeer
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Luise Amtsberg, Schahina Gambir, Chantal Kopf, Filiz Polat, Claudia Roth, Jamila Schäfer, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Dr. Konstantin von Notz, Marlene Schönberger, Katrin Göring-Eckardt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Jahrzehnten sterben Menschen auf der Flucht nach Europa – in der Wüste, an Land und vor allem im Mittelmeer. Die humanitäre Katastrophe an den europäischen Außengrenzen ist kein neues Phänomen. Doch in den vergangenen Jahren hat sich die Lage auf See dramatisch verschärft – politisch, rechtlich und menschlich. Das „Missing Migrants Project“ zählt seit 2014 33 359 im Mittelmeer verschwundene schutzsuchende Menschen (vgl. https://missingmigrants.iom.int/region/mediterranean).
Mit dem Rückzug staatlicher Rettungseinsätze ab 2015 sah sich die Zivilgesellschaft – Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Kirchen und Freiwillige – gezwungen, einzuspringen, um Menschen aus Seenot zu retten. Diese Einsätze sind bei konkreten Seenotlagen humanitär und völkerrechtlich geboten. In den letzten zehn Jahren haben sie rund 175 000 Menschen das Leben gerettet. Statt mit Dankbarkeit sehen sich zivile Seenotretterinnen und Seenotretter zunehmend mit Kriminalisierung, bürokratischen Hürden und Repressionen konfrontiert.
Dass die Bundesregierung die finanzielle Unterstützung für die zivile Seenotrettung eingestellt und sichere, legale Fluchtwege weitgehend geschlossen hat, ist nach Ansicht der Fragestellenden ein fatales Signal. Denn der Umgang mit Menschen in Seenot ist ein Gradmesser dafür, welche Werte Deutschland und Europa tatsächlich leben und verteidigen und wie ernst sie ihre menschenrechtlichen sowie völkerrechtlichen Verpflichtungen nehmen.
Die Berichte über Angriffe auf die „Ocean Viking“ und die „Sea-Watch 5“ durch Einheiten der sogenannten libyschen Küstenwache (vgl. https://taz.de/Seenotrettung-im-Mittelmeer/!6115216/) markieren eine neue Eskalationsstufe der Gewalt gegen Seenotretterinnen und Seenotretter im zentralen Mittelmeer. Solche Übergriffe stehen im eklatanten Widerspruch zu internationalen Verpflichtungen und sind vor dem Hintergrund europäischer Kooperation und materieller Unterstützung für die sogenannte libysche Küstenwache besonders problematisch.
Auch die Praxis der tunesischen Küstenwache, die von Menschenrechtsorganisationen immer wieder wegen Misshandlungen, rechtswidriger Zurückweisungen und Gewalt gegen Schutzsuchende kritisiert wird, wirft schwerwiegende Fragen auf. Besonders problematisch sind Berichte (vgl. www.amnesty.de/informieren/aktuell/eu-tunesien-migrationsabkommen-menschenrechtsverletzungen), nach denen Kooperationen und Abkommen mit Tunesien dazu beitragen, Fluchtbewegungen gewaltsam zu unterbinden, ohne wirksame Garantien für den Schutz der Betroffenen und die Einhaltung des Non-Refoulement-Grundsatzes sicherzustellen.
Europäischer Grenzschutz ist strikt an die EU-Grundrechtecharta gebunden und darf dabei niemals gegen internationales Recht verstoßen. Die EU-Grenzschutzagentur Frontex muss sich an diesen Ansprüchen messen und darf sich nicht an Pushbacks, Gewalt und Rechtsbrüchen beteiligen. Im Falle von Menschenrechtsverletzungen braucht es transparente und nachvollziehbare Aufklärung, Rechenschaft (vgl. www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-frontex-100.html), institutionelle Reformen und demokratische Kontrolle.
Europäische Grenzpolitik im Mittelmeer darf nicht auf Kosten des Lebens und der Rechte von Schutzsuchenden betrieben werden, sondern muss nach Ansicht der Fragestellenden die Rettung von Menschen in Seenot ins Zentrum stellen. Nach Ansicht der Fragestellenden muss zum zehnjährigen Bestehen der zivilen Seenotrettung die Verantwortung der Staaten gegenüber Schutzsuchenden betont werden, denn am Ende geht es um unsere gemeinsamen europäischen Werte: die Achtung des internationalen Rechts, der Menschenwürde und um den Anspruch Europas, eine wertegeleitete Gemeinschaft zu sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Welche Organisationen der zivilen Seenotrettung wurden in den folgenden Zeiträumen durch die Bundesregierung in welcher Höhe finanziell gefördert: a) 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023? b) 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024? c) 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025?
Wie viele Einsätze haben die jeweiligen geförderten Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im Förderzeitraum durchgeführt (bitte getrennt nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 im Mittelmeer von zivilen Seenotrettungsorganisationen gerettet (bitte nach zentralem bzw. östlichem bzw. westlichem Mittelmeer – soweit verfügbar – aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 im Mittelmeer ertrunken oder werden vermisst (bitte nach zentralem bzw. östlichem bzw. westlichem Mittelmeer – soweit verfügbar – aufschlüsseln)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die geförderten Organisationen die ihnen zugeteilten Mittel im Einklang mit den geltenden Förderrichtlinien verausgabt haben und darüber hinaus im Förderzeitraum im Einklang mit Völkerrecht und internationalem Seerecht operiert haben?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele der durch zivile Seenotrettungsorganisationen geretteten Personen im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 erwachsen bzw. minderjährig waren sowie wie viele Männer bzw. Frauen es waren (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt im Förderzeitraum über das Mittelmeer in Europa angekommen (bitte getrennt nach Ländern und nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen hat Deutschland in den letzten drei Jahren die Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten Asylsuchenden übernommen, und wie viele wurden davon nach Deutschland überstellt (bitte getrennt nach Erstaufnahmeländern, Rechtsgrundlage bzw. Mechanismus und einzelnen Daten – soweit möglich – auflisten)?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich einer europäischen Verteilung von aus Seenot geretteten Menschen zur Unterstützung der Staaten an der EU-Außengrenze?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Struktur, regionale Gliederung und Führungspersonen der sogenannten libyschen Küstenwache (Libyan Navy Coast Guard und General Administration for Coastal Security), und welche Erkenntnisse liegen zu möglichen Verbindungen einzelner Einheiten oder Angehöriger zu Milizen, Schleusernetzwerken oder anderen bewaffneten Akteuren vor?
Gilt die Aussage des Lageberichts des Auswärtiges Amts von August 2024, dass Erkenntnisse vorliegen, dass Milizen in der Seenotrettung in Libyen involviert sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Einschätzung (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/aktueller-lagebericht-zu-libyen-3/1056270/anhang/herausgabesicher450-2025.pdf; S. 7)?
Stehen Mitglieder oder Führungspersonen der sogenannten libyschen Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit unter UN- oder EU-Sanktionen, und wenn ja, welche, und wie ist der Stand der Umsetzung dieser Sanktionen (insbesondere Einreiseverbote und Vermögenssperren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich möglicher (gewaltsamer) Aktionen der sogenannten libyschen Küstenwache gegen zivile Seenotrettungsschiffe oder Geflüchtete oder Schiffe der Deutschen Marine oder Schiffe der EU im Zeitraum der letzten fünf Jahre (bitte nach Jahren und einzelnen Vorfällen auflisten)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über (strafrechtliche) Maßnahmen libyscher Behörden gegenüber zivilen Seenotrettungsorganisationen (inklusive Beschlagnahme) sowie ggf. über deren gerichtlichen Ausgang in den letzten fünf Jahren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über strafrechtliche Maßnahmen anderer Behörden (Italien, Griechenland) gegenüber zivilen Seenotrettungsorganisationen (inklusive Beschlagnahme) sowie ggf. über deren gerichtlichen Ausgang in den letzten fünf Jahren?
Wie viele Personen wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – in den letzten fünf Jahren innerhalb der Territorialgewässer bzw. der SRR (Search and Rescue Region)-Zone Libyen oder auf Hoher See vor der libyschen Küste aus Seenot gerettet a) durch die EUNAVFOR MED (European Union Naval Force – Mediterranean) Operation IRINI, b) durch Frontex-Missionen, c) von der italienischen Küstenwache und Marine, d) von zivilen Seenotrettungsorganisationen, e) durch Schiffe der privaten Handelsmarine (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Geflüchtete in Seenot wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – in den letzten fünf Jahren durch die sogenannte libysche Küstenwache wieder zurück nach Libyen verbracht?
Bewertet die Bundesregierung Libyen als „place of safety“ (internationales Seenotrettungsrecht) nach dem Internationalen Übereinkommen über Seenotrettung (SAR-Übereinkommen), einschlägiger Entschließungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) sowie den Regelungen von Kapitel V der Anlage zum Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS) zur Anlandung von aus Seenot geretteten Personen?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die laut einem Bericht bestehenden Pläne der EU in Kooperation mit dem Militärmachthaber Khalifa Haftar Ostlibyens eine Rettungsleitstelle im Osten Libyens aufzubauen, und wie bewertet sie diese (vgl. https://digit.site36.net/2026/01/06/eu-doubles-pullback-system-in-libya-renegade-benghazi-also-to-receive-control-centre-and-coastguard-equipment/)?
Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die libysche Such- und Rettungszone im Mittelmeer wieder aberkannt werden müsste, wenn ja, wird sie sich als Mitgliedstaat der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation dafür einsetzen, und wenn nein, warum nicht?
Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung für die Sicherheit von zivilen Seenotrettungsschiffen unter deutscher Flagge auf dem Mittelmeer in Hinblick auf Berichte über jüngste Angriffe durch die sogenannte libysche Küstenwache (https://taz.de/Seenotrettung-im-Mittelmeer/!6116040/), und welche konkreten Schritte hat sie seitdem unternommen, um deren Sicherheit zu erhöhen?
Hat die Bundesregierung mittlerweile eigene Ermittlungen zur Aufklärung der Berichte über den Beschuss des zivilen Seenotrettungsschiffes „Sea-Watch 5“, das unter deutscher Flagge fuhr, und auf die „Ocean Viking“, an deren Bord sich auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger befanden, durch die sogenannte libysche Küstenwache eingeleitet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 69 des Abgeordneten Marcel Emmerich, Plenarprotokoll 21/30)?
Was hat der Kontakt der Bundesregierung mit den „relevanten Akteuren vor Ort“ hinsichtlich der beiden in Frage 22 genannten Vorfälle ergeben, und mit welchen Akteuren stand die Bundesregierung im Austausch (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 69 des Abgeordneten Marcel Emmerich, Plenarprotokoll 21/30)?
Welche Informationen hat die Bundesregierung über die (Erst-)Sichtung von Seenotrettungsfällen durch die Operation EUNAVFOR MED IRINI, an der Deutschland u. a. durch Aufklärungsflüge beteiligt ist, insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit diesen (Information an die zuständige Seenotrettungsleitstelle etc.) und dem jeweiligen Ausgang der Fälle?
Hält die Bundesregierung eine direkte Zusammenarbeit mit der sogenannten libyschen Küstenwache in Zukunft für möglich (beispielsweise im Zuge des aktuellen EUNAVFOR-MED-IRINI-Mandats), und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen?
Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland am Aufbau der tunesischen Rettungsleitstelle und der Unterstützung der tunesischen Küstenwache beteiligt (bitte Programme, durchführende Organisationen, finanzielle Beiträge und Laufzeiten nennen)?
Über welche möglichen (gewaltsamen) Aktionen der tunesischen Küstenwache gegen humanitäre Seenotrettungsschiffe oder Geflüchtete oder Schiffe der Deutschen Marine oder Schiffe der EU der letzten fünf Jahre hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte einzelnen nach Jahren und Vorfällen auflisten)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über (strafrechtliche) Maßnahmen tunesischer Behörden gegenüber zivilen Seenotrettungsorganisationen (inklusive Beschlagnahme) in den letzten fünf Jahren?
Bewertet die Bundesregierung Tunesien als „place of safety“ (internationales Seenotrettungsrecht) nach dem Internationalen Übereinkommen über Seenotrettung (SAR-Übereinkommen), einschlägiger Entschließungen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) sowie den Regelungen von Kapitel V der Anlage zum Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz menschlichen Lebens auf See (SOLAS) zur Anlandung von aus Seenot geretteten Personen, und wenn ja, wie ist dies damit vereinbar, dass diesen Personen im Land droht, Opfer von Wüstenabschiebungen oder Übergaben an libysche Sicherheitskräfte zu werden oder als Teil der tunesischen Zivilgesellschaft Repression und Freiheitsentzug zu erfahren?
Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die tunesische Such- und Rettungszone im Mittelmeer wieder aberkannt werden müsste, und wenn ja, wird sie sich als Mitgliedstaat der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation dafür einsetzen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Aufbaus einer Ständigen Reserve von Frontex-Einsatzkräften, die die EU-Mitgliedstaaten dauerhaft bei der Kontrolle ihrer Außengrenzen unterstützen soll (bitte Zielstärke, erreichte Stärke, Zeitplan und wesentliche Engpässe darstellen), und inwiefern soll das Mandat von Frontex im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeweitet werden?
Wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder sind derzeit bei welchen Frontex-Missionen im Einsatz (bitte nach Anzahl und Einsatzort aufschlüsseln)?
Wie viele Beamtinnen und Beamte des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder waren am 1. Mai 2025 bei welchen Frontex-Missionen im Einsatz (bitte nach Anzahl und Einsatzort aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse über illegale Ausbringungen von Schutz- bzw. Hilfesuchenden auf das Mittelmeer durch Grenzbeamte von EU-Mitgliedstaaten und eine mögliche Beteiligung von Frontex dabei?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sich deutsche Einsatzkräfte nicht an Menschenrechtsverletzungen anderer Einsatzkräfte im Rahmen von Frontex-Missionen mitschuldig machen?
Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass ggf. rechtswidrige Pushbacks durch die Küstenwachen und Grenzbeamten von EU-Staaten beendet werden, wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht?
Wie viele Schiffe und Flugzeuge welcher zivilen Seenotrettungsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung momentan in Italien, Malta oder anderen EU-Staaten festgesetzt (bitte einzeln inklusive Datum, Behörde, Rechtsgrundlage und Begründung auflisten)?
Wird die Bundesregierung ihre diplomatischen Beziehungen mit Italien und Malta und ihren Einfluss als EU-Mitgliedstaat dahin gehend nutzen, um die (systematische) Behinderung und/oder Erschwerung von zivilen Seenotrettungsorganisationen (in Bezug auf die Festsetzung von Schiffen und Aufklärungsflugzeugen) zu beenden, und wenn nein, warum nicht?
Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Personen und Organisationen, die gegenüber Schutzsuchenden an den EU-Grenzen humanitäre Hilfe leisten, nicht strafrechtlich verfolgt werden?
Sind der Bundesregierung Ermittlungen deutscher Strafverfolgungsbehörden gegen Personen bezüglich ihres Einsatzes als ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeitende von Seenotrettungsorganisationen bekannt, und wenn ja, in welchem Gerichtsbezirk wird gegen wie viele dieser Personen ermittelt?
Könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die geplante Erweiterung des Anwendungsbereichs von § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf die Einreise und den Aufenthalt in das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (GBR) durch das Bundesministerium des Innern noch einen anderen Effekt haben, als die Strafbarkeit von Personen zu erreichen, die einen Beitrag zu Bootsüberquerungen nach GBR leisten?
a) Welche Beiträge sollen von der Norm nach Rechtsauffassung der Bundesregierung umfasst werden?
b) Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung keine ausdrückliche Ausnahme für humanitäre Hilfe im § 96 AufenthG verankert?
c) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass EU-Mitgliedstaaten in der Umsetzung der Schleuserrichtlinie die humanitäre Klausel hinreichend berücksichtigen, sodass die zivile Seenotrettung nicht als Straftatbestand kriminalisiert wird?