Kirchenasyl in Deutschland – Stand: 31. Dezember 2025
der Abgeordneten Stephan Brandner, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/22 wurde unter anderem erfragt, wie viele Personen sich in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. März 2025 für jeweils welchen Zeitraum im sog. Kirchenasyl befanden.
Mit dieser Kleinen Anfrage sollen die bereits vorliegenden Informationen aktualisiert und ergänzt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Personen befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2025 für jeweils welchen Zeitraum im Kirchenasyl (bitte nach Jahresscheiben und Bundesländern auflisten)?
Bei wie vielen Personen lief in dem Zeitraum vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2025 während der Gewährung des Kirchenasyls die Überstellungsfrist ab, sodass die Bundesrepublik Deutschland zuständig für die Durchführung des Asylverfahrens wurde (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auflisten)?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Kosten, die dadurch entstanden sind, dass sich die in Frage 1 erfragten Personen im Kirchenasyl befunden haben, und wer musste diese Kosten tragen (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auflisten)?
Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Personen wurde die Abschiebung durch das Kirchenasyl verhindert (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auflisten)?